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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Kosten und Erstattungsleistungen

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Welche Kosten entstehen für eine "24-Stunden-Betreuung"?

Die Kosten einer „24-Stunden-Betreuung“ sind stets individuell und abhängig von der jeweiligen Betreuungssituation. Jeder Haushalt stellt andere Anforderungen an die Betreuungskraft, die Intensität der Betreuung sowie die gewünschten Leistungen. Hinzu kommen staatliche Erstattungen und Zuschüsse, die wiederum abhängig von der jeweiligen Situation der zu betreuenden Person sind. Da wir unseren Kunden und Interessenten stets fair und transparent entgegentreten, stellen wir Ihnen im Folgenden die möglichen Kostenkomponenten eine „24-Stunden-Betreuung“ sowie auch mögliche Erstattungen und Zuschüsse vor. Wenn Sie sich ein konkretes Bild über Ihre voraussichtlichen monatlichen Kosten machen möchten, nutzen Sie hierzu unseren individuellen Kostenrechner.

Die Kosten

a) Der Grundkostenbeitrag

Hierbei handelt es sich um den Betrag, mit dem Sie mindestens monatlich rechnen müssen. Er beinhaltet den Einsatz der Betreuungskraft und unseren Service. Er ist daher als eine Art „Grundgebühr“ zu verstehen und beträgt im günstigsten Fall 2.960 Euro. Dieser Betrag kann, abhängig von Ihren Anforderungen sowie der Situation im Haushalt der zu betreuenden Person, variieren. Wichtige Fragestellungen sind hierbei beispielsweise:

  • Wie viele Personen leben im Haushalt?
  • Ist Nachtarbeit zu leisten? Nur gelegentlich oder regelmäßig?
  • Muss bei der Grundpflege unterstützt werden? Wie umfangreich ist diese?
  • Welche Deutschkenntnisse erwarten Sie von Ihrer Betreuungskraft?
  • Gibt es weitere Fähigkeiten, die Ihnen wichtig sind, zum Beispiel Führerschein?

Sollten Sie die Dienste der Betreuungskräfte beispielsweise auch an den folgenden Feiertagen in Anspruch nehmen, müssen Sie weitere Zuschläge berücksichtigen: An Ostern (Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag) fallen pro Feiertag 50 Euro an. An Weihnachten und Neujahr (1. und 2. Weihnachtsfeiertag, Neujahr) sind es pro Feiertag je 100 Euro.

b) Unterkunft & Verpflegung

Zusätzlich zum Grundkostenbetrag kommen Unterkunft und Verpflegung, die von Ihnen zur Verfügung zu stellen sind.

c) Einmalige Bearbeitungsgebühr

Für die Einrichtung Ihres Betreuungsauftrages berechnen wir Ihnen einmalig, direkt zu Beginn der „24 Stunden Betreuung“, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 369,00 Euro. In diesem Rahmen bieten wir Ihnen eine 14-tägige Zufriedenheitsgarantie: Sind Sie innerhalb von 14 Tagen unzufrieden und wollen kündigen, erstatten wir Ihnen die Bearbeitungsgebühr zurück.

Die monatlichen Kosten können demnach auf bis zu 3.200 Euro steigen und in einzelnen Fällen auch darüber liegen.

Entlastungen und Zuschüsse

a) Pflegegeld

Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, steht Ihnen je nach Pflegegrad Pflegegeld zu.

b) Zusätzlicher Entlastungsbetrag zum Pflegegeld

Soweit Pflegesachleistungen durch einen Pflegedienst oder einen anerkannten Betreuungsdienst wie der SHD in Anspruch genommen werden, reduziert sich das Pflegegeld anteilig.

Weil wir ein anerkannter Anbieter sind, können Sie die Erstattung des Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI über 125 Euro monatlich bei Ihrer Pflegekasse beantragen und so Ihre Kosten zusätzlich zum Pflegegeld reduzieren. Dazu muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, können Sie sich gerne an unsere Pflegedienstleitung Sandy Hipp wenden. Sie berät Sie gerne.

Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, können Sie formloseine Umwandlung von bis zu 40 Prozent Ihres Sachleistungsanspruchs beantragen, und so noch weit mehr Kosten von Ihrer Pflegekasse zurückerhalten. Seit dem 1. Januar 2022 bedarf es dafür keines besonderen Antrags mehr. Eine einfache Nachricht, die unserer Service-Rechnung beigefügt wird, genügt.

Durch die Umwandlung kürzt sich Ihr Pflegegeld um den gleichen Prozentsatz. Dass sich das dennoch lohnt, zeigt die Beispielkalkulation weiter unten.

c) Steuerlicher Vorteil durch haushaltsnahe Dienstleistungen

Darüber hinaus können Sie jährlich bis zu 20.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Es entsteht Ihnen ein steuerlicher Vorteil von bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.

d) Verhinderungspflege

Weiterhin können Sie bei Vorliegen eines Pflegegrads bis zu 1.612 Euro pro Jahr als Verhinderungspflege bei der Pflegeversicherung geltend machen.

e) Kurzzeitpflege

Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Wenn Sie diese nicht in Anspruch nehmen, steht Ihnen ein Teil des Budgets ebenfalls zur Kostenreduzierung der Betreuung zur Verfügung: jährlich 806 Euro.

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Beispielkalkulation des verbleibenden Eigenanteils bei Pflegegrad 3

Weil wir ein nach § 45a SGB XI anerkannter Betreuungsdienst sind, können Sie nicht nur eine hohe Qualität unserer Dienstleistungen erwarten, sondern Sie können auch in den Genuss von Vorteilen kommen, die uns von anderen Wettbewerbern unterscheiden. Die Erstattung des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro, sowie die Umwandlung von bis zu 40 Prozent der Sachleistungen sind nur bei einem anerkannten Betreuungsdienst, wie der SHD, möglich. Die Vergleichsrechnung unten zeigt Ihnen die Vorteile einer Umwandlung der Sachleistungen bei Pflegegrad 3. Wenn Sie bereits Sachleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, wird die Berechnung etwas aufwendiger. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse. Auch wir beraten Sie gerne.

Kalkulation ohne 40% Umwandlung Sachleistung
Monatlich Kosten der Betreuung ab
2.960,00€
ohne Entlastungbetrag nach § 45b SGB XI
./.
ohne Umwandlung 40% Sachleistung nach § 45a SGB XI
./.
abzüglich Pflegegeld bei Pflegegrad 3
-572,00€
1/12 der möglichen Steuerersparnis von bis zu € 4.000 jährlich
-333,33€
1/12 von € 1.612 für die jährliche Verhinderungspflege
-134,33€
1/12 von € 806 jährlich, aus der Kurzzeitpflegepauschale
-67,16€
Für Sie verbleibender monatlicher Eigenanteil
1.853,18 €
Kalkulation mit 40% Umwandlung Sachleistung
Monatlich Kosten der Betreuung ab
2.960,00€
abzüglich Entlastungbetrag nach§ 45b SGB XI
-125,00€
abzüglich Umwandlung 40% Sachleistung (PG3) nach § 45a SGB XI
-545,20€
abzüglich gekürztes Pflegegeld bei Pflegegrad 3 (60%)
-343,20€
1/12 der möglichen Steuerersparnis von bis zu € 4.000 jährlich
-333,33€
1/12 von € 1.612 für die jährliche Verhinderungspflege
-134,33€
1/12 von € 806 jährlich, aus der Kurzzeitpflegepauschale
-67,16€
Für Sie verbleibender monatlicher Eigenanteil
1.411,78€
Ersparnis durch die Umwandlung der Sachleistungen
441,40€

Während die Kosten für die Betreuung monatlich entstehen und das Pflegegeld, der Entlastungsbetrag sowie die Umwandlung auch monatlich nach Vorlage unserer Service-Rechnung an Sie gezahlt werden können, muss der Betrag aus der Verhinderungspflege (1.612 Euro) und Kurzeitpflege (806 Euro) in einer Summe bei der Pflegekasse beantragt werden. Zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt legen Sie dann die Rechnung der Betreuungskraft bei der Pflegekasse vor. Natürlich geht der Abruf der Mittel auch in Teilbeträgen.

Hinweis: 

Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612,00 Euro pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806,00 Euro (ca. 50 Prozent) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418,00 Euro zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von uns und/oder Ihrer Pflegekasse beraten. Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Lassen Sie sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten.

Um eine bessere Übersicht über Ihren Pflegebedarf zu erhalten, füllen Sie bitte unseren Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus.

So erhalten Sie Ihr persönliches, unverbindliches Angebot

a) Nutzen Sie unseren Kostenrechner, um einen Eindruck über Ihre voraussichtlichen monatlichen Kosten zu erhalten.

b) Hinterlassen Sie bei Interesse im Rahmen der Nutzung des Kostenrechners Ihre Kontaktdaten und wir nehmen persönlichen Kontakt zu Ihnen auf.

c) Wir erstellen Ihnen unverbindlich ein persönliches Angebot, das an Ihre Situation und Ihren Betreuungsbedarf angepasst wird.

d) Wenn wir Sie überzeugt haben und Ihnen ein Personalvorschlag zusagt, starten wir alle organisatorischen Abläufe, damit Ihre Betreuungskraft schnellstmöglich anreisen und ihren Betreuungsaufgaben nachkommen kann.

Gerne sprechen wir mit Ihnen ausführlich über Ihren notwendigen Betreuungsbedarf, beraten Sie detailliert über die Kosten und unterbreiten Ihnen ein individuelles Angebot. Dies ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich.

Rechtliche Hintergrundinformationen

Rechtliche Hintergrund-informationen

Im Wesentlichen gibt es zwei rechtliche Modelle, unter denen eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (sogenannte „24-Stunden-Betreuung“) möglich ist:

Das Model der Entsendung ist ein legaler Weg, um Betreuungskräfte nach Deutschland zu vermitteln. Meist wird es von reinen Vermittlern angeboten, da diese nicht selbst Betreuungskräfte vermitteln können, sondern hierfür ihre Partneragenturen im Ausland benötigen. Von dort werden die Betreuungskräfte dann nach Deutschland entsendet.

Anders als deutsche Agenturen, die lediglich vermitteln, bieten wir alle Leistungen aus einer Hand an. Das heißt, wir rekrutieren die Betreuungskräfte selbst und begleiten sie und unsere Kunden auch während der gesamten Betreuungszeit als persönliche Ansprechpartner.

Als deutscher Direktanbieter arbeiten wir seit 2007 mit dem Modell der Selbständigkeit der Betreuungskräfte, die hier in Deutschland ein Gewerbe angemeldet haben und auch in Deutschland ihr Einkommen versteuern. Selbständige Dienstleister unterliegen nicht dem Arbeitsrecht und können sowohl ihre Arbeitszeit als auch ihre Vergütung selbst bestimmen.

Das eine selbständige Tätigkeit von Seniorenbetreuungskräften möglich und absolut legal ist, haben bereits mehrere, auch höchstrichterliche Urteile bestätigt:

Der Bereich der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft unterliegt in Deutschland leider bis heute keinen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Anders als in Deutschland gibt es in Österreich ein sogenanntes Hausbetreuungsgesetz. Dieses regelt sehr genau, innerhalb welcher gesetzlichen Möglichkeiten eine Betreuung stattfinden kann. Die Selbständigkeit der Betreuungskräfte ist dabei eine Variante.

Wir lassen weder unsere Kunden noch unsere Betreuungskräfte im Regen stehen. Deshalb kümmern wir uns innerhalb der SHD-Gruppe auch darum, dass die Betreuungskräfte allen an sie gestellten behördlichen Anforderungen (Gewerbe- und Wohnsitzanmeldung, Krankenversicherung, Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung, Gewerbehaftpflichtversicherung, Büroservice mit Buchhaltung, Steuer- und Rechtsberatung durch qualifizierte externe Partner) gerecht werden können.

Weitere Informationen zu den rechtlichen Modellen finden Sie bei unserem Verband VHBP e.V.:

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Ihr Individuelles Angebot

für Ihre Pflegekraft aus Polen

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen sich persönlich von unseren Mitarbeitern beraten. Im Anschluss an das Beratungsgespräch erhalten Sie Ihr individuelles Angebot.

Wer von uns darf Ihnen sofort helfen?

Anna Skop
Direktorin Kundenmanagement

shd trans
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Lydia Rittner
Direktorin Vertrieb

shd trans
Sandy Hipp
Examinierte Krankenpflegerin, Pflegerische Leitung

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Anna Domingoss Verissimo
Kundenbetreuung

shd trans
Beate Wichlinski-Matthes
Kundenbetreuung

shd trans
Anna Moniatowicz
Kundenbetreuung

shd trans
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Maria Gabrisch
Kundenbetreuung, Kundenberatung

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Hanna Miemiec
Stundenweise Betreuung - Koordination und Beratung

shd trans

Bekannt aus:

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Das Erste

Fragen und Antworten zum Thema “Seniorenbetreuung Kosten”

Lesen Sie bitte hier ausführliche Informationen zum Kostenthema.

Nein, aber es sind Feiertagsaufschläge zu berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wir sind ein nach § 45a anerkannter Betreuungsdienst. Das heißt, Sie können bei uns mit deutlich mehr Kostenerstattungen rechnen als bei anderen Anbietern. Dennoch verbleibt genauso wie bei der Heimunterbringung ein Eigenanteil, den Sie selber finanzieren müssen. Lesen Sie dazu bitte unsere Erläuterungen zu den Kosten und Erstattungsleistungen.

Diese Frage ist absolut berechtigt! Man muss wissen, dass der größte Teil der in deutschen Familien beschäftigten ausländischen Betreuungskräfte Schwarz arbeiten. Sehen Sie hier die rechtlichen Hintergrundinformationen zu den legalen Beschäftigungsmöglichkeiten.

Seit Gründung der SHD im Jahr 2007 arbeiten wir ausschließlich mit selbständigen Betreuungskräften zusammen. Verschiedene Gerichtsurteile haben immer wieder bestätigt, dass Betreuungskräfte unter bestimmten Voraussetzungen selbständig arbeiten können. Die SHD legt größten Wert darauf, dass alle Vereinbarungen und Verträge immer an die neueste Rechtsprechung angepasst werden. Dazu sind wir im engen Austausch mit unseren Branchenverbänden sowie unseren fachlich spezialisierten Steuerberatern und Rechtsanwälten. Darüber hinaus ist das rechtliche Modell der SHD auch von den Steuerbehörden direkt überprüft worden. Außerdem haben wir die staatliche Anerkennung nach § 45a SGB XI beantragt und erhalten.

Es werden zwei Verträge geschlossen. Ein Dienstleistungsvertrag mit der Betreuungskraft und ein Servicevertrag mit der SHD.

Alle Verträge können von Ihnen mit einer Frist von 5 Tagen gekündigt werden. Sie haben somit die Möglichkeit, alles ohne finanzielle Risiken schnell wieder zu beenden. Wir empfehlen Ihnen aber beim Beginn einer Betreuung die ersten 10 Tage abzuwarten. Eine Betreuungskraft zieht in Ihren oder den Haushalt Ihrer Angehörigen mit ein. Das ist für alle Beteiligten eine neue Situation an die man sich erstmal gewöhnen muss.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass diese Verträge erst unterschrieben werden, wenn Sie sich entschieden haben und wir eine Betreuungskraft zu Ihnen bringen. Das ganze Verfahren vorher ist für Sie unverbindlich.

  • Zunächst einmal suchen und vermitteln wir Ihnen eine passende Betreuungskraft. Sollte es beim ersten Mal nicht passen, entstehen bei weiteren Vermittlungen keine Mehrkosten.
  • Wir begleiten die 24 Stunden Betreuung dauerhaft. Persönliche, zweisprachige Ansprechpartner stehen Ihnen immer zur Verfügung.
  • Mit unserer Pflegedienstleitung beraten wir Sie auch zu allen pflegerischen Fragen.
  • Wir schließen eine Krankenversicherung für die Betreuungskraft ab. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht für Erwerbstätige, also auch für Selbständige.
  • Wir übernehmen die gesamte Logistik und alle damit verbundenen Kosten. D.h. wir kümmern uns um die Termine, wenn ein Wechsel der Betreuungskraft ansteht. Holen diese ab und übernehmen auch alle damit verbundenen Reisekosten.
  • Wir übernehmen mit unserer Schwesterfirma DBS Europe den gesamten behördlichen Teil. D.h. wir organisieren die Wohnsitz- und Gewerbeanmeldung und übernehmen die damit verbundenen Kosten. Außerdem kümmern wir uns mit fachlich spezialisierten Steuerberatern um die steuerlichen Angelegenheiten der Betreuungskräfte.
  • Wir sind als ständiger Ansprechpartner immer für Sie da. Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00. Außerhalb unserer Geschäftszeiten haben wir ein Notfalltelefon geschaltet, über das Sie uns immer erreichen können.

Ein Teilbetrag steht der Betreuungskraft laut Ihrer Rechnung zu, ein zweiter Teilbetrag geht an die SHD. Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich monatlich, nach einem pauschalierten Stundensatz. Es wird aber Tag genau abgerechnet. D.h. eine Betreuung die z.B. am 12. des Monats beginnt, wird auch nur ab dem 12. berechnet. Umgekehrt wird bei einem Ende der Betreuung z.B. am 13. des Monats auch nur bis zum 13. bezahlt.

Wir bemühen uns sehr eine für Sie passende Betreuungskraft auszuwählen. In der Regel sind das Menschen mit denen wir schon länger zusammenarbeiten. Neue Kräfte werden von uns sorgfältig interviewt. Es kann jedoch immer einmal passieren, dass eine Betreuungskraft Ihrer Arbeit nicht gerecht wird. Sie können aber sicher sein, dass wir uns schnellstens um das Problem kümmern und einen Wechsel einleiten werden.

Gleich nachdem wir Ihren Fragebogen an eine unserer Kundenbetreuerinnen gegeben haben, wird diese Sie anrufen und mit Ihnen den Fragebogen im Details durchgehen. Sie wird Ihnen Vorschläge unterbreiten. Wenn Sie sich dann entscheiden sollten und wir eine Betreuungskraft zu Ihnen bringen, wird unsere Kundenbetreuerin mitfahren und sich persönlich bei Ihnen vorstellen. Sie ist dann dauerhaft Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen.

Das kommt ganz auf die individuelle Betreuungssituation an. In einfachen Fällen von Pflegegrad 1 bis 2 wird ein Pflegedienst meist nicht mehr benötigt, weil die Betreuungskräfte die damit verbundene Grundpflege (Hilfe beim Ankleiden, bei der Körperhygiene und bei der Nahrungsaufnahme und den Toilettengängen) mit übernehmen können. Sie dürfen allerdings keinerlei medizinische Pflege übernehmen (z.B. Wundversorgung, Spritzen setzen, etc.). Dafür wird ein Pflegedienst oder ärztliche Begleitung benötigt. In der Regel kann man davon ausgehen, dass beginnend mit Pflegegrad 3 zusätzlich ein Pflegedienst benötigt wird.

Auch hier beraten wir Sie gerne. In unseren Leistungen mit eingeschlossen ist ein Pflegecheck durch unsere Pflegedienstleitung.

Viele Kunden kommen aufgrund persönlicher Empfehlungen von Nachbarn, Freunden und Kollegen. Leider können wir aus Datenschutzgründen keine Kundenreferenzen rausgeben. Sie finden jedoch anonymisierte Kundenmeinungen. Wichtig ist uns aber der Hinweis auf unsere Mitgliedschaft im VHBP Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. In diesem Verband kann nur Mitglied werden, wer sich an die durch den Verband gesetzten rechtlichen und ethischen Leitlinien hält. Unser Geschäftsführer Stefan Lux ist stellvertretender Vorsitzender des Verbands und setzt sich seit Jahren für die Belange der betreuten Familien und Ihrer Betreuungskräfte in der 24 Stunden Betreuung ein.

Eine wichtige Referenz ist für Sie unsere staatliche Anerkennung nach § 45a SGB XI.

Selbstverständlich! Uns ist immer bewusst, dass wir mit sensiblen personenbezogenen Daten umgehen. Wir tun alles um Ihre Daten zu schützen. Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung 

Insbesondere die Web-Seite des VHBP Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. www.vhbp.de  bietet wichtige Informationsquellen zu allen Themen rund um die 24 Stunden Betreuung.

Pflegestufe
Kosten pro Monat
Pflegegeld 1
125€*
Pflegegeld 2
316€
Pflegegeld 3
545€
Pflegegeld 4
728€
Pflegegeld 5
901€

* nur als Kostenerstattung für Betreuuungs- und Entlastungsleistungen

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