Die Betreuungskräfte haben zwei Aufgabenschwerpunkte: Haushalt und Tätigkeiten der Grundpflege. D.h. ganz wie sie es wünschen, können die Betreuungskräfte putzen, waschen, bügeln, kochen, einkaufen, etc. Außerdem geben Sie falls erforderlich Unterstützung bei der Körperhygiene, beim An- und Auskleiden sowie bei den Toilettengängen. Sie dürfen aber keinerlei medizinische Pflege übernehmen, wie z.B. Wundversorgung oder Spritzen setzten. Hierfür benötigen Sie die Unterstützung eines Pflegedienstes oder durch Ärzte. Unsere Pflegedienstleitung steht Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung.