Wenn Sie pflegebedürftig sind und einen Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 haben, bekommen Sie im Rahmen der häuslichen Versorgung Pflegegeld. Das Pflegegeld wird Ihnen von der Pflegekasse zur freien Verwendung ausgezahlt. Bitte entnehmen Sie aus der nachfolgenden Tabelle Ihren Anspruch auf Pflegegeld. Die ab 2024 geplanten Erhöhungen haben wir ebenfalls für Ihre Planungen berücksichtigt:
PG | Pflegegeld 2023 | Pflegesachleistungen 2023 | Pflegegeld 2024* | Pflegesachleistungen 2024* |
1 | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 | 0,00 € |
2 | 316,00 € | 724,00 € | 332,00 € | 760,00 € |
3 | 545,00 € | 1363,00 € | 572,00 € | 1431,00 € |
4 | 728,00 € | 1693,00 € | 764,00 € | 1778,00 € |
5 | 901,00 € | 2095,00 € | 946,00 € | 2200,00 € |
*voraussichtlich gemäß den veröffentlichten Planungen der Bundesregierung (ohne Gewähr)
Sofern Sie pflegebedürftig sind und zu Hause versorgt werden, haben Sie einen Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 €. Der Entlastungsbetrag der Pflegekasse wird nach dem Gesetz für „qualitätsgesicherte Leistungen im Bereich der Entlastung von pflegenden Angehörigen und zur Förderung von Selbstbestimmtheit und Selbstständigkeit im Alltag von Pflegebedürftigen“ ausgezahlt. Brauchen Sie den Entlastungsbetrag im Monat nicht voll auf, können übrig gebliebene Beträge in die nächsten Monate übertragen werden. Bis Ende des Jahres nicht verbrauchte Beträge können Sie bis zum Ende des nächsten Halbjahres übertragen lassen.
Über den Entlastungsbetrag können Sie zum Beispiel Angebote wie
- Tagespflege
- Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- zugelassene Pflege- und Betreuungsdienste nach § 36 SGB XI
- anerkannte Angebote zur Alltagsunterstützung
in Anspruch nehmen.
In diesem Bereich lohnt es sich für Sie, die Angebote der SHD genauer zu betrachten: Die SHD ist nach dem Sozialgesetzbuch anerkannter Dienstleister für die Alltagsunterstützung nach § 45 a SGB XI, was für Sie mit einem hohen Einsparpotenzial verbunden ist. Nehmen Sie den anerkannten SHD Betreuungsdienst oder Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst in Anspruch, reduziert sich anteilig Ihr Pflegegeld.
Wenn Sie PG 1 vorweisen können und die Erstattung des Entlastungsbetrages beantragen, können Sie bei der SHD als anerkannter Dienstleister Ihre monatlichen Kosten um 125,00 € reduzieren. Haben Sie PG 2, 3, 4 oder sogar 5, dann können Sie eine Umwandlung von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen beantragen und diesen Betrag dann nutzen, um Ihre Kosten noch weiter zu senken. Auf diese Weise ist die 24 Stunden Pflege der SHD Seniorenhilfe Dortmund sogar noch günstiger als vergleichbare Angebote auf dem Schwarzmarkt!
Haushaltsnahe Dienstleistungen dürfen bis zu 20.000,00 € bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, woraus sich ein Steuervorteil von maximal 4.000,00 € pro Jahr ergibt. Bei der 24 Stunden Pflege leisten die rumänischen Betreuungskräfte auch eine tatkräftige Haushaltshilfe, was unter die haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35 a EStG fällt. Zusätzlich können Sie häufig verschiedene Pflege- und Krankheitskosten im Wege der außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer absetzen. Achten Sie auf die zumutbaren Belastungsgrenzen und verwahren alle Rechnungen sowie Belege sorgfältig auf. Überschreiten Sie die jeweilige Belastungsgrenze, stehen Ihre Chancen für eine steuerliche Absetzung sehr gut. Dennoch dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie sich von einem Steuerberater über Ihre steuerlichen Möglichkeiten beraten lassen sollten.
Wenn pflegende Angehörige krank werden oder Pflegepersonen einen Urlaub machen möchten, können Sie ab PG 2 Leistungen aus der Verhinderungspflege bis zu 1.612,00 € pro Jahr beantragen. Ihr Anspruch auf Verhinderungspflege ist nach § 39 SGB XI daran gebunden, dass bei Ihnen seit mindestens sechs Monaten eine Pflege zu Hause erfolgt. Sind pflegende Angehörige oder Pflegepersonen an der Ausübung der Pflege verhindert, müssen die Kosten für eine Ersatzpflege nachgewiesen werden.
Ab PG 2 haben Sie einen Anspruch auf Leistungen aus der Kurzzeitpflege, die im Gegensatz zur Verhinderungspflege stationär in einer Pflegeeinrichtung durchgeführt wird. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege beträgt bis zu 1.774,00 € im Jahr. Nehmen Sie diese Leistungen nicht in Anspruch, können 50 % der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragen werden, wenn Sie generell die Voraussetzungen für die Verhinderungspflege erfüllen. Dieser Anteil von bis zu 806,00 € pro Jahr steht Ihnen dann zur Erleichterung der Kosten für die 24 Stunden Pflege zur Verfügung oder kann die Verhinderungspflege auf bis zu 2.418,00 € pro Jahr erhöhen.
Für alle Fragen und Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch persönlich zur Verfügung. Nutzen Sie einfach unsere Kontaktmöglichkeiten, damit wir Ihnen weiterhelfen können!