Der Dortmunder Unternehmer und Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe folgt auf Daniel Schlör. Stefan Lux will die Interessenvertretung für 300.000 Betreuungen in häuslicher Gemeinschaft weiterentwickeln.
Derzeit sind in Deutschland mehr als drei Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund dreiviertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und betreut. Angesichts von Personalnot und demographischer Entwicklung wird der Bedarf nach häuslicher Versorgung weiterwachsen. Der Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. (VHBP) setzt sich für neue, legale Versorgungskonzepte im Zusammenspiel bestehender Anbieter ein.
Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen
Nun fungiert der Dortmunder Unternehmer und Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Stefan Lux als neuer Vorsitzender des VHBP. Er folgt auf Daniel Schlör, der den Verband zuvor mehrere Jahre geführt hat. „Der VHBP hat drei Ziele definiert. Das sind Rechtssicherheit für Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, die Eindämmung der Schwarzarbeit und die Etablierung der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft als dritte Säule der Versorgung alter und kranker Menschen. Wir schätzen, dass rund 90 Prozent der 300.000 Betreuungspersonen in Deutschland illegal tätig sind. Dieses Verhältnis wollen wir umkehren“, sagt Stefan Lux.
Einen wesentlichen Etappensieg hat der VHBP bereits erreicht. Erfolgreiche Verbandsarbeit von Stefan Lux Vorgänger Daniel Schlör und dem VHBP-Geschäftsführer Frederic Seebohm hat dazu geführt, dass die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für die Live-In-Betreuung erarbeitet. Die Live-In-Betreuung, wie die SHD Seniorenhilfe und andere Unternehmen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft sie anbieten, meint, dass die Betreuungskraft gemeinsam mit dem zu betreuenden Pflegebedürftigen unter einem Dach lebt und zeitlich nach Absprache zur Verfügung steht.
Wachsende Akzeptanz der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
Laut der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), sei diese Regelung dringend nötig. Denn man mache sich strafbar, wenn eine Betreuungskraft rund um die Uhr arbeiten solle. „Derzeit arbeite ich gemeinsam mit den zuständigen Ministerien an einer politischen Entscheidungsgrundlage für faire Arbeitsbedingungen und die Einbindung in die Pflegeversicherung“, betont Claudia Moll. Im Koalitionsvertrag wurde eine rechtssichere Grundlage für die sogenannte 24-Stunden-Betreuung vereinbart.
„Wir haben auf diesem Weg noch viel zu tun. Aber wir spüren aber eine wachsende Akzeptanz der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, die sich demnächst eben auch in ordentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen äußert“, betont der neue Vorsitzende.