Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben unabhängig vom Pflegegrad einen gesetzlichen Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 € pro Monat bzw. bis zu 1.500,00 € im Jahr. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen im Bereich der Entlastung von pflegenden Angehörigen und zur Förderung von Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit im Alltag von Pflegebedürftigen einzusetzen. Wird der monatliche Entlastungsbetrag im Kalendermonat nicht voll ausgeschöpft, können verbliebene Beträge in die nächsten Monate übertragen werden. Beträge, die am Ende des Jahres nicht aufgebraucht worden sind, können bis Ende des nächsten Halbjahres übertragen werden.
Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang von Leistungen aus den Bereichen
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- zugelassener Pflege- und Betreuungsdienste nach § 36 SGB XI
- anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die SHD Seniorenhilfe Dortmund ist nach Vorgabe des Sozialgesetzbuchs anerkannter Dienstleister für die Unterstützung im Alltag, wie es in § 45 a SGB XI geregelt wird. Kunden wird dadurch ein hohes Einsparpotenzial geboten. Wird der anerkannte Betreuungsdienst der SHD oder aber Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen, reduziert sich anteilig auch das Pflegegeld.
Bei einem Antrag auf Erstattung des Entlastungsbetrages durch die Pflegekasse können Sie bei der SHD als anerkannter Anbieter Ihre monatlichen Kosten um 125,00 € reduzieren, wenn Sie mindestens Pflegegrad 1 vorweisen können. Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, können Sie sogar die Umwandlung von bis zu 40 % Ihrer Pflegesachleistungen beantragen und diesen Betrag nutzen, um die Kosten Ihrer Betreuung noch mehr zu reduzieren.