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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Pflegereform: Was sie bringen soll

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat eine Pflegereform auf den Weg gebracht. Er muss damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, den Erziehungsaufwand von Eltern mit mehreren Kindern bei der Beitragshöhe zu berücksichtigen. Unter anderem wurde beschlossen, den allgemeinen Beitragssatz ab 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf insgesamt 3,4 Prozent anzuheben.

Im Dezember 2021 waren in Deutschland 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hatte die Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2019 bei 4,13 Millionen gelegen. In diesem Bereich besteht dringender Handlungsbedarf. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt, die Kosten auch, dafür nimmt zugleich die Zahl der Pflegekräfte ab. Jetzt hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine sogenannte kleine Pflegereform angekündigt. Damit will die SPD die Pflege zukunftsfest machen, wie es beim sozialdemokratischen Debattenportal vorwaerts.de heißt. Dafür will sie „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen stärken und weiter die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Gleichzeitig soll niemand von den Kosten überfordert werden.“

Pflegereform: Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen

Etwas anders klingt das beim Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.: „Mit der kommenden Pflegereform muss Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, den Erziehungsaufwand von Eltern mit mehreren Kindern bei der Beitragshöhe zu berücksichtigen. Gleichzeitig braucht der Minister frisches Geld, um die geplanten Leistungsverbesserungen in der ambulanten und stationären Pflege zu bezahlen sowie die schwierige Finanzlage der SPV zu entschärfen.“ Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeversicherung sieht vor, den allgemeinen Beitragssatz ab 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte auf insgesamt 3,4 Prozent anzuheben. Des Weiteren soll der Zuschlag für Kinderlose um 0,25 auf 0,6 Prozent steigen, sodass ihr Beitragssatz künftig insgesamt vier Prozent beträgt. Bei Mitgliedern der Pflegeversicherung mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Gleichzeitig werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge sowie die Leistungszuschläge zu den Eigenanteilen von Heimbewohnern angehoben.

Besonders drängend ist die Situation für diejenigen, die zuhause gepflegt werden

Das Problem: Die Pläne für eine Pflegereform lösen die Finanzprobleme der Sozialen Pflegeversicherung nicht, sondern vergrößern ihr strukturelles Defizit und belasten Wirtschaftsstandort sowie die junge Generation. So lautet das Fazit der „Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform“. Mit der geplanten Erhöhung der Pfleg-Beitragssätze stiegen die Sozialversicherungsbeiträge insgesamt auf über 41 Prozent. Das würde den Wirtschaftsstandort massiv belasten und Deutschland noch weiter von dem wirtschaftspolitischen Ziel entfernen, die Sozialquote auf 40 Prozent zu begrenzen.

Immerhin: „Besonders drängend ist die Situation für diejenigen, die zuhause gepflegt werden. Das sind immerhin über drei Millionen Menschen, die zu einem großen Teil durch Angehörige, Freunde und Nachbarn Unterstützung erhalten oder von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Da die Leistungen der Pflegeversicherung seit Jahren unverändert sind, führen die gestiegenen Preise dazu, dass man sich immer weniger Unterstützung leisten kann. Darum ist es überfällig, das Pflegegeld, den Entlastungsbetrag und die ambulanten Sachleistungen zu erhöhen. Aber auch pflegende Angehörige brauchen dringend Entlastung und mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Leistungen. Das wäre mit einem sogenannten Entlastungsbudget möglich, das wir als SPD schon lange fordern.“

Kosten einer 24-Stunden-Betreuung sind stets individuell

Wir von der SHD Seniorenhilfe halten dies für einen wichtigen Schritt zur weiteren Stärkung der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (24-Stunden-Betreuung). Knapp die Hälfte der bereits mehr als vier Millionen Pflegebedürftige in Deutschland wird zu Hause gepflegt, damit ist die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, wie die SHD Seniorenhilfe sie anbietet, ein wesentlicher Bestandteil der Pflegezukunft in Deutschland. Das Unternehmen stellt an Rhein und Ruhr, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für ein 24-Stunden-Konzept zur Verfügung und ist auch als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch anerkannt.

Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung sind stets individuell und abhängig von der jeweiligen Betreuungssituation. Jeder Haushalt stellt andere Anforderungen an die Betreuungskraft, die Intensität der Betreuung sowie die gewünschten Leistungen. Wichtig ist daher, dass die Kosten durch das Betreuungsunternehmen genau und transparent errechnet werden. Es gibt keine Faustformel dafür, weshalb Kunden bei festen Paketpreisen beispielsweise im Internet vorsichtig sein sollten. Das Angebot muss immer individuell sein: Wie viele Personen leben im Haushalt? Ist Nachtarbeit zu leisten? Nur gelegentlich oder regelmäßig? Muss bei der Grundpflege unterstützt werden? Wie umfangreich ist diese? Welche Deutschkenntnisse erwarten Senioren von Ihrer Betreuungskraft? Gibt es weitere Fähigkeiten, die wichtig sind, zum Beispiel ein Führerschein? Durch diese und mehr Fragen ergibt sich das Anforderungsprofil und damit das monatliche Honorar.

Betreuungsbedürftige könnten durch Pflegereform eine weitere Entlastung erfahren

Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft kann rund 3.000 Euro monatlich kosten. Durch fallabhängige Erstattungen und Zuschüsse kann diese Summe sinken. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund erstellt unverbindlich ein Angebot, das an die persönliche Situation und den Betreuungsbedarf angepasst wird. Kunden zahlen später stets die gleiche Summe. Es kommen keine versteckten Kosten wie Vermittlungsgebühren oder Reisekosten auf die Kundinnen und Kunden zu. Auf unserer Infoseite zu den Kosten der 24 Stunden Betreuung können Kunden innerhalb von zehn Sekunden eine vorläufige Preisindikation erhalten und ein konkretes Bild über ihre voraussichtlichen monatlichen Kosten erhalten. Die SHD ist einer der wenigen Anbieter der 24-Stunden-Betreuung, der über eine staatliche Anerkennung nach §45a SGB XI verfügt. Das bedeutet für die Kundinnen und Kunden der SHD, dass sie gegenüber anderen Anbietern bares Geld sparen können. Es kommt jetzt darauf an, welche Ergebnisse die kleine Pflegereform tatsächlich für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft tatsächlich erbringt. Es kann also sein, dass Betreuungsbedürftige somit eine weitere Entlastung erfahren können.