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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Betreuungsdienst nach §45a SGB XI, großer Preisvorteil

Betreuung in häuslicher Gemeinschaft

Wir sind als Betreuungsdienst nach § 45a SGB XI anerkannt. Wir leisten Unterstützung und Entlastung bei der Durchführung einer sog. "24 Stunden Betreuung".

Das bedeutet für Sie, dass Sie sich einen Teil der entstehenden Kosten von Ihrer Pflegekasse erstatten lassen können. Welche konkreten Vorteile bringt Ihnen das gegenüber anderen Anbietern?

  1. Gegen Vorlage der Rechnung der SHD können Sie sich monatlich €125 von der Pflegekasse erstatten lassen. Das ist der sogenannte Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens Pflegegrad 1 vorliegt.
  2. Wenn bei Ihnen schon länger mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und Sie bisher noch keine Leistungen in Anspruch genommen haben, ist bei Ihnen ein angespartes Budget entstanden. Beträge aus dem Entlastungsbetrags die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht sind, können in das Folgejahr übertragen und noch bis zum 30.06. genutzt werden. Sofern Sie im Jahr 2021 keine Leistungen in Anspruch genommen haben, bedeutet das für Sie zusätzlich € 1.500, die Sie zur Kostenminderung verwenden können.
  3. Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, können Sie sich zusätzlich 40% Ihres Sach-leistungsanspruchs von Ihrer Pflegekasse für die Rechnungen der SHD erstatten lassen. Dafür ist seit dem 1.1.2022 kein förmlicher Antrag mehr erforderlich. Eine einfache Nachricht an Ihre Pflegekasse reicht.

    Achtung!

    Wenn Sie 40% Ihres Sachleistungsanspruchs umwandeln, wird Ihr Pflegegeld um den gleichen Prozentsatz gekürzt. In aller Regel lohnt sich das trotzdem, weil die Sachleistungs-ansprüche deutlich höher sind, als das ausgezahlte Pflegegeld. Bei Pflegegrad 3 und vollständigem Umwandlungsanspruch ist das ein zusätzlicher monatlicher Preisvorteil von € 327.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.shd-dortmund.de/seniorenbetreuung-kosten/

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Lydia Rittner
Direktorin Vertrieb

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Sandy Hipp
Examinierte Krankenpflegerin, Pflegerische Leitung

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