Ein Teilbetrag steht der Betreuungskraft laut Ihrer Rechnung zu, ein zweiter Teilbetrag geht an die SHD. Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich monatlich, nach einem pauschalierten Stundensatz. Es wird aber Tag genau abgerechnet. D.h. eine Betreuung die z.B. am 12. des Monats beginnt, wird auch nur ab dem 12. berechnet. Umgekehrt wird bei einem Ende der Betreuung z.B. am 13. des Monats auch nur bis zum 13. bezahlt.