In der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft spielt die Rechtssicherheit für Senioren und Betreuungspersonen eine große Rolle. Ein Instrument dafür ist der Einsatz von selbständigen Betreuungskräften.
Schätzungen gehen aktuell von etwa 600.000 Fällen von Schwarzarbeit in der häuslichen Seniorenbetreuung aus. Das ist immer dann der Fall, wenn ausländische Betreuungskräfte mit einem Verstoß gegen das Steuer- und Sozialversicherungsrecht, unter der Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern oder ohne Gewerbeanmeldung in einem Haushalt tätig werden. Die Strafen dafür reichen übrigens von hohen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro bis hin zu Freiheitsstrafen. von bis zu zehn Jahren.
Fragwürdige Beschäftigungsmodelle bergen hohe Rechtsunsicherheit
„Damit ist also nicht zu spaßen, aber leider ist Schwarzarbeit in der häuslichen Seniorenbetreuung die Regel, nicht die Ausnahme. Sogar Dienstleister bieten die Seniorenbetreuung zu Dumping-Preisen an, weil sie in Deutschland oder dem Herkunftsland der Betreuungsperson Sozialabgaben verkürzen oder einfach durch fragwürdige Beschäftigungsmodelle gar nicht entrichten. Das bringt eine hohe Rechtsunsicherheit und erhebliche Schwierigkeiten bei den Betreuungskonzepten mit sich“, sagt Stefan Lux.
Der Unternehmer führt die SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe (weitere Informationen unter www.shd-dortmund.de und www.shd-rhein-nahe.de), die an Rhein und Ruhr, am Niederrhein, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für sogenannte 24-Stunden-Seniorenbetreuung (korrekt: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft) zur Verfügung stellen. Zugleich arbeitet er im Vorstand des Branchenverbandes VHBP – Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. als stellvertretender Vorsitzender mit.
Das Problem: Schätzungen gehen aktuell von etwa 600.000 Fällen von Schwarzarbeit in der häuslichen Seniorenbetreuung aus. Das sind etwa 90 Prozent der Betreuungspersonen in Deutschland. Das liegt laut Stefan Lux auch daran, dass keine belastbaren rechtlichen Regeln in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft existieren, sodass sich viele Seniorinnen und Senioren und deren Betreuungspersonen in einer Grauzone befinden.
Schwarzarbeit stärkt prekäre Arbeitsbedingungen und Ausbeutung
Sein Plädoyer lautet daher: „Wenn es schon keine eindeutige rechtliche Regelung gibt, sollten Seniorinnen und Senioren sich nur auf ein Beschäftigungsmodell verlassen, bei dem es in Deutschland definitiv nicht zu Ärger kommen kann. Und das ist eben nur die Live-In-Betreuung, wie wir und einige andere Unternehmen in Deutschland sie anbieten. Das bedeutet, dass die Betreuungskraft auf Basis eines Freien-Mitarbeiter-Modells gemeinsam mit dem zu betreuenden Pflegebedürftigen unter einem Dach lebt und zeitlich nach Absprache zur Verfügung steht. In der Regel haben diese Betreuungspersonen in Deutschland ein Gewerbe angemeldet oder sind in ihrem Heimatland sozialversichert.“ Das schaffe Rechtssicherheit einerseits und faire Bedingungen andererseits, betont Stefan Lux. „Wer Betreuungspersonen schwarz und damit ohne Absicherung arbeiten lässt, spart vielleicht ein paar 100 Euro monatlich, unterstützt aber die Schaffung prekärer Arbeitsbedingungen und Ausbeutung. Das wollen wir nicht weiter hinnehmen!“
SHD Seniorenhilfe übernimmt gesamte Beratung, Organisation und Logistik
Das Modell der Selbständigkeit bietet allen Beteiligten damit die größtmögliche Transparenz. Es ist leicht erkennbar, wer welche Beträge für welche Leistung erhält. „Wir achten als Agentur darauf, dass alle Merkmale der Selbstständigkeit zutreffen und unterstützen Senioren und Betreuungspersonen bei der Vertragsgestaltung und allgemeinen Verwaltung“, betont Stefan Lux. Apropos Verwaltung: Nur durch die Selbständigkeit könne sichergestellt werden, dass die Kunden und auch die Betreuungskräfte bei allen Fragen und Problemen lediglich mit einem einzigen Ansprechpartner zu tun hätten, nämlich der SHD Seniorenhilfe. Das Unternehmen übernimmt dabei die gesamte Beratung, Organisation und Logistik und sorgt für die reibungslose Umsetzung aus einer Hand.
Für Stefan Lux ebenfalls sehr wichtig: „Auch nach der Vermittlung der Betreuungskraft ist die persönliche Kundenberaterin der SHD immer für den Kunden da. Wir sind dauerhafter Ansprechpartner und kümmern uns um alle Fragen, die rund um die Betreuung entstehen können. Das gilt auch für die Betreuungskraft selbst, für die wir sämtliche Anmeldungen bei den deutschen Behörden erledigen. Die Beschäftigungsverhältnisse sind dadurch völlig legal und rechtlich abgesichert.“ Damit hat sich die SHD-Gruppe als professionelle Agentur mit einem etablierten Prozess am Markt positioniert.