Das hängt meist von der persönlich-familiären Situation der Betreuungskraft ab. Sie bleibt i.d.R. zwischen 2 und 4 Monaten bei Ihnen, dann möchte sie nach Hause fahren. Langfristig werden sich 2 bis 3 Personen dauerhaft bei Ihnen abwechseln.
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Das hängt meist von der persönlich-familiären Situation der Betreuungskraft ab. Sie bleibt i.d.R. zwischen 2 und 4 Monaten bei Ihnen, dann möchte sie nach Hause fahren. Langfristig werden sich 2 bis 3 Personen dauerhaft bei Ihnen abwechseln.
In der Regel aus Polen aber auch aus anderen osteuropäischen Ländern.
Wir reagieren unverzüglich und versuchen Ihnen eine Vertretung noch am gleichen oder am nächsten Tag zu schicken. Das wird dann in aller Regel eine Kurzvertretung sein, die solange bleibt, bis wir wieder jemanden gefunden haben, der länger bleibt.
In der Regel eine Woche. Je nach Jahreszeit (Urlaubszeit im Sommer und über Weihnachten) kann es auch länger dauern. Je früher Sie Ihren Bedarf anmelden, umso besser lässt sich das planen. Aber in Notfällen sind wir natürlich bemüht Ihnen möglichst schnell zu helfen.
In der Regel verfügen Sie nicht über fachliche Qualifikationen aus Pflegeberufen. Allerdings haben Sie langjährige Erfahrungen in dieser Tätigkeit und können sich daher schnell auf neue Situationen einstellen. Wir achten darauf, dass wir niemanden zu einem demenzkranken Menschen schicken, der keinerlei Erfahrung im Umgang mit dieser Situation hat. Inzwischen bieten wir unseren Betreuungskräften nicht nur sprachliche, sondern auch fachliche Fortbildung in ihrer Muttersprache an. Wichtig: Unsere Pflegedienstleitung steht den Betreuungskräften auch mit ihrer Qualifikation zur Seite.
In der Regel verfügen alle Betreuungskräfte über zufriedenstellende Deutschkenntnisse. Wenn Sie besonders gute Deutschkenntnisse erwarten, wird das die Vergütung der Betreuungskraft erhöhen. Wir möchten darauf hinweisen, dass ein herzlicher Umgang oft wichtiger ist, als besonders gutes Deutsch. Allerdings kümmern wir uns auch um die sprachliche Weiterqualifikation unserer Betreuungskräfte und bieten ihnen unentgeltlich eine SprachlernApp für ihr Smartphone an.
Sie können pausieren. D.h. die 24 Stunden Betreuung (und damit natürlich auch sämtliche Kosten) wird ausgesetzt, bis die zu pflegende Person wieder nach Hause kommt.
Wenn sich das andeutet, handeln wir schnell und leiten einen Wechsel ein. Sie müssen sich auch keine Gedanken um Nachteile für die Betreuungskraft machen. Aufgrund unserer zahlreichen zufriedenen Kunden entstehen immer wieder Wechselsituationen, bei denen die Betreuungskräfte untereinander tauschen können, damit es wieder passt.
Eine ganz wichtige Frage! Viele Betreuungskräfte werden aus dem Ausland hierhin entsandt und dann alleine gelassen. Unsere Kundenbetreuerinnen sind zweisprachig und bei Bedarf aufgrund unserer regionalen Nähe auch schnell vor Ort. So steht auch für die Betreuungskraft immer ein muttersprachlicher Ansprechpartner bereit.
Zwei Faktoren sind dabei wichtig. Zum einen sollte die Betreuungskraft Erfahrung mit Ihrer jeweiligen Situation haben (z.B. Demenz), zum anderen muss sie von ihrer Wesensart zu Ihnen bzw. Ihren Angehörigen passen.
Die Betreuungskräfte haben zwei Aufgabenschwerpunkte: Haushalt und Tätigkeiten der Grundpflege. D.h. ganz wie sie es wünschen, können die Betreuungskräfte putzen, waschen, bügeln, kochen, einkaufen, etc. Außerdem geben Sie falls erforderlich Unterstützung bei der Körperhygiene, beim An- und Auskleiden sowie bei den Toilettengängen. Sie dürfen aber keinerlei medizinische Pflege übernehmen, wie z.B. Wundversorgung oder Spritzen setzten. Hierfür benötigen Sie die Unterstützung eines Pflegedienstes oder durch Ärzte. Unsere Pflegedienstleitung steht Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung.
Ein Zimmer, das z.B. früher einmal als Kinderzimmer genutzt wurde reicht in der Regel. Ein Fernseher sollte vorhanden sein. Wichtig ist eine WLAN-Internet-Verbindung. Damit ermöglichen Sie Ihrer Betreuungskraft den Kontakt nach Hause. Das Zimmer sollte nett eingerichtet sein, damit sich die Betreuungskraft auch bei Ihnen wohlfühlt.
Die zeitlichen Möglichkeiten für die Freizeit der Betreuungskraft werden im Fragebogen abgefragt. Das sollte Tagesfreizeit und auch mal einen freien Tag umfassen. Dies wird individuell zwischen Ihnen und Ihrer Betreuungskraft vereinbart.
Bei Ihnen zuhause. Ein Zimmer, das z.B. früher einmal als Kinderzimmer genutzt wurde reicht in der Regel. Ein Fernseher sollte vorhanden sein. Wichtig ist eine WLAN-Internet-Verbindung. Damit ermöglichen Sie Ihrer Betreuungskraft den Kontakt nach Hause. Das Zimmer sollte nett eingerichtet sein, damit sich die Betreuungskraft auch bei Ihnen wohlfühlt.
Wenn Sie uns kontaktiert haben (per Telefon, per Internet über unseren Fragebogen oder unser Rückrufformular), bieten wir Ihnen immer ein persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch an. Das kann bei Ihnen zuhause oder auch bei uns im Büro stattfinden, so wie Sie das möchten. Selbstverständlich beraten wir auch telefonisch. Um Ihnen ein individuell auf Ihren Betreuungsbedarf abgestimmtes Angebot zu machen, benötigen wir den von Ihnen ausgefüllten Fragebogen. In der Regel ist dieser das Ergebnis eines Beratungsgespräches. Sie können ihn aber auch schon online vorab ausfüllen. Er fragt wichtige Bereiche zur Pflegeaufgabe, zum Haushalt und auch zu Ihren Wünschen an die Betreuungskraft ab, und nennt Ihnen einen Kostenumfang mit dem Sie rechnen müssen.
Wenn der Fragebogen vorliegt, wird sich eine unserer Kundenbetreuerinnen bei Ihnen melden und mit Ihnen den Fragebogen Schritt für Schritt durchgehen um die richtige Betreuungskraft für Ihre 24 Stunden Pflege zu finden. Sie wird Ihnen dann auch eine genauen Preis nennen können.
Wenn Sie mit dem Vermittlungsvorschlag einverstanden sind, sorgen wir für die Anreise der Betreuungskraft und bringen Sie zu Ihnen. Jetzt werden Sie auch Ihre Kundenbetreuerin persönlich kennenlernen. In Zukunft ist Sie Ihre und auch die persönliche Ansprechpartnerin für Ihre Betreuungskraft, bei allen Fragen und Problemen rund um die Betreuung.
Erst jetzt werden Verträge geschlossen, die übrigens stets mit einer Frist von 5 Tagen kündbar sind.
Ihre Betreuungskraft möchte nach einiger Zeit (zwischen 2 und 4 Monaten) wieder nach Hause fahren. In der Zwischenzeit sorgt Ihre Kundenbetreuerin dafür, dass geeignete Kandidaten für einen Wechsel gefunden werden. In der Regel müssen Sie mit 2 bis 3 Personen rechnen, die sich über das Jahr bei Ihnen abwechseln.
Wir kümmern uns um alle Formalitäten, die Logistik und alle damit verbundenen Kosten. Sie und Ihre Betreuungskraft konzentrieren sich darauf, ein gutes und herzliches Verhältnis aufzubauen.
Insbesondere die Web-Seite des VHBP Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. www.vhbp.de bietet wichtige Informationsquellen zu allen Themen rund um die 24 Stunden Betreuung.
Selbstverständlich! Uns ist immer bewusst, dass wir mit sensiblen personenbezogenen Daten umgehen. Wir tun alles um Ihre Daten zu schützen. Wenn Sie mehr dazu erfahren möchten, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung
Viele Kunden kommen aufgrund persönlicher Empfehlungen von Nachbarn, Freunden und Kollegen. Leider können wir aus Datenschutzgründen keine Kundenreferenzen rausgeben. Sie finden jedoch anonymisierte Kundenmeinungen. Wichtig ist uns aber der Hinweis auf unsere Mitgliedschaft im VHBP Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. In diesem Verband kann nur Mitglied werden, wer sich an die durch den Verband gesetzten rechtlichen und ethischen Leitlinien hält. Unser Geschäftsführer Stefan Lux ist stellvertretender Vorsitzender des Verbands und setzt sich seit Jahren für die Belange der betreuten Familien und Ihrer Betreuungskräfte in der 24 Stunden Betreuung ein.
Eine wichtige Referenz ist für Sie unsere staatliche Anerkennung nach § 45a SGB XI.
Das kommt ganz auf die individuelle Betreuungssituation an. In einfachen Fällen von Pflegegrad 1 bis 2 wird ein Pflegedienst meist nicht mehr benötigt, weil die Betreuungskräfte die damit verbundene Grundpflege (Hilfe beim Ankleiden, bei der Körperhygiene und bei der Nahrungsaufnahme und den Toilettengängen) mit übernehmen können. Sie dürfen allerdings keinerlei medizinische Pflege übernehmen (z.B. Wundversorgung, Spritzen setzen, etc.). Dafür wird ein Pflegedienst oder ärztliche Begleitung benötigt. In der Regel kann man davon ausgehen, dass beginnend mit Pflegegrad 3 zusätzlich ein Pflegedienst benötigt wird.
Gleich nachdem wir Ihren Fragebogen an eine unserer Kundenbetreuerinnen gegeben haben, wird diese Sie anrufen und mit Ihnen den Fragebogen im Details durchgehen. Sie wird Ihnen Vorschläge unterbreiten. Wenn Sie sich dann entscheiden sollten und wir eine Betreuungskraft zu Ihnen bringen, wird unsere Kundenbetreuerin mitfahren und sich persönlich bei Ihnen vorstellen. Sie ist dann dauerhaft Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen und Problemen.
Wir bemühen uns sehr eine für Sie passende Betreuungskraft auszuwählen. In der Regel sind das Menschen mit denen wir schon länger zusammenarbeiten. Neue Kräfte werden von uns sorgfältig interviewt. Es kann jedoch immer einmal passieren, dass eine Betreuungskraft Ihrer Arbeit nicht gerecht wird. Sie können aber sicher sein, dass wir uns schnellstens um das Problem kümmern und einen Wechsel einleiten werden.
Ein Teilbetrag steht der Betreuungskraft laut Ihrer Rechnung zu, ein zweiter Teilbetrag geht an die SHD. Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich monatlich, nach einem pauschalierten Stundensatz. Es wird aber Tag genau abgerechnet. D.h. eine Betreuung die z.B. am 12. des Monats beginnt, wird auch nur ab dem 12. berechnet. Umgekehrt wird bei einem Ende der Betreuung z.B. am 13. des Monats auch nur bis zum 13. bezahlt.
Alle Verträge können von Ihnen mit einer Frist von 5 Tagen gekündigt werden. Sie haben somit die Möglichkeit, alles ohne finanzielle Risiken schnell wieder zu beenden. Wir empfehlen Ihnen aber beim Beginn einer Betreuung die ersten 10 Tage abzuwarten. Eine Betreuungskraft zieht in Ihren oder den Haushalt Ihrer Angehörigen mit ein. Das ist für alle Beteiligten eine neue Situation an die man sich erstmal gewöhnen muss.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass diese Verträge erst unterschrieben werden, wenn Sie sich entschieden haben und wir eine Betreuungskraft zu Ihnen bringen. Das ganze Verfahren vorher ist für Sie unverbindlich.
Es werden zwei Verträge geschlossen. Ein Dienstleistungsvertrag mit der Betreuungskraft und ein Servicevertrag mit der SHD.
Seit Gründung der SHD im Jahr 2007 arbeiten wir ausschließlich mit selbständigen Betreuungskräften zusammen. Verschiedene Gerichtsurteile haben immer wieder bestätigt, dass Betreuungskräfte unter bestimmten Voraussetzungen selbständig arbeiten können. Die SHD legt größten Wert darauf, dass alle Vereinbarungen und Verträge immer an die neueste Rechtsprechung angepasst werden. Dazu sind wir im engen Austausch mit unseren Branchenverbänden sowie unseren fachlich spezialisierten Steuerberatern und Rechtsanwälten. Darüber hinaus ist das rechtliche Modell der SHD auch von den Steuerbehörden direkt überprüft worden. Außerdem haben wir die staatliche Anerkennung nach § 45a SGB XI beantragt und erhalten.
Diese Frage ist absolut berechtigt! Man muss wissen, dass der größte Teil der in deutschen Familien beschäftigten ausländischen Betreuungskräfte Schwarz arbeiten. Sehen Sie hier die rechtlichen Hintergrundinformationen zu den legalen Beschäftigungsmöglichkeiten.
Nein, aber es sind Feiertagsaufschläge zu berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Lesen Sie bitte hier ausführliche Informationen zum Kostenthema.
Erstellt durch Webdesign Agentur Pinguinweb
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