Einweisung ins Pflegeheim gegen den Willen der Eltern?

Mutter gegen Willen in das Pflegeheim

Manchmal gelangen pflegende Angehörige bei der Pflege und Versorgung von Mutter oder Vater an ihre persönlichen Grenzen – und sogar noch weit darüber hinaus. Die Pflege eines Elternteils kann überfordern, was insbesondere bei Vorliegen einer schweren Erkrankung wie einer Demenz gilt. Für Kinder oder nahe Verwandte ist es nicht leicht, sich zu der Entscheidung durchzuringen, die Pflege aus den eigenen Händen zu geben und den Umzug in ein Pflegeheim in Betracht zu ziehen. Wer pflegebedürftige Angehörige bislang zu Hause gepflegt hat, bekommt bei diesen Gedanken schnell ein schlechtes Gewissen und macht sich anhaltend Vorwürfe. Dennoch stellt das Pflegeheim eine Alternative dar, wenn sich der Gesundheitszustand der Eltern stark verschlechtert.

Der Zeitpunkt des Gedanken, eine Unterbringung im Pflegeheim in Betracht zu ziehen, nähert sich beispielsweise dann, wenn die alten Elternteile aggressiv werden oder keine Minute mehr unbeaufsichtigt bleiben dürfen. Manchmal machen es auch die örtlichen Gegebenheiten schwer, Wohnung oder Haus so abzusichern, dass die Gefahr von Verletzungen und Unfällen ausgeschlossen werden kann. Aber auch bei ständigem Einässen oder Einkoten aufgrund von Inkontinenz geht die häusliche Pflege durch Angehörige oft über deren Kräfte und Substanz hinaus. Bei körperlicher oder psychischer Überbelastung oder einem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes, von dem häufig die ganze Familie finanziell angewiesen ist, ist ebenfalls der Zeitpunkt erreicht, über eine stationäre Unterbringung im Pflegeheim nachzudenken.

Auf der anderen Seite wollen viele Senioren und Pflegebedürftige aber nicht in ein Pflegeheim. Pflegende Angehörige müssen sich dann mit der Frage beschäftigen, ob sie Mutter oder Vater auch gegen deren Willen im Pflegeheim einweisen können. Diese Frage ist nur schwer zu beantworten und sehr belastend, da es bei dieser Thematik schnell zu einem Bruch in der familiären Beziehung kommen kann. Es steht zu befürchten, dass sich Elternteile, die unter Zwang ins Pflegeheim gebracht wurden, dort nicht wohlfühlen. Kinder und Familienmitglieder fühlen sich davon ethisch und moralisch betroffen. Schließlich haben ihre Eltern sie großgezogen, was mit Dankbarkeit verbunden ist.

Verständnis für die Vorbehalte von pflegebedürftigen Senioren

Wird die Pflege von Mutter oder Vater zur Überlastung, sind Lösungen erforderlich, von denen alle Betroffenen profitieren. Über die Fürsorge für ein Elternteil hinaus müssen Kinder und Angehörige auch auf die eigene Gesundheit achten. Wollen die Eltern aber nicht ins Pflegeheim, sollten zunächst die Gründe hierfür besprochen und auch ernstgenommen werden.

Menschen mit Demenz können ihre Ablehnung nur selten verständlich erklären. Zu den zentralen Punkten, die aus ihrer Sicht gegen ein Pflegeheim sprechen, gehört das gewohnte Umfeld als geschätzter Lebensmittelpunkt. Das eigene Zuhause bietet Orientierung und Sicherheit, was ungern aufgegeben wird. Auch nach wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Alzheimerforschung sollte ein Ortswechsel vermieden werden, der den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen kann. Aber auch körperlich kranken Elternteilen fällt es schwer, alles Bekannte und Bewährte in der gewohnten Umgebung hinter sich lassen zu müssen.

Im nächsten Schritt sollten dann sämtliche Möglichkeiten der Pflege und Unterbringung diskutiert werden. Ist eine Unterbringung im Heim wirklich unumgänglich, sollte bei den Gesprächen ein hohes Maß an Sensibilität an den Tag gelegt werden. Dennoch ist es sinnvoll, möglichst früh eine Entscheidung zu treffen, damit bei den nachfolgenden organisatorischen Planungen kein Zeitdruck entsteht. Unterstützt werden kann die endgültige Entscheidungsfindung durch Beratungsgespräche bei sozialen Einrichtungen, Behörden und Pflegestützpunkten. Das Pflegeheim ist nämlich meist nicht die einzige Alternative, wenn Angehörige die Pflege zu Hause nicht mehr alleine bewältigen können. Je nach Gesundheitszustand kommen zunächst auch Tagespflege, ambulante Dienste oder direkt eine 24 Stunden Betreuung in Betracht. Für viele kranke Betroffene sind diese Betreuungskonzepte deutlich angenehmer, als dauerhaft in einem Heim zu leben.

Macht man sich rechtlich schuldig, wenn man dem Wunsch der Eltern nach Verbleib zu Hause nachgibt?

Nach gängiger Auffassung liegt kein strafrechtlich relevantes Verhalten von Angehörigen vor, soweit der Wille der Eltern nach dem weiteren Verbleib in der Häuslichkeit respektiert wird. Dies, zumal es gleichzeitig dem Willen entspricht, nicht in ein Pflegeheim umziehen zu wollen. Auf der anderen Seite kann sich eine Situation ergeben, aus der sich auch eine gesetzliche Pflicht zu einem anderen Handeln ergibt. Dies kann dann der Fall sein, wenn Elternteile nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen und eine Betreuung zwingend notwendig wird.

Schon seit mehr als zwanzig Jahren ist die rechtliche Betreuung an die Stelle der Entmündigung getreten. Die Fürsorge wird dabei durch das Vormundschaftsgericht an einen rechtlichen Betreuer übertragen. Nach der Bestellung des Betreuers wird dieser den Pflegebedürftigen oder auch Demenzkranken helfend zur Seite gestellt. Oftmals wird ein nahestehender Angehöriger zum Betreuer bestellt, wobei auch die Bestellung von neutralen Dritten erfolgen kann.

Die Regelungen zur Betreuung sind im Übrigen in §§ 1896 ff. BGB geregelt.

Wann darf eine pflegebedürftige Person aus rechtlicher Sicht in ein Pflegeheim eingewiesen werden?

Bei dieser Thematik muss zunächst geprüft werden, ob eine Betreuungsverfügung besteht. Durch eine Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer die rechtliche Betreuung übernehmen soll, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Festgehalten werden können in einer Betreuungsverfügung Wünsche und Vorgaben in Bezug auf den Aufenthaltsort oder die rechtlichen Aufgaben des jeweiligen Betreuers. Dies geschieht immer vor dem Hintergrund, dass den Wünschen von betreuten Personen soweit wie möglich entsprochen wird. Liegt eine wirksame Betreuungsverfügung vor, enthält diese also auch Regelungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht der betreuten Person. In diesem Fall könnten Mutter oder Vater häufig auch gegen ihren Willen im Pflegeheim untergebracht werden. Oft ist diese Vorgehensweise dennoch nicht zu empfehlen.

Liegt keine Betreuungsverfügung vor, muss von folgendem Grundsatz ausgegangen werden: Es ist rechtlich nicht zulässig, jemanden gegen seinen Willen und ohne dessen Einwilligung daran zu hindern, einen bestimmten räumlichen Bereich zu verlassen. Hierbei würde es sich nach § 1906 Abs. 1 BGB um eine Freiheitsentziehung handeln. Dies betrifft auch den Aufenthalt in einem Pflegeheim. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind immer dann strafbar, wenn kein Betreuungsgericht ihnen zugestimmt hat.

Eine zwangsweise Unterbringung in einem Heim kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychK-Gesetz) vorliegen. Hier gilt als Voraussetzung, dass Mutter oder Vater aufgrund ihres psychischen Zustandes oder einer psychischen Krankheit eine Gefahr für sich selbst oder aber Dritte darstellen. Eine Entscheidung über die zwangsweise Unterbringung trifft in diesen Fällen ein Richter, nachdem Betroffene angehört worden sind. Diese Zwangseinweisung führt in den meisten Fällen jedoch nicht in ein Pflegeheim, sondern in einen betreuten Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik.

Was, wenn ein Pflegeheim keine Option ist?

Zu Hause fühlen sich Senioren sicher und geborgen. Dort sind sie von Erinnerungen umgeben, pflegen ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis und genießen die Freiheit, ihren Tagesablauf individuell zu gestalten. Alten Menschen fällt es schwer, sich noch einmal komplett auf etwas Neues einzulassen, weshalb sie vor einem Umzug in ein Heim zurückschrecken. Das Bewusstsein, auf Pflege angewiesen zu sein, fällt früher eigenständigen Menschen schwer genug. Der Verbleib im eigenen Zuhause hat aus psychologischer Sicht also auch einen positiven Effekt. Der wichtigste Grund, warum Menschen ihrem alten Zuhause nicht den Rücken kehren möchten ist jedoch Sicherheit. Insbesondere dann, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, fühlen sich Senioren zu Hause sicher aufgehoben. Bei Menschen mit Demenz wurde wissenschaftlich anerkannt, dass das Altbekanntes dabei helfen kann, weiterhin ein möglichst selbstständiges Leben führen zu können. Routinen schaffen hier Sicherheit.

Die häusliche Pflege durch Angehörige setzt voraus, dass alle notwendigen Pflegehilfsmittel organisiert und beschafft werden. Die finanziellen Mittel hierfür hängen oft von Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen der fünf Pflegegrade ab, die die Leistungen von Pflege- und Krankenkassen beeinflussen. Darüber hinaus müssen sich Familienmitglieder pflegerisches Fachwissen aneignen. Sind Pflegepersonen zusätzlich berufstätig, muss jemand anderes aus der Familie oder dem Bekanntenkreis als Verhinderungspflege einspringen können. Bei bestimmten Krankheitsbildern wie etwa einem Schlaganfall oder fortgeschrittener Demenz ist ein umfangreicher betreuerischer Einsatz bei Betroffenen erforderlich, was eine Pflegeperson kaum alleine schaffen kann. Die Gefahr der Überlastung von pflegenden Angehörigen ist groß und in vielen Fällen mit finanziellen Einbußen verbunden. Je nach Gesundheitszustand und psychischer Verfassung von Pflegebedürftigen kommt es auch nicht selten vor, dass ambulante Pflegedienste ihre Leistungen verweigern. Dies gilt beispielsweise dann, wenn sich die Situation zu Hause zuspitzt und der Pflegedienst die Verantwortung für Mutter oder Vater schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr übernehmen kann.

Für diese und viele ähnlich gelagerte Fälle hat sich das Konzept der 24 Stunden Betreuung etabliert, das schon oft einen Umzug in ein Pflegeheim verhindert hat. Bei der offiziell „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ genannten 24 Stunden Betreuung zieht eine vorher nach zahlreichen Kriterien ausgesuchte Pflegekraft mit in den Seniorenhaushalt ein, in dem sie Betreuungsleistungen erbringen soll. Vor Ort kümmert sie sich um den Haushalt, die Grundpflege sowie den allgemeinen Alltag. Die entsprechend geschulten Betreuungskräfte in der 24 Stunden Betreuung entlasten so pflegende Angehörige. Die 24 Stunden Betreuung kann zudem Hand in Hand mit ambulanten Pflegediensten agieren, die zusätzlich für die medizinische Behandlungspflege beauftragt wurden.

Informieren Sie sich jetzt bei der SHD Seniorenhilfe Dortmund über die Leistungen und Voraussetzungen einer individuell auf Kundenbedürfnisse zugeschnittenen 24 Stunden Betreuung!