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„Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft schließt die Lücke in der Pflege“

Stefan Lux ist Geschäftsführer des Unternehmens SHD Seniorenhilfe, das im Rheinland und im Ruhrgebiet umfassende Dienstleistungen in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft für Senioren anbietet.

24-Stunden-Seniorenbetreuung, Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, 24-Stunden-Pflege: Was steckt dahinter, und bedeuten die Begriffe eigentlich alle das gleiche?

Stefan Lux: Am besten wäre es, die 24-Stunden-Seniorenbetreuung und 24-Stunden-Pflege aus dem Wortschatz zu streichen. Bei der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft leben Betreuungskräfte mit einem Senior in einem Haushalt und übernehmen alle Aufgaben, die der Senior in der Vergangenheit selbst erledigt hat. Damit erhalten ältere Menschen die Unterstützung, die sie wirklich benötigen, um den Verbleib in den eigenen vier Wänden und eine hohe Lebensqualität sicherzustellen. Aber natürlich arbeitet eine Betreuungskraft nicht 24 Stunden am Tag. Vielmehr geht es darum, dass die Betreuungskraft in den wirklich wichtigen Situationen zur Verfügung steht und dann zielgerichtet unterstützt. Dass die Begriffe so verbreitet sind, hängt viel mit Marketing zusammen. Das Arbeitsrecht, der gesunde Menschenverstand und jede Arbeitsethik sprechen gegen eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine Betreuungskraft.

Was sind die typischen Aufgaben der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft?

Stefan Lux: Einkaufen, Putzen, Waschen, Kochen oder Bügeln, Anziehen und Ausziehen, Spaziergänge, Körperpflege und -hygiene: Unsere Betreuungskräfte wohnen mit im Haushalt und übernehmen alle Aufgaben, die Seniorinnen und Senioren in der Vergangenheit selbst erledigt haben. Wir entlasten den Kunden und die Angehörigen ganz gezielt, indem wir das Leben erleichtern und dafür sorgen, dass alle wesentlichen Aufgaben im Alltag für den Senior erledigt werden. Das ist unser Anspruch. Ebenso arbeiten die Betreuungskräfte professioneller Unternehmen eng mit den jeweiligen Ärzten und Therapeuten sowie bei Bedarf mit dem medizinischen Pflegepersonal zusammen. Das schafft die Möglichkeit, den Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen.

Gibt es denn keine Alternativen zur häuslichen Seniorenbetreuung?

Stefan Lux: Nein, denn selbst unter normalen Bedingungen wäre die Unterbringung von Senioren in Heimen kaum möglich. Es fehlen massenhaft dringend benötigte Kapazitäten in Pflegeheimen. Gäbe es keine ausländischen Betreuungskräfte, bräuchte es auf einen Schlag nochmals 250.000 bis 300.000 zusätzliche stationäre Pflegeplätze. Und Hochrechnungen zufolge werden im Jahr 2030 in der Pflege über 500.000 Fachkräfte für mehr als vier Millionen Pflegebedürftige fehlen, sodass knapp 700.000 Pflegebedürftige nicht mehr durch Pflegekräfte betreut werden können. Diese Versorgungslücke muss von pflegenden Angehörigen oder durch seriöse Betreuung in häuslicher Gemeinschaft geschlossen werden.

Man hört immer wieder Kritik an den Arbeitsbedingungen von Betreuungskräften in diesem Konzept. Woran liegt das?

Stefan Lux: Rund 90 Prozent der Betreuungspersonen in Deutschland sind illegal beschäftigt und verfügen über keinerlei Absicherung. Das große Problem ist, dass von den Gewerkschaften keine Modelle arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit gewollt sind. Diese würden nach Ansicht der Gewerkschaften zu Ausbeutung führen, weshalb es nur Angestellte in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft geben solle. Dazu muss man ein wenig ausholen. Dass eine Betreuungsperson in den Haushalt einzieht, hat für beide Seiten große Vorteile. Die betreute Person weiß, dass immer jemand im Hause ist, und die Betreuungsperson muss keinen eigenen Haushalt finanzieren. Alle Maßnahmen, die dieses bewährte Konzept in Frage stellen, werden die sowieso schon grassierende Schwarzarbeit nur noch mehr anfeuern. Dieses Setting ist aber in einem Angestelltenverhältnis nicht darstellbar, weil die Anwesenheit im Haushalt nach deutschem und europäischem Arbeitsrecht als Bereitschafts- und somit als Arbeitszeit gilt. Es bleiben also nicht viele Möglichkeiten.

Dann skizzieren Sie uns doch bitte eine tragfähige Lösung.

Stefan Lux: Wir arbeiten nach dem Rechtsmodell der Selbstständigkeit von Betreuungspersonen mit Gewerbesitz in Deutschland. Das bedeutet, dass die Betreuungspersonen die Betreuungsdienstleistungen dann als selbstständige Unternehmer auf eigenen Namen und eigene Rechnung erbringen. Anders als in Österreich unterliegen selbstständige Betreuer leider nicht der Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Es ist aber das führende Modell am Markt, weil es weitgehende Flexibilität für beide Seiten erlaubt und Rechtssicherheit im Betreuungsverhältnis herstellt.

Was tun Sie in den Fällen, wenn nur eine zwischenzeitliche Betreuung benötigt wird?

Stefan Lux: Wir haben dafür die Seniorenbetreuung auf Stundenbasis gemeinsam mit der CareWork Seniorenhilfe Deutschland geschaffen. Die Leistungen der stundenweisen Seniorenbetreuung in Haushalt, Alltag und Freizeit sind weitreichend und entsprechen grundsätzlich denen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, der sogenannten 24-Stunden-Betreuung. Wichtig ist, dass die Betreuungspersonen für die stundenweise Seniorenbetreuung gemäß Paragraf 45b Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI) auch bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit in der Betreuung tätig werden können. Hilfe und Unterstützung abseits medizinischer und pflegerischer Leistungen sind in solchen Zeiten von Krankheit und Pflegebedürftigkeit besonders wichtig. Unsere stundenweise eingesetzten Betreuungspersonen übernehmen zahlreiche Aufgaben und Leistungen in gesundheitlich schwierigen Situationen. Die Leistungen der stundenweisen Seniorenbetreuung in Haushalt, Alltag und Freizeit entsprechen also, bis auf die ausdrücklich ausgenommene Grundpflege, grundsätzlich denen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft.

Erbringt das Vorteile für Senioren?

Stefan Lux: § 45 a SGB XI regelt, dass Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich haben. Wir sind als Dienstleister für Entlastungen im Alltag gemäß Sozialgesetzbuch anerkannt. Kunden können zukünftig die Rechnungen der SHD Seniorenhilfe bei ihrer Pflegekasse einreichen und 125 Euro als Entlastungsbetrag von der monatlichen Service-Rechnung für die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft zurückerhalten. Voraussetzung hierfür ist ein bestehender Pflegegrad auf mindestens Stufe 1. Zudem können Kunden mit mindestens Pflegestufe 2 zusätzlich zu den Erstattungen aus dem Entlastungsbetrag gemäß Sozialgesetzbuch bis zu 40 Prozent der sogenannten Pflegesachleistungen ebenfalls in eine Erstattung der SHD-Rechnung umwandeln.