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Einweisung ins Pflegeheim gegen den Willen der Eltern?

Mutter gegen Willen in das Pflegeheim

Überblick

Manchmal gelangen pflegende Angehörige bei der Pflege und Versorgung von Mutter oder Vater an ihre persönlichen Grenzen – und sogar noch weit darüber hinaus. Die Pflege eines Elternteils kann überfordern, was insbesondere bei Vorliegen einer schweren Erkrankung wie einer Demenz gilt. Für Kinder oder nahe Verwandte ist es nicht leicht, sich zu der Entscheidung durchzuringen, die Pflege aus den eigenen Händen zu geben und den Umzug in ein Pflegeheim in Betracht zu ziehen. Wer pflegebedürftige Angehörige bislang zu Hause gepflegt hat, bekommt bei diesen Gedanken schnell ein schlechtes Gewissen und macht sich anhaltend Vorwürfe. Dennoch stellt das Pflegeheim eine Alternative dar, wenn sich der Gesundheitszustand der Eltern stark verschlechtert.

Der Zeitpunkt des Gedanken, eine Unterbringung im Pflegeheim in Betracht zu ziehen, nähert sich beispielsweise dann, wenn die alten Elternteile aggressiv werden oder keine Minute mehr unbeaufsichtigt bleiben dürfen. Manchmal machen es auch die örtlichen Gegebenheiten schwer, Wohnung oder Haus so abzusichern, dass die Gefahr von Verletzungen und Unfällen ausgeschlossen werden kann. Aber auch bei ständigem Einässen oder Einkoten aufgrund von Inkontinenz geht die häusliche Pflege durch Angehörige oft über deren Kräfte und Substanz hinaus. Bei körperlicher oder psychischer Überbelastung oder einem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes, von dem häufig die ganze Familie finanziell angewiesen ist, ist ebenfalls der Zeitpunkt erreicht, über eine stationäre Unterbringung im Pflegeheim nachzudenken.

Auf der anderen Seite wollen viele Senioren und Pflegebedürftige aber nicht in ein Pflegeheim. Pflegende Angehörige müssen sich dann mit der Frage beschäftigen, ob sie Mutter oder Vater auch gegen deren Willen im Pflegeheim einweisen können. Diese Frage ist nur schwer zu beantworten und sehr belastend, da es bei dieser Thematik schnell zu einem Bruch in der familiären Beziehung kommen kann. Es steht zu befürchten, dass sich Elternteile, die unter Zwang ins Pflegeheim gebracht wurden, dort nicht wohlfühlen. Kinder und Familienmitglieder fühlen sich davon ethisch und moralisch betroffen. Schließlich haben ihre Eltern sie großgezogen, was mit Dankbarkeit verbunden ist.

 

Verständnis für die Vorbehalte von pflegebedürftigen Senioren

Wird die Pflege von Mutter oder Vater zur Überlastung, sind Lösungen erforderlich, von denen alle Betroffenen profitieren. Über die Fürsorge für ein Elternteil hinaus müssen Kinder und Angehörige auch auf die eigene Gesundheit achten. Wollen die Eltern aber nicht ins Pflegeheim, sollten zunächst die Gründe hierfür besprochen und auch ernstgenommen werden.

Menschen mit Demenz können ihre Ablehnung nur selten verständlich erklären. Zu den zentralen Punkten, die aus ihrer Sicht gegen ein Pflegeheim sprechen, gehört das gewohnte Umfeld als geschätzter Lebensmittelpunkt. Das eigene Zuhause bietet Orientierung und Sicherheit, was ungern aufgegeben wird. Auch nach wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Alzheimerforschung sollte ein Ortswechsel vermieden werden, der den Krankheitsverlauf negativ beeinflussen kann. Aber auch körperlich kranken Elternteilen fällt es schwer, alles Bekannte und Bewährte in der gewohnten Umgebung hinter sich lassen zu müssen.

Im nächsten Schritt sollten dann sämtliche Möglichkeiten der Pflege und Unterbringung diskutiert werden. Ist eine Unterbringung im Heim wirklich unumgänglich, sollte bei den Gesprächen ein hohes Maß an Sensibilität an den Tag gelegt werden. Dennoch ist es sinnvoll, möglichst früh eine Entscheidung zu treffen, damit bei den nachfolgenden organisatorischen Planungen kein Zeitdruck entsteht. Unterstützt werden kann die endgültige Entscheidungsfindung durch Beratungsgespräche bei sozialen Einrichtungen, Behörden und Pflegestützpunkten. Das Pflegeheim ist nämlich meist nicht die einzige Alternative, wenn Angehörige die Pflege zu Hause nicht mehr alleine bewältigen können. Je nach Gesundheitszustand kommen zunächst auch Tagespflege, ambulante Dienste oder direkt eine 24 Stunden Betreuung in Betracht. Für viele kranke Betroffene sind diese Betreuungskonzepte deutlich angenehmer, als dauerhaft in einem Heim zu leben.

 

Macht man sich rechtlich schuldig, wenn man dem Wunsch der Eltern nach Verbleib zu Hause nachgibt?

Nach gängiger Auffassung liegt kein strafrechtlich relevantes Verhalten von Angehörigen vor, soweit der Wille der Eltern nach dem weiteren Verbleib in der Häuslichkeit respektiert wird. Dies, zumal es gleichzeitig dem Willen entspricht, nicht in ein Pflegeheim umziehen zu wollen. Auf der anderen Seite kann sich eine Situation ergeben, aus der sich auch eine gesetzliche Pflicht zu einem anderen Handeln ergibt. Dies kann dann der Fall sein, wenn Elternteile nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu versorgen und eine Betreuung zwingend notwendig wird.

Schon seit mehr als zwanzig Jahren ist die rechtliche Betreuung an die Stelle der Entmündigung getreten. Die Fürsorge wird dabei durch das Vormundschaftsgericht an einen rechtlichen Betreuer übertragen. Nach der Bestellung des Betreuers wird dieser den Pflegebedürftigen oder auch Demenzkranken helfend zur Seite gestellt. Oftmals wird ein nahestehender Angehöriger zum Betreuer bestellt, wobei auch die Bestellung von neutralen Dritten erfolgen kann.

Die Regelungen zur Betreuung sind im Übrigen in §§ 1896 ff. BGB geregelt.

 

Wann darf eine pflegebedürftige Person aus rechtlicher Sicht in ein Pflegeheim eingewiesen werden?

Bei dieser Thematik muss zunächst geprüft werden, ob eine Betreuungsverfügung besteht. Durch eine Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer die rechtliche Betreuung übernehmen soll, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu erledigen. Festgehalten werden können in einer Betreuungsverfügung Wünsche und Vorgaben in Bezug auf den Aufenthaltsort oder die rechtlichen Aufgaben des jeweiligen Betreuers. Dies geschieht immer vor dem Hintergrund, dass den Wünschen von betreuten Personen soweit wie möglich entsprochen wird. Liegt eine wirksame Betreuungsverfügung vor, enthält diese also auch Regelungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht der betreuten Person. In diesem Fall könnten Mutter oder Vater häufig auch gegen ihren Willen im Pflegeheim untergebracht werden. Oft ist diese Vorgehensweise dennoch nicht zu empfehlen.

Liegt keine Betreuungsverfügung vor, muss von folgendem Grundsatz ausgegangen werden: Es ist rechtlich nicht zulässig, jemanden gegen seinen Willen und ohne dessen Einwilligung daran zu hindern, einen bestimmten räumlichen Bereich zu verlassen. Hierbei würde es sich nach § 1906 Abs. 1 BGB um eine Freiheitsentziehung handeln. Dies betrifft auch den Aufenthalt in einem Pflegeheim. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind immer dann strafbar, wenn kein Betreuungsgericht ihnen zugestimmt hat.

Eine zwangsweise Unterbringung in einem Heim kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychK-Gesetz) vorliegen. Hier gilt als Voraussetzung, dass Mutter oder Vater aufgrund ihres psychischen Zustandes oder einer psychischen Krankheit eine Gefahr für sich selbst oder aber Dritte darstellen. Eine Entscheidung über die zwangsweise Unterbringung trifft in diesen Fällen ein Richter, nachdem Betroffene angehört worden sind. Diese Zwangseinweisung führt in den meisten Fällen jedoch nicht in ein Pflegeheim, sondern in einen betreuten Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik.

 

Was, wenn ein Pflegeheim keine Option ist?

Zu Hause fühlen sich Senioren sicher und geborgen. Dort sind sie von Erinnerungen umgeben, pflegen ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis und genießen die Freiheit, ihren Tagesablauf individuell zu gestalten. Alten Menschen fällt es schwer, sich noch einmal komplett auf etwas Neues einzulassen, weshalb sie vor einem Umzug in ein Heim zurückschrecken. Das Bewusstsein, auf Pflege angewiesen zu sein, fällt früher eigenständigen Menschen schwer genug. Der Verbleib im eigenen Zuhause hat aus psychologischer Sicht also auch einen positiven Effekt. Der wichtigste Grund, warum Menschen ihrem alten Zuhause nicht den Rücken kehren möchten ist jedoch Sicherheit. Insbesondere dann, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen, fühlen sich Senioren zu Hause sicher aufgehoben. Bei Menschen mit Demenz wurde wissenschaftlich anerkannt, dass das Altbekanntes dabei helfen kann, weiterhin ein möglichst selbstständiges Leben führen zu können. Routinen schaffen hier Sicherheit.

Die häusliche Pflege durch Angehörige setzt voraus, dass alle notwendigen Pflegehilfsmittel organisiert und beschafft werden. Die finanziellen Mittel hierfür hängen oft von Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen der fünf Pflegegrade ab, die die Leistungen von Pflege- und Krankenkassen beeinflussen. Darüber hinaus müssen sich Familienmitglieder pflegerisches Fachwissen aneignen. Sind Pflegepersonen zusätzlich berufstätig, muss jemand anderes aus der Familie oder dem Bekanntenkreis als Verhinderungspflege einspringen können. Bei bestimmten Krankheitsbildern wie etwa einem Schlaganfall oder fortgeschrittener Demenz ist ein umfangreicher betreuerischer Einsatz bei Betroffenen erforderlich, was eine Pflegeperson kaum alleine schaffen kann. Die Gefahr der Überlastung von pflegenden Angehörigen ist groß und in vielen Fällen mit finanziellen Einbußen verbunden. Je nach Gesundheitszustand und psychischer Verfassung von Pflegebedürftigen kommt es auch nicht selten vor, dass ambulante Pflegedienste ihre Leistungen verweigern. Dies gilt beispielsweise dann, wenn sich die Situation zu Hause zuspitzt und der Pflegedienst die Verantwortung für Mutter oder Vater schon aus zeitlichen Gründen nicht mehr übernehmen kann.

Für diese und viele ähnlich gelagerte Fälle hat sich das Konzept der 24 Stunden Betreuung etabliert, das schon oft einen Umzug in ein Pflegeheim verhindert hat. Bei der offiziell „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ genannten 24 Stunden Betreuung zieht eine vorher nach zahlreichen Kriterien ausgesuchte Pflegekraft mit in den Seniorenhaushalt ein, in dem sie Betreuungsleistungen erbringen soll. Vor Ort kümmert sie sich um den Haushalt, die Grundpflege sowie den allgemeinen Alltag. Die entsprechend geschulten Betreuungskräfte in der 24 Stunden Betreuung entlasten so pflegende Angehörige. Die 24 Stunden Betreuung kann zudem Hand in Hand mit ambulanten Pflegediensten agieren, die zusätzlich für die medizinische Behandlungspflege beauftragt wurden.

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Schlechtes Gewissen bei Einweisung der Eltern ins Pflegeheim?

Es gibt immer wieder Situationen im Leben, in denen wir nicht wissen, wie man sich „richtig“ verhält. Einen nahen Familienangehörigen in ein Pflegeheim zu geben, gehört zu einer solchen Situation.

Kinder plagen sich mit Schuldgefühlen und einem schlechten Gewissen, wenn sie sich eingestehen müssen, dass Mutter oder Vater in ein Pflegeheim sollten. Sie fragen sich beispielsweise, ob die Mutter im Pflegeheim unglücklich wäre. Als Kind ist es nahezu unmöglich, die dafür nötige rationale Perspektive zur Beurteilung der Situation einzunehmen. Sich als Tochter oder Sohn selbst um ein pflegebedürftiges Elternteil zu kümmern, ist eine enorm große Verantwortung. Und manchmal können Kinder aus den unterschiedlichsten Gründen dieser Verantwortung einfach nicht gerecht werden. Dass vor diesem Hintergrund dennoch häufig wenig sinnvolle Entscheidungen getroffen werden, zeigen Studien, wonach etwa 50 % aller pflegenden Angehörigen eher früher als später einen Burnout erleiden.

Die Gedanken daran, eine schlechte Tochter oder ein schlechter Sohn zu sein und womöglich mit Vorwürfen konfrontiert zu werden, wiegen schwer und quälen. Kinder sollten sich jedoch vor Augen halten, dass sie Mutter oder Vater nicht aus einer Laune heraus das Zuhause nehmen wollen. Ganz im Gegenteil bedeuten Gedankengänge und Planungen in Richtung stationärer Versorgung eher dem Wunsch, Vater und Mutter bestmöglich zu schützen und versorgt zu wissen, wenn man selbst keine anderen Möglichkeiten hat.

Leider müssen solche Entscheidungen auch manchmal gegen den Willen der Eltern getroffen werden, da diese nicht mehr in der Lage sind, die Notwendigkeit für eine Heimunterbringung einzusehen. Auch dieses Abwägen bedeutet ein „Kümmern“, was potenziellen Vorwürfen der Undankbarkeit den Wind aus den Segeln nimmt. Es mangelt Kindern nicht am guten Willen, sondern an den Möglichkeiten einer optimalen Betreuung und langfristigen Versorgung. Regelmäßig müssen oder wollen erwachsene Kinder auch die Bedürfnisse von anderen erfüllen; beispielsweise von eigenen Kindern, Ehepartnern oder auch des Arbeitgebers. Der durchaus vorhandene gute Wille lässt sich in der Praxis nicht umsetzen, ohne dass man selbst oder andere wichtige Lebensbereiche zu kurz kommen und vernachlässigt werden müssen. Wer sich gut überlegt und schweren Herzens dazu entscheidet, Mutter oder Vater ins Pflegeheim einzuweisen, lässt seine Eltern nicht im Stich. Auch in der stationären Unterbringung ist es Kindern möglich, sich weiterhin um ihre Eltern zu bemühen. Oft sogar noch besser, da Druck und Schuldgefühle nach dem Umzug in eine geeignete Einrichtung nachlassen.

 

Schuldgefühle und Selbstvorwürfe in Frage stellen

Es gibt keine Richtlinien, die bei der Entscheidung helfen können, was für Mutter und Vater am besten ist. Letztendlich können Kinder nur für sich selbst die Entscheidung treffen, was in ihrer individuellen Situation machbar ist. Dabei können unterschiedliche Faktoren eine Rolle spielen:

  • In erster Linie sollten die eigene Lebenssituation betrachtet werden. Wer zum Beispiel kleine Kinder hat und alleinerziehend ist, kann schon aus zeitlichen Gründen keine umfangreiche Betreuung und Versorgung von Elternteilen übernehmen.
  • Gleiches gilt dann, wenn eine Berufstätigkeit oder Ausbildung nicht einfach eingeschränkt oder aufgegeben werden kann; insbesondere auch bei Vorhandensein von Schulden.
  • Viele Kinder sind auch aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, die Herausforderungen der Betreuung von Elternteilen zu stemmen.
  • Nicht zuletzt sollte auch betrachtet werden, ob und in welchem Umfang mit Unterstützung gerechnet werden kann. Wie sehen Ehepartner und Geschwister den Einsatz und die Verantwortung für die Eltern?

In einer rationalen Entscheidung müssen moralische Wertvorstellungen manchmal zurückgestellt werden. Es geht um die augenblickliche körperliche sowie seelische Belastbarkeit und die Möglichkeiten, die Versorgung selbst zu übernehmen oder in professionelle Hände im Pflegeheim zu geben. Auch Kinder müssen auf ihre Bedürfnisse und Grenzen achten. Die Verantwortung für Mutter oder Vater hört ja nicht zwingend auf, wenn eine Unterbringung im Heim erfolgt. Kinder können sich zum Beispiel dafür einsetzen, dass die Bedingungen im Heim gut sind und durch regelmäßige Besuche weiter am Leben der Eltern teilnehmen. Oft können die Eltern ihre Kinder auch weiterhin zu Hause besuchen. Wenn das Organisatorische rund um den Umzug ins Pflegeheim erst einmal geklärt ist, bekommt die Zeit mit den Elternteilen oftmals eine ganz neue Qualität.

 

Egoismus ist auch nur eine Form der Selbstliebe

Wirklich niemand möchte in der Öffentlichkeit als Egoist oder Egoistin bezeichnet werden, weil Egoismus mit einer negativen Ich-Bezogenheit gleichgesetzt wird. In Wahrheit ist ein gesunder Egoismus jedoch eine Form von Selbstliebe – und Selbstschutz. Die oft herangezogenen Synonyme der Rücksichtslosigkeit oder Selbstsucht haben wenig mit gesundem Egoismus zu tun. Viele Menschen opfern sich für andere auf und stecken zum Wohle von Familienangehörigen, Arbeitskollegen oder Freunden zurück. Dabei vergessen sie ihre eigenen Bedürfnisse, was auf Dauer zu einem Zustand von Ausgelaugtheit, Stress und Krankheit führt. Damit ist niemandem geholfen – weder einem selbst, noch den anderen. Wie soll man Mutter oder Vater dauerhafte Pflege angedeihen lassen, was man selbst kraftlos und erschöpft ist? Nur wer mit sich selbst im Reinen ist und auf sich achtet, kann anderen wirklich helfen. 

Gesunder Egoismus ist nicht nur menschlich, sondern bewirkt auch, dass man sich nicht von anderen (und anderen Meinungen) emotional abhängig macht. Wer sich nicht für andere verbiegt, steht authentisch für seine eigenen Werte ein. Bei vielen Menschen steht das verborgene Helfersyndrom dem gesunden Egoismus entgegen. „Nein“ sagen und Grenzen setzen ist aber nötig, wenn die eigenen Bedürfnisse gewahrt werden sollen. Dabei sollte es auch keine Rolle spielen, was andere darüber denken. Noch wichtiger ist es, sich nicht mit anderen zu vergleichen. Im Fokus sollte unabhängig von Moralvorstellungen und Verpflichtungsgefühlen ein Bewusstsein für das Wohlergehen aller Beteiligten stehen. Wenn es nach einem realistischen Abwägen aller Möglichkeiten richtig erscheint, ein nahes Familienmitglied ins Pflegeheim zu bringen, dann sollte zum Wohlergehen aller Beteiligten auch so gehandelt werden.

Natürlich ist der Wunsch von älteren und pflegebedürftigen Elternteilen, in ihrem eigenen Zuhause bleiben zu können, nachvollziehbar. Dennoch darf dieser Wunsch alleine nicht dazu führen, dass Töchter oder Söhne aus Verpflichtungsgefühl und Erwartungshaltung hinaus versuchen, eine häusliche Versorgung „auf Biegen und Brechen“ alleine umsetzen zu wollen. 

Bei der Entscheidung einer bedürfnisgerechten Versorgung sollten auf sachlicher ebene alle Möglichkeiten gut durchdacht werden:

  • Welche Möglichkeiten gibt es, um Mutter oder Vater adäquat zu pflegen und zu versorgen? Es muss nicht immer zwingend ein Pflegeheim sein. Alternative Konzepte wie die 24 Stunden Betreuung beinhalten eine hauswirtschaftliche und grundpflegerische Versorgung im eigenen Zuhause und können den Umzug ins Heim erübrigen oder verzögern. Eine stundenweise Betreuung ist hingegen geeignet, pflegende Familienmitglieder stundenweise zu entlasten, was je nach pflegerischem Bedarf und Einsatz sehr hilfreich sein kann.
  • Wo können sich pflegende Angehörige beraten lassen? In Krankenhäusern und Kliniken helfen die Sozialdienste weiter, wenn die Eltern pflegebedürftig aus dem Krankenhaus entlassen werden. Zu den weiteren Anlaufstellen gehören Pflegestützpunkte, Seniorenbüros und Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden. 
  • Mit wem können Probleme und Sorgen besprochen werden? Es ist wichtig, über bedrückende Gefühle und Kummer zu sprechen. Eine offene Kommunikation unter Geschwistern, Freunden oder Bekannten ermöglicht häufig andere Perspektiven. Da die Problematik, dass Elternteile pflegebedürftig werden, wahrlich keine neue ist, kommt es häufig automatisch zu einem Austausch unter Gleichgesinnten. 
 
 

Entscheidungsfindung: Pflege zu Hause oder im Pflegeheim?

In vielen Fällen „rutschen“ Familienmitglieder einfach in die Betreuung von Elternteilen rein. Haben Mutter oder Vater kleine Zipperlein, übernehmen die Kinder gerne kleinere Hilfestellungen im Haushalt. Mit zunehmendem Alter und fortschreitender gesundheitlicher Probleme wird es jedoch immer mehr, was die Kinder für ihre Eltern erledigen müssen. Nur selten entscheiden sich Töchter oder Söhne zu diesem Zeitpunkt ganz bewusst dafür, die Versorgung eines Elternteils ganz übernehmen zu wollen. Noch weniger wird zu diesem Zeitpunkt damit gerechnet, dass sich der Betreuungsbedarf von „ab und zu“ bis zu „rund um die Uhr“ sehr schnell verändern kann.

Überfordernd können jedoch Gegebenheiten sein, in denen Entscheidungen über die Betreuung sofort getroffen werden müssen. Bei Schlaganfällen, Herzinfarkten und anderen Krankheiten tritt die Pflegebedürftigkeit plötzlich ein, sodass Angehörige von heute auf morgen einer neuen Lebenssituation ausgesetzt werden. Leider ist nach der Krankenhausentlassung nicht automatisch alles wieder in Ordnung. Hier handeln dennoch viele Angehörige wie selbstverständlich, dass sie die Betreuung zu Hause übernehmen möchten. Dies auch dann, obwohl sie gar nicht wissen, was eigentlich auf sie zukommt. Die häusliche Pflege ist nicht einfach, erfordert Fachwissen und ist insbesondere für Familienmitglieder mit psychischen und körperlichen Herausforderungen verbunden:

  • Bei der häuslichen Pflege und Versorgung müssen zusätzliche Aufgaben, beispielsweise im Haushalt, übernommen werden. Diese Aufgaben kosten Zeit und stellen in der Regel eine Doppelbelastung dar.
  • Bei der häuslichen Pflege und Versorgung müssen Maßnahmen in der Grundpflege durchgeführt werden. Angehörige haben häufig Schwierigkeiten dabei, Mutter oder Vater bei der Körperhygiene oder beim Toilettengang zu unterstützen. 
  • Die häusliche Pflege und Versorgung erfordert je nach Situation eine nahezu durchgehende Verfügbarkeit, was insbesondere demente Pflegebedürftige betrifft. Die Betreuung muss also organisiert werden, wobei auch Unterstützungsmöglichkeiten berücksichtigt werden müssen. Weiterhin muss berücksichtigt werden, dass Angehörige und Helfer auch einmal krank werden können oder sich der Gesundheitszustand von Pflegebedürftigen verschlechtert. 

 

Insbesondere die ständige Bereitschaft stellt für pflegende Angehörige eine immense Belastung dar. Besonders bei Erkrankungen wie Demenz haben Kinder stets das Gefühl, ihre dementen Elternteile nicht mehr „aus den Augen“ lassen zu können. Das klingt schon ein wenig paradox – während früher die Eltern ihre Kinder gehütet haben, dreht sich dieses Familiengefüge später wieder um. Bei einer Demenz im Anfangsstadium lässt sich der betreuerische Einsatz noch gut bewältigen. Dennoch gehen viele Demenzformen mit Persönlichkeitsänderungen einher, die Angehörige schnell an ihre Grenzen bringen. Die ehemals ruhige und ausgeglichene Mutter kann bei fortgeschrittener Demenz durchaus streitbar und unzugänglich werden, während der sonst so offene Vater sich mehr und mehr in sich zurückzieht. Das alles ist für Kinder schwer zu begreifen und zu akzeptieren. 

Niemand sollte sich zu etwas zwingen. Jeder darf sich eingestehen, an seine Grenzen zu stoßen. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass man sich niemals schämen sollte, Hilfe anzunehmen. Eine dieser Hilfestellung ist schlicht und ergreifend Wissen durch Information. Jedes einzelne Pflegekonzept hat seine Vor- und Nachteile, die in Anlehnung an den Einzelfall durchdacht werden sollten:

 

Die häusliche Pflege durch Angehörige

  • findet im vertrauten Umfeld statt
  • erfordert viel Flexibilität von pflegenden Angehörigen
  • geht meist mit einem individuell gestalteten Tagesablauf einher
  • kann optimal mit ambulanten Pflegediensten und Mahlzeitendiensten kombiniert werden
  • belastet pflegende Angehörige zeitlich, physisch und psychisch
 
 

Die Pflege in einem Pflegeheim

  • gewährleistet eine fachpflegerische und medizinische Versorgung
  • bietet durch zeitnahes Handeln des Fachpersonals in Notfällen ein hohes Maß an Sicherheit
  • hält ein senioren- und behindertengerechtes Umfeld nebst Hilfsmitteln bereit
  • entlastet Angehörige und Familien
  • ermöglicht soziale Kontakte zu Gleichaltrigen
  • beinhaltet einen strukturierten Tagesablauf 
 

Bei der Entscheidungsfindung sollte, wenn möglich, Ruhe bewahrt werden, damit alle Eventualitäten durchdacht werden können. Der Fokus sollte in erster Linie immer auf den Wünschen und Bedürfnissen des pflegebedürftigen Elternteils liegen. 

Wenn eine häusliche Betreuung in Betracht kommt, sollten alle Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden. Dies gilt insbesondere für pflegende Töchter und Söhne, die neben der Pflege auch noch einem Beruf nachgehen müssen. Sinnvoll ist es des Weiteren, frühzeitig Informationen über regionale Einrichtungen für Kurzzeitpflege oder Nachtpflege einzuholen. Kommt hingegen die Unterbringung in einem Pflege- oder Altenheim in Betracht, sollte die Einrichtung vorab genau überprüft werden.

 

Pflegeheim gründlich aussuchen

Vor der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim ist es hilfreich, eine Art „Checkliste“ zu erstellen, um auch bei Besichtigungen möglichst alle notwendigen Kriterien zu erfassen. Hier gehören beispielsweise:

  • Entfernung des Pflegeheims zum Wohnort
  • Umgebung der Einrichtung (ruhig gelegen, zentrale Erreichbarkeit)
  • Möglichkeiten, eigene Möbel mitzubringen
  • Gestaltung des Tagesablaufs für die Bewohner
  • Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
  • Serviceangebote wie Physiotherapie oder Logopädie
  • Zimmerbeschaffenheit (Einzelzimmer, Mehrbettzimmer)
  • Kosten (monatliche Kosten, Eigenanteile)

 

Der Besuch vor Ort ist unabdingbar, um ein passendes Heim zu finden. Dies, zumal seit 2020 die Qualität von Heimen nach einem neuen System ermittelt und veröffentlicht wird. Die Pflegenoten gibt es seitdem nicht mehr, weshalb immer empfohlen werden kann, sich – angemeldet oder unangemeldet – einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Eine gute Beratungsmöglichkeit bieten Pflegestützpunkte, die sowohl über die regionalen Heime als auch über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Pflegekassen informieren können. Beim Besuch der Wunsch-Institution sollte auf folgende Aspekte geachtet werden:

  • Wie ist die Atmosphäre im Heim? In welchem Zustand befindet sich das Gebäude?
  • Wie gehen Betreuungskräfte mit den Bewohnern um? 
  • Ist das Heim sauber? Wirken Bewohner gepflegt? Riecht es in den Räumen angenehm?
  • Welche Freizeitangebote werden Bewohnern geboten? Gibt es feste Besuchszeiten?
  • Welchen Eindruck macht das Pflegepersonal? Haben Pflegekräfte genug Zeit, um auf Bewohner einzugehen? Wie viele Kräfte arbeiten im Heim?
  • Wie groß sind die Zimmer? Können Bewohner Gemeinschaftsräume nutzen? Gibt es Möglichkeiten für Spaziergänge? Wie sehen die sanitären Anlagen aus?
  • Werden Familienangehörige in Entscheidungen mit einbezogen? Wie verläuft die Kommunikation? Werden alle Fragen beantwortet?
  • Wie ist es um die Ernährung bestellt? Wie sehen die Speisepläne aus?

 

Erste Anhaltspunkte können Online-Recherchen liefern. Im Internet gibt es zahlreiche Portale, die bei der Suche helfen können. Diese Portale werden häufig von Kranken- und Pflegekassen betrieben.

Kommt dann ein Pflegeheim für Mutter oder Vater in Betracht, sollte die Möglichkeit des Probewohnens besprochen werden. 

Bei vielen Einrichtungen ist aufgrund des Fachkräftemangels und Pflegenotstandes kein Platz frei. In diesen Fällen wird häufig angeboten, Pflegebedürftige auf eine Warteliste zu setzen. Diese Registrierung erfolgt bei seriösen Anbietern immer kostenlos. Das Erheben von Reservierungsgebühren ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht rechtens. In dringenden Fällen können Pflegebedürftige zunächst in eine andere Einrichtung ziehen und später einen Heimwechsel vornehmen. Ein Heimwechsel ist übrigens auch dann möglich, wenn sich das ausgesuchte Pflegeheim als ungeeignet herausstellt.

Vor der verbindlichen Entscheidung für einen Heimplatz müssen Vertrag und Kosten genau betrachtet werden. Auch hier können Pflegestützpunkte weiterhelfen.

Eine Alternative für den Umzug der pflegebedürftigen Person ins Seniorenheim bietet die 24 Stunden Betreuung. Informieren Sie sich jetzt bei der SHD Seniorenhilfe Dortmund über die Leistungen und Voraussetzungen einer individuell auf Kundenbedürfnisse zugeschnittenen 24 Stunden Betreuung!