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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Pflegende Angehörige brauchen Unterstützung

In vielen Fällen übernehmen Angehörige die Betreuung und Pflege älterer und/oder kranker Menschen. Deshalb ist es wichtig, dass sich pflegende Angehörige Hilfe holen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Entlastung, teilweise durch die Pflegekasse. Dazu gehört auch die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

Wenn Menschen alt oder krank werden oder eine Behinderung haben, können sie auf tägliche Pflege beziehungsweise Betreuung angewiesen sein. Dann brauchen sie Begleitung bei ihren Aufgaben im Alltag, seien es die Haushaltsführung, die Körperpflege oder auch Einkauf, Kirchgang und Co. Entscheidend für sie ist, dass sie so lange wie möglich selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben können. In Deutschland gibt es rund 17,5 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind. Damit bildet die Zielgruppe Senioren einen prozentualen Anteil von rund 21 Prozent an der Gesamtbevölkerung in Deutschland. 2060 wird der Anteil laut Berechnungen bei rund 34 Prozent liegen. Zugleich sind im Alter viele Menschen auf Unterstützung angewiesen. Dann machen die Knochen nicht mehr mit, wie sie sollen, vielleicht wird man auch ein wenig vergesslich, oder aber eine chronische Krankheit macht den Alltag komplizierter als in der Vergangenheit.

Pflegende Angehörige stehen vor vielen Herausforderungen

Häufig übernehmen Angehörige in diesen Fällen die Betreuung und Pflege älterer und/oder kranker Menschen. Laut dem Verein Pflegende Angehörige werden von den mehr als 4,1 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland rund 3,3 Millionen Personen zuhause betreut, davon mehr als 2,1 Millionen ausschließlich von Angehörigen. In knapp einer Million Fälle arbeiten die pflegenden Angehörigen zusammen mit Pflegediensten. Wie es bei der Verbraucherzentrale heißt: „Pflegende Angehörige stehen vor vielen Herausforderungen. Deshalb ist es wichtig, sich Hilfe zu holen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Entlastung, die teilweise auch von der Pflegekasse finanziert werden können.“

Pflegeversicherung bietet verschiedene Hilfen und Leistungen

Auch das Bundesministerium für Gesundheit betont: „Wer sich dazu entschieden hat, einen nahestehenden Menschen zu Hause zu pflegen, dem bietet die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen und Leistungen. Pflegebedürftige können sich für Pflegesachleistungen entscheiden, das sind zum Beispiel Pflegeeinsätze zugelassener ambulanter Pflegedienste, die von der Pflegekasse bis zu bestimmten Höchstgrenzen bezahlt werden, oder Geldleistungen wie das Pflegegeld in Anspruch nehmen, das den Pflegebedürftigen von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird. Außerdem gibt es die Möglichkeit, im Wege der Kostenerstattung bestimmte nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen. Zur Unterstützung der häuslichen Pflege können auch teilstationäre Leistungen der Tages- oder Nachtpflege sowie vorübergehende vollstationäre Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.“

Das Pflegegeld ist außerdem rechtlich besonders geschützt. Das Geld sei unpfändbar, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klar. Mit dem Pflegegeld wolle der Pflegebedürftige die Person, die ihn pflegt, „für ihren Einsatz belohnen, nicht aber deren Gläubiger befriedigen oder in anderer Weise begünstigen“, heißt es in dem Mitte Januar veröffentlichten Beschluss. „Dieses Interesse ist rechtlich schutzwürdig.“ (Az. IX ZB 12/22)

Pflegende Angehörige: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als gute Unterstützung

Durch diese staatlichen Unterstützungsleistungen ist es pflegenden Angehörigen auch möglich, professionelle Hilfe zu refinanzieren, beispielsweise in Form der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft erledigt alle wesentlichen Aufgaben im Alltag für einen Senior, bei denen er Unterstützung braucht. Manchmal wird diese Betreuungsform auch 24-Stunden-Seniorenbetreuung genannt. Das ist aber missverständlich, denn keine Betreuungskraft kann rund um die Uhr für einen Senior da sein. Vielmehr steht im Fokus, dass die Arbeitszeit der Betreuungskraft über den Tag verteilt in verschiedene Zeitabschnitte eingeteilt und optimal an den persönlichen Tagesrhythmus und die eigenen Bedürfnisse angepasst werden kann. Die Betreuungskräfte wohnen mit im Haushalt und übernehmen alle Aufgaben, die der Senior in der Vergangenheit selbst erledigt hat.

Pflegebedürftige erhalten für verschiedene Pflegeleistungen mehr Geld

Seit Anfang vergangenen Jahres erhalten Pflegebedürftige für verschiedene Pflegeleistungen etwas mehr Geld. Im Fokus stehen vor allem drei Elemente. Die Änderungen betreffen insbesondere die Pflegesachleistungen, Leistungen aus der Kurzzeitpflege und die längst überfällige Entlastung bei den Heimkosten. Pflegesachleistung bedeutet beispielsweise die Pflege Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst. Diese sind um fünf Prozent erhöht worden. In Zahlen bedeutet das, dass bei Pflegegrad 2 seit Januar 724 Euro, bei Pflegegrad 3 1363 Euro, bei Pflegegrad 4 1693 Euro und bei Pflegegrad 5 2095 Euro gezahlt werden. Um Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege zu entlasten, wurde der jährliche Betrag für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent erhöht. Statt der bisherigen 1612 Euro stehen Anspruchsberechtigten seit dem 2022 1774 Euro zur Verfügung.

Individuelle Beratung bei der Beantragung aller möglichen finanziellen Hilfen wichtig

Verfügen Anbieter in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, wie die SHD Seniorenhilfe, über eine staatliche Anerkennung nach §45a SGB XI, sind Erstattungen von der Pflegekasse (Entlastungsbetrag, 40 Prozent Umwandlung Sachleistung) in Anspruch möglich. Wichtig ist die individuelle Beratung bei der Beantragung aller möglichen finanziellen Hilfen. Die SHD Seniorenhilfe bietet dafür einen kostenlosen Pflegecheck an. Dieser beinhaltet unter anderem das Erfassen von Risikofaktoren, die Einführung von Prophylaxemaßnahmen, um die zuvor erfassten Risikofaktoren zu minimieren, das regelmäßige Überprüfen der Pflegesituation, die Beratung zu Hilfsmitteln, Barrierefreiheit und der Einstufung der Pflegegrade und die Entlastung der Angehörigen und Betreuungskraft. Das erleichtert beispielsweise auch die Gespräche mit den Pflegekassen für die finanzielle Unterstützung für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

Pflegeversicherung kann für pflegende Angehörige Beiträge zur Rentenversicherung zahlen

Wer seine Angehörigen selbst pflegt, auch mit Unterstützung beispielsweise einer Betreuung in häuslicher Gemeinschaft oder stundenweisen Betreuung, kann auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben. Der Hintergrund: Die Pflege von Familienangehörigen bedeutet für Pflegende oft ein Zurückstecken im Beruf oder sogar die komplette Berufsaufgabe. Diesen Einsatz will die Deutsche Rentenversicherung belohnen. „Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung. Zahlreiche nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen sind auf diese Weise durch die gesetzliche Rentenversicherung geschützt. Das alles kostet pflegende Angehörige keinen Cent.“ (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-und-Kinder/Angehoerige-pflegen/angehoerige-pflegen.html)