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24-Stunden-Betreuung: Seriöse Prozesse entscheidend

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Wollen Seniorinnen und Senioren Leistungen in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft in Anspruch nehmen, sollten sie auf hohe Professionalität bei der Betreuungs- und Vermittlungsagentur für die 24-Stunden-Betreuung achten.

Der Bedarf an häuslicher Seniorenbetreuung – auch bekannt als 24-Stunden-Seniorenbetreuung – in Deutschland wächst seit Jahren kontinuierlich. Neben der klassischen stationären und ambulanten Pflege sorgt die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft dafür, dass Senioren auch im hohen Alter ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden führen können. Um das Volumen zu verdeutlichen: Derzeit sind in Deutschland rund vier Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund drei Millionen aller Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und betreut.

„Damit Pflegebedürftige zuhause gut und individuell betreut werden können, ist eine professionelle Dienstleistung notwendig. Daher sind bereits in rund 300.000 Haushalten Betreuungskräfte mit einem 24-Stunden-Konzept im Einsatz. Das bedeutet, dass diese Betreuungspersonen Pflegebedürftige mit im Haushalt wohnen und alle Aufgaben, die der Senior in der Vergangenheit selbst erledigt hat, übernehmen. Das erbringt größte Erleichterungen für alle Betroffenen und deren Angehörige im Alltag und kann die klassische medizinische Pflege ergänzen“, Stefan Lux von der SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe (www.shd-dortmund.de und www.shd-rhein-nahe.de). Er ist Geschäftsführer des Unternehmens, das an Rhein und Ruhr, in Westfalen und in der Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für ein 24-Stunden-Konzept zur Verfügung stellt. Zugleich ist er im Vorstand des Branchenverbandes VHBP – Verband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. als stellvertretender Vorsitzender aktiv.

24-Stunden-Betreuung: Nur rund zehn Prozent der Betreuungspersonen sind legal im Land

Eine große Unsicherheit erkennt Stefan Lux in der weiterhin schwammigen rechtlichen Situation. „Nur rund zehn Prozent der Betreuungspersonen in der 24-Stunden-Betreuung sind legal im Land. Das kann zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen, da diese Betreuungspersonen in Schwarzarbeit tätig sind. Die Strafen für Schwarzarbeit reichen von Bußgeldern von maximal 500.000 Euro bis hin zu Freiheitsstrafen von maximal zehn Jahren. Das ist das Resultat jahrelanger verfehlter Gesundheit- und Sozialpolitik in diesem Bereich. Es existieren keine belastbaren rechtlichen Regeln, sodass sich viele Seniorinnen und Senioren und deren Betreuungspersonen in einer Grauzone befinden.“

Betreuungsbedürftige und deren Angehörige stehen laut Stefan Lux vor dem zusätzlichen Problem, dass einige Betreuungs- und Vermittlungsagenturen die rechtlichen Fallen noch verschärfen, anstatt sie aus dem Weg zu räumen. „Sehr gefährlich wird es bei Betreuungspersonen aus dem Nicht-EU-Ausland. Dazu gehören zum Beispiel die Ukraine, Weißrussland und jetzt auch schon Georgien. Deren Dienst werden oft zu sehr günstigen Preisen angeboten. Dabei kann es schnell großen Ärger mit dem Zoll geben. Betreuungsbedürftige und deren Angehörige sollten dringend auf einen streng dokumentierten und rechtssicheren Prozess beharren. Sie sollten sich nicht von vermeintlich günstigen Angeboren locken lassen. Günstig kostet immer doppelt und kann in diesem Fall auch noch strafbewehrt sein.“

24-Stunden-Seniorenbetreuung im Rahmen der engen rechtlichen Möglichkeiten professionell gestalten

Die SDH Seniorenhilfe hat einen dreistufigen Prozess geschaffen. Das hilft, die persönliche 24-Stunden-Betreuung im Rahmen der engen rechtlichen Möglichkeiten professionell und würdevoll umzusetzen. Interessenten kontaktieren die SHD Seniorenhilfe per Telefon (0231 5897988-0), E-Mail (info@shd-dortmund.de) oder direkt über den Online-Fragebogen. Die Beratung erfolgt dann, je nach Wunsch des Interessenten, telefonisch, persönlich zu Hause oder im SHD-Büro. Aufgrund des Infektionsschutzes werden dabei natürlich alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten. Das individuelle Angebot entsteht anschließend auf Basis des ausgefüllten Fragebogens, auf dem die persönlichen Wünsche und Anforderungen vermerkt werden. Das schafft den Rahmen für eine professionelle Konzeption in der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. „Mit den Informationen aus dem Fragebogen können wir eine zu den Kunden passende Betreuungskraft vorschlagen. Wenn diese einverstanden sind, wird die Betreuungskraft innerhalb einiger Tagen die Arbeit vor Ort aufnehmen“, nennt Stefan Lux den letzten Schritt des dreistufigen Betreuungsprozesses.

Für ihn sehr wichtig: „Auch nach der Vermittlung der Betreuungskraft ist die persönliche Kundenberaterin der SHD immer für den Kunden da. Wir sind dauerhafter Ansprechpartner und kümmern uns um alle Fragen, die rund um die Betreuung entstehen können. Das gilt auch für die Betreuungskraft selbst, für die wir sämtliche Anmeldungen bei den deutschen Behörden erledigen. Die Beschäftigungsverhältnisse sind dadurch völlig legal und rechtlich abgesichert.“ Damit hat sich die SHD-Gruppe als professionelle Agentur mit einem etablierten Prozess am Markt positioniert.