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Corona und drohender Krieg in der Ukraine setzen die Seniorenbetreuung unter Druck – Es braucht politischen Mut für mehr Rechtssicherheit!

Durch den immer wahrscheinlicher werdenden Angriff auf die Ukraine ist mit einer massiven Migration in den deutschen Arbeitsmarkt zu rechnen. Der Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) vermutet, daß Hunderttausende bis Millionen Menschen vor Kälte, Hunger und Tod fliehen werden. Vom Druck auf den Arbeitsmarkt ist auch die sog. 24-Stunden-Pflege betroffen. Schon jetzt arbeiten immer mehr Ukrainerinnen illegal und schlecht bezahlt in deutschen Familien, um ihre eigenen Familien zu ernähren. Weil die Betreuerinnen aus der Ukraine meist ungeimpft sind, bleibt der Schutz der alten Menschen vor Corona auf der Strecke. Sofern die Impfpflicht ab 16. März 2022 auch für osteuropäische Betreuungspersonen gilt, werden davon aber die vielen ungeimpften Illegalen nicht erfaßt.

Weihnachtliches Glockengebimmel kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß der zu befürchtende Angriff auf die Ukraine auch die Seniorenbetreuung in Deutschland prägt. Schon jetzt sind 300.000 Familien in Deutschland auf osteuropäische Betreuungspersonen angewiesen, in vielen Fällen illegal. „Zu allem entschlossene Flüchtlinge stellen keine Fragen und nehmen jede Arbeit an. Wir beobachten schon jetzt einen deutlichen Zustrom von Ukrainerinnen in den Arbeitsmarkt der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Mit kaum einer anderen Dienstleistung kann ohne berufliche Qualifikation vergleichsweise viel Bargeld in so kurzer Zeit verdient werden“ sagt Daniel Schlör, Vorsitzender des VHBP. Betreuerinnen aus der Ukraine sind bereit, zu niedrigeren Preisen eine schwerere Arbeit anzunehmen als Betreuungspersonen z.B. aus Polen. Die betroffenen Familien in Deutschland können häufig nicht unterscheiden zwischen Betreuungsangeboten aus Polen und dem Nicht-EU-Land Ukraine.

Daniel Schlör: „Die Politik weiß seit vielen Jahren um den Reiz massenhafter Illegalität von osteuropäischer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Aber sie verschließt die Augen davor. Die neue Bundesregierung wird hoffentlich die im Koalitionsvertrag versprochene Rechtssicherheit für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft endlich herstellen.“

Bislang gibt es nur wenige rechtssichere Modelle einer legalen Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Der VHBP tritt seit Jahren dafür ein, daß der Gesetzgeber diese Dienstleistung für derzeit 300.000 kranke, alte und sterbende Menschen regelt. Paris, Bern und Wien fanden schon vor Jahren passende Lösungen. „Warum aber fehlte bisher der Mut im Berliner Arbeitsministerium, das Arbeitsrecht an die Lebenswirklichkeit der Familien anzupassen? Eine pragmatische Lösung wie in den Nachbarstaaten ist rechtlich möglich. Man muß nur akzeptieren, daß Betreuung in häuslicher Gemeinschaft durch sog. live-ins mit dem althergebrachten deutschen Arbeitsrecht nicht vereinbar ist“ meint Frederic Seebohm, VHBP-Geschäftsführer. Eine moderne Gesellschaft kann nicht mehr wie selbstverständlich auf die Betreuung alter Menschen durch Ehepartner und Töchter bauen. Und die betreffenden 300.000 Menschen in ein Heim zu zwingen, ist auch keine Alternative. Denn dafür fehlen die zusätzlich erforderlichen 3.750 Altersheime und sowieso das Fachpersonal.

Das Bundesarbeitsgericht kritisiert in seinem Urteil vom 24.6.2021 (5 AZR 505/20) bemerkenswert offen den politischen Dämmerschlaf und das „Unvermögen, in diesem Bereich, in dem seit langem Reformbedarf angemahnt wird (…), eine gesetzliche Regelung zu treffen und hierfür die politische Verantwortung zu übernehmen.“ Im Laufe eines Jahres reisen 700.000 osteuropäische Betreuungspersonen in Deutschland ein und aus, um 300.000 Hilfe-bedürftige Menschen zu betreuen. Mit dieser Versorgung verhindert jede einzelne der betroffenen Familien, daß das durch Corona ohnehin schon überlastete Personal in Kliniken und ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen noch weiter belastet wird. Daniel Schlör: „Angesichts von Corona und der Krise in der Ukraine darf die lebenswichtige Betreuung in häuslicher Gemeinschaft nicht länger Spielball illegaler Strukturen bleiben. Die neue Regierung sollte für die Rechtssicherheit der sog. 24-h-Seniorenbetreuung die Ampel so schnell wie möglich auf Grün stellen. Bevor sich immer mehr Flüchtlinge im deutschen Arbeitsmarkt illegal integrieren müssen.“

Pressekontakt:
Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege (VHBP) e.V.
Rechtsanwalt Frederic Seebohm, Geschäftsführer
Lindencorso, Unter den Linden 21, 10117 Berlin
Telefon: 030 20659-427
info@vhbp.de

Über den Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP):
Über 80 % der 4,6 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland leben in ihrem vertrauten Zuhause und wollen dort möglichst bleiben. Angesichts von Personalnot und demographischer Entwicklung wächst der Bedarf an häuslicher Versorgung weiter. Der VHBP vertritt die Interessen von rund 300.000 Familien, deren alte, kranke oder sterbende Angehörige durch v.a. osteuropäische Betreuungspersonen in häuslicher Gemeinschaft versorgt werden. Der VHBP engagiert sich für legale Versorgungskonzepte im Zusammenspiel bestehender Anbieter. Der VHBP hat drei Ziele definiert: 1) Rechtssicherheit, 2) Eindämmung der Schwarzarbeit, 3) Etablierung der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen. Der VHBP schätzt, dass rund 90 Prozent der im Laufe eines Jahres in Deutschland tätigen 700.000 Betreuungspersonen (in 300.000 Familien) illegal tätig sind. Der VHBP orientiert sich am österreichischen Modell, das die Schwarzarbeit weitgehend beendet hat. Der VHBP wendet sich dezidiert gegen die bisherige Politik des Wegsehens und Ablenkens und will den Schutz für Betreuungspersonen und betroffene Familien maßgeblich erhöhen. Weitere Informationen unter www.vhbp.de