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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Informationen zum Thema

Seniorenbetreuung

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Sie möchten mehr wissen zu diesem Thema? Hier finden Sie weitere vertiefende Informationen zu rechtlichen Fragen und zu Finanzierungshilfen.

SHD Dortmund

Aktuelles

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen rund um die SHD Seniorenhilfe Dortmund auf einen Blick.

Rechtliche Modelle

Eine Betreuung kann unter verschiedenen arbeits- bzw. gewerberechtlichen Rahmenbedingungen stattfinden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Selbständigkeit von Betreuungskräften

Die SHD arbeitet ausschließlich mit selbständigen Gewerbetreibenden zusammen. Hier finden Sie vertiefende rechtliche Informationen zu diesem Thema.

Pflegegeld & Refinanzierung

Sie möchten wissen, welche Finanzierungshilfen Sie für eine Seniorenbetreuung in Anspruch nehmen können? Hier sind Sie richtig.

Wir sind als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt.

Wir sind als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt. Wir leisten Unterstützung und Entlastung bei der Durchführung einer sog. „24 Stunden Betreuung“.
Das bedeutet für Sie, dass Sie sich einen Teil der entstehenden Kosten von Ihrer Pflegekasse erstatten lassen können.