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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Pflegegrad 2

Voraussetzungen & Leistungen

Zu den Voraussetzungen für eine Eingliederung in den Pflegegrad 2 gehört die Feststellung einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bei der Pflegebegutachtung durch Sachverständige des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof. Den Pflegegrad 2 können Versicherte nur erhalten, wenn sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bzw. Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse stellen. Nach Antragstellung leitet die Pflegekasse die Begutachtung in die Wege. 

Pflegegeld: Tipps zur Beantragung

Überblick

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Pflegegrad 2 (PG2) ist – wie alle anderen Pflegegrade – von einem Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung abhängig.
  • Eingestuft werden Versicherte in Pflegegrad 2, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit festgestellt wurde, was nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) bei zwischen 27 und weniger als 47,5 Punkten der Fall ist.
  • Zu den Leistungen bei PG2 können Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Zuschüsse zu Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und stationärer Pflege zählen.
  • Der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,00 € wird auch bei PG2 gewährt.

Wer hat Anspruch auf Pflegegrad 2?

Am 01.01.2017 wurde das neue Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG 2) eingeführt, wodurch die alten Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 durch die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 ersetzt wurden. Der Pflegegrad 2 wurde dabei an die Voraussetzungen einer erheblichen Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit geknüpft und ist vergleichbar mit der alten Pflegestufe 0 oder 1.

Eine Eingruppierung erfolgt dabei mit der Hilfe des ebenfalls 2017 eingeführten Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Bei gesetzlich Versicherten übernimmt der Medizinische Dienst die Begutachtung, während bei privat Versicherten Gutachter von Medicproof beauftragt werden. Das NBA beruht auf einem Punktesystem. Die Gutachter bewerten die Selbstständigkeit von Versicherten, wobei neben körperlichen Fähigkeiten auch kognitive Fähigkeiten berücksichtigt werden. Vergeben werden können in jedem der sechs Module zwischen 0 und 100 Punkte. Der Wert von 100 Punkten entspricht dabei dem höchsten Grad der Unselbstständigkeit. Am Ende der Begutachtung werden alle Punkte in den überprüften Modulen anhand einer vorgegebenen Gewichtung zusammenaddiert, um eine Empfehlung für einen Pflegegrad aussprechen zu können. Die Pflegekassen kommen der Empfehlung der Gutachter in der Regel nach. Für den Pflegegrad 2 sind 27 bis weniger als 47,5 Punkte erforderlich.

Folgende Module und Inhalte werden bei der Pflegebegutachtung berücksichtigt:

 

 ModulInhalt
1MobilitätKönnen sich Versicherte fortbewegen, hinsetzen, aufrichten und hinlegen? Sind sie in der Lage, Treppen hoch und runter zu steigen?
2Kognitive und kommunikative FähigkeitenLassen sich Gespräche mit Versicherten führen? Wie sieht es mit der örtlichen und zeitlichen Orientierung aus? Wie treffen Antragsteller notwendige Entscheidungen und werden dabei Risiken beachtet?
3Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenZeigen sich Versicherte ängstlich oder aggressiv? Haben sie psychische Probleme wie Wahnvorstellungen? Kann das Risiko von Eigen- und Fremdschädigungen ausgeschlossen werden?
4Selbstversorgung In welchem Hygiene- und Pflegezustand befinden sich Versicherte? Kann die Körperpflege noch selbst bewerkstelligt werden? Zeigt der Ernährungszustand Defizite auf?
5Bewältigung und selbstständiger Umgang mit therapie- und krankheitsbedingten Anforderungen und BelastungenMüssen Versicherte Medikamente einnehmen oder an Therapien teilnehmen? Benötigen Sie dafür Hilfe? Wer kümmert sich um Medikamentenpläne, Verbandwechsel und andere Maßnahmen?
6Gestaltung des Alltagslebens und soziale KontakteWie sieht der Tagesablauf von Versicherten aus? Was machen sie in ihrer Freizeit? Gibt es soziale Kontakte?

 

Die Gutachter überprüfen in jedem Modul bis zu 16 Kriterien, die sie im Anschluss mit Punkten bewerten. Die vergebenen Punkte werden nach der Gewichtung addiert, um eine Einstufung in einen Pflegegrad vornehmen zu können. Hierbei gilt generell: Je selbstständiger Versicherte sich bei der Pflegebegutachtung präsentieren, desto weniger Punkte – also auch einen niedrigeren Pflegegrad – werden zuerkannt. Für den Pflegegrad 2 sind mindestens 27 und höchstens bis zu 47,5 Punkte notwendig.

So stellt sich das Punktesystem dar: 

 

PflegegradVoraussetzungPunkte NBA
PG1geringe Beeinträchtigung 12,5 bis unter 27
PG2erhebliche Beeinträchtigung27 bis unter 47,5
PG3schwere Beeinträchtigung47,5 bis unter 70
PG4schwerste Beeinträchtigung 70 bis unter 90
PG5schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung90 bis 100

Leistungen bei Pflegegrad 2

Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 ist davon auszugehen, dass sie Unterstützung im Alltag benötigen. Häufig geht es dabei um einzelne Aufgaben, die sie nicht mehr selbstständig durchführen können. Mit Pflegegrad 2 stehen Pflegebedürftigen nahezu alle Pflegeleistungen zur Verfügung. Im Gegensatz zum Pflegegrad 1 kommen viele neue Leistungen wie das Pflegegeld in der häuslichen Pflege, Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste und Ansprüche auf Kurzzeit-, Tages-, Nacht- und Verhinderungspflege hinzu. Auch die stationäre Pflege wird ab Pflegegrad 2 bezuschusst. Allerdings stehen einige Leistungen nicht im vollen Umfang zur Verfügung. Bei allen Pflegegraden gleich bleibt der Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 €.

Die Leistungen bei Pflegegrad 2 im Überblick:

 

LeistungInfo
Pflegegeld316,00 € pro Monat
Pflegesachleistungen724,00€ pro Monat
Tagespflege/Nachtpflege689,00 € pro Monat
Kurzzeitpflege1774,00 € pro Jahr
Verhinderungspflege1612,00 € pro Jahr
Vollstationäre Pflege770,00 € pro Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125,00 € pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelbis 40,00 € pro Monat
Hausnotrufsystembis 25,50 € pro Monat
Wohngruppenzuschlagbis 214,00 € pro Monat
Anschubfinanzierung Pflege-Wohngruppeneinmalig 2.500,00 €
Zuschüsse zur Anpassung des Wohnumfeldesbis 4.000,00 € pro Gesamtmaßnahme
Pflegeberatungkostenloses Beratungsangebot, halbjährlicher Anspruch
Pflegekursefür Angehörige kostenlos
Pflegezeit/kurzzeitige ArbeitsverhinderungPflegeunterstützungsgeld für Angehörige

Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Mit Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld von bis zu 316,00 € pro Monat, sofern sie häuslich von Angehörigen, Bekannten oder Freunden gepflegt werden. Diese Pflegeleistung wird von der Pflegeversicherung ohne Kostennachweis zur freien Verfügung gewährt. Grundsätzlich soll das Pflegegeld dazu dienen, eine häusliche Versorgung überhaupt erst zu ermöglichen. Pflegende Familienangehörige müssen bereits bei Pflegegrad 2 zahlreiche Aufgaben im Haushalt und in der Grundpflege übernehmen, weshalb das Pflegegeld auch als Anerkennung weitergegeben werden kann. Werden zusätzlich Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, verringert sich der Anspruch auf Pflegegeld. 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Die Pflegesachleistungen sind Leistungen aus der Pflegeversicherung, die für die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes verwendet werden. Dadurch soll die häusliche Pflege sinnvoll ergänzt werden. Mit Pflegegrad 2 stehen monatlich 724,00 € zur Verfügung. Werden Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, reduziert sich der Anspruch auf Pflegegeld. Von einer Kombinationsleistung wird gesprochen, wenn Pflegegeld und Sachleistungen miteinander kombiniert werden. Durch diese Kombinationsleistungen können Pflegebedürftige Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten, was sich insbesondere dann anbietet, wenn durch den ambulanten Pflegedienst nicht der volle Betrag der Pflegesachleistungen ausgeschöpft wird.

Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 2

Durch die Tagespflege oder Nachtpflege kann eine häusliche Pflege sinnvoll unterstützt werden. Hierbei verbringen Pflegebedürftige jeweils den Tag oder die Nacht stationär in einer Pflegeeinrichtung und wohnen ansonsten zu Hause. Mit Pflegegrad 2 stehen dafür 689,00 € zur Verfügung. Diese Leistungen reichen nicht für eine tägliche Nutzung von Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen aus, können aber beispielsweise pflegende Angehörige einige Tage oder Nächte im Monat entlasten.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Benötigen häuslich versorgte Pflegebedürftige vorübergehend eine stationäre Pflege, kann dafür bei Pflegegrad 2 bis zu einem Betrag von 1774,00 € im Jahr die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird. Eine Kurzzeitpflege kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn sich der Gesundheitszustand von Betroffenen nach einer Operation kurzfristig verschlechtert oder wenn pflegende Angehörige plötzlich selbst erkranken. Die Leistungen aus der Kurzzeitpflege sind auf maximal 56 Tage bzw. acht Wochen pro Jahr begrenzt. Wird das Budget nicht verbraucht, kann es in Teilen für die Verhinderungspflege verwendet werden.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Wenn pflegende Angehörige oder Pflegepersonen an der Ausübung der Pflege verhindert sind, kann mit den Leistungen aus der Verhinderungspflege eine stundenweise oder tageweise Vertretung beauftragt werden. Dies ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn die eigentliche Pflegeperson selbst krank ist oder in den Urlaub fährt. Beansprucht werden kann die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 bis zu 42 Tage bzw. sechs Wochen im Jahr und bis zu einem Jahresbetrag in Höhe von 1612,00 €. Mit dieser Leistung kann eine einspringende Privatperson für ihren Aufwand entschädigt oder ein ambulanter Pflegedienst bezahlt werden. Wird das Jahresbudget nicht aufgebraucht, kann es teilweise in der Kurzzeitpflege genutzt werden.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 2

Ist eine häusliche Pflege nicht (mehr) möglich, kann die Unterbringung in einem Pflegeheim erforderlich werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 werden mit einem monatlichen Zuschuss bis zu 770,00 € bei den Kosten für eine vollstationäre Pflege entlastet. Darüber hinaus ist ein prozentualer Zuschuss auf den monatlichen Eigenanteil möglich, der sich auf die Pflegekosten bezieht. Dieser Zuschuss ist abhängig von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim und wird gestaffelt.

Monatlicher Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben in häuslicher Pflege einen Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 €. Dieser Betrag soll für Entlastungs- und Betreuungsleistungen verwendet werden, die der Erhaltung und Förderung der Selbstständigkeit dienen. Der Entlastungsbetrag kann beispielsweise für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Betreuung oder Angebote zur Alltagsunterstützung nach § 45 a SGB XI verwendet werden. 

Häufig wird der Entlastungsbetrag für klassische Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet, also haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung oder Gruppenangebote. Pflegebedürftige sollen bei diesen Betreuungs- und Entlastungsleistungen oft in Vorkasse treten. Wichtig ist, dass also nur Angebote für die Alltagsunterstützung ausgewählt werden, die auch nach Landesrecht zugelassen sind. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund ist gemäß § 45 a SGB XI anerkannter Anbieter von Entlastungsleistungen und darf deshalb direkt mit der Pflegekasse abrechnen! Die offizielle Anerkennung der SHD geht mit weiteren Vorteilen einher, über die Sie sich auf der Seite Übersicht Entlastungsleistungen informieren können.

Tipp: Wird der Entlastungsbetrag gar nicht oder nur zum Teil genutzt, können Restbeträge noch bis zum 30.06. des Folgejahres verwendet werden. Danach entfällt der Anspruch!

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2

Zu den gängigen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen Bettschutzeinlagen, Schutzmasken, Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben in der häuslichen Versorgung einen Anspruch auf Hilfsmittel bis zu 40,00 € monatlich. Oft bieten Sanitätshäuser optimal auf den Bedarf zugeschnittene Hilfsmittel-Boxen zum Abonnement und Versand an. Die Formalitäten mit der Pflegekasse kann auch vom Sanitätshaus übernommen werden. 

Hausnotrufsystem bei Pflegegrad 2

Ein Hausnotrufsystem ist ein mobiles oder stationäres Notfallsystem. Pflegebedürftige können dadurch mittels Knopfdruck einen Notfall melden, um schnellstmöglich Hilfe zu erhalten. Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 mit einem Zuschuss für den Anschluss und den Betrieb eines solchen Systems. Die Anschlusskosten sowie die laufenden Betriebskosten werden aktuell mit 23,00 € (einmalig) und. 25,50 € (monatlich) unterstützt, sofern der Anbieter den seit Juli 2021 gültigen Kassenverträgen zugestimmt hat.

Finanzierung von betreuten Wohngruppen und Wohngruppenzuschlag

Leben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 mit anderen Pflegebedürftigen in einer Wohngruppe zusammen, kann ein Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214,00 € pro Monat geleistet werden. Zur Gründung von Pflege-Wohngruppen wird als Anschubfinanzierung für jeden Pflegebedürftigen mit Pflegegrad einmalig ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € gewährt. Diese Finanzierungshilfe wird auf einen Betrag von 10.000,00 € je Wohngemeinschaft beschränkt, sodass maximal vier WG-Bewohner davon profitieren können.

Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2

Der Anspruch auf Zuschüsse zur Anpassung des Wohnumfeldes besteht unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Pflegebedürftige erhalten für Anpassungen wie barrierefreie Badezimmer einen Zuschuss von bis zu 4000,00 € pro Baumaßnahme. Sofern bis zu vier pflegebedürftige Menschen in einem Haushalt leben, kann dieser Zuschuss sogar maximal 16.000,00 € betragen.

Pflegeberatung und Pflegekurse

Eine Pflegeberatung informiert bezugnehmend auf die konkrete Pflegesituation über mögliche Hilfsangebote und Sozialleistungen. Die Pflegeberatung kann über die Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Oft finden Beratungsgespräche bei Krankenkassen, privaten Versicherungsunternehmen oder aber bei Pflegestützpunkten statt. Ein Mal im Halbjahr haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf einen solchen Beratungseinsatz, der übrigens auch von einer entsprechend zugelassenen Pflegefachkraft durchgeführt werden kann, die dann nach Hause kommt. 

Das kostenlose Angebot von Pflegekursen richtet sich insbesondere an pflegende Angehörige, die Techniken für eine optimale Versorgung von Menschen mit Pflegegrad erlernen möchten.

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegezeit

Sind pflegende Angehörige gleichzeitig auch Arbeitnehmer, dann können sich in plötzlich auftretenden Pflegesituationen für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen, um für betroffene Familienmitglieder eine Pflege zu organisieren. Für diesen Zeitraum leistet die Pflegeversicherung ein Pflegeunterstützungsgeld. Dies geht nur, wenn es sich um nahe Angehörige handelt und davon auszugehen ist, dass eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Eine Pflegezeit müssen Arbeitnehmer unmittelbar beim Arbeitgeber beantragen. 

Wie wird der Pflegegrad 2 beantragt?

Ein Pflegegrad wird immer unabhängig von dessen Höhe beantragt. Es reicht aus, einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen, die bei der Krankenkasse ansässig ist. Auf dem Antrag sollten sich Kontaktdaten befinden. Außerdem sollte der Antrag eigenhändig unterschrieben werden. Ist dies nicht möglich, können Bevollmächtigte dies erledigen. In diesem Fall muss dem Antrag jedoch die entsprechende Vollmacht beigefügt werden. Viele Pflegekassen bieten übrigens Online-Anträge an.

Die Pflegekasse wird dann die notwendigen Formulare zum Ausfüllen und Zurückschicken übermitteln. Des Weiteren wird sie den Medizinischen Dienst oder Medicproof mit der Pflegebegutachtung beauftragen. Die Gutachter führen die Begutachtung nach Maßgabe des bereits erwähnten NBA durch und empfehlen je nach ermittelten Punktewerten einen Pflegegrad. Dieser Empfehlung wird in der Regel gefolgt. Für den Pflegegrad 2 müssen die Gutachter einen Wert zwischen 27 bis unter 47,5 ermitteln. Gegen den Bescheid der Pflegeversicherung kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.



Wie wird eine Höherstufung beantragt?

Bei einigen Erkrankungen wie beispielsweise Demenz verschlechtert sich der gesundheitliche Zustand mit der Zeit. Geht es Menschen schlechter, erhöht sich dadurch auch der Bedarf an Unterstützung und Hilfe. In diesen Fällen kann es Sinn machen, eine Höherstufung zu beantragen, um beispielsweise von PG2 auf PG3, 4 oder 5 hochgestuft zu werden. Denn mit der Höhe des Pflegegrades erhöhen sich auch die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Dabei unterscheidet sich der Höherstufungsantrag kaum vom Erstantrag. Der Antrag kann formlos gestellt werden und sollte Kontaktdaten sowie eine eigenhändige Unterschrift enthalten. 

Nach Eingang des Höherstufungsantrages übermittelt die Pflegekasse erneut ein Formular zur Erfassung des gesundheitlichen Zustandes und der aktuellen Pflegesituation. Empfohlen wird, sich von der Pflegeberatung bei der Begründung des Höherstufungsantrages unterstützen zu lassen. Es kann sein, dass eine erneute Pflegebegutachtung erfolgt, bevor über den Antrag entschieden wird. Gegen einen ablehnenden Höherstufungsbescheid kann mit einer Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt werden. 

Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid oder Ablehnung der Höherstufung

Es ist wichtig, dass die Leistungen der Pflegekasse ungefähr dem Bedarf an Hilfe und Unterstützung entsprechen. Nicht selten verschiebt sich dieses Verhältnis zu Lasten von Pflegebedürftigen. Wenn also der Bescheid über die Einstufung in einen Pflegegrad oder die Ablehnung eines Höherstufungsantrages nicht der aktuellen Situation entsprechen, sollte Widerspruch eingelegt werden. Ein Widerspruch muss in beiden Fällen innerhalb eines Monats nach Zustellung des anzufechtenden Bescheides eingelegt werden. Widerspruchsschreiben werden schriftlich verfasst und mittels Einschreiben an die zuständige Pflegekasse geschickt. Der Widerspruch muss begründet werden.

Nach Eingang des Widerspruchs muss die Pflegekasse den Sachverhalt erneut überprüfen. Möglich sind Entscheidungen nach Aktenlage oder die Erstellung weiterer Gutachten. Bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung, ergeht ein ablehnender Widerspruchsbescheid. Auch gegen diesen kann innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht eingereicht werden. 

Beispielfall für Pflegegrad 2

Menschen, die erheblich in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind, werden in den Pflegegrad 2 eingestuft. Anhand des folgenden Beispiels kann besser nachvollzogen werden, was damit gemeint sein kann:

Frau Mustermann ist 69 Jahre alt und leidet an der Alzheimer Krankheit. Zu Beginn der Erkrankung hat sie oft Dinge verlegt oder Kleinigkeiten vergessen. Mittlerweile hat sich Frau Mustermann mehrfach selbst ausgesperrt, ist mit Hausschuhen draußen herumgelaufen und muss von ihrem Ehemann betreut und beobachtet werden. Zwischendurch hat sie jedoch noch „klare“ Phasen. Als Frau Mustermann beim Müll rausbringen verschwunden ist und erst nach einer Stunde in der Nachbarschaft aufgegriffen werden konnte, hat ihr Mann als Bevollmächtigter einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt.

Die Gutachterin des Medizinischen Dienstes hat Frau Mustermann im Modul kognitive und kommunikative Fähigkeiten 6 Punkte angerechnet, weil sie auch im Gespräch Einschränkungen in der Orientierung gezeigt hat. Des Weiteren wurden ihr 4 Punkte im Modul Verhaltensweisen und psychische Problemlagen zuerkannt, da Frau Mustermann leicht aggressiv reagiert, wenn es um die kontinuierliche „Überwachung“ durch ihren Ehemann geht, die sie eher ablehnt. Nach der Gewichtung ergibt dies einen Punktewert von 7,5 Punkten.

Herr Mustermann kümmert sich darum, dass seine Frau die verschriebenen Medikamente einnimmt und an der verordneten Verhaltenstherapie teilnimmt. Dies, weil Frau Mustermann ihre Medikamente oft vergisst und auch wenig Motivation zeigt, zur Verhaltenstherapie zu gehen. Im Modul Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen erhält Frau Mustermann deshalb 8 Punkte, was nach der Gewichtung 20 Punkten entspricht. Auch im Modul Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte werden 3 Punkte und damit 3,75 gewichtete Punkte zuerkannt, weil es durch die Erkrankung zu tiefgreifenden Veränderungen im Alltag gekommen ist. 

Zusammenaddiert ergeben sich bei Frau Mustermann 31,25 Punkte, weshalb ihr die Pflegekasse anschließend Pflegegrad 2 zuerkannt hat. Herr Mustermann wünscht sich Entlastung durch einen ambulanten Pflegedienst, was seine Ehefrau jedoch aktuell noch ablehnt. Den Entlastungsbetrag möchte Frau Mustermann aber nutzen, um eine Haushalthilfe zu engagieren. Eine Alltagsunterstützung durch eine stundenweise Betreuung kommt ebenfalls in Betracht. Bei Frau Mustermann muss von einem stetigen Fortschritt der Alzheimer Demenz ausgegangen werden, sodass in absehbarer Zeit wahrscheinlich ein Höherstufungsantrag gestellt werden sollte.

Fragen und Antworten zum Pflegegeld

In den Pflegegrad 2 werden Pflegebedürftige eingestuft, wenn sie erheblich in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Nach dem Punktesystem des NBA sind dafür 27 bis weniger als 47,5 Punkte notwendig.

Wie ein Pflegebedürftiger mit PG2 gepflegt wird, hängt in erster Linie von seinen Wünschen ab. Es ist sowohl eine häusliche als auch eine stationäre Pflege möglich. Die häusliche Pflege kann durch pflegende Angehörige oder durch eine 24 Stunden Betreuung erfolgen. Auch ein ambulanter Pflegedienst kann zusätzlich beauftragt werden. 

Pflegebedürftige mit PG2 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von monatlich 316,00 €. Auch Pflegesachleistungen für einen ambulanten Dienst werden monatlich bis 724,00 € erstattet. 

Die Gutachter vom MD oder von Medicproof stellen in jeder Begutachtung verschiedene Fragen, also unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Es kann sein, dass nach Krankenhausaufenthalten, aktuellen Einschränkungen oder Hilfsmitteln gefragt wird. Interessant für die Gutachter ist auch, ob in der Nacht eine Unterstützung erforderlich ist. Einige Fragen zielen auch darauf ab, sich ein Bild über die zeitliche und örtliche Orientierung zu machen. 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, die über den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € abgerechnet werden können. Für die Kostenübernahme ist erforderlich, dass die Leistungen von einem zertifizierten Anbieter wie beispielsweise der SHD Seniorenhilfe Dortmund erbracht werden.

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Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 2

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