haken-gold

Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Die Grundpflege im Überblick

Grundpflege für Pflegebedürftige

Unter die auch direkte Pflege genannte Grundpflege fällt nach der offiziellen Definition gemäß dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) die pflegerische Versorgung von Menschen, die vorübergehend oder aber dauerhaft nicht in der Lage sind, ihre alltäglichen Grundverrichtungen zu bewältigen. Pflegebedürftige sind dann auf die Unterstützung durch Pflegepersonen angewiesen, beispielsweise vom ambulanten Pflegedienst, von pflegenden Angehörigen oder von Pflegekräften aus der 24 Stunden Betreuung.

Übernommen werden bei der Grundpflege stellvertretend die Aufgaben, die die pflegebedürftige Person nicht mehr alleine durchführen kann. Unterstützt und gefördert werden Pflegebedürftige jedoch gleichzeitig bei den Handgriffen, die sie selber noch ausführen können. Eine Grundpflege ist unumgänglich, wenn Pflegebedürftige besonders beeinträchtigt sind. Bei bettlägerigen Menschen werden alle zur Pflege gehörenden Maßnahmen wie das Waschen des Körpers, das Essen oder auch Toilettengänge im Bett durchgeführt, weshalb dann von Grundpflege im Bett gesprochen wird. Weiterhin wird zwischen der großen und der kleinen Grundpflege unterschieden.

Inhalt

Das Ziel der Grundpflege

Menschen, die wegen ihres Alters oder einer Erkrankung körperlich und geistig nicht mehr so fit und mobil sind, können häufig einfache Tätigkeiten wie die selbstständige Nahrungsaufnahme, das Wechseln von Kleidung oder Gänge zur Toilette nicht mehr alleine bewältigen. Durch die Grundpflege sollen pflegebedürftige Menschen Hilfe und Unterstützung bei der alltäglichen und elementaren Grundversorgung erhalten.

Die Hilfe zur grundlegenden Versorgung erfolgt stets vor dem Hintergrund, pflegebedürftige Menschen dabei zu unterstützen, so lange wie möglich selbstständig zu bleiben. Jeder Mensch hat ein Recht auf die Erfüllung seiner elementaren Grundbedürfnisse wie ein gepflegtes Äußeres oder regelmäßige Mahlzeiten. Aber auch die Kommunikation mit anderen Menschen, Krankheitsprävention und Übungen zum Erhalt und zur Verbesserung von Fähigkeiten gehören zu den pflegerischen Bestandteilen. Alle Aspekte der Grundpflege tragen dazu bei, die Lebensqualität zu erhöhen.

Wo findet eine Grundpflege statt?

Als Leistung der Pflegeversicherung gehören zur Grundpflege verschiedene Aufgaben aus den Bereichen Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Prophylaxen sowie die Förderung von Kommunikation und Eigenständigkeit. Grundsätzlich gibt es drei Formen der direkten Pflege – die häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege.

Die ambulante oder häusliche Pflege findet bei Pflegebedürftigen zu Hause statt und wird von pflegenden Angehörigen, Mitarbeitern eines ambulanten Pflegedienstes oder Pflegekräften in der 24 Stunden Betreuung durchgeführt. Bei einer teilstationären Pflege besuchen Pflegebedürftige eine Tagespflegeeinrichtung, in der sie von geschultem Pflegepersonal betreut werden. In der vollstationären Pflege wohnen und leben Patienten in einem Alten- oder Pflegeheim. Das dort angestellte Pflegepersonal übernimmt dann die Pflegemaßnahmen.

Die Leistungen in der Grundpflege

Die Pflegeleistungen orientieren sich einerseits nach den individuellen Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und andererseits an den noch vorhandenen Fähigkeiten. Generell unterteilen sich die Pflegemaßnahmen in fünf Teilbereiche:

Körperpflege

Maßnahmen in der Körperhygiene sind ein wichtiger Bestandteil der direkten Pflege. Eine Unterstützung beim Waschen und beim Toilettengang bedeutet einen Eingriff in die Intimsphäre bei pflegebedürftigen Menschen. In diesem Bereich wird viel Sensibilität und Einfühlungsvermögen von Pflegepersonen gefordert.

Bei der Körperpflege unterstützen Angehörige oder Pflegepersonen in den Bereichen:

  • Waschen: Hilfe erfolgt bei der täglichen Körperwäsche, beim Baden oder Duschen. Können Pflegebedürftige selbst keine Reinigungsmaßnahmen mehr durchführen, säubert die Pflegekraft den gesamten Körper oder Teilbereiche. Auch das Zurechtlegen von Seife und Handtüchern sowie die Nachbehandlung und die Entsorgung von Einmal-Waschhandschuhen oder das hauswirtschaftliche Aufräumen der Reinigungs- und Pflegeutensilien fällt in den Bereich der Körperwäsche.
  • Mundhygiene: Der Bereich der Mundhygiene beinhaltet eine Unterstützung bei der täglichen Zahnreinigung und die Versorgung von Prothesen.
  • Haarpflege und Rasur: Auch das Kämmen und Frisieren von Haaren sowie das Rasieren bei Herren fällt in die direkte Pflege.
  • Stuhlgang: Nicht mehr mobile Patienten werden beim Toilettengang unterstützt. Die Entleerung von Blase und Darm sowie der Wechsel von Inkontinenzmaterialien, das Anreichen und Entleeren von Bettpfannen sowie die Versorgung von künstlichen Ausgängen, Kathetern und Intimbereichen gehören zur Grundpflege.

Ernährung

Ein weiterer wichtiger Bereich der Pflege ist die Vorbereitung der Mahlzeiten und bei Bedarf auch die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Das Aufgabengebiet reicht vom mundgerechten Darbieten von Speisen über das Füttern von Pflegebedürftigen bis hin zur Hilfe beim Trinken. Eine gesunde Ernährung und ein ausgewogener Flüssigkeitshaushalt gehören zu den ausschlaggebenden Kriterien für Gesundheit und Wohlbefinden.

Mobilität

Im Bereich der Mobilität unterstützen Pflegekräfte oder pflegende Angehörige bei der Bewegung im eigenen Wohnumfeld, beispielsweise beim Betreten und Verlassen der Wohnung. Sie helfen beim Aufstehen und Hinlegen, Anziehen und Ausziehen, Anlegen und Ablegen von Prothesen, Aufrichten und Umlagern im Bett und allen Aufgaben, die mit Bewegung bzw. Fortbewegung zu tun haben. Bei bettlägerigen Menschen werden aktive und funktionsgerechte Bewegungen im Bett durchgeführt.

Vorbeugung und Prävention

Je nach Erkrankung und Umfang obliegt es den Pflegepersonen in der direkten Pflege auch, durch Prävantion Folgeerkrankungen zu vermeiden. Zu den Folgeerkrankungen gehören u.a. Verdauungsprobleme, Pilzinfektionen, Hauterkrankungen oder Lungenentzündungen, gegen die Pflegepersonen durch Maßnahmen in der Körperpflege und Hautpflege sowie durch Umlagerungen oder Informationen über die optimale Ernährung vorbeugen.

Eigenständigkeit und Kommunikation

In der Pflege liegt der Fokus auf der Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen. Ziel ist, dass Menschen so lange wie möglich eigenständig bleiben können und in ihrem Alltag so wenig Hilfe wie möglich benötigen. Durch Hilfestellungen wie Sprechübungen, Gedächtnistrainings oder das Einüben grundlegender Tätigkeiten kann häufig eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes verhindert oder hinausgezögert werden.

Grundpflege für verschiedene Bedürfnisse

Der Umfang der Grundpflege unterscheidet sich im Aufwand der Körperhygiene und richtet sich danach, wie schwer Pflegebedürftige beeinträchtigt sind. Menschen mit einer eher leichten Pflegebedürftigkeit erhalten in der Regel die kleine Grundpflege, während stark pflegebedürftige Menschen mit einem hohen Pflegegrad auf die große Grundpflege angewiesen sind.

Die Leistungen der kleinen und großen Grundpflege sowie die in den Leistungskatalogen von Pflegediensten gelisteten Leistungskomplexe können in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich ausfallen. Genauere Auskünfte kann die jeweils zuständige Pflegekasse erteilen.

Kleine Grundpflege

Die kleine Grundpflege kann folgende Pflegemaßnahmen umfassen und richtet sich in Bezug auf den Zeitaufwand nach den durchgeführten Aufgaben:

  • Auswahl und Bereitlegen von Kleidung, Anziehen, Ausziehen (bis etwa 20 Minuten)
  • Reinigung von Teilbereichen des Körpers, bspw. Genitalbereich und Gesäß oder Gesicht und Oberkörper (bis etwa 15 Minuten)
  • Mund- und Zahnpflege, Versorgung von Zahnprothesen, Lippenpflege (bis etwa 5 Minuten)
  • Hilfestellung bei Ausscheidungen, im Bett mit Entsorgung oder Begleitung zur Toilette, anschließende Reinigung, Pflege von Katheter oder Stoma (bis etwa 30 Minuten)

Große Grundpflege

Die große Grundpflege kann folgende Pflegemaßnahmen umfassen und richtet sich in Bezug auf den Zeitaufwand nach den durchgeführten Aufgaben:

  • Auswahl und Bereitlegen von Kleidung, Anziehen, Ausziehen (bis etwa 20 Minuten)
  • Wäsche des ganzen Körpers am Waschbecken, in der Dusche oder Badewanne, Haarwäsche und Haartrocknung (bis etwa 30 Minuten)
  • Mund- und Zahnpflege, Versorgung von Zahnprothesen, Lippenpflege (bis etwa 5 Minuten)
  • Hilfestellung bei Ausscheidungen, im Bett mit Entsorgung oder Begleitung zur Toilette, anschließende Reinigung, Pflege von Katheter oder Stoma (etwa bis 30 Minuten)

Die kleine und große Grundpflege unterscheidet sich also lediglich im Umfang und dem Zeitaufwand im Bereich der Körperwäsche.

Erstattet die Pflegeversicherung die Kosten für die Grundpflege?

Generell ist die Grundpflege nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) eine Leistung der Pflegeversicherung. Aufwand und Unterstützungsgrad spielen eine Rolle, wenn es um Feststellung und Beurteilung einer Pflegebedürftigkeit sowie die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade (früher Pflegestufen) geht. Anspruch auf Grundpflege haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Die Kosten der Grundpflege werden bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen.

Bei der Grundpflege handelt es sich um regelmäßig wiederkehrende Leistungen, die nicht mit medizinischen Leistungen verwechselt werden dürfen. Die Grundpflege umfasst Pflegeleistungen im Bereich Körperpflege, Ernährung, Ausscheidungen, Mobilität, Prävention und die Förderung von Kommunikation und Alltagsfähigkeiten. Bei der häuslichen Krankenpflege nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) fällt die Grundpflege in das Paket aus Behandlungspflege, Grundpflege sowie hauswirtschaftlicher Versorgung. Diese Leistungen müssen durch ein ärztliches Rezept verordnet werden, damit sie von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Bei ärztlicher Verordnung im Bereich der häuslichen Pflege ist ebenfalls eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse möglich, sofern die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nur vorübergehender Natur ist.

Zusammenfassung

Bei der Grundpflege handelt es sich um die Unterstützung von Pflegebedürftigen bei alltäglichen und wiederkehrenden Tätigkeiten der Grundversorgung. Hierzu zählen insbesondere die Körperpflege, die Ernährung und die Mobilität. Pflegebedürftige mit Pflegegrad werden bei der Grundpflege von der Pflegekasse unterstützt. Bei einer vorübergehenden Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit bedarf es für die häusliche Krankenpflege einer ärztlichen Verordnung, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

In der teilstationären und vollstationären Pflege wird die Grundpflege in der Einrichtung durch Pflegekräfte durchgeführt. In der häuslichen Pflege können Pflegebedürftige die Grundpflege auch durch pflegende Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder aber Pflegekräfte in der 24 Stunden Betreuung erhalten. Insbesondere im Bereich der 24 Stunden Betreuung ist es wichtig, die aktivierende Pflege und Grundpflege von der medizinischen Behandlungspflege zu unterscheiden. Eine aktivierende und direkte Pflege wird von den Pflegekräften der SHD Dortmund GmbH angeboten – eine medizinische Behandlungspflege jedoch nicht. Ist eine medizinische Fachpflege, beispielsweise für Injektionen oder Wundversorgung notwendig, kann ein ambulanter Pflegedienst mit der 24 Stunden Betreuung kombiniert werden.

Für mehr Informationen steht Ihnen das Team der SHD Seniorenhilfe Dortmund gerne zur Verfügung. Treten Sie einfach zu uns in Kontakt!