Bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5, besteht bei Versorgung zu Hause ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegegeld. Das Pflegegeld wird Betroffenen von der Pflegekasse immer zur freien Verwendung ausgezahlt und orientiert sich am Pflegegrad. Aus nachfolgender Tabelle lassen sich die aktuellen Pflegegeld-Beträge entnehmen. Gleichzeitig wurden die ab 2024 geplanten Erhöhungen vermerkt.
Pflegegrad | Pflegegeld 2023 | Pflegesachleistungen 2023 | Pflegegeld 2024* | Pflegesachleistungen 2024* |
1 | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 | 0,00 € |
2 | 316,00 € | 724,00 € | 332,00 € | 760,00 € |
3 | 545,00 € | 1363,00 € | 572,00 € | 1431,00 € |
4 | 728,00 € | 1693,00 € | 764,00 € | 1778,00 € |
5 | 901,00 € | 2095,00 € | 946,00 € | 2200,00 € |
*voraussichtlich gemäß den veröffentlichten Planungen der Bundesregierung (ohne Gewähr)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben bei Versorgung zu Hause einen Anspruch auf Erhalt des monatlichen Entlastungsbetrages in Höhe von bis zu 125,00 €. Dieser Entlastungsbetrag dient nach dem Gesetz für „qualitätsgesicherte Leistungen im Bereich der Entlastung von pflegenden Angehörigen und zur Förderung von Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit im Alltag von Pflegebedürftigen“. Wird der Entlastungsbetrag im Monat nicht voll aufgebraucht, können Sie übrig gebliebene Beträge in die nächsten Monate übertragen werden. Bis zum Jahresende nicht verwendete Beträge lassen sich bis zum Ende des nächsten Halbjahres übertragen.
Mit dem Entlastungsbetrag können zum Beispiel Angebote aus den Bereichen
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste nach § 36 SGB XI
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag
in Anspruch genommen werden.
In diesem Zusammenhang bietet Ihnen die SHD Seniorenhilfe Dortmund eine Besonderheit: Die SHD ist nach dem Sozialgesetzbuch anerkannter Dienstleister für die Unterstützung im Alltag, wie es § 45 a SGB XI regelt. Dadurch können Sie viel Geld sparen! Nehmen Sie den anerkannten Betreuungsdienst der SHD oder aber Sachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch, wird das Pflegegeld entsprechend anteilig reduziert.
Wenn Sie aber Pflegegrad 1 haben und sich den Entlastungsbetrag erstatten lassen, können Sie bei uns als anerkannter Anbieter die monatlichen Kosten um 125,00 € reduzieren. Bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 ist auf Antrag eine Umwandlung von bis zu 40 % Ihrer Pflegesachleistungen möglich, sodass Sie diesen Betrag auch nutzen können, um die Kosten Ihrer 24 Stunden Pflege weiter zu reduzieren. Auf diese Weise ist die 24 Stunden Pflege der SHD Seniorenhilfe Dortmund sogar noch günstiger als ähnliche Angebote auf dem Schwarzmarkt!
Bis zu 20.000 € pro Jahr können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen bei der Steuererklärung geltend machen. Der entsprechende Steuervorteil beträgt maximal 4.000,00 € pro Jahr. Die 24 Stunden Pflege inkludiert im Normalfall auch Haushaltshilfen, was unter die haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35 a EStG fällt. Auch Krankheitskosten und Pflegekosten können Sie als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben. Hierfür sollten Sie Rechnungen und Belege sorgfältig aufbewahren und auf die zumutbaren Belastungsgrenzen achten. Können Sie nachweisen, dass Sie die jeweilige Belastungsgrenze überschritten haben, ist eine steuerliche Absetzung möglich. Bitte lassen Sie sich von einem Steuerberater über Ihre steuerlichen Möglichkeiten beraten.
Bei Krankheit oder Urlaub von pflegenden Angehörigen kommen Leistungen aus der Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in Betracht. Diese werden ab Pflegegrad 2 bis zu einem Betrag in Höhe von bis zu 1.612,00 € pro Jahr von der Pflegekasse gewährt. Der Erhalt von auf Verhinderungspflege ist gemäß § 39 SGB XI damit verbunden, dass seit mindestens sechs Monaten eine Versorgung und Pflege zu Hause erfolgen muss. Bei Verhinderung von Pflegepersonen oder pflegenden Angehörigen müssen die Kosten für die Ersatzpflege nachgewiesen werden.
Ab Pflegegrad 2 besteht ein Anspruch auf Leistungen aus der Kurzzeitpflege. Im Gegensatz zur Verhinderungspflege wird die Kurzzeitpflege stationär durchgeführt. Der Anspruch beträgt bis zu 1.774,00 € pro Jahr. Wird Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, dann können 50 % der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden, sofern die Voraussetzungen (mind. sechs Monate Pflege zu Hause) vorliegen. Der Anteil von bis zu 806,00 € im Jahr steht Ihnen dann zusätzlich für die Reduzierung Ihrer Kosten der 24 Stunden Pflege zur Verfügung oder erhöht die jährliche Verhinderungspflege auf bis zu 2.418,00 €.
Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, sich über Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten über unserem Preiskalkulator zu informieren. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich beratend zur Verfügung. Nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.