Der Pflegereport der Bertelsmann Stiftung prognostiziert, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 um 50 Prozent steigt. Zugleich werden fast 500.000 Vollzeitkräfte in der Pflege fehlen. Daher hat sich die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als relevantes Konzept für die Pflege der Zukunft etabliert.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bringt es auf den Punkt: Die Sicherstellung der Pflege von Menschen ist eine der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft. Täglich sind mehrere Millionen Menschen in Deutschland auf Pflege angewiesen. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter. Damit kommen neue Herausforderungen auf die Pflege zu. Dies betrifft gleichermaßen Akutkrankenhäuser und Reha-Einrichtungen, die stationäre und ambulante Altenpflege, und auch die Pflege im eigenen Haushalt. Der wichtigste Teil guter Pflege ist die Achtung der Würde jedes einzelnen Menschen, seiner individuellen Möglichkeiten und die Selbstbestimmung und damit die Stärkung der Lebensqualität.
Der Pflegereport der Bertelsmann Stiftung prognostiziert, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2030 um 50 Prozent steigt. Zugleich nimmt die Zahl derjenigen ab, die in der Pflege arbeiten. Demnach werden fast 500.000 Vollzeitkräfte in der Pflege fehlen, wenn sich die derzeitigen Trends fortsetzen. Weiterhin heißt es: „Die Schlussfolgerungen des Reports: Die drohenden Versorgungslücken lassen sich durch professionelle Pflege allein nicht schließen. Nur ein konsequenter Vorrang der ambulanten Pflege – etwa unter Integration zivilgesellschaftlichen Engagements – kann die Lücken entschärfen. Der Report legt dar, wie sich die Verteilung der unterschiedlichen Versorgungsformen – also stationäre Pflege, ambulante Pflege oder Angehörigenpflege – in Zukunft unter verschiedenen Annahmen entwickeln wird und welche Auswirkungen dies für die Personalsituation in Pflegeeinrichtungen hat.“
Pflege der Zukunft nicht ohne Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
Da der Report bereits etwas älter ist, fehlt dabei die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Knapp die Hälfte der bereits mehr als vier Millionen Pflegebedürftige in Deutschland wird zu Hause gepflegt. Daher hat sich die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als relevantes Konzept etabliert. Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung und des stabil bleibenden Wunsches vieler pflegebedürftiger Senioren, auch die letzte Etappe ihres Lebens in den eigenen vier Wänden verbringen zu können, ist diese Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (auch als 24-Stunden-Betreuung bezeichnet) ein wesentlicher Bestandteil der Pflegezukunft in Deutschland!
Betreuungskräfte in der Seniorenhilfe entlasten den Kunden und die Angehörigen ganz gezielt, indem sie ihnen das Leben erleichtern und dafür sorgen, dass alle wesentlichen Aufgaben im Alltag für den Senior erledigt werden. Ebenso arbeiten die Betreuungskräfte professioneller Unternehmen eng mit den jeweiligen Ärzten und Therapeuten sowie bei Bedarf mit dem medizinischen Pflegepersonal zusammen. Die Leistungen der Betreuungskräfte beziehen sich vor allem auf die Tätigkeiten des alltäglichen Lebens. Sie unterstützen den Senior im Haushalt und übernehmen selbstständig alle anfallenden Arbeiten: Putzen, Waschen, Einkaufen, Kochen oder Bügeln.
Betreuung in häuslicher Gemeinschaft für individuelle Unterstützung
Zusätzlich zur hauswirtschaftlichen Versorgung sind die von uns vermittelten Betreuungskräfte rund um die Uhr anwesend und verlassen das Haus nur nach Absprache mit dem Senior oder den Angehörigen. Zu den Leistungen der Betreuungskraft kann auch eine individuelle Unterstützung bei der Körperhygiene und beim An- und Auskleiden gehören. Wichtig ist auch die persönliche Zuwendung, zum Beispiel bei Gesprächen, Spielen oder beim Spazierengehen. Damit erhalten ältere Menschen die Unterstützung, die sie wirklich benötigen, um den Verbleib in den eigenen vier Wänden und eine hohe Lebensqualität sicherzustellen. Ebenso arbeiten die Betreuungskräfte professioneller Unternehmen eng mit den jeweiligen Ärzten und Therapeuten sowie bei Bedarf mit dem medizinischen Pflegepersonal zusammen. Das schafft die Möglichkeit, den Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen.
Die der SHD Seniorenhilfe berät die Kundinnen und Kunden bei der Beantragung aller möglichen finanziellen Hilfen. Unser kostenloser Pflegecheck beinhaltet unter anderem das Erfassen von Risikofaktoren, die Einführung von Prophylaxemaßnahmen, um die zuvor erfassten Risikofaktoren zu minimieren, das regelmäßige Überprüfen der Pflegesituation, die Beratung zu Hilfsmitteln, Barrierefreiheit und der Einstufung der Pflegegrade und die Entlastung der Angehörigen und Betreuungskraft. Das erleichtert beispielsweise auch die Gespräche mit den Pflegekassen, um finanzielle Unterstützung für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu erhalten.
Kosten lassen sich durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen reduzieren
Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft kostet insgesamt bis zu 2.700 Euro monatlich, in einzelnen Fällen auch mehr. Der große Vorteil: Die Kosten lassen sich durch staatliche Zuschüsse und steuerliche Vergünstigungen reduzieren. Eine Musterberechnung zeigt: Das Pflegegeld im Falle der Pflegebedürftigkeit liegt je nach Pflegegrad zwischen 125 und 901 Euro monatlich. Darüber hinaus können Betroffene jährlich bis zu 20.000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Es entsteht dadurch ein steuerlicher Vorteil von bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Weiterhin können Betroffene bei Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit bis zu 1612 Euro pro Jahr als Verhinderungspflege bei der Pflegeversicherung geltend machen.
Um Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege zu entlasten, wurde der jährliche Betrag Anfang 2022 für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent erhöht. Statt der bisherigen 1612 Euro stehen Anspruchsberechtigten seit dem Jahreswechsel 1774 Euro zur Verfügung. Dafür bedarf es keines besonderen Antrags. Auch Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen sollen durch den Eigenanteil für die Pflege entlastet werden. Umso länger Pflegebedürftige im Pflegeheim untergebracht sind, desto höher fallen auch die Leistungszuschläge für den Eigenanteil aus. Die Zuschläge liegen je nach Aufenthaltsdauer bei fünf bis 70 Prozent.
Das bedeutet: Bei monatlichen Betreuungskosten ab 2.700 Euro entstehen einem Senior mit Pflegegrad 3 bei dieser Musterberechnung eigene Kosten von weniger als 1.350 Euro, also etwas mehr als die Hälfte des tatsächlichen Betrags. Auf unserer Übersichtsseite gibt es weitere Informationen zum Pflegegeld und zu anderen Möglichkeiten der Refinanzierung der 24 Stunden Betreuung.