Viele Senioren äußern den Wunsch, ihren Lebensabend zu Hause verbringen zu dürfen – möglichst auch dann, wenn sie Krankheiten wie Demenz plagen und sie deshalb pflegebedürftig werden. Tritt eine Pflegebedürftigkeit dann ein, übernehmen häufig Kinder, Enkel oder andere Verwandte die Versorgung. Je nach Umfang von Betreuung und Pflege kann dies jedoch nur selten über einen längeren Zeitraum erfolgen. Pflegende Angehörige sind oft selbst noch berufstätig und müssen sich um die eigene Familie kümmern. Die Doppel- oder Dreifachbelastung durch die Pflege lässt sich vielleicht für einige Wochen und Monate bewältigen, aber führt anhaltend zur Überlastung bis hin zum Burn-Out. Spätestens dann macht sich die ganze Familie Gedanken über eine andere praktikable Lösung mit externer Unterstützung.
Recht schnell kommen dann viele Familien auf das Konzept der 24 Stunden Betreuung, bei der eine ausgebildete Betreuerin aus dem osteuropäischen Ausland mit in den deutschen Haushalt einzieht und sich vor Ort um Haushalt und Pflege von älteren und kranken Angehörigen kümmert. Auch wenn es sich bei der 24 Stunden Betreuung eigentlich um ein unkompliziertes Betreuungskonzept handelt, müssen dennoch vorab einige Fragen beantwortet werden. Um nicht dem Schwarzmarkt zum Opfer zu fallen, sollten Informationen über die Beschäftigungsmodelle und über Anbieter eingeholt werden. Legal ist auf diesem Bereich sowohl die Entsendung durch vermittelnde Agenturen im Rahmen der EU-Dienstleistungsfreiheit als auch der Einsatz von selbstständigen Pflegerinnen mit Gewerbe in Deutschland, wie dies auch die SHD Seniorenhilfe Dortmund praktiziert. Nicht zuletzt gibt es noch die Möglichkeit, eine 24 Stunden Pflegekraft privat zu beschäftigen. Warum die private Anstellung aber vielleicht keine gute Idee ist, soll näher dargelegt werden.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Anstellung einer Pflegekraft aus Osteuropa
Wer privat eine polnische Betreuerin für die 24 Stunden Pflege anstellen möchte, schlüpft automatisch in die Position des Arbeitgebers. Zunächst ist es für Privatpersonen nicht einfach, geeignete Betreuungskräfte zu finden, da es insbesondere in der Pflegebranche an Personal mangelt. Eine Anstellung ist mit viel Aufwand verbunden und kann die Unterstützung von Steuerberatern und Rechtsanwälten erfordern. Die Formalitäten nehmen in der Regel einige Wochen bis hin zu zwei Monaten ein, weshalb möglichst frühzeitig geplant werden sollte.
Zu diesen Formalitäten gehören:
- Aufenthaltserlaubnis: Es müssen Informationen eingeholt werden, ob die Pflegekraft eine Aufenthaltserlaubnis benötigt. Auf eine Aufenthaltserlaubnis verzichten können Staatsangehörige aus Polen, Litauen, Lettland, Estland, Slowenien, Ungarn, Tschechien, Bulgarien, Kroatien, Rumänien und aus der Slowakei. Für EU-Länder gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit, wonach deutsche Arbeitgeber auch ohne zusätzliche Erlaubnis Arbeitskräfte aus EU-Mitgliedsstaaten anstellen dürfen.
- Arbeitsvertrag: Mit der Betreuungskraft muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen werden. Darin müssen die wesentlichen Bedingungen festgehalten werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten eine Ausfertigung des Vertrages.
- Betriebsnummer: Für privat beschäftigte Betreuungskräfte besteht in Deutschland eine Sozialversicherungspflicht. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Meldung zur Sozialversicherung durchzuführen. Für diese Meldung ist eine Betriebsnummer notwendig, die von der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Die Betriebsnummer muss bei allen Meldungen und auch allen Beitragszahlungen durch Arbeitgeber sowie zum Kontakt zu Sozialversicherungsträgern angegeben werden. Bei elektronischer Beantragung einer Betriebsnummer bei der Arbeitsagentur wird die Nummer direkt bekanntgegeben.
- Anmeldung bei einer Krankenkasse: Mit der Betriebsnummer kann die Anmeldung der Betreuungskraft bei einer beliebigen Krankenkasse erfolgen. Diese Anmeldung erfolgt mit Ausnahme der Unfallversicherung für alle Sozialversicherungen. Die Anmeldung bei der Unfallversicherung muss separat durchgeführt werden. Die Krankenkasse übernimmt dann die Anmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit und bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Anmeldung muss innerhalb von sechs Wochen nach Arbeitsantritt; spätestens aber mit der ersten Abrechnung von Lohn oder Gehalt erfolgen. Bei Meldungen zur Sozialversicherung müssen auf eine verschlüsselte Datenübertragung sowie die aktuell gültigen Fristen geachtet werden. In diesem Bereich wird Privatpersonen häufig unverbindlich die Hinzuziehung eines Steuerberaters empfohlen, der auch bei der korrekten Abrechnung von Lohn, Lohnsteuer und Abgaben behilflich sein kann.
- Abführung der Sozialabgaben: Arbeitgeber müssen Sozialversicherungsabgaben ihrer Beschäftigten berechnen und über die Krankenkasse abführen. Grundsätzlich tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Abgaben je zur Hälfte. Als Grundlage für die Abgaben wird das beitragspflichtige Arbeitsentgelt herangezogen. Hierzu gehören jedoch auch Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft der Betreuungskraft. Auch hier können Steuerberater helfen.
- Abführung der Lohnsteuer: Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer ihrer Beschäftigten berechnen und an das jeweils zuständige Finanzamt abführen. Hierfür wird wiederum die Hinzuziehung eines Steuerberaters empfohlen.
- Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung: Wie bereits erwähnt, müssen Arbeitgeber die Betreuungskraft spätestens eine Woche nach Arbeitsaufnahme bei der gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle und berufliche Krankheiten abzusichern. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen Arbeitgeber alleine. Eine Anmeldung hat bei der BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege zu erfolgen.
- Anmeldung bei sonstigen Versicherungen: Es wird empfohlen, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Betreuungskraft selbst sollte ebenfalls eine Haftpflichtversicherung abschließen. Unter Umständen könnte eine Absicherung über die Haftpflichtversicherung des zu betreuenden Patienten erfolgen, sofern die Betreuungskraft mit im Haushalt lebt. Dies ist jedoch von Vertrag und Versicherungsgesellschaft abhängig.
Der Verwaltungsaufwand, selbst eine polnische Betreuungskraft anzustellen, ist relativ hoch. Zusätzlich müssen arbeitsschutzrechtliche Verpflichtungen eingehalten werden. Wird die angestellte Betreuungskraft beispielsweise krank, muss sich der Arbeitgeber mit der Lohnfortzahlung beschäftigen. Außerdem steht in dieser Konstellation selten eine Vertretungskraft zur Verfügung.
Eine 24 Stunden Pflege privat als Arbeitgeber zu organisieren, sollte auch im Hinblick auf die Kosten gründlich kalkuliert werden. Hierbei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
- Der ausländischen Betreuungskraft muss mindestens der für Deutschland gültige Mindestlohn gezahlt werden. Aktuell (Jahr 2023) liegt dieser bei 12,00 € pro Stunde.
- Zusätzlich müssen die Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie die Beiträge für die Berufsgenossenschaft einkalkuliert werden.
- Ebenfalls berücksichtigt werden müssen Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Telefon, Internet und ggf. Fahrtkosten.
Nicht zuletzt darf wegen der Bezeichnung „24 Stunden Pflege“ nicht davon ausgegangen werden, dass eine Betreuungskraft durchgängig arbeitet. Die legale alltägliche Arbeitszeit an Werktagen darf im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden betragen. Die Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden im Regelfall nicht überschreiten. Wird eine Vollzeit-Betreuungskraft eingestellt, hat sie bei einer Sechs-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen im Jahr. Um eine möglichst durchgehende Betreuung für Patienten zu erreichen, muss bei Freizeiten, Urlauben oder Krankheitszeiten für eine Überbrückung durch zusätzliche Hilfskräfte, Springer oder Eigeninitiative gesorgt werden.
Risiko von Nachzahlungen wegen Bereitschafts-Problematik
Auch bei einer privaten 24 Stunden Pflege lebt und arbeitet die Betreuerin im zu betreuenden Haushalt. Dort erfüllt sie ihre Aufgaben in Abstimmung mit der betreuungsbedürftigen Person. Da liegt es nahe, dass die Betreuerin ihre Arbeitszeit nicht an einem Stück absolvieren kann. Oft erfordert der Betreuungsbedarf der zu betreuenden Person, dass sich die Betreuerin am Tag und häufig auch in der Nacht um sie kümmern muss. Der Tagesablauf der Betreuerin beinhaltet also wechselhafte Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten und Ruhezeiten. Diese tägliche Stückelung wird von den Arbeitszeitgesetzen jedoch untersagt, wenn nicht die (umstrittene) Ausnahmeregelung nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) für Arbeitsverhältnisse in häuslicher Gemeinschaft Anwendung finden kann. Nach dieser Ausnahmeregelung ist die Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden zulässig.
Auch diese Ausnahmeregelung ändert aber nichts daran, dass die gesamte Arbeitszeit entgeltpflichtig ist – dies gilt insbesondere auch für die Bereitschaft in der Nacht. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass die nächtliche Bereitschaft der Betreuerin als entgeltfreie Rufbereitschaft gilt. Dies, zumal die Pflegerin im Falle einer Benachrichtigung, beispielsweise durch lautes Zurufen oder Mitteilung mittels Babyphone, sofort reagieren muss. Sie darf nicht, wie es bei klassischen Rufbereitschaften üblich ist, etwa 30 Minuten bis zum Arbeitsbeginn abwarten.
Nach dem Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom 21.02.2018 (Aktenzeichen C-518/15) muss die Bereitschaftszeit genau wie die Arbeitszeit mit mindestens dem gültigen Mindestlohn vergütet werden. Bei der 24 Stunden Pflege kann eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Freizeit kaum umgesetzt werden. Kann eine Betreuerin nach ihrem eigenen Willen und außerhalb der mit ihr vereinbarten Arbeitszeit den betreuten Haushalt nicht verlassen, muss von einer einer ständigen Präsenzpflicht ausgegangen werden. Diese Präsenzpflicht begründet einen entgeltpflichtigen Bereitschaftsdienst und die Gewährung von Ruhezeiten.
Auch das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Grundsatzurteil vom 24.06.2021 (Aktenzeichen 5 AZR 505/20) wie folgt entschieden: „Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben, soweit nicht der Anwendungsbereich der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche eröffnet ist, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Bereitschaftsdienst.“
Über die Nachzahlung der Differenzvergütung als Resultat aus dem Verstoß gegen das Mindestlohngesetz hinaus besteht die Gefahr, dass sich Arbeitgeber von Betreuungskräften strafbar machen, weil eine dauerhafte Bereitschaft nach dem Arbeitszeitgesetz nicht zulässig ist.
Warum von einer privaten Anstellung oft abgeraten wird
Womöglich gelingt es, privat eine 24 Stunden Pflegekraft mit gewünschter Qualifikation zu finden. Nicht zu unterschätzen sind jedoch die gesetzlichen Regelungen für Arbeitgeber, die bürokratische Hürden darstellen können. Arbeitgeber müssen sich auch an die deutschen Sozialgesetze und Arbeitsgesetze halten. Als Vorteile einer privaten Anstellung könnten Gestaltungsfreiheit und Transparenz des Arbeitsverhältnisses angenommen werden, da Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis innerhalb des vorgegebenen Rahmens individuell auslegen können. Zu beachten ist dabei aber, dass die Sozialversicherung für Arbeitnehmer einen starken Kostenfaktor darstellt. Durch die Sozialabgaben schrumpft ein lohnenswert erscheinendes Gehalt auf ein geringes Netto-Einkommen zusammen. Und da der Bedarf an Pflege- und Betreuungskräften noch immer sehr hoch ist, gibt es aus deren Sicht vielleicht lukrativere Angebote.
Der große Nachteil einer privaten Anstellung ist jedoch, dass alles selbst organisiert werden muss: Arbeitsmodus, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, monatliche Meldungen und Lohnabrechnungen. Der administrative Aufwand ist hoch und für Laien komplex. Eine Vermittlung durch einen seriösen Anbieter wie die SHD Seniorenhilfe Dortmund ist auf jeden Fall die bequemere Lösung. Die SHD übernimmt alle notwendigen organisatorischen Aufgaben für die selbstständig in Deutschland arbeitenden Pflegerinnen. Auch die administrativen Aufgaben in Bezug auf notwendige Versicherungen der Betreuerinnen werden von der SHD erledigt.
Bei der Vermittlung durch eine Agentur sollte zwingend darauf geachtet werden, dass die Wahl auf einen seriösen Anbieter fällt. Vorsicht ist bei Dumping-Preisen oder Schwarzmarkt-Angeboten geboten. Leider gibt es noch immer Agenturen, die sowohl Kunden als auch Betreuungskräfte ausbeuten. Die unzähligen Agenturen und Dienstleister, die 24 Stunden Pflegekräfte vermitteln, erscheinen auf den ersten Blick seriös. Es wird mit niedrigen Preisen gelockt, die mit Knebelverträgen oder anderen kostenintensiven Stolperfallen im Kleingedruckten verbunden sind. Viele dieser Anbieter werden nicht von den Pflegekassen anerkannt. Diese Anerkennung ist jedoch maßgeblich dafür, die Pflegekosten durch die Leistungen aus der Pflegeversicherung reduzieren zu können. Leistungen und Zuschüsse werden in der Regel nur bewilligt und geleistet, wenn es sich um einen entsprechend verifizierten Dienstleister handelt und einer der fünf Pflegegrade vorliegt. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund ist gemäß § 54 a SGB XI anerkannt, was mit zahlreichen Kostenvorteilen verbunden ist.
Legale Modelle der Beschäftigung von osteuropäischen Pflegekräften
Wie bereits erwähnt, gibt es außer der gesetzeskonformen Anstellung von osteuropäischen Pflegekräften als Arbeitgeber zwei weitere legale Modelle, die von professionellen Agenturen und Dienstleistern bevorzugt werden:
- Entsendung: Die Entsendung einer 24-Stunden Pflegekraft nach Maßgabe des EU-Entsendegesetzes gehört zu den weit verbreiteten Beschäftigungsformen professioneller Anbieter. Innerhalb der EU gilt die Dienstleistungsfreiheit, wonach ausländische Unternehmen ihre Dienstleistungen auch in Deutschland anbieten dürfen. Die jeweils entsendete Pflegekraft ist bei dem vermittelnden Unternehmen im Ausland angestellt, das auch für die Sozialversicherung Sorge trägt. Als Nachweis hierfür kann das sogenannte A1 Formular vorgelegt werden. Für entsendete Betreuungskräfte gelten während ihrer Arbeit die in Deutschland gültigen Gesetze und Arbeitsbedingungen. Bei dem Entsendungsmodell entfallen für Kunden des Unternehmens die Aufgaben und Pflichten eines Arbeitgebers und damit auch der bürokratische Aufwand.
- Selbstständige Pflegekräfte mit eigenem Gewerbe: Andere langjährig etablierte Anbieter für die häusliche Pflege, so auch die SHD Seniorenhilfe Dortmund, bieten eine 24 Stunden Pflege durch selbstständige Pflegekräfte an, die ein Gewerbe in Deutschland angemeldet haben und ihre Einkünfte versteuern. Auch hierfür gilt die seit 2004 geltende EU-Dienstleistungsfreiheit. Während die Pflegekräfte ihre Leistungen als selbstständige Unternehmer erbringen, übernimmt das Team der SHD alle administrativen und organisatorischen Aufgaben. Hierzu gehören auch versicherungstechnische Aufgaben wie beispielsweise Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen für das bei der SHD betreute Pflegepersonal. Warum die SHD von diesem Modell überzeugt ist, kann auf der Seite Informationen über selbstständige Pflegekräfte nachgelesen werden.
Fazit
Ein Hauptgrund für den stetig steigenden Trend für die häusliche Pflege ist der Wohlfühlfaktor. Senioren und Pflegebedürftige können in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, ihren täglichen Routinen nachgehen und ihre sozialen Kontakte aufrecht erhalten. Deshalb ist es auch wichtig, dass sich pflegebedürftige Menschen auch in Gesellschaft mit ihrer Pflege- und Betreuungskraft entsprechend wohlfühlen. Es ist nicht einfach, über private Wege eine passende Pflegekraft zu finden. Erschwert wird dies durch den hohen administrativen Aufwand bei der privaten Anstellung als Arbeitgeber.
Bei der SHD Seniorenhilfe Dortmund können Kunden aus einem umfangreichen Pool aus registrierten Betreuungskräften schöpfen. Durch Beratungsgespräche und die Analyse der Betreuungssituation werden Kunden dabei unterstützt, Pflegekräfte zu finden, die beruflich und persönlich optimal passen. Darüber hinaus werden Kunden und auch Betreuungskräfte der SHD weitestgehend entlastet, was den bürokratischen Aufwand betrifft, der für eine legale und sichere 24 Stunden Pflege erforderlich ist. Auch dann, wenn eine Betreuerin krank wird oder aus anderen Gründen ausgetauscht bzw. ersetzt werden muss, steht das Team der SHD mit Rat und Tat zur Verfügung. Angestrebt wird stets eine reibungslose häusliche Pflege und Betreuung, von der alle Seiten profitieren. Ihr Vorteil mit der SHD: Da wir anerkannter Dienstleister nach § 45 a SGB XI sind, profitieren Sie von Leistungen aus der Pflegekasse. Dadurch ist unser Angebot in vielen Fällen günstiger als der Schwarzmarkt.
Informieren Sie sich über die kundenfreundlichen Leistungen der SHD Seniorenhilfe Deutschland und lassen sich unverbindlich ein persönliches Angebot erstellen!