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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Rechtssicherheit für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

In der Neuen juristischen Wochenschrift erklärt unser Verbandsgeschäftsführer Frederic Seebohm sehr pointiert, warum wir immer noch keine Rechtssicherheit für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft haben und warum das SPD-geführte Ministerium für Arbeit und Soziales das verhindert.