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Pflegegrade bei Demenz

Pflegegrad bei Demenz

Unter die Demenzerkrankungen fallen verschiedene Erkrankungen, die mit Veränderungen im Gehirn zusammenhängen. Eine Demenz ist nahezu immer mit einem fortschreitenden Verlust von kognitiven Fähigkeiten verbunden, was für erkrankte Betroffene weitreichende Folgen hat. Je nach Stadium der Demenz fällt es ihnen zunehmend schwer, sich zu orientieren, sich zu erinnern, zu kommunizieren oder zu lernen. Beeinträchtigt sind des Weiteren auch soziale und emotionale Fähigkeiten. Sowohl Betroffene als auch Angehörige benötigen bei Fortschritt der Erkrankung Hilfe und Unterstützung in Form von Leistungen durch die Pflegeversicherung. Insbesondere dann, wenn die Selbstständigkeit im Alltag in Mitleidenschaft gezogen wird, sollten Pflegeleistungen beansprucht werden. Zu den grundsätzlichen Voraussetzungen hierfür ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit nebst Einteilung in einen der fünf Pflegegrade.

Früher standen Demenzpatienten dabei vor dem Problem, dass vor der Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrade nur Menschen von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren konnten, die zusätzlich zur Demenz auch von körperlichen Erkrankungen betroffen waren. Es kam darauf an, wie viel Zeit täglich für Pflegemaßnahmen aufgewendet werden musste, weshalb weitgehend selbstständige Demenzpatienten häufig durch das Raster gefallen sind. Dies insbesondere, weil eine beginnende Demenz eher selten sofort Auswirkungen auf Alltag und Selbstversorgung zeigt. Durch die umfassende Pflegereform können seit Januar 2017 auch Demenzkranke bereits früh von Leistungen der Pflegekasse profitieren. Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurden nicht nur die fünf Pflegegrade geschaffen, sondern auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen in die Einschätzung zur Pflegebedürftigkeit integriert.

Inhalt

Das Wichtigste im Überblick

  • Demenzerkrankungen gehen mit einem schrittweisen Verlust von geistigen Fähigkeiten einher.
  • Zu Beginn einer Demenzerkrankung können erkrankte Betroffene oft noch alleine leben; später sind sie regelmäßig auf eine intensive Betreuung und Pflege angewiesen.
  • Pflegebedürftige Demenzkranke können einen Pflegegrad erhalten.
  • Ein Pflegegrad ist Voraussetzung für Leistungen aus der Pflegeversicherung.
  • Seit 2017 werden Menschen mit Demenz besser bei der Einteilung in einen Pflegegrad berücksichtigt.
  • Mit Pflegegrad können Betroffene Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie den Entlastungsbetrag und andere Leistungen erhalten.

 

Steigender Pflegebedarf bei zunehmender Demenz

Nach Schätzungen der WHO – Weltgesundheitsorganisation leiden knapp 50 Millionen Menschen an einer Form der Demenz. Besonders häufig vertreten ist die Alzheimer-Krankheit als degenerative Gehirnerkrankung, bei der Nervenzellen absterben. Eine Demenz äußern sich durch Beeinträchtigungen in den geistigen Fähigkeiten, die durch krankhafte Veränderungen im Gehirn ausgelöst werden. Auch wenn viele bei einer Demenz an vergessliche oder verwirrte Personen denken, führt die Erkrankung zu viel mehr als lediglich Gedächtnisstörungen. In Mitleidenschaft gezogen werden auch Wahrnehmung, Aufmerksamkeit und sogar der Charakter.

Eine Demenz schreiten mehr oder weniger langsam voran. Der Großteil der Betroffenen ist im Anfangsstadium normalerweise noch nicht pflegebedürftig. Die Veränderungen im Gehirn führen jedoch mit der Zeit dazu, dass sie im Alltag vermehrt eingeschränkt sind. Zu Beginn reichen in der Regel überschaubare Hilfestellungen von Angehörigen, beispielsweise die Übernahme von Einkäufen, aus. Später ist in den meisten Fällen eine kontinuierliche Betreuung und Pflege erforderlich. Zusätzlich zu Begleiterscheinungen wie Orientierungslosigkeit können auch Stimmungsschwankungen, Aggressionen und körperliche Gebrechen den Pflegealltag erschweren. Aus den Medien sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Demenzbetroffene sich verlaufen oder verirrt haben und ohne Hilfe nicht mehr nach Hause finden konnten. Bei einer Demenzpflege kommt es darauf an, die Betreuungs- und Pflegeaufgaben regelmäßig auf den individuellen Verlauf anzupassen.

 

Haben Demenzkranke Anspruch auf Pflegeleistungen?

Grundvoraussetzung für alle Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen der fünf Pflegegrade, was auch für Menschen mit Demenz gilt.

Früher wurde die Pflegebedürftigkeit durch Pflegestufen abgebildet. Die Umstellung auf die fünf Pflegegrade erfolgte im Jahr 2017, wovon insbesondere Demenzkranke profitieren. Während sich die alten Pflegestufen vorrangig auf körperliche Einschränkungen konzentrierten, steht bei der Einteilung in einen Pflegegrad heute die (noch vorhandene) Selbstständigkeit im Fokus der Begutachtung. Je höher Betroffene durch körperliche oder geistige Beeinträchtigungen darin eingeschränkt sind, desto umfangreicher fallen regelmäßig auch Pflegegrad und Pflegeleistungen aus.

Im Alltag kann sich eine Demenz je nach Stadium auf unterschiedliche Weise bemerkbar machen. Zu Beginn benötigen Betroffene nur wenig Unterstützung und können ansonsten weiterhin alleine leben. Oft schauen in diesem Stadium Familienangehörige mehrmals pro Woche vorbei und erledigen einige Handgriffe. Leider schreiten fast alle Demenzerkrankungen progredient fort, sodass auch der Pflegebedarf zunimmt. Innerhalb von zwei bis zehn Jahren nimmt ein Großteil der geistigen Funktionen soweit ab, dass regelmäßige Besuche von Angehörigen nicht mehr ausreichen. Ab einem gewissen Demenzstadium sind Erkrankte auf eine intensive Pflege und Betreuung angewiesen, die sich über alle grundlegenden Alltagsaufgaben wie Ernährung, Körperpflege und Mobilität erstreckt. Durch den fortlaufenden Krankheitsprozess können also auch alle Pflegegrade durchlaufen werden, sofern die Pflegebedürftigkeit regelmäßig neu überprüft wird. Der Anspruch auf Pflegeleistungen wächst demnach mit dem jeweiligen Pflegegrad.

Übrigens: Wir bieten eine speziell auf Demenzkranke zugeschnittene 24 Stunden Betreuung an. 

 

Wann sollte man Pflegeleistungen bei Demenz beantragen?

Häufig sind es Angehörige und Verwandte, die Betroffene auf eine mögliche Demenzerkrankung hinweisen. Beispielsweise fällt Familienmitgliedern auf, dass bei Unterhaltungen ständig der gleiche Inhalt berichtet wird oder plötzlich Probleme beim Umgang mit bekannten technischen Geräten wie Kaffeemaschine oder Waschmaschine auftreten. Die regelmäßige Einnahme von Medikamenten oder das Ausschalten von Herd und Backofen können „vergessen“ werden, was ebenfalls zu den möglichen Anzeichen für den Beginn einer Demenz gehört. In einem frühen Stadium werden Demenzkranke oft in Pflegegrad 2 eingestuft und durch Angehörige versorgt. Im fortgeschrittenen Stadium lassen sich höhere Pflegegrade feststellen. Auch die Gutachter vom MD (Medizinischer Dienst) oder Medicproof wissen, dass es sich bei der Alzheimer-Demenz und anderen Demenzformen um Erkrankungen handelt, die sich fortschreitend verschlechtern. Bei diesen Erkrankungen ist eine regelmäßige Überprüfung der Pflegesituation besonders wichtig, um die Pflegeleistungen den abhanden gekommenen Fähigkeiten anpassen zu können.

Werden Betroffene von Angehörigen auf den Verdacht einer Demenz angesprochen, sollten die kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen ärztlich untersucht und diagnostiziert werden. Finanzielle Pflegeleistungen sollten dann beantragt werden, wenn eine Demenz diagnostiziert wurde und Betroffene im Alltag Unterstützung benötigen. Hierfür kann es hilfreich sein, die benötigte Unterstützung anhand der sechs Module einzuschätzen, die nach dem NBA (Neues Begutachtungsassessment) auch der Pflegebegutachtung zugrunde liegen:

  1. Mobilität
  2. Geistige und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweise und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung und Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Alltagsleben

Kann bei dieser Einschätzung festgestellt werden, dass Hilfe und Unterstützung in einzelnen oder mehreren Modul-Bereichen notwendig ist, sollten Pflegeleistungen beantragt werden.

 

Wie erhalten Demenzkranke einen Pflegegrad?

Wer in Deutschland Pflegeleistungen in Anspruch nehmen möchte, muss zunächst Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen Pflegegrad stellen. Nach diesem richtet sich dann der Umfang der Leistungen. Der Antrag muss bei der Pflegekasse eingereicht werden, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Eine Beantragung ist formlos möglich, also auch per Telefon, E-Mail oder mittels Brief. Die Pflegekasse übermittelt dann zunächst ein Formular zum Ausfüllen und Zurücksenden. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag findet die Pflegebegutachtung durch Gutachter des MD oder Medicproof statt. Die Gutachter überprüfen, wie selbstständig Betroffene noch ihren Alltag bewältigen können. Beurteilt wird der individuelle Zustand, wobei die Selbstständigkeit im Alltag für Demenzkranke eine besonders wichtige Rolle spielt. Aber auch die psychische Verfassung sowie das Sozialverhalten fließen in die Begutachtung mit ein.

Wie bereits erwähnt, prüfen die Gutachter den Zustand mithilfe von sechs Modulen aus dem NBA. In jedem Modul werden Punkte zwischen 0 bis 100 vergeben, die nach einer Gewichtung aufaddiert werden. Die Summe der Punkte ermöglicht den Gutachtern eine Einteilung in einen Pflegegrad, die sie der Pflegekasse empfehlen. Die Pflegeversicherung kommt dieser Empfehlung in der Regel nach. Geprüft werden u.a.:

  • Modul Mobilität: Hinsetzen, Aufstehen oder Treppensteigen in der häuslichen Umgebung.
  • Modul geistige und kommunikative Fähigkeiten: Zeitliche und örtliche Orientierung, Unterhaltung und Formulierung von Bedürfnissen.
  • Modul psychische Problemlagen und Verhaltensweisen: Nächtliche Unruhe, Stimmung, Antriebslosigkeit und Aggressionen.
  • Modul Selbstversorgung: Körperhygiene, Anziehen, Toilettengang und Ernährung.
  • Modul Bewältigung/Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen/Belastungen: Einnahme von Medikamenten, Arzttermine und Organisation.
  • Modul Alltagsleben: Soziale Kontakte, Planung und Durchführung der Freizeitgestaltung.

Die Gewichtung der ermittelten Punkte erfolgt, da einige Module besonders wichtig für die Einstufung in einen Pflegegrad sind.

 

Welchen Pflegegrad kann man bei Demenz erwarten?

Bei Demenzerkrankungen handelt es sich nahezu immer um kontinuierlich fortschreitende Erkrankungen. Während im Anfangsstadium erste Einschränkungen noch gut eigenständig oder durch Angehörige kompensiert werden können, kommt es in der Folge zu einem fortschreitenden Unterstützungs- und Hilfebedarf. Aus diesem Grund kann die Frage nach den Pflegegraden bei Demenz auch nicht pauschal beantwortet werden. Anhaltspunkte für eine Einschätzung bieten folgende Stadien:

KrankheitsstadiumSymptomemöglicher Pflegegrad
leichtNachlassen des Kurzzeitgedächtnisses und des Gefühls für Zeit und Ort. Termine und Namen können vergessen werden. Die Sprache von Betroffenen wird einfacher. Komplexere Aufgaben und Abläufe fallen schwer.1 bis 2
mittelschwerGrundsätzliche Beeinträchtigung des Langzeitgedächtnisses. Selbst vertraute Umgebungen und Angehörige werden zunehmend nicht mehr wiedererkannt. Oft machen sich Stimmungsschwankungen, Unruhe und in Teilen auch Aggressionen bemerkbar.3 bis 4
schwerDemenzkranke sind kaum noch zur Kommunikation in der Lage. Auch körperliche Gebrechen machen ausgeprägter auf sich aufmerksam. In diesem Stadium sind Betroffene auf eine umfangreiche Betreuung und Pflege angewiesen.4 bis 5
 

 

Monatliche Leistungen der Pflegekasse bei Demenz

Um die medizinische Versorgung von Demenzkranken kümmern sich die Krankenkassen. Wenn es aber um den Pflegebedarf geht, sind die Pflegekassen die richtigen Ansprechpartner. Sie koordinieren die Leistungsangebote und finanzielle Unterstützungen, wofür jedoch Pflegegrade notwendig sind.

Pflege kostet Geld. Dies gilt auch dann, wenn Familienangehörige sich um die Pflege kümmern. Hier kommen zusätzlich zum Pflegegeld beispielsweise Fahrtkosten von pflegenden Angehörigen, Pflegehilfsmittel oder der Ausgleich für die Reduzierung der Arbeitszeit in Betracht. Professionelle Pflegeleistungen können sowohl im häuslichen Umfeld wie etwa bei der 24 Stunden Betreuung bei der SHD Seniorenhilfe Dortmund oder in stationären Einrichtungen durchgeführt werden, was aber auch finanziert werden muss. Hier hilft die Pflegeversicherung in Abhängigkeit vom Pflegegrad mit verschiedenen Leistungen weiter.

Demenzbetroffene wünschen sich häufig eine häusliche Versorgung, da die gewohnte Umgebung mit geübten Routinen ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Gerade dann, wenn sich Orientierungslosigkeit bemerkbar macht, ist das eigene Zuhause ein wichtiger Ankerpunkt. Im häuslichen Umfeld können Betroffene vom Pflegegeld profitieren. Es wird Pflegebedürftigen zwar zur freien Verfügung ausgezahlt, aber häufig von ihnen als finanzielle Aufwandsentschädigung an pflegende Angehörige weitergegeben. In Betracht kommen aber auch monatliche Pflegesachleistungen, mit denen ein ambulanter Pflegedienst finanziert werden kann. Entscheiden sich Betroffene für eine stationäre Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim, beteiligt sich die Pflegekasse mit einem festen Budget an den Pflegekosten. Auch alle zusätzlichen Leistungen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege hängen immer in Umfang und Höhe vom Pflegegrad ab.

PflegegradePflegegeldPflegesachleistungenvollstationäre PflegeTages- u. Nachtpflege
Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege
Betreuungs-/Entlastungsleistungen
10,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €125,00 €
2332,00 €761,00 €770,00 €689,00 €1774,00 €1612,00 €125,00 €
3573,00 €1432,00 €1262,00 €1298,00 €1774,00 €1612,00 €125,00 €
4765,00 €1778,00 €1775,00 €1612,00 €1774,00 €1612,00 €125,00 €
5947,00 €2200,00 €2005,00 €1995,00 €1774,00 €1612,00 €125,00 €
 

Über den monatlichen Entlastungsbetrag können Demenzkranke beispielsweise auch eine Haushaltshilfe finanzieren, die Einkäufe, Wäsche oder auch das Zubereiten der Mahlzeiten übernimmt. Auch hierfür hält die SHD Seniorenhilfe Dortmund mit der stundenweisen Betreuung eine nach § 45 a SGB XI anerkannte Alltagsunterstützung bereit.

 

Anpassung des Wohnraums – Welche Leistungen sind möglich?

Werden Menschen mit Demenz pflegebedürftig, sollte der Wohnraum an die pflegerischen Bedürfnisse angepasst werden. Eine Anpassung des Wohnraums ist hilfreich, um Demenzkranken so viel Selbstständigkeit wie möglich zu ermöglichen. Aber auch für pflegende Angehörige oder Pflegekräfte kann der Pflegealltag deutlich erleichtert werden. Auch für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und ähnliche Hilfsangebote gibt es Leistungen von der Pflegeversicherung:

  • Hausnotruf: Leben Menschen mit Demenz alleine, sollte über einen Hausnotruf nachgedacht werden. Mit einem Hausnotrufsystem kann man auf Knopfdruck Hilfe herbeirufen, was zum Beispiel bei Stürzen sinnvoll sein kann. Die Pflegekassen übernehmen für den Hausnotruf monatlich bis zu 25,50 €.
  • Pflegehilfsmittelpauschale: In der Pflege ist Hygiene besonders wichtig. Deshalb stellen Pflegekassen monatlich 40,00 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch; also beispielsweise Einmalhandschuhe oder Betteinlagen, zur Verfügung.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Nehmen auch die körperlichen Einschränkungen zu, sollte eine barrierefreie Umgestaltung in Betracht gezogen werden. Über die Pflegekasse lassen sich für jede Einzelmaßnahme Zuschüsse bis zu 4000,00 € realisieren.

 

Pflegegrad bei Demenz beantragen – Schritt für Schritt erklärt

  1. Die zuständige Pflegekasse kann über die eigene Krankenkasse in Erfahrung gebracht werden. Der notwendige Antrag trägt die Bezeichnung „Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung“ und wird von vielen Versicherungen als Download auf der Webseite angeboten. Die Pflegekasse kann jedoch auch telefonisch um Zusendung des Antrags gebeten werden.
  2. Nach Antragstellung übermittelt die Pflegekasse ein Formular zum Ausfüllen. Es wird neben persönlichen Informationen auch nach Pflegepersonen oder der Beantragung von Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst gefragt. Das Formular muss ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegekasse zurückgeschickt werden.
  3. Die Pflegekasse wird hiernach den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (Privatversicherte) mit der Pflegebegutachtung beauftragen. Es wird ein Termin vereinbart, bei dem ein Gutachter nach Hause kommt.
  4. Nach der Pflegebegutachtung erlässt die Pflegeversicherung einen Bescheid. Eine Rückmeldung der Pflegekasse muss spätestens nach 25 Arbeitstagen erfolgen. Aus dem Bescheid ergeben sich Informationen über den Pflegegrad, mit dem potenziell Leistungen in Anspruch genommen werden können. Viele Leistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2.
  5. Der Bescheid sollte detailliert geprüft werden. Ein Widerspruch ist innerhalb eines Monats möglich.

 

Bei fortschreitender Demenz: Höherstufung beantragen

Je weiter eine Demenzerkrankung fortschreitet, desto höher bzw. umfangreicher sind naturgemäß auch die Einschränkungen im Alltag. Auch andere Erkrankungen können einen erhöhten Pflegebedarf auslösen, die beispielsweise auf das Alter zurückgeführt werden können. Verändert sich die Pflegesituation maßgeblich, kann ein Höherstufungsantrag gestellt werden. Hierfür reicht es aus, erneut den Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung auszufüllen, da hier auch eine Option „Höherstufungsantrag“ angekreuzt werden kann. Im Anschluss bearbeitet die Pflegekasse den Antrag wie beim Erstantrag. Ein höherer Pflegegrad geht auch mit umfangreicheren Leistungen einher.

 

Fazit

Demenz hat sich zur weit verbreiteten Volkskrankheit entwickelt. Aktuell leiden etwa 1,7 Millionen Menschen an einer Form der Demenz. Besonders häufig erkranken Menschen an der Alzheimer-Krankheit. Pro Jahr kommen rund 300.000 Betroffene hinzu. Das Risiko, an einer Demenz zu erkranken, steigt mit dem Alter. Zu Beginn sind es oft Angehörige, die Betroffene auf die Krankheit aufmerksam machen. Auch übernehmen Angehörige zunächst notwendige Hilfestellungen.

Trotz moderner Forschungsmöglichkeiten können Demenzerkrankungen bis heute nicht geheilt werden. Die Behandlung beschränkt sich auf die Linderung von Symptomen. Auch der stetige Fortschritt der Krankheit lässt sich nicht aufhalten, sondern unter Umständen nur verlangsamen. Während im Anfangsstadium die Selbstständigkeit von Betroffenen kaum in Mitleidenschaft gezogen wird, benötigen sie im mittleren und insbesondere im schweren Stadium dauerhaft Hilfe und Unterstützung. Für die Finanzierung der Versorgung und Pflege hält die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen bereit. Grundvoraussetzung hierfür ist die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen Pflegegrad. Nach dem festgestellten Pflegegrad richten sich dann auch die Leistungen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Demenzkranke adäquat betreut und versorgt werden können. Neben stationären Einrichtungen profitieren Menschen mit Demenz insbesondere von häuslichen Konzepten wie der 24 Stunden Betreuung der SHD Seniorenhilfe Dortmund. Die erfahrenen Betreuungskräfte der SHD ziehen für die Dauer ihres Betreuungsauftrages mit in den Haushalt ein und kümmern sich vor Ort um den Haushalt, die Grundpflege und den Alltag. Das gewohnte Umfeld und liebgewonnene Rituale sind auch nach medizinischer Auffassung für Menschen mit Demenz besonders wichtig. Erfahren Sie mehr über die Seniorenbetreuung der SHD bei Demenz und nehmen unverbindlich Kontakt zu uns auf!