haken-gold

Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Krankheit: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als Alternative

adobestock  min

Die eigenen vier Wände sind vielen Senioren heilig. Sie setzen alles daran, bis zum Lebensende wenn möglich dort wohnen zu können. Es gilt auch bei Krankheit: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist eine gute Alternative!

Eine schwere Krankheit wie Krebs oder Alzheimer ist für die allermeisten Menschen eine der schlimmsten Vorstellungen überhaupt. Und für Senioren in dieser Situation kommt ein weiterer kritischer Gedanke hinzu: Kann ich trotz einer vielleicht lebensbedrohlichen Erkrankung in meinem gewohnten Umfeld verbleiben? Die Praxis zeigt: Die eigenen vier Wände sind vielen Senioren heilig, sie setzen alles daran, bis zum Lebensende wenn möglich dort wohnen zu können.

Dabei sind die Risiken, eine schwere Erkrankung zu erleiden, im Alter hoch. Beispielsweise steigt das Risiko, an Krebs zu erkranken, massiv an. Unter den 2018 erstmals Erkrankten waren über 90.000 Patienten 80 Jahre und älter. Ältere Krebspatienten müssen anders therapiert und versorgt werden als jüngere. Sie leiden meist an zusätzlichen körperlichen Beschwerden, es dauert länger, bis sie sich erholt haben. Und ohne Zweifel wird die Zahl der Hochbetagten in den nächsten Jahren weiter anwachsen: 2060 wird der Anteil laut Berechnungen bei rund 34 Prozent liegen. Eine ähnliche Situation zeigt sich auch bei Alzheimerpatienten. In Deutschland leben gegenwärtig rund 1,7 Millionen Menschen mit Demenz. Die meisten von ihnen sind von der Alzheimer-Krankheit betroffen. Jahr für Jahr treten mehr als 300.000 Neuerkrankungen auf, meldet die Deutsche Alzheimer Gesellschaft. Und die Tendenz ist steigend.

Wie kann häusliche Versorgung sichergestellt werden?

„Dies wiederum führt zu einem stark wachsenden Betreuungsbedarf von Alzheimer- und Krebspatienten, nicht nur rein medizinisch, sondern gerade in den ersten Stadien auch bei allen alltäglichen und sozialen Aktivitäten. Das stellt Familien, aber auch Gesellschaft und Gesundheitsindustrie vor weitreichende Herausforderungen: Wie kann diese häusliche Versorgung sichergestellt werden?“, fragt Stefan Lux von der SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe (www.shd-dortmund.de und www.shd-rhein-nahe.de). Er ist Geschäftsführer des Unternehmens, das an Rhein und Ruhr, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für ein 24-Stunden-Konzept zur Verfügung stellt, und ist im Vorstand des Branchenverbandes VHBP – Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. als stellvertretender Vorsitzender aktiv.

Krankheit: Betreuung in häuslicher Gemeinschaft sinnvoll

„Wir sind der Meinung, dass Alzheimer- und Krebspatienten die Möglichkeit bekommen sollten, so lange wie möglich in ihrem heimischen Umfeld zu verbleiben. Wenn Familien diese 24-Stunden-Versorgung nicht aus eigener Kraft leisten können, ergibt es Sinn, eine Betreuung in häuslicher Gemeinschaft einzurichten. Die Betreuungskräfte übernehmen alle Aufgaben, die der Senior in der Vergangenheit selbst erledigt hat, und stehen dementsprechend auch für alle hygienischen Tätigkeiten und andere grundlegenden körpernahen Hilfestellungen zur Verfügung“, betont Stefan Lux. Zudem arbeiteten die Betreuungskräfte der SHD Seniorenhilfe eng mit den medizinischen Pflegediensten der Kunden zusammen.

Sicherheit: Rechtsmodell der Selbstständigkeit von Betreuungspersonen mit Gewerbesitz in Deutschland

Wichtig ist, die richtige Betreuungsperson für ein solches individuelles Krankheitsbild zu finden. Aus den Gesprächen mit den Angehörigen, des Seniors und den Betreuern hat man einen Eindruck, wer mit wem gut auskommen, wer sich gut verstehen könnte. Daher ist die Qualität für die SHD Seniorenhilfe Dortmund ein entscheidender Aspekt. Die Agentur arbeitet ausschließlich mit eigenen Betreuungskräften, die in Deutschland regulär gemeldet und versichert sind. Die Kunden haben einen zentralen Ansprechpartner bei SHD, der für sie die gesamte Kommunikation und Abwicklung übernimmt.

Das führe auch zu höherer Rechtssicherheit, sagt Stefan Lux. „Wir arbeiten nach dem Rechtsmodell der Selbstständigkeit von Betreuungspersonen mit Gewerbesitz in Deutschland. Das bedeutet, dass die Betreuungspersonen die Betreuungsdienstleistungen dann als selbstständige Unternehmer auf eigenen Namen und eigene Rechnung erbringen. Es ist das führende Modell am Markt, weil es weitgehende Flexibilität für beide Seiten erlaubt und Rechtssicherheit im Betreuungsverhältnis herstellt. Das sichert eine kontinuierliche Betreuung im Krankheitsfall und darüber hinaus.“