Häufig entstehen Pflegefälle plötzlich und unvorhergesehen durch einen Unfall oder eine ernsthafte Erkrankung wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Viele Gründe können dafür sorgen, dass ein alter Mensch von heute auf morgen nicht mehr alleine leben kann. Können sich Senioren so kurzfristig nicht mehr alleine versorgen, stehen viele Fragen und Ängste im Raum. Wer soll die Pflege übernehmen? Wie kann die Versorgung finanziert werden? Und gibt es Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung? Wichtig ist, zunächst praktische Hilfen zu organisieren und alle erforderlichen Unterstützungsmöglichkeiten schnellstmöglich in die Wege zu leiten.
Überblick
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegrad: Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Anerkennung eines Pflegegrades ist Voraussetzung für Leistungen der Pflegeversicherung. Es sollte als ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden, um die Pflegebegutachtung zur Erlangung eines Pflegegrades in die Wege zu leiten.
- Anpassung des Wohnraumes: Damit Senioren und Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer heimischen Umgebung bleiben können, sollten Risikofaktoren und Barrieren im Wohnbereich beseitigt werden. Nur so lässt sich ein sicheres und selbstbestimmtes Leben beibehalten.
- Finanzierungsmöglichkeiten prüfen: Unter Umständen kommen Finanzierungshilfen durch Fördermittel für den barrierefreien Umbau in Betracht, die geprüft werden sollten.
- Alltag planen: Um eine Pflege und Versorgung passend organisieren zu können, muss die Alltagsbewältigung genau betrachtet werden. Entscheidend sind Aufgaben, die noch selbst bewältigt werden können und diejenigen, die Unterstützung erfordern.
- Versorgungsbedarf erfassen: Um genau die Versorgung organisieren zu können, die benötigt wird, muss der tatsächliche Bedarf erfasst werden. Dies geschieht im professionellen Bereich beispielsweise auch bei der SHD Seniorenhilfe Dortmund durch einen detaillierten Angebots-Fragebogen, um Aufwand und zu übernehmende Aufgaben bei einer 24 Stunden Pflege richtig einschätzen zu können.
- Aufgaben verteilen: Möchten sich Angehörige, Verwandte und Freunde an der Versorgung und Pflege beteiligen, sollten Aufgaben nach vorhandenen Möglichkeiten verteilt werden. Durch eine frühzeitige Planung und kontinuierlichen Austausch lassen sich Überlastungen und Missverständnisse vermeiden.
- Aktiv bleiben: Eingeschränkt mobile Senioren haben häufig Schwierigkeiten, bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit weiterhin Veranstaltungen zu besuchen oder soziale Kontakte zu pflegen. Um Vereinsamung vorzubeugen, sollten Informationen über Veranstaltungen, Fahrdienste und Aktivitäten eingeholt werden, damit die Freizeit aktiv und sozial gestaltet werden kann.
- Unterstützungsangebote suchen: In nahezu jeder Stadt oder Gemeinde gibt es Unterstützungsangebote für alte, kranke oder pflegebedürftige Menschen wie Nachbarschaftshilfen oder professionelle Angebote für die Hilfe und Alltagsunterstützung wie beispielsweise die stundenweise Betreuung der SHD Seniorenhilfe Dortmund, die auch gemäß § 45 a SGB XI bei der Pflegekasse anerkannt wird. Entsprechend anerkannte Angebote lassen sich häufig direkt mit der Pflegekasse abrechnen.
Liegt Pflegebedürftigkeit vor?
Ein Pflegegrad gehört zu den Voraussetzungen, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. In einen Pflegegrad werden Menschen eingestuft, bei denen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt worden ist. Das 11. Sozialgesetzbuch definiert den Begriff der Pflegebedürftigkeit in § 14 SGB XI sehr genau. Nach dem Gesetz sind Menschen dann pflegebedürftig, wenn sie wegen gesundheitlicher Gründe in ihren Fähigkeiten oder in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt werden und Hilfe von Dritten brauchen. Diese Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate oder dauerhaft bestehen und in ihrer Schwere und ihrem Umfang § 15 SGB XI entsprechen. Des Weiteren müssen Versicherte für den Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre in die gesetzliche oder aber private Pflegeversicherung eingezahlt haben.
Es ist also wichtig, den Antrag auf Pflegegrad möglichst früh zu stellen, damit auch Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen schnell in Anspruch genommen werden können. Pflegeleistungen werden grundsätzlich ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt – nicht aber rückwirkend. Entscheidend für Umfang und Höhe der Pflegeleistungen ist der Pflegegrad. Die Leistungen steigen mit dem jeweiligen Grad.
Finanzielle Unterstützung bei Pflege eines Angehörigen
Wurde die Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein Pflegegrad zugeordnet, können auch Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden, die sich zum Teil auch für finanziellen Unterstützung bei der Pflege eines Angehörigen eignen. Bereits ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige das monatliche Pflegegeld erhalten. Pflegegeld wird immer zur freien Verwendung ausgezahlt, aber häufig als Ausgleich für geleistete häusliche Pflege an pflegende Angehörige weitergegeben. Muss zur medizinischen Behandlungspflege ein ambulanter Pflegedienst involviert werden, können diese Pflegemaßnahmen über Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Außerdem steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € zur Verfügung, der ebenfalls zur Entlastung von pflegenden Angehörigen geeignet ist.
Nicht zuletzt kommen Leistungen wie Ersatzpflege, Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege in Betracht, die pflegenden Angehörigen eine Auszeit von der Pflege ermöglichen. Müssen nahestehende Pflegepersonen in der häuslichen Pflege für die Versorgung ihren eigenen Beruf einschränken oder aufgeben, können sie über den Pflegepauschbetrag einen Teil ihrer Kosten wieder ausgleichen.
Pflegeheim oder Pflege zu Hause?
Den Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen gehört zu den oft geäußerten Wünschen älterer Menschen. Manchmal ist dies aber nicht so einfach, weil im Pflegefall wohnliche Veränderungen für den Erhalt der Selbstständigkeit und Mobilität durchgeführt werden müssen. Sicherheit und Barrierefreiheit gehören hier zu den Hauptaugenmerken. Derartige Umbauten müssen natürlich auch durchführbar und bezahlbar sein, was oft auch von Vermietern abhängt.
Ist es im Alter generell möglich, zu Hause alt werden zu können, übernehmen in erster Linie nahe Familienangehörige Aufgaben in der Pflege und Versorgung. Pflegende Angehörige können sich das notwendige Pflegewissen in kostenlosen Pflegekursen aneignen, die von den Pflegekassen angeboten werden. Eine kleine Entlohnung ist, wie bereits erwähnt, über die Weitergabe des Pflegegeldes seitens des Pflegebedürftigen möglich. Zusätzlich können Dienste wie Haushaltshilfen oder Mahlzeitendienste dabei helfen, den Pflegealltag zu entlasten. Die Kosten hierfür können ebenfalls, beispielsweise über den monatlichen Entlastungsbetrag, von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Aber auch dann, wenn keine pflegebereiten Angehörigen vorhanden sind, ist trotzdem häufig eine häusliche Pflege möglich. Ambulante Pflegedienste kümmern sich in medizinischer und pflegerischer Hinsicht um die Versorgung. Hier ist es nur wichtig, dass ein Pflegegrad vorhanden ist, damit die Kosten zum Großteil von der Pflegekasse übernommen werden. Leider müssen Pflegebedürftige in vielen Fällen einen Teil der Kosten selbst finanzieren. Eine Alternative in der häuslichen Pflege bietet hingegen die 24 Stunden Betreuung, wie sie auch von der SHD Seniorenhilfe Dortmund angeboten wird. Hierbei zieht eine vorab sorgfältig auf den Pflegebedarf zugeschnittene Pflegekraft mit in den Haushalt ein, den sie betreuen soll. Vor Ort kümmert sie sich nicht nur um grundpflegerische Aufgaben, sondern auch um den Haushalt. Voraussetzung hierfür ist ein separates Zimmer für die Unterbringung der Betreuungskraft.
Sollte wegen einer Krankheit oder Behinderung eine kontinuierliche medizinische Behandlungspflege nebst Überwachung nötig sein, kommt ein Umzug in ein Heim in Betracht. Auch in Pflegeheimen ist eine aktive Freizeitgestaltung möglich und unter Bewohnern entstehen soziale Kontakte. In Gemeinschaftsräumen von Heimen werden die Mahlzeiten eingenommen und auch Veranstaltungen oder Feiern durchgeführt. Allerdings ist die stationäre Unterbringung im Heim teuer. Zwar gibt es Zuschüsse von der Pflegekasse, aber diese orientieren sich am Pflegegrad und reichen in der Regel nicht zur Deckung aller Kosten aus. Was an zusätzlichen Kosten anfällt, müssen Pflegebedürftige oder Angehörige selbst bezahlen. Wichtig hierbei ist die Berücksichtigung von Einkommensgrenzen, da bei zu geringem Einkommen auch das Sozialamt um Hilfe gebeten werden kann.
Hinzu kommt, dass es aktuell sehr schwierig sein kann, einen Platz im Pflegeheim zu bekommen. Alten- und Pflegeheime sind überfüllt und die Wartelisten sind lang. Auch der Fachkräftemangel in der Pflege macht sich in der stationären Pflege bemerkbar. Es gibt zu wenig Pflegekräfte für zu viele Heimbewohner.
Aus emotionaler Sicht ist es für viele Senioren und Pflegebedürftige schöner, wenn sie zu Hause versorgt werden können. Aber auch aus wirtschaftlicher Sicht kann eine Pflege zu Hause sinnvoller sein. Denn mit einem eher geringen Pflegegrad ist es günstiger, eine häusliche Pflege zu finanzieren als einen Heimplatz. Dies liegt auch an den Zuzahlungsbeträgen in Pflegeheimen, die seit dem Jahr 2017 für alle Pflegegrade gleich hoch sind. Menschen mit einem hohen Pflegegrad bezahlen dadurch für die stationäre Pflege weniger, während mit niedrigerem Pflegegrad etwas mehr bezahlt werden muss als eigentlich notwendig. Die Aufwendungen für ein selbstbestimmtes Leben durch eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, wie die 24 Stunden Pflege übrigens auch genannt wird, sind regelmäßig deutlich niedriger als die Zuzahlungen für stationäre Unterbringungen.
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Damit sich nahe Angehörige um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern können, hat der Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten geschaffen, Pflege und Beruf miteinander kombinieren zu können.
Für plötzlich auftretende Pflegesituationen in der Familie sieht eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung vor, dass sich nahe Angehörige bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen können. Voraussetzung hierfür ist neben der akuten Pflegesituation und des nahen Angehörigenverhältnisses das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 1. Eine teilweise oder komplette Freistellung vom Job ist durch die Pflegezeit möglich. Diese gilt jedoch nur in Unternehmen mit mindestens 16 Arbeitnehmern. Die Pflegezeit muss 10 Tage im Voraus angekündigt werden und auch hier muss von einer Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad ausgegangen werden. Eine besondere Pflegezeit mit bis zu drei Monaten Freistellung ist auch möglich, wenn eine Begleitung in der letzten Lebensphase erforderlich wird.
Die Familienpflegezeit ermöglicht eine teilweise Freistellung von bis zu zwei Jahren. Während der Freistellung muss für mindestens 15 Stunden pro Woche weiter gearbeitet werden. Die Familienpflegezeit gilt für Unternehmen mit mindestens 26 Beschäftigten. Während der teilweisen Pflegezeit wird ein entsprechend reduziertes Gehalt weiter ausgezahlt. Bei kompletten Freistellungen wird kein Entgelt gezahlt. Allerdings gibt es bei den Pflegezeiten die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehn vom Staat zu beziehen. Was sonst noch wichtig ist, kann dem SHD Artikel zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf entnommen werden.
Welche Aufgaben können von Verwandten übernommen werden?
Zunächst sollten Angehörige, die die Pflege und Versorgung eines älteren, kranken oder pflegebedürftigen Familienmitglieds übernehmen wollen, einen kostenlosen Pflegekurs von der Pflegekasse besuchen. Aufgaben wie Hilfe und Unterstützung beim Gehen, Aufstehen, Hinsetzen, Heben oder Hinlegen hören sich zunächst einfach an. Dennoch ist hier sinnvoll, auch auf die eigene körperliche Gesundheit zu achten und möglichst rückenschonend zu agieren. Auch beim An- und Ausziehen und bei der Körperhygiene gibt es hilfreiche Tipps & Tricks, die bei Pflegekursen vermittelt werden.
Neben den Aufgaben, die physisch anstrengend sind, machen pflegenden Angehörigen häufig die psychischen Herausforderungen des Pflegealltags das Leben schwer. Sofern sich mehrere Familienmitglieder die Pflege aufteilen, sollten die Aufgaben möglichst gerecht verteilt werden, damit keine Konflikte entstehen. Pflege muss immer organisiert werden, was Kommunikation und sorgfältiges Arbeiten nötig macht. Dies gilt auch dann, wenn sich die Familie darum kümmert. Absprachen sind auch wichtig, um sich über Sorgen und Probleme auszutauschen. Insbesondere Pflegesituationen sorgen dafür, dass bei allen Beteiligten die Nerven sehr dünn sind. Geschwisterstreitigkeiten und Konflikte innerhalb der Familie kommen sehr häufig vor. Hier ist es sinnvoll, sich vorab auch abzusprechen, wie mit Auseinandersetzungen umgegangen werden soll. Oft hilft es auch hier, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen oder die Pflege generell noch einmal zu überdenken. Ein Familiengefüge ist nicht selten zu „nah“, um dauerhaft eine adäquate Pflege und Versorgung zu gewährleisten, bei der sich alle Beteiligten wohl fühlen.
Stundenweise Betreuung oder 24 Stunden Betreuung
Die stundenweise Betreuung kann als „kleine“ Alltagshilfe betrachtet werden. Erfahrene Betreuungskräfte können stundenweise im Haushalt helfen, mit zum Arzt gehen oder zu Spaziergängen begleiten. Die Alltagshelfer übernehmen genau die Aufgaben, die wegen eigener Beeinträchtigungen gewünscht und benötigt werden. Bei der stundenweisen Betreuung ist eine Planung von dauerhaft wiederkehrenden Terminen bis zu verhältnismäßig spontanen Aktivitäten möglich. Auf jeden Fall werden durch die Übernahme von Betreuungsaufgaben ebenfalls Angehörige entlastet.
Bei der 24 Stunden Betreuung hingegen haben Angehörige nahezu gar keine Betreuungs- oder Pflegeaufgaben mehr selbst auszuführen. Die Betreuungskraft lebt mit im Haushalt und kümmert sich um alle hauswirtschaftlichen und grundpflegerischen Aufgaben. Sie geht einkaufen, kocht die Mahlzeiten, reinigt die Wohnung und unterhält Senioren und Pflegebedürftige durch Gesellschaftsspiele oder Spaziergänge. Nur dann, wenn die Betreuungskraft Pause macht oder frei hat, müssen Angehörige einspringen. Deshalb wird eine 24 Stunden Betreuung von der SHD Seniorenhilfe Dortmund immer möglichst genau geplant und abgesprochen, damit reibungslose Abläufe gewährt bleiben.
Es kommt letztendlich auf mehrere Kriterien an: Welche Betreuung und Versorgung erlaubt und erfordert der gesundheitliche Zustand der/des Pflegebedürftigen? Reicht eine stundenweise Betreuung ein paar Mal in der Woche aus, oder ist es notwendig, dass nahezu durchgehend ein Ansprechpartner vor Ort ist? Eine optimal auf alle Bedürfnisse zugeschnittene Pflege ist immer von einer sorgfältigen Analyse der Situation abhängig, weshalb das Team der SHD gesteigerten Wert auf Beratung legt.
Wohnraumanpassung – welche Maßnahmen sind notwendig?
Kaum eine Wohnung oder ein Haus ist im Normalzustand barrierefrei. Welche Maßnahmen bei der Wohnraumanpassung durchgeführt werden können, hängt auch von den baulichen Gegebenheiten ab. Geplant werden sollte stets individuell nach den Bedürfnissen von Pflegebedürftigen.
Besonders oft muss eine Barrierefreiheit an Türen und Eingängen hergestellt werden, um beispielsweise mit Gehhilfen oder Rollstühlen passieren zu können. Bei Aufgängen ist oft eine Rollstuhlrampe erforderlich. Darüber hinaus bietet das Badezimmer immer wieder Probleme, wenn es nicht umgebaut wird. Im Alter wird es mangels körperlicher Kräfte schwerer, auf glatten Fliesenböden oder anderen ebenen Flächen ausreichend Halt zu finden. Dies insbesondere dann, wenn Flächen nass werden. Aber auch zu niedrige Toiletten oder hohe Badewannenränder werden schnell zum Problem. Etwas Abhilfe können Haltegriffe, Duschhocker und Toilettensitzerhöhungen schaffen, die einfach zu montieren bzw. zu installieren sind.
Müssen Treppen überwunden werden, kommt der Einbau eines Treppenlifts in Betracht. Nicht zuletzt sollten die Möglichkeiten für barrierefreie Küchen, niedrige Türschwellen, stabile Möbel sowie eine gute Erreichbarkeit von Lichtschaltern und Steckdosen geprüft werden. Oft können schon kleine Änderungen wie beispielsweise Nachtlichter mit Bewegungsmelder oder das Beseitigen von Teppichläufern als Stolperfallen etwas mehr Sicherheit gewährleisten.
Weitere Wohnformen
Wenn alte Menschen nicht mehr alleine leben können, kommen neben der häuslichen Versorgung durch Angehörige oder mit der Hilfe von professionellen Dienstleistern auch noch andere Wohnformen in Betracht. Im betreuten Wohnen leben mehrere Bewohner in einer altersgerechten und barrierefreien Wohneinheit, die über einen Betreuungsservice verfügt. In Seniorenresidenzen wird ebenfalls betreutes Wohnen angeboten; jedoch in einer eher gehobeneren Form mit zusätzlichen Einrichtungen.
Einige Senioren bevorzugen auch das Wohnen im Mehrgenerationenhaus, in dem junge Bewohner mit Familien und Senioren innerhalb eines Hauses kombiniert werden. Dort führt zwar jeder ein eigenes Leben, ist aber auch im Bedarfsfall für andere da. Früher wurden Mehrgenerationenhäuser von mehreren Generationen einer Familie bewohnt. Heute werden auch zunächst fremde Menschen miteinander bekannt gemacht, damit sie von diesem Konzept profitieren können. Nicht zuletzt gibt es auch noch Senioren-WGs, in denen sich mehrere Senioren eine große Wohnung teilen. Auch dort können Betreuungsdienstleistungen angeboten werden. Und muss der ambulante Pflegedienst involviert werden, können dies direkt mehrere Bewohner gleichzeitig veranlassen und dadurch Kosten sparen.
Fazit
Für die ganze Familie ist es schlimm, wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird. Über Sorgen und Kummer hinaus bereiten viele Fragen nach dem „Wie geht es jetzt weiter?“ geradezu Bauchschmerzen. Nicht immer können und möchten sich Angehörige selbst um die Betreuung und Pflege kümmern. Oft steht der eigene Beruf oder Verpflichtungen der eigenen Familie gegenüber der Versorgung entgegen. Und auch die psychische Belastung ist nicht zu unterschätzen: Müssen Kinder beispielsweise Elternteile bei der Intimhygiene unterstützen oder die Inkontinenzversorgung übernehmen, fühlt sich dies für alle Beteiligten unangenehm an.
Dennoch steht bei einem plötzlichen Pflegefall nicht automatisch ein Umzug in das nächste Pflegeheim an. Durch Konzepte wie die 24 Stunden Betreuung ist es in zahlreichen Fällen möglich, einen Heimaufenthalt zu vermeiden. Eine nach Bedürfnissen und Wünschen ausgewählte Betreuungskraft zieht dabei mit in den Haushalt ein. Dort übernimmt sie Aufgaben in Haushalt und in der Grundpflege, sodass Angehörige entlastet werden. Auch aus wirtschaftlicher Sicht bietet die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zahlreiche Vorteile, über die Sie sich bei der SHD Seniorenhilfe Dortmund informieren können!