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Schwarzarbeit bei Betreuung in häuslicher Gemeinschaft dringend vermeiden

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Schätzungen gehen aktuell von etwa 600.000 Fällen von Schwarzarbeit in der häuslichen Seniorenbetreuung aus. Die Strafen reichen von hohen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Daher sollten Seniorinnen und Senioren nur eine Agentur auswählen, die ein rechtssicheres Betreuungsmodell garantieren kann. Die Praxis zeigt, dass vor allem das Freie-Mitarbeiter-Modell derzeit für Betreuungspersonen aus dem EU-Ausland die beste Lösung darstellt.

Schwarzarbeit, also die Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen Steuerrecht, unter Verstoß gegen Sozialversicherungsrecht, unter Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern oder ohne Gewerbeanmeldung, stellt in Deutschland ein großes Problem dar. „Im Jahr 2021 ermittelte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FSK) des deutschen Zolls eine Schadenssumme durch Schwarzarbeit in Höhe von rund 789,7 Millionen Euro. Dabei entspricht die Summe lediglich dem im Rahmen der eingeleiteten Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die Behörde errechneten Schaden. Die Dunkelziffer des finanziellen Schadens für den deutschen Staat ist wesentlich höher“, heißt es bei Statista.com.

Bei Betreuung in Schwarzarbeit wird bei der Absicherung und bei der offiziellen Anmeldung der Betreuungskräfte getrickst

Auch in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft findet Schwarzarbeit regelmäßig statt. Das ist dann der Fall, wenn ausländische Betreuungskräfte mit einem Verstoß gegen das Steuer- und Sozialversicherungsrecht, unter der Umgehung von Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern oder ohne Gewerbeanmeldung in einem Haushalt tätig werden. Kurzum: Bei Betreuung in Schwarzarbeit wird bei der Absicherung und bei der offiziellen Anmeldung der Betreuungskräfte getrickst. Schätzungen gehen aktuell von etwa 600.000 Fällen von Schwarzarbeit in der häuslichen Seniorenbetreuung aus. Das sind etwa 90 Prozent der Betreuungspersonen in Deutschland.

Die Risiken sind groß. Zum einen ist dies die rechtliche Dimension. Die Strafen reichen von hohen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Auch Arbeitnehmerinnen oder Selbstständigen drohen bei Schwarzarbeit diese drakonischen Strafen. Schwarzarbeit ist also kein Kavaliersdelikt und wird von den Behörden aktiv verfolgt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit und die Strafverfolgungsbehörden sind nicht zu Späßen aufgelegt. Es sollte grundsätzlich klar sein, dass ein unangemeldeter Zustand der Betreuungsperson immer den Vorwurf der Schwarzarbeit nach sich ziehen kann.

Es kann sein, dass Seniorinnen und Senioren ohne Betreuung dastehen, wenn die Schwarzarbeit auffliegt

Auf der anderen Seite führt Betreuung in Schwarzarbeit auch zu einer instabilen Betreuungssituation. Denn wenn die rechtliche Lage unsicher ist, existiert kaum Verlässlichkeit in der Betreuung. Und damit kann es sein, dass Seniorinnen und Senioren ohne Betreuung dastehen, wenn die Schwarzarbeit auffliegt. Denn was passiert, wenn die Betreuungskraft einmal ausfällt oder sich einfach anderweitig orientiert? Dann steht der Senior ohne Betreuung dar und muss sich wiederum selbst um alles kümmern. Das kann zu einer ärgerlichen oder sogar gefährlichen Betreuungslücke führen. Wie soll diese schnell geschlossen werden? Wer dies verhindern will, sollte sich an eine professionelle Agentur wie die SHD Seniorenhilfe wenden und sich deren Prozess genau erläutern lassen. Die Lösung: Die Live-In-Betreuung, wie die SHD Seniorenhilfe sie anbietet, meint, dass die Betreuungskraft gemeinsam mit dem zu betreuenden Pflegebedürftigen unter einem Dach lebt und zeitlich nach Absprache zur Verfügung steht!

Seniorinnen und Senioren sollten auf ein rechtssicheres Betreuungsmodell achten

Die Praxis bestätigt, dass vor allem das Freie-Mitarbeiter-Modell derzeit für Betreuungspersonen aus dem EU-Ausland die beste Lösung darstellt. Diese werden in dem Modell von einer Agentur entsandt und sind arbeitnehmerähnlich in den Herkunftsländern sozialversichert oder haben in Deutschland ein Gewerbe angemeldet. In diesem Fall erbringen die Betreuungspersonen die Betreuungsdienstleistungen dann als selbstständige Unternehmer auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Selbständige unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Das ist das führende Modell am Markt, das weitgehende Flexibilität für beide Seiten erlaubt und die rechtlichen Implikationen im Betreuungsverhältnis absichert.

Wir von der SHD Seniorenhilfe raten dazu, dass Seniorinnen und Senioren nur eine Agentur auswählen sollten, die ein rechtssicheres Betreuungsmodell garantieren kann. So ist es bei Betreuungspersonen aus dem Nicht-EU-Ausland, zum Beispiel aus Weißrussland und Georgien, der Fall, dass deren Beschäftigung illegal ist. Deren Dienst werden oft zu sehr günstigen Preisen angeboten. Das kann schnell großen Ärger mit dem Zoll geben, sodass wir, auch im Einklang mit dem VHBP (Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V.), dringend dazu raten, Betreuungspersonen aus diesen Herkunftsländern nicht einzusetzen. Wir arbeiten ausschließlich mit EU-Betreuungspersonen zusammen.