Ich bin Sandy, 33 Jahre alt und habe 2005 meine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin begonnen, um Menschen zu helfen. Seither bin ich „Nurse“ mit Staatsexamen, Herz und Verstand, Leib und Seele. 2021 habe ich die pflegerische Leitung bei SHD Dortmund übernommen. Hier geht es nun gezielt um die Betreuung von Senioren zuhause und um die qualifizierte Beratung von Betreuungskräften, Angehörigen und den älteren Menschen. Ob im Berufs- oder im Privatleben als Mutter von 3 Kindern, versuche ich den Alltag möglichst fröhlich, empathisch und achtsam anzugehen.
Ich freue mich, wenn Ihr öfter mal reinschaut. Lasst gerne Themenvorschläge, Stichworte oder Fragen da, zu denen Ihr gerne mehr wissen möchtet. Und natürlich: gerne teilen und liken! 🙂
Pflegedschungel-Begriffe:
Ambulanter Pflegedienst bietet nicht das Gleiche wie Betreuungs- und Alltagsdienst
Wenn Eltern alt werden, wenn ältere Menschen nicht mehr gut alleine klar kommen, dann stehen auch die Angehörigen vor Unmengen offener Fragen. Die Ungewissheit, was auf die Familie zukommt, belastet. Gleichzeitig steigt der Druck, die bestmögliche Versorgung zu finden, bei möglichst geringen Kosten.
Eine Hürde zum Verzweifeln: Viele ambulante Pflegedienste hat der Fachkräftemangel fest im Griff, sie sind daher so eingebunden, stark pflegebedürftige Patienten zu versorgen (= Grund- und Behandlungspflege), dass für „leichtere Fälle“ oft kaum Kapazitäten übrig bleiben. Hier gibt es also eine Versorgungslücke, die immer größer wird. Dabei ist es für die Senioren enorm wichtig, auch zu Beginn ihrer Hilfsbedürftigkeit im Alltag schon Unterstützung und Leistungen zu erhalten. Und genau hier setzen seit kurzem Betreuungs- und Alltagsdienstean, die bewusst keine Grund- und Behandlungspflege anbieten, aber dennoch sehr weitreichende Unterstützungsangebote. Einige der Vermittlungsagenturen des VHBP bieten solche Leistungen zur Abrechnung über die Pflegekassen an. Dahinter verbergen sich eine Reihe von Möglichkeiten zur Begleitung, Beratung und Entlastung. Voraussetzung dafür ist, dass ein Pflegegrad beantragt und bewilligt ist. Wenn Ihr das noch nicht gemacht habt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, darüber nachzudenken. Wenn die Hemmschwelle hierzu noch zu groß oder die Pflegebedürftigkeit noch zu klein ist, könnt Ihr dennoch einen Betreuungs- und Alltagsdienst in Anspruch nehmen, aber die Bezahlung müsst Ihr dann selbst leisten.
Noch kaum bekannt: Betreuungs- und Alltagsdienst
Diese Leistungen werden erst seit wenigen Jahren angeboten und sind daher noch nicht so bekannt. Es sind ausdrücklich nicht die Grund- und Behandlungspflege, wie sie die ambulanten Pflegedienste in der Regel anbieten und die meist Körperpflege und medizinische Versorgung beinhalten. Auch ist hier noch nicht die 24h-Betruung gemeint, bei der eine Betreuungskraft mit im Haushalt der älteren Person lebt, und dabei jederzeit unterstützen kann. Sondern es geht um stundenweise Unterstützung gerade zu Beginn der Hilfsbedürftigkeit im Alltag.
Was konkret ist damit gemeint?
Zum Beispiel:
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen, leichte Gartenarbeit, Haustierversorgung
- aktivierende Betreuung: Kleidung vorbereiten, Botengänge, Spaziergänge, Gespräche, Spiele, Demenzbetreuung
- Service: Begleitungen zum Arzt, zu Ämtern, Kontakt mit Krankenkassen und Behörden,
- Beratung rund um die Fragen eines seniorengerechten Lebens
Welche finanziellen Hilfen gib es dazu?
Ihr könnt verschiedene Leistungen der Pflegekassen nutzen, abhängig vom individuellen Fall:
- Entlastungsbetrag von 125 € im Monat
- Pflegegeld, abhängig vom Pflegegrad
- Umwandlung von nicht genutzten Pflegesachleistungen
- ab Pflegegrad 2: Anspruch auf Verhinderungspflege
- eventuell steuerlich absetzbar
Wenn Ihr einen Betreungsdienst ansprecht, wird ein passendes Paket für Euch geschnürt. Oder Ihr fragt bei Eurer Pflegekasse nach, was für Euren Bedarf in Frage kommt.
Corona Spezial Tipp
Wer einen Pflegegrad 1-5 hat, kann Entlastungsgeld (125 € monatlich) geltend machen. Normalerweise jeweils bis zum Stichtag 30.06. jeden Jahres, rückwirkend ab Januar des Vorjahres. Für einen Antrag im Juni 2021 heißt das, es können bis zu 18 x 125 € beantragt werden, für das Jahr 2020 und das halbe Jahr 2021.
Für die Coronazeit gilt ein besonderer Bonus:
Das Budget für 2019 ist nicht verfallen, sondern kann weiter genutzt werden, bis 30.09.21. Wer also 2019 schon einen Pflegegrad hatte und den Entlastungsbeitrag nicht oder noch nicht in Gänze abgerufen hat, kann das noch bis Ende September nachholen, also bis zu 12 Monatsbeiträge zusätzlich.
(Stand: Juli 2021)