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Wenn Pflegebedürftige die Pflege verweigern

Pflegebedürftiger verweigert Pflege

Überblick

Viele ältere und pflegebedürftige Menschen verspüren den Wunsch, ihren Lebensabend trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin in ihrem eigenen Zuhause verbringen zu dürfen. Das ist auch der Grund, warum häufig nahe Angehörige die Pflege und Versorgung von älteren und kranken Familienmitgliedern übernehmen. Eigentlich geht man bei einer familiären Konstellation davon aus, dass der Pflegealltag reibungslos verläuft. Schließlich kennen und schätzen sich Familiengehörige schon lange und es besteht ein Vertrauensverhältnis. Leider kommt es gerade in solchen Situationen zu dem Bewusstsein, dass die Verbindung zueinander vielleicht doch nicht so harmonisch verläuft. Zwischen erwachsenen Kindern und Mutter oder Vater können beispielsweise noch nicht verarbeitete Konflikte bestehen, die das Verhältnis belasten. Manchmal ist es aber auch lediglich eine emotionale Distanz, die verschiedene pflegerische Aufgaben nahezu unmöglich macht. 

Fühlen sich Pflegende und Gepflegte im Miteinander unwohl, kommt es häufig dazu, dass sich Senioren widersetzen und Hilfe oder Pflege verweigern. So kann beispielsweise die demente Mutter aggressiv darauf bestehen, dass nur die eigene Tochter Pflegeaufgaben bei ihr durchführen darf. Alle anderen werden abgelehnt. Andere Hilfsbedürftige verweigern Pflegemaßnahmen sogar ganz und laufen lieber mit schmutziger Wäsche und ungewaschenen Haaren herum. Dies kann damit zusammenhängen, dass Pflege- und Hygienemaßnahmen ein Schamgefühl entgegensteht. Gerade ältere Menschen lassen sich dann lieber von fremden, professionellen Pflegekräften helfen als von der eigenen Tochter oder anderen Familienmitgliedern. Die Probleme liegen dabei aber nicht nur auf der Seite von den Hilfsbedürftigen, sondern auch bei Angehörigen. Familienmitglieder sind schon ohne Widerstand und ablehnende Haltung oft mit der Pflege eines Angehörigen überfordert. Kommen dann noch Konflikte und Machtkämpfe hinzu, ist die Situation psychisch und physisch kaum zu ertragen. 


Gesetzliche Bestimmungen zur Pflege von Familienangehörigen

Schon nach dem Grundgesetz hat jeder Mensch das Recht, seine eigenen Entscheidungen zu treffen. Es gibt kein Gesetz, wonach Angehörige verpflichtet werden, die Pflege eines Familienmitgliedes zu übernehmen. Andererseits müssen hilfsbedürftige Personen es auch nicht dulden, dass eigene Angehörige ihre Pflege übernehmen oder darüber bestimmen. Geschieht dies dennoch, könnte dies als Nötigung ausgelegt werden. Aus rechtlicher Sicht müssen stets die Selbstbestimmungs- und Persönlichkeitsrechte des Grundgesetzes Beachtung finden. Hiernach ist noch immer die Würde des Menschen unantastbar.

Diese Grundsätze gelten übrigens auch dann, wenn Senioren die Pflege durch professionelle Pflegekräfte ablehnen. Angewendet werden muss hier der Rechtsgrundsatz aus der Patientenversorgung, wonach der Patient selbst immer das letzte Wort hat. Dieses Selbstbestimmungsrecht gilt auch für unvernünftige und nicht nachvollziehbare Beschlüsse. Es sollte Hilfsbedürftigen dennoch mit Respekt begegnet werden. Nur in ganz seltenen Fällen dürfen ärztliche Zwangsmaßnahmen gemäß § 1905 a BGB eingeleitet werden. Deshalb hat bei Ablehnung von behandlungspflegerischen Aufgaben durch die Pflegedienstleitung eine Information an den behandelnden Arzt zu erfolgen, der über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden hat. Angehörige können nur eingeschaltet werden, wenn diese anwesend sind und im besten Fall die Ablehnung miterleben. Denn auch für die Information von Angehörigen bedarf es eines Einverständnisses des Hilfsbedürftigen. Hier greifen Datenschutzrechte und Schweigepflichten.


Wann darf man pflegerische Maßnahmen für die eigenen Eltern beauftragen?

Fast alle Senioren fühlen sich in ihren eigenen vier Wänden wohl und möchten nicht in ein Alten- oder Pflegeheim umziehen. Dennoch fragen sich viele Angehörige, wann über die Betreuung und Versorgung in einer stationären Einrichtung nachgedacht werden muss. Folgende Kriterien sollten dabei Beachtung finden:

  • Eine häusliche Versorgung ist nicht mehr möglich: Hier geht es nicht nur um schwere Einkäufe oder gesunde Mahlzeiten, da es hierfür Dienste wie Essen auf Rädern gibt. In der häuslichen Versorgung muss der ganze Alltag betrachtet werden. Konzepte wie die stundenweise Betreuung können in vielen Bereichen eine echte Hilfe darstellen. Es darf jedoch insbesondere bei alleinstehenden Menschen ohne Familienanschluss nicht zu einem Zustand der Verwahrlosung kommen. 
  • Alleinstehende und sturzgefährdete Menschen: Oft sind Senioren aus gesundheitlichen Gründen sturzgefährdet, weshalb immer zu einem Hausnotruf-System geraten wird. Hier muss sich jedoch vor Augen geführt werden, dass bewusstlose Personen – beispielsweise durch einen Sturz oder einen Zuckerschock bei Diabetikern – in ihrer Hilflosigkeit einen Notruf nicht mehr absetzen können.
  • Alleinstehende und demente Menschen: Menschen mit Demenz, die noch alleine in ihrem Zuhause leben, setzen sich oft selbst einem großen Risiko aus. Je nach Umfang und Fortschritt der Demenz kann es passieren, dass sie unbeaufsichtigt ihr Zuhause verlassen, verängstigt draußen herumirren und den Weg zurück nicht mehr finden. Große Gefahren gehen auch von Haushaltsgegenständen wie Herden und Öfen aus, bei denen durch die Demenz vergessen werden kann, sie zeitig abzustellen.
  • Unbetreute Menschen: Nicht jeder Mensch hat Angehörige, Verwandte oder Freunde, die bei der häuslichen Pflege Hilfe leisten können. Oft leben Kinder weit weg oder sind beruflich stark eingebunden. 
  • Überforderung bei pflegenden Angehörigen: Die Pflege eines Familienmitglieds ist psychisch und physisch herausfordernd. Diese Belastung wird häufig so lange unterschätzt, bis pflegende Angehörige so überfordert sind, dass sie ihren pflegerischen Aufgaben nicht mehr nachkommen können.
  • Notwendigkeit von Intensivpflege: Eine besonders intensive und umfangreiche Fachpflege mit ständiger Überwachung kann nur selten im häuslichen Umfeld durchgeführt werden. Einige Pflegedienste bieten jedoch auch eine außerklinische Intensivpflege an.
  • Menschen in ihrer letzten Lebensphase: Oft können Familienangehörige nicht damit umgehen, dass sich Elternteile oder nahe Verwandte in absehbarer Zeit vom Leben verabschieden müssen. Damit Menschen in der Geborgenheit des eigenen Zuhauses sterben können, kann eine häusliche Palliativpflege beauftragt werden. Alternativen hierzu bieten Hospize, die manchmal auch mit ambulanten Hospizdiensten arbeiten.
  • Keine Barrierefreiheit: Wenn es keine Möglichkeiten aber Erfordernisse gibt, die häusliche Umgebung alten- oder behindertengerecht umzubauen, muss zum Erhalt der Lebensqualität ein Umzug von pflegebedürftigen Angehörigen in Betracht gezogen werden.


Und auch wenn viele Gründe für einen Umzug in ein Heim sprechen: Es ist rechtlich nicht zulässig, einen Menschen ohne Einwilligung und damit gegen seinen Willen am Verbleib in seiner eigenen Wohnung zu hindern! Geschieht dies dennoch, könnte die Tat als strafbare Freiheitsentziehung gewertet werden. Ausnahmen gelten nur dann, wenn sich Hilfsbedürftige selbst in Gefahr bringen würden oder ein drohender Gesundheitsschaden abzuwehren ist. 

Bestehen solche Gefahren, kann ein Antrag auf Einweisung bzw. Zwangseinweisung in ein Pflegeheim gestellt werden. Notwendig hierfür die Genehmigung des Betreuungsgerichts, das einen Beschluss über eine stationäre Unterbringung im Heim treffen kann. Es kann also kein Elternteil, kein Kind, kein anderes Familienmitglied, Bevollmächtigter oder Hausarzt alleine darüber entscheiden und verfügen, ob ein Pflegebedürftiger in ein Pflegeheim muss. Senioren haben also das Recht, einen Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim abzulehnen. Nur dann, wenn das Betreuungsgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entsprechend abändert und eine stationäre Unterbringung anordnet, erlischt dieses Recht. Bevollmächtigte können dann auch durch eine richterliche Verfügung organisatorische Aufgaben wie beispielsweise Kündigungen von Mietverträgen etc. durchführen. Nicht zu verwechseln sind derartig gelagerte Sachverhalte mit den rechtlichen Vorschriften bezüglich psychisch kranker Menschen. Wenn sich psychisch kranke Menschen im einem Zustand befinden, der mit einer Eigengefährdung oder Fremdgefährdung einhergeht, gelten andere Gesetze. 


Wie sollte mit Altersstarrsinn umgegangen werden?

Pflegebedürftig kann jeder werden – unabhängig von Alter und Geschlecht. Es gibt Menschen, die sind seit ihrer Geburt auf Hilfe angewiesen, während andere durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung wie einen Herzinfarkt oder Schlaganfall pflegebedürftig werden. Bei vielen chronischen Krankheiten und insbesondere vielen Formen von Demenz entwickelt sich der Pflegebedarf langsam. Bei einigen Erkrankungen ist eine Pflegebedürftigkeit nur vorübergehend, bis die Gesundheit wieder hergestellt werden kann. 

Was alle Fälle von Pflegebedürftigkeit jedoch gemeinsam haben ist die Tatsache, dass dabei immer die Selbstständigkeit von Betroffenen in Mitleidenschaft gezogen wird. Der Verlust von Selbstständigkeit ist beängstigend und kann in Frust, Stress, Wut, Aggressivität, Ablehnung und Altersstarrsinn münden. Nahe Angehörige bekommen dies besonders zu spüren, wenn sie den Versuch unternehmen, Betroffenen Hilfe anzubieten. Altersstarrsinn zeigt sich unabhängig davon, ob sich pflegende Angehörige oder professionelle Pflegekräfte vom Pflegedienst um Betroffene bemühen. Es wird eine sture Abwehrhaltung eingenommen, die man sonst nur von „bockigen“ Kindern und Teenagern kennt.

Um Problemen vorzubeugen sollten bereits früh Gespräche geführt werden. Spätestens dann, wenn sich die ersten Anzeichen einer Hilfsbedürftigkeit bemerkbar machen, muss das Gespräch mit Mutter oder Vater gesucht werden. Dabei sollte ehrlich, aber sanft über den Gesundheitszustand und die benötigte Hilfe gesprochen werden. Vorwürfe und damit einhergehende Konflikte müssen außen vor bleiben. Angehörige sollten ihren älteren Familienmitgliedern mit Geduld zuhören und sich langsam vortasten, wie Betroffene über Unterstützungsmöglichkeiten denken. So können Angehörige schon früh in Erfahrung bringen, was Mutter oder Vater von Pflegediensten halten oder wie sie die Hilfe von Alltagsbegleitern finden. Ältere Menschen benötigen trotzdem ausreichend Zeit, um sich mit diesen Gedanken anzufreunden oder über andere Möglichkeiten nachzudenken. Im Idealfall werden Unsicherheiten durch Informationen abgebaut und Probleme durch Kompromisse gelöst. Wichtig ist Einfühlungsvermögen, wenn derart schwierige Gespräche mit Angehörigen geführt werden müssen. 

Über Verständnis und Geduld hinaus können auch folgende Tipps in ähnlichen Situationen helfen:


Andere Sichtweise betrachten

Vermeintlich „schwierig“ reagierende Pflegebedürftige können besser verstanden werden, wenn man sich in ihre Situation hineinversetzt. Vieles wird von der Angst beeinflusst, die Selbstständigkeit vollständig zu verlieren und keine Entschlüsse mehr treffen zu können. Dieses dauerhaft beängstigende Gefühl kann sich dann auch hinter aggressiven, herablassenden oder wütenden Schimpftiraden verbergen. Wird beispielsweise der älteren Dame für alle Einkäufe ungefragt ein Alltagsbegleiter zur Seite gestellt, könnte sie befürchten, dass sie ihre Einkaufsplanungen fortan allein nicht mehr vornehmen kann. Aus dieser Angst heraus könnte sie verärgert und ablehnend reagieren. Mit etwas Verständnis könnte der älteren Dame vorgeschlagen werden, zunächst einmal gemeinsam einkaufen zu gehen. Im zweiten Schritt könnte ihr versichert werden, dass eine Alltagsbegleitung den Einkauf übernehmen würde, wenn es ihr nicht so gut geht. Dann bräuchte sie nur einen Einkaufszettel schreiben, an dem sich der Alltagsbegleiter orientieren kann. Nicht zuletzt könnte ihr auch freigestellt werden, dass sie mit dem Alltagsbegleiter einkaufen geht.

Wer mit Einfühlungsvermögen mehrere Möglichkeiten aufzeigt, nimmt der Situation den Druck. Die ältere Dame kann frei nach Befinden entscheiden und muss keine Angst haben, dass ihre Selbstbestimmung in Verlust geht. Sie darf letztendlich entscheiden, wie mit den Einkäufen verfahren werden soll. Solche Perspektivwechsel bieten sich übrigens in vielen Konfliktsituationen an.


Geduld & Gelassenheit

Bis hilfsbedürftige Familienmitglieder akzeptieren können, dass sie auf Unterstützung angewiesen sind, kann es dauern. Menschen sind individuell und gehen anders mit dem Alter oder mit Erkrankungen um. Bei langsam fortschreitenden Krankheiten schleicht sich der Unterstützungsbedarf quasi ein und nimmt mit der Zeit zu. Dennoch sollten Familienangehörige nicht einfach das Ruder übernehmen und darauf drängen, eine Zusage für einen Pflegedienst oder ein Altersheim zu treffen. Wenn ältere und kranke Menschen die Pflege verweigern, könnte dies auch ein Hinweis darauf sein, dass sie sich schlicht überrumpelt fühlen. 

Hier sollte Betroffenen mit viel Geduld erklärt werden, dass fremde Hilfe und Unterstützung nicht automatisch bedeuten, dass die Selbstständigkeit verloren geht. Durch eine aktivierende Pflege können sogar Fähigkeiten erhalten und weiter gefördert werden. Und wenn der Pflegedienst regelmäßig nach Hause kommt, haben Angehörige viel mehr Zeit für Gespräche und Freizeit. Es ist wichtig, dass Pflegebedürftige alle Vor- und vielleicht auch Nachteile von Pflegemaßnahmen oder Unterbringungsmöglichkeiten verstehen und für sich einsortieren können. Kommt es bei solchen Gesprächen zum Streit, ist es hilfreich, den Raum nebst der hitzigen Atmosphäre kurz zu verlassen, um sich selbsst und die eigene Wut wieder in den Griff zu bekommen. 


In kleinen Schritten

Bis Pflegebedürftige die eigene Hilfsbedürftigkeit akzeptieren, ist es ein langer Weg. Dies sollte unbedingt auch bei der jeweiligen Hilfestellung Berücksichtigung finden. Grundsätzlich ist es kontraproduktiv, älteren und kranken Menschen einfach alle Arbeiten und Aufgaben abzunehmen. Sie fühlen sich dadurch eher unfähig und nicht mehr gebraucht. Was sie noch selber schaffen, sollten sie auch noch erledigen dürfen. Dies, zumal solche Aktivitäten meist noch vorhandene Fähigkeiten festigen und dabei helfen, möglichst lange mobil zu bleiben. 

Fällt dann vermehrt auf, dass einzelne Aufgaben doch schwer fallen, kann unterstützend eingegriffen werden. In kleinen Schritten lassen sich eigene Defizite besser verstehen und verarbeiten.


Viel Verständnis für Demenz

Demenzerkrankungen gehen mit dem Verlust von kognitiven Fähigkeiten und weiteren schwierigen Symptomen einher. Menschen mit Demenz können ab einem gewissen Stadium nicht mehr viele Informationen gleichzeitig verarbeiten. Erwartet man von dementen Angehörigen beispielsweise, dass spontan eine Entscheidung zwischen Spaziergang, Gesellschaftsspiel oder Kekse backen gefällt werden muss, kann die Vielfalt überfordern. Mit Demenzpatienten sollte stets behutsam umgegangen werden. Wer zunächst nach dem Spaziergang fragt und eine Antwort abwartet, ist schon einen Schritt weiter. Trifft dieser Vorschlag nicht den Geschmack, könnte nach einem Spieleabend gefragt werden. Wichtig ist die Verknüpfung mit positiven Gefühlen, was in der Regel besser angenommen wird. 


Hilfe annehmen!

Pflegende Angehörige kommen auch ohne Gegenwehr von Pflegebedürftigen schon schnell an ihre Grenzen. Niemals sollte sich jemand scheuen oder sogar schämen, seine eigenen Grenzen zu respektieren und Hilfe anzunehmen. Sich Unterstützung zu suchen geschieht im Sinne aller Beteiligten! Pflegende Angehörige können sich in Foren mit Gleichgesinnten austauschen, Beratungsstellen aufsuchen oder sich mit Informationsmaterialien ausstatten, um hilfreiche Tipps für den Pflegealltag zu erhalten. 

Sicherlich ist in vielen Konstellationen auch ein Alternativkonzept wie die 24 Stunden Betreuung der SHD Seniorenhilfe Dortmund sinnvoll, bei der Leistungen aus dem Haushalt, der Grundpflege und der Alltagsbetreuung auf eine empathische und familiäre Weise übernommen werden. Auch diese Unterstützung kann mit dem notwenigen Feingefühl gut in den Pflegealltag integriert werden. Informieren Sie sich und lassen sich vom Team der SHD Seniorenhilfe Dortmund ein individuelles und unverbindliches Angebot erstellen!