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Selbständigkeit in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft: Prominenter Fernsehbeitrag nennt führendes Modell!

Am 25. Januar sendete die ARD im Rahmen des Formats „FAKT“ den Beitrag „Steht die 24-Stunden-Pflege vor dem Aus?“ Für uns als SHD Seniorenhilfe ist das sehr erfreulich. Denn auch wenn wir nicht namentlich genannt sind, begleiten wir die Familie des betreuungsbedürftigen Seniors und die Betreuungskraft. Hier geht es zum Beitrag.

Noch wichtiger ist indes, dass die Selbständigkeit der ausländischen Betreuungskraft als „legales“ Modell in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft angesehen wird. Wir als SHD Seniorenhilfe arbeiten bereits seit 2007 mit diesem Modell. der Selbständigkeit von Betreuungspersonen mit Gewerbesitz in Deutschland. Das bedeutet, dass die Betreuungspersonen die Betreuungsdienstleistungen dann als selbständige Unternehmer auf eigenen Namen und eigene Rechnung erbringen. Das ist unseres Erachtens der einzig sinnvolle und rechtssichere Weg.

Selbstständigkeit: Fernsehbeitrag benennt Ross und Reiter

Wenn der Beitrag kritisiert, dass der Nachteil für die Betreuungspersonen der fehlende Sozialversicherungsschutz sei, ist die Politik gefragt, endlich Lösungen zu liefern. Endlich setzt sich mehr und mehr die Erkenntnis durch, dass die Betreuungskräfte nur als arbeitnehmerähnliche Selbständige (oder besser „Soloselbständige) in die deutsche Sozialversicherung kommen können. Die Gewerkschaften verhindern mit ihrem Festhalten am Angestelltenmodell seit Jahren, dass die Betreuungskräfte endlich in die deutsche Sozialversicherung dürfen. Das muss der Gesetzgeber nun aufnehmen und wir freuen uns sehr darüber, dass ein prominenter Fernsehbeitrag Ross und Reiter nennt. Das zeigt uns, dass das rechtliche Problem bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft nun ins Bewusstsein gerückt ist. Es erhalten nicht mehr nur linke Positionen Eingang in die öffentliche Diskussion.

Benutzen die Gewerkschaften die Politik?

Dass aber Heike Baehrens, pflegepolitische Sprecherin der SPD, in dem Beitrag weiter am Schweizer Modell festhält, ist lächerlich. Das Modell sieht eine Anstellung im Haushalt des Betreuungsbedürftigen oder bei der Agentur vor, die dem staatlichen Modell-Normalarbeitsvertrag unterliegt. Er regelt unter anderem die Arbeitszeit der Betreuenden (neben 44 Wochen-Stunden ist eine 24-Stunden-Bereitschaft zu leisten), den Freizeitanspruch (ein ganzer und ein halber Tag pro Woche) und die Bezahlung von nächtlichen Bereitschaftszeiten nur mit einem Bruchteil von 25 Prozent bis 50 Prozent des Stundenlohns, je nachdem wie oft die Pflegenden in der Nacht aufstehen müssen. Das verstößt massiv gegen deutsches und europäisches Arbeitsrecht. Es klingt, als würde Frau Behrens von den Gewerkschaften benutzt, ohne genau zu wissen, welche Position sie eigentlich vertritt.

Keine zukunftsfähigen, rechtssicheren Regelungen für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Wir achten als Agentur darauf, dass alle Merkmale der Selbständigkeit zutreffen. Wir unterstützen Seniorinnen und Senioren und Betreuungspersonen bei der Vertragsgestaltung und allgemeinen Verwaltung. Von der Politik scheint zunächst leider keine Lösung im Sinne der Betreuungsbedürftigen und der Betreuungspersonen zu erwarten. Wir stehen weiterhin vor dem Problem, dass es keine rechtssicheren Regelungen für einen zukunftsorientierten Umgang mit der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gibt. Während das CDU-geführte Gesundheitsministerium bei der letzten Pflegereform zumindest so weit war, dass die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft in das Sozialgesetzbuch aufgenommen werden sollte, hat das SPD-geführte Arbeitsministerium im Schulterschluss mit den Gewerkschaften die arbeitsrechtlichen Anpassungen blockiert. Da das Arbeitsministerium in der Hand der SPD bleibt und die Regierung deutlich nach links gerückt ist, erwarten wir keine Verbesserung der Situation.