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Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt

Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD-Gruppe und Vorstand im Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP), spricht im Interview über ein ernstes Problem in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Nachteilige gesetzliche Rahmenbedingungen führen seiner Ansicht zu mehr Schwarzarbeit. Das ist für Betroffene gefährlich. Ebenfalls warnt er vor unseriösen Angeboten vermeintlich günstiger Vermittlungsagenturen.

 

Herr Lux, bitte erklären Sie für uns kurz den Begriff der Schwarzarbeit.

 

Stefan Lux: Schwarzarbeit ist die Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen Steuerrecht, unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht, unter Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern oder ohne Gewerbeanmeldung. Damit hängt die illegale Beschäftigung eng zusammen. Diese übt beispielsweise aus, wer Personen aus dem Ausland als Arbeitgeber unerlaubt beschäftigt oder als Entleiher unerlaubt tätig werden lässt. Ebenso setzen sich auch ausländische Arbeitskräfte dem Vorwurf der illegalen Beschäftigung aus, wenn sie unerlaubt eine Erwerbstätigkeit ausüben.

 

Mit welchen Strafen müssen Menschen rechnen, wenn sie Schwarzarbeit betreiben?

 

Stefan Lux: Die Strafen sind massiv. Sie reichen von hohen Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen. Je nach Einzelfall können hierbei unterschiedliche Summen gefordert werden beziehungsweise es kann zu einer Haftstrafe kommen. So sind als Strafe bei Schwarzarbeit beispielsweise Bußgelder von bis zu 500.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren möglich. Auch Arbeitnehmerinnen oder Selbstständigen drohen bei Schwarzarbeit diese drakonischen Strafen. Schwarzarbeit ist also kein Kavaliersdelikt und wird von den Behörden aktiv verfolgt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Strafverfolgungsbehörden sind nicht zu Späßen aufgelegt.

 

Und das kann auch Personen bei Schwarzarbeit in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft treffen?

 

Stefan Lux: Es ist noch keine betreuungsbedürftige Person ins Gefängnis gegangen oder musste eine halbe Million Euro Strafe bezahlen. Aber angenehm sind die Folgen dennoch nicht. Welcher Senior möchte den Zoll im Haus haben, wenn es nur darum geht, eine Betreuerin zu finden? Dahinter liegt keine kriminelle Motivation. Aber Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Daher sind betreuungsbedürftige Personen und ihre Angehörigen aufgefordert, sich über die Art und Weise der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft eingehend Gedanken zu machen.

 

Weshalb kommt es überhaupt zu diesen Problemen in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft?

 

Stefan Lux: Es existieren keine belastbaren rechtlichen Regeln, sodass sich viele Seniorinnen und Senioren und deren Betreuungspersonen in einer Grauzone befinden. Der Schritt in die Schwarzarbeit ist sehr kurz und gefährlich. Die Live-In-Betreuung, wie wir und einige andere Unternehmen in Deutschland sie anbieten, meint, dass die Betreuungskraft gemeinsam mit dem zu betreuenden Pflegebedürftigen unter einem Dach lebt und zeitlich nach Absprache zur Verfügung steht. Das deutsche und auch das europäische Arbeitsrecht ist im aktuellen Zustand mit dem Konzept der Live-In-Pflege nicht vereinbar! Und die neue Regierung verheißt wenig Anlass zur Hoffnung, dass sich etwas für betreuungsbedürftige Personen und Betreuungspersonen ändert.

 

Was ist also genau zu tun?

 

Stefan Lux: Die derzeitigen Lösungen sind Freie-Mitarbeiter-Modelle. Entweder werden diese aus dem EU-Ausland, oft aus Polen, von einer Agentur entsandt und sind arbeitnehmerähnlich in den Herkunftsländern sozialversichert. Oder aber sie haben hier in Deutschland ein Gewerbe angemeldet. In diesem Fall erbringen die Betreuungspersonen die Betreuungsdienstleistungen dann als selbstständige Unternehmer auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Selbständige unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Das ist das führende Modell am Markt, das weitgehende Flexibilität für beide Seiten erlaubt und die rechtlichen Implikationen im Betreuungsverhältnis absichert. Wir achten als Agentur darauf, dass alle Merkmale der Selbständigkeit zutreffen und unterstützen Seniorinnen und Senioren und Betreuungspersonen bei der Vertragsgestaltung und allgemeinen Verwaltung. Ich rate daher, sich frühzeitig mit den verschiedenen Rechtsmodellen auseinanderzusetzen, um ein vollständig legales Modell zu finden. Der Verband für häusliche Betreuung und Pflege VHBP e.V., in dem sich viele seriöse Agenturen zusammengeschlossen haben, hat ein sehr gutes Papier erstellt, in dem die möglichen legalen Beschäftigungsmodelle dargestellt und beschrieben werden. Außerdem finden sich auch Hinweise, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Tätigkeit auch tatsächlich die erforderlichen Kriterien erfüllt. Daran können sich Senioren und deren Familien orientieren, um Rechtssicherheit zu erhalten.

 

Bestehen besondere Herausforderungen beim Einsatz ausländischer Betreuungspersonen?

 

Stefan Lux: Solange Betreuungspersonen aus dem EU-Ausland stammen, ist das Freie-Mitarbeiter-Modell problemlos möglich. Das muss natürlich arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlich sauber geregelt werden. Sehr gefährlich wird es bei Betreuungspersonen aus dem Nicht-EU-Ausland, zum Beispiel aus der Ukraine, Weißrussland und jetzt auch schon aus Georgien. Deren Dienst werden oft zu sehr günstigen Preisen angeboten. Dabei kann es schnell großen Ärger mit dem Zoll geben, sodass wir, auch im Einklang mit dem VHBP, dringend dazu raten, Betreuungspersonen aus diesen Herkunftsländern nicht einzusetzen. Wir arbeiten ausschließlich mit EU-Betreuungspersonen zusammen.

 

Gehen andere Agenturen anders vor?

 

Stefan Lux: Die Gefahr besteht in der Tat. Wir wollen keine Wettbewerber nennen oder bestimmte Geschäftsmodelle schlecht machen. Aber die Risiken sind groß, dass betreuungsbedürftige Personen, deren Angehörige und die Betreuungspersonen selbst rechtliche Schwierigkeiten bekommen und damit das Betreuungsverhältnis instabil ist. Denn eines darf man nicht vergessen: Eine rechtlich unsichere Situation kann jederzeit dazu führen, dass eine betreuungsbedürftige Person von jetzt auf gleich ohne Betreuung dasteht.