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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige

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Seit Anfang des Jahres erhalten Pflegebedürftige für verschiedene Pflegeleistungen etwas mehr Geld und damit finanzielle Entlastungen. Von der Erhöhung der Pflegesachleistungen profitieren Seniorinnen und Senioren bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft aber leider nicht.

Für eine echte Pflegereform hat es nicht gereicht. Aber immerhin hat das Bundesgesundheitsministerium einige Regelungen auf den Weg gebracht, Pflegebedürftige und deren Angehörige etwas entlasten, die dauerhaft oder längerfristig auf Pflegeleistungen angewiesen sind. „Im Fokus stehen vor allem drei Elemente. Die Änderungen betreffen insbesondere die Pflegesachleistungen, Leistungen aus der Kurzzeitpflege und die längst überfällige Entlastung bei den Heimkosten“, sagt Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe, einem Spezialdienstleister für die Vermittlung von Kräften in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

Stefan Lux weist vor allem auf die Erhöhung von fünf Prozent der Pflegesachleistungen hin. Von Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt wird. Passiert das ohne professionelle Unterstützung, gilt die Erhöhung nicht. Denn das Pflegegeld bleibt gleich hoch. Die Pflegekasse rechnet direkt mit dem Pflegedienst ab und übernimmt Pflege und Hilfen im Haushalt. Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft gehört leider nicht dazu. Damit will das Bundesgesundheitsministerium die Pflege zu Hause stärken. In Zahlen bedeutet das, dass man bei Pflegegrad 2 seit Januar 724 Euro, bei Pflegegrad 3 1363 Euro, bei Pflegegrad 4 1693 Euro und bei Pflegegrad 5 2095 Euro erhält.

Finanzielle Entlastungen

Um Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege zu entlasten, erhöht sich der jährliche Betrag für die Kurzzeitpflege um zehn Prozent. Statt der bisherigen 1612 Euro stehen Anspruchsberechtigten seit dem Jahreswechsel 1774 Euro zur Verfügung. Dafür bedarf es keines besonderen Antrags. Auch Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen erhalt durch den Eigenanteil für die Pflege Entlastung. Umso länger Pflegebedürftige im Pflegeheim untergebracht sind, desto höher fallen auch die Leistungszuschläge für den Eigenanteil aus. Die Zuschläge liegen je nach Aufenthaltsdauer bei fünf bis 70 Prozent.

Wir beraten unsere Kundinnen und Kunden bei der Beantragung aller möglichen finanziellen Hilfen. Unser kostenloser Pflegecheck beinhaltet unter anderem das Erfassen von Risikofaktoren, die Einführung von Prophylaxemaßnahmen, um die zuvor erfassten Risikofaktoren zu minimieren, das regelmäßige Überprüfen der Pflegesituation, die Beratung zu Hilfsmitteln, Barrierefreiheit und der Einstufung der Pflegegrade und die Entlastung der Angehörigen und Betreuungskraft. Das erleichtert beispielsweise auch die Gespräche mit den Pflegekassen, um finanzielle Unterstützung für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zu erhalten.“