haken-gold

Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Häufig übernehmen Angehörige die Betreuung und Pflege älterer und/oder kranker Menschen. Für sie ist es wichtig, sich Hilfe zu holen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Entlastung, die teilweise auch von der Pflegekasse finanziert werden können.

Wenn Menschen alt oder krank werden oder eine Behinderung haben, können sie auf tägliche Pflege beziehungsweise Betreuung angewiesen sein. Dann brauchen sie Begleitung bei ihren Aufgaben im Alltag. Dazu zählen die Haushaltsführung, die Körperpflege oder auch Einkauf, Kirchgang und Co. Entscheidend für sie ist, dass sie so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können.

Um den Bedarf in Zahlen auszudrücken: In Deutschland gibt es rund 17,5 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. „Damit bildet die Zielgruppe Senioren einen prozentualen Anteil von rund 21 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Deutschland. 2060 wird der Anteil laut Berechnungen bei rund 34 Prozent liegen. Zugleich sind im Alter viele Menschen auf Unterstützung angewiesen. Dann machen die Knochen nicht mehr mit, wie sie sollen, vielleicht wird man auch ein wenig vergesslich, oder aber eine chronische Krankheit macht den Alltag komplizierter als in der Vergangenheit“, erklärt Stefan Lux.

Der Unternehmer führt die SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe (weitere Informationen unter www.shd-dortmund.de und www.shd-rhein-nahe.de), die an Rhein und Ruhr, am Niederrhein, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für sogenannte 24-Stunden-Seniorenbetreuung (korrekt: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) zur Verfügung stellen. Zugleich arbeitet er im Vorstand des Branchenverbandes VHBP – Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. als stellvertretender Vorsitzender mit.

Pflegende Angehörige brauchen dringend Entlastung

In vielen Fällen betreuen und pflegen Angehörige ältere beziehungsweise kranke Menschen. Laut dem Verein Pflegende Angehörige werden von den mehr als 4,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland rund 3,3 Millionen Personen zuhause betreut, davon mehr als 2,1 Millionen ausschließlich von Angehörigen. In knapp einer Million Fälle arbeiten die pflegenden Angehörigen zusammen mit Pflegediensten. Wie es bei der Verbraucherzentrale heißt: „Pflegende Angehörige stehen vor vielen Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, sich Hilfe zu holen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Entlastung, die teilweise auch von der Pflegekasse finanziert werden können.“

Stefan Lux stellt ganz klar heraus: „Pflegende Angehörige brauchen diese Entlastung dringend. Dabei kann auch die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zumindest teilweise von der Pflegekasse gefördert werden.“ Er verweist auf Aussagen des Bundesministeriums für Gesundheit, dass Pflegebedürftige sich beispielsweise für Pflegesachleistungen entscheiden oder Geldleistungen wie das Pflegegeld in Anspruch nehmen könnten. Das Pflegegeld wird Pflegebedürftigen von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt und dient der Kostenerstattung für Betreuuungs- und Entlastungsleistungen. Das Pflegegeld beträgt derzeit zwischen 125 Euro monatlich (Pflegestufe 1) und 901 Euro (Pflegestufe 5).

Leistungen der stundenweisen Seniorenbetreuung in Haushalt, Alltag und Freizeit

„Die Unterstützung pflegender Angehöriger kann zum Beispiel auch temporär erfolgen, etwa durch Leistungen der stundenweisen Seniorenbetreuung in Haushalt, Alltag und Freizeit. Diese entsprechen, bis auf die ausdrücklich ausgenommene Grundpflege, grundsätzlich denen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Wichtig dabei ist, dass die Betreuungspersonen für die stundenweise Seniorenbetreuung gemäß § 45 a SGB XI auch bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit in der Betreuung tätig sein können“, betont Stefan Lux. Hilfe und Unterstützung abseits medizinischer und pflegerischer Leistungen seien in solchen Zeiten von Krankheit und Pflegebedürftigkeit besonders wichtig. Die stundenweise eingesetzten Betreuungspersonen übernehmen also zahlreiche Aufgaben und Leistungen in gesundheitlich schwierigen Situationen.

Da die angebotene stundenweise Seniorenbetreuung der SHD Seniorenhilfe den Regelungen nach § 45 a SGB XI zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag entspricht, sind die Leistungen von der Pflegeversicherung beziehungsweise den Pflegekassen und Krankenkassen anerkannt. Dadurch reduziert sich zwar das Pflegegeld anteilig. Aber: „Weil wir ein anerkannter Anbieter sind, können Betroffene die Erstattung des Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI über 125 Euro monatlich bei der Pflegekasse beantragen und so die Kosten zusätzlich zum Pflegegeld reduzieren. Wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, ist formlos eine Umwandlung von bis zu 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs möglich, und so noch weit mehr Kosten von der Pflegekasse zurückerhalten. Seit dem 1. Januar 2022 bedarf es dafür keines besonderen Antrags mehr. Eine einfache Nachricht, die unserer Service-Rechnung beiliegt, genügt.“