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Live-in-Betreuung

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Live-in-Konzept: Worauf es bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ankommt

Auch wenn es schlüssig klingt, von einer 24-Stunden-Seniorenbetreuung zu sprechen, ist der Begriff irreführend und nicht mehr zukunftsfähig. Es ist eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, bei der die Betreuungskraft in den wirklich wichtigen Situationen zur Verfügung steht und dann wesentliche soziale und medizinisch-hygienische Leistungen erbringt. Der Fachworkshop „Gestaltungsoptionen der sogenannten‚ 24-Stunden-Pflege‘“ der Schader Stiftung hat dazu neue Erkenntnisse gebracht.

Von Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund

In der häuslichen Seniorenbetreuung ist sehr oft von einem 24-Stunden-Konzept die Rede. Damit ist gemeint, dass Betreuungskräfte mit dem Senior im Haushalt leben und alle Aufgaben übernehmen, die der Senior in der Vergangenheit selbst erledigt hat. Damit erhalten ältere Menschen die Unterstützung, die sie wirklich benötigen, um den Verbleib in den eigenen vier Wänden und eine hohe Lebensqualität sicherzustellen. Rotierend in einem mehrwöchigen bis hin zu einem mehrmonatigen Rhythmus wechselt sich die Betreuungskraft mit einer oder mehreren anderen Betreuungskräften ab. Das stellt eine kontinuierliche und professionell fortlaufende Betreuung sicher.

Auch wenn es schlüssig klingt, von einer 24-Stunden-Seniorenbetreuung zu sprechen, ist der Begriff irreführend und nicht mehr zukunftsfähig. Denn es muss allen Beteiligten klar sein, dass es sich hierbei nicht um eine 24-stündige Arbeitszeit pro Tag handeln kann. Und auch die sogenannte Live-in-Betreuung ist nicht ohne weiteres von einer Person zu bewerkstelligen. Das beschreibt das Konzept, dass eine Betreuungskraft beim Senior zuhause (oder gegebenenfalls in dessen unmittelbarer Umgebung) wohnt und zeitlich nach Absprache zur Verfügung steht – „live“ eben, wenn es die Situation erfordert. Die Arbeitszeit der Betreuungskraft kann damit über den Tag verteilt in verschiedene Zeitabschnitte eingeteilt und optimal an den persönlichen Tagesrhythmus und die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

Faire Gestaltung einer zeitlich intensiven Rundumbetreuung

Beim Fachworkshop „Gestaltungsoptionen der sogenannten ‚24-Stunden-Pflege‘“ der Schader Stiftung in Kooperation mit dem Oswald von Nell-Breuning-Institut der Hochschule Sankt Georgen, der Universität Duisburg-Essen sowie der Heinrich-Böll-Stiftung Hessen wurden unterschiedliche Unternehmenskonzepte und Dienstleistungsmodelle im Betreuungssektor mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis ausführlich diskutiert. Ziel war es zu eruieren, wie eine zeitlich intensive Rundumbetreuung Pflegebedürftiger für alle Beteiligten fair gestaltet werden könnte.

Eine Kernaussage stammt von Dr. Barbara Bucher, Richterin in Berlin: Damit Betreuung und Pflege zukünftig fair und gerecht ablaufen kann, ist eine entsprechende Gestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen nötig. Die Frage nach der rechtlichen Ausgestaltung einer Rundumbetreuung sei „sehr schwierig“. Die Hauptschwierigkeit bilde vor allem die Frage nach der Arbeitszeitgestaltung. Auf Grund der bestehenden Arbeitszeitregelung sei laut Barbara Bucher eine Live-in-Betreuung durch eine Person allein nicht denkbar. „In Deutschland ist eine unbegrenzte Arbeitszeit nicht erlaubt und unvereinbar mit geltenden Arbeitszeitregelungen: Die zulässige Arbeitszeit pro Tag in Deutschland darf für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Gesetz nicht mehr als acht bis maximal zehn Stunden betragen. Anschließend ist eine Ruhephase von insgesamt mindestens elf Stunden vorgesehen, die nicht unterbrochen werden darf. In speziellen Fällen wie Krankenhäusern, aber auch Pflegeeinrichtungen kann die Ruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden. Ausnahmen für Krankenhäuser und Pflegeheime bestehen auch im Hinblick auf Verlängerung von Arbeitszeiten. Bereitschaftszeit zählt laut dem deutschen und europäischen Recht als Arbeitszeit“, heißt es im Tagungsbericht.

Zuteilung des Selbstständigen-Status gerichtsfest?

Vor diesem Hintergrund ist auch die Frage aufgekommen, die Tätigkeiten und die Eigenverantwortung der Live-in-Betreuungskräften dem, was üblicherweise unter selbstständiger Arbeit verstanden wird, entsprechen und ob die Zuteilung des Selbstständigen-Status gerichtsfest wäre. Viele Betreuungskräfte sind in Deutschland selbstständig tätig, können aber wohl dennoch nicht ohne weiteres als regelrechte „24-Stunden-Kräfte“ angesehen werden. Kurz gesagt bedeutet das laut der Juristin: „In Deutschland ist es zum jetzigen Zeitpunkt unklar, ob Betreuungskräfte in einer Live-in-Situation als Selbstständige gelten dürfen oder ob ein Arbeitsverhältnis zu dem Vermittlungsdienst oder der betreuungsbedürftigen Person bestehen sollte“.

Konzept und Umsetzung von „Live-in-Betreuung“ deutlich verändern

Daher stellt sich für die Praxis die Frage, wie sich die sogenannte „24-Stunden-Pflege“ in Zukunft gestalten lässt und welche Auswirkungen dies auf die Gestaltung von Betreuungsverträgen haben wird. Eine Aussage der Praktikertagung: Die Arbeitszeit- und Vertragsgestaltung kann im derzeitigen Live-in-Setting zumeist nicht legal und für alle Beteiligten zufriedenstellend gestaltet werden. Wenn schon keine Lösung durch den Gesetzgeber forciert werde, könnten sich immerhin das Konzept und die Umsetzung von „Live-in-Betreuung“ deutlich verändern. Eine Teilnehmerin stellte Überlegungen an, inwiefern sich die „Live-in-Betreuung“ verändern könnte, wenn Betreuungskräfte zum einen nach Bedarf eingesetzt und zum anderen in das Leben der zu betreuenden Person und die Kultur vor Ort eingebunden würden. „Bisher führen insbesondere aus Mittel- und Osteuropa stammende Live-ins oftmals ein abgekapseltes und isoliertes Leben, welches sich lediglich um die Betreuung der hilfsbedürftigen Person dreht.“ Würden sich mehrere Betreuungskräfte beispielsweise um mehrere betreuungsbedürftige Personen kümmern, so würde dies zum einen zu einem intensiveren Erfahrungsaustausch, gegenseitiger Unterstützung und Vertretung führen. Die Förderung lokaler Vernetzung könnte auch zu einer stärkeren sozialen Einbindung der Betreuungskräfte vor Ort führen.

Betreuung in häuslicher Gemeinschaft in der Praxis

Ganz konkret ist von entscheidender Bedeutung, das sogenannte Konzept der 24-Stunden-Betreuung als das zu verstehen, was es wirklich ist: als eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, bei der die Betreuungskraft in den wirklich wichtigen Situationen zur Verfügung steht und dann wesentliche soziale und medizinisch-hygienische Leistungen erbringt. Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist aber kein „Full Service“ im Sinne einer unterbrechungsfreien Rund-um-die-Uhr-Betreuung, die dem Senior und dessen Angehörige alle denkbaren Aufgaben abnimmt und beide Parteien von allen Pflichten entbindet. Und das natürlich auch, weil keine rechtssicheren Arbeitsmodelle oder Vertragsformen existieren, die eine solche Art der Rundumbetreuung arbeitsrechtlich einwandfrei zuließen.

Die SHD Seniorenhilfe setzt sich mit weiteren Akteuren aus der Betreuungspraxis dafür ein, eine bessere politisch-legislative Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für Betreuungskräfte zu finden, diese und die Kunden vor Schwarzarbeit zu schützen und auch gering qualifizierten Betreuungskräften die Selbstständigkeit zu ermöglichen. SHD Seniorenhilfe Dortmund-Geschäftsführer Stefan Lux hat in seiner Funktion als Vorstand des Bundesverbandes häusliche SeniorenBetreuung BHSB bereits an Gesprächen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn teilgenommen. Im Fokus der Diskussion, die fortgesetzt werden soll, steht vor allem die Situation für ausländische Betreuungskräfte.

 

Pressekontakt

SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH

Stefan Lux

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