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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

24 Stunden Betreuung ab sofort billiger als der Schwarzmarkt – vollkommen legal!

Eine Polin schwarz in der häuslichen Rund-um-die Uhr-Betreuung (auch 24 Stunden Seniorenbetreuung genannt) zu beschäftigen, macht ab sofort keinen Sinn mehr. Die SHD Seniorenhilfe ist jetzt als Anbieter von Entlastungsleistungen anerkannt. Sie als Kunde profitieren somit von monatlichen Kosten, die günstiger als die Schwarzmarktpreise sind, da die Pflegekasse einen Teil der Kosten übernimmt. Das geht übrigens nur bei der SHD!

SHD ab jetzt billiger als der Schwarzmarkt!

Der Dortmunder Spezialist für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist ab sofort Dienstleister für Unterstützung im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch nach §45a SGB XI. Kunden können dadurch viel Geld sparen:

  • Kunden erhalten monatlich 125 Euro als Entlastungsbetrag von der monatlichen Service-Rechnung der SHD von der Pflegekasse zurück*
  • Zusätzlich können Kunden bis zu 40% der sog. Pflegesachleistungen in eine Erstattung der SHD-Rechnung umwandeln**

*Voraussetzung ist mind. Pflegestufe 1
** Voraussetzung ist mind. Pflegestufe 2

Preisrechner ermittelt sofort voraussichtliche monatliche Kosten inkl. Erstattungen

Für Interessenten stellt die SHD auf Ihrer Webseite ab sofort einen Preisrechner zur Verfügung, der mit wenigen Klicks die voraussichtlichen monatlichen Kosten inkl. möglicher Erstattungen anzeigt.  Zum Kostenrechner gelangen Sie hier.

Was regelt der §45a SGB?

In Paragraf 45a Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI), heißt es: „Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.“ Er dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen der ambulanten Pflegedienste und Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des Paragraf 45a.

 

Unterstützung im Alltag nach Paragraf 45a SGB XI

„Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag gehören nach Paragraf 45a SBG auch die Beratung und Begleitung bei der Inanspruchnahme einer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Diese ist auch bekannt als 24-Stunden-Seniorenbetreuung. Das bedeutet, dass diese Betreuungspersonen bei den Pflegebedürftigen mit im Haushalt wohnen und alle Aufgaben, die der Senior in der Vergangenheit selbst erledigt hat, übernehmen. Das erbringt größte Erleichterungen für alle Betroffenen und deren Angehörige im Alltag und kann die klassische medizinische Pflege ergänzen“, sagt Stefan Lux von der SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe. Er ist Geschäftsführer des Unternehmens, das an Rhein und Ruhr, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für ein 24-Stunden-Konzept zur Verfügung stellt, und ist im Vorstand des Branchenverbandes VHBP – Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. als stellvertretender Vorsitzender aktiv.

Die Kunden der SHD Seniorenhilfe profitieren ab sofort von den Regelungen nach Paragraf 45a SGB XI. Das Unternehmen wurde kürzlich als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch anerkannt. Kunden können zukünftig die Rechnungen der SHD Seniorenhilfe bei ihrer Pflegekasse einreichen. Das bedeutet, sie können 125 Euro als Entlastungsbetrag von der monatlichen Service-Rechnung für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zurückerhalten. Voraussetzung hierfür ist ein bestehender Pflegegrad auf mindestens Stufe 1. Darüber hinaus können Kunden mit mindestens Pflegestufe 2 zusätzlich zu den Erstattungen aus dem Entlastungsbetrag gemäß Sozialgesetzbuch bis zu 40 Prozent der sogenannten Pflegesachleistungen ebenfalls in eine Erstattung der SHD-Rechnung umwandeln.

Beratung zum Thema Pflege für Familien und Betreuungskräfte

Stefan Lux betont: „Die korrekte Berechnung ist eine komplexe Aufgabe, und die Umwandlung unterliegt bestimmten Bedingungen. So muss man beispielsweise genauer hinschauen, wenn Sie bereits Pflegesachleistungen zum Beispiel durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. In der Folge ist für die Umwandlung der Pflegesachleistung nur eine Mitteilung an die Pflegekasse notwendig. Das erleichtert den Prozess.“

Apropos genaue Analyse und Beratung: Die SHD-Pflegedienstleitung Sandy Hipp hat die Beratung zum Thema Pflege für Familien und Betreuungskräfte übernommen. Sie ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Pflege für die Familien, Betreuungskräfte und Mitarbeiterinnen der SHD. Beispielsweise führt sie die Schulung der Betreuungskräfte in den Familien durch. Sandy Hipp entwickelt Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Dienstleistungen gegenüber den Familien und Betreuungskräften. Mit dem Inkrafttreten der Pflegereform zum 1. Januar 2022 dürfen examinierte Pflegefachkräfte ihren Patienten auch Pflegehilfsmittel verschreiben. Sandy Hipp kann daher beim Bedarf von Pflegehilfsmitteln schnell auf alle Anforderungen reagieren, ohne dass der Hausarzt eingeschaltet werden muss.