Dank der sich kontinuierlich verbessernden Gesundheitsversorgung in Deutschland leben viele Senioren auch noch im hohen Alter alleine in ihrer Wohnung oder ihrem Haus. Viele ältere Menschen genießen ihr Rentenalter und bewältigen ihren Alltag eigenhändig. Irgendwann kommt jedoch in den meisten Fällen die Zeit, in der der Alltag aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen zunehmend schwerer fällt. Das betrifft vor allem Haushaltsaufgaben wie Kochen oder Putzen und Arbeiten im Garten. Können diese Aufgaben nicht von nahestehenden Personen oder Angehörigen übernommen werden, ist eine externe Unterstützung durch eine Haushaltshilfe ratsam. Je nach Gesundheitszustand oder Pflegegrad bezuschusst oder übernimmt die Kranken- oder Pflegeversicherung die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Überblick
Für welche Personen ist eine Haushaltshilfe sinnvoll?
Wenn Senioren oder Pflegebedürftige wegen gesundheitlicher bzw. körperlicher Einschränkungen auf Unterstützung bei Haushaltsaufgaben angewiesen sind, bietet sich eine Haushaltshilfe an. Eine Haushaltshilfe übernimmt alle im Haushalt anfallenden Arbeiten, die Senioren und Pflegebedürftige aufgrund des damit verbundenen Zeit- und Kraftaufwandes nicht mehr selbst durchführen können. Die Dienstleistungen einer Haushaltshilfe entlasten dadurch nicht nur ältere und kranke Menschen, sondern auch deren pflegende Angehörige. Neben der stundenweisen Betreuung als Alltagsbegleitung und Essen auf Rädern handelt es sich bei der Haushaltshilfe um eine beliebte Dienstleistung für Senioren.
Grundsätzlich beschäftigen Senioren eine Haushaltshilfe, wenn ihnen die Zeit oder die physische Fähigkeit fehlt, Haushaltstätigkeiten selbst zu erledigen. Deshalb empfiehlt sich eine Haushaltshilfe insbesondere dann, wenn Senioren alleine zu Hause noch gut zurechtkommen und nur für schwerere Haushaltsaufgaben Hilfe brauchen. Bei diesen Senioren ist ein Umzug in betreutes Wohnen oder in ein Pflegeheim nicht notwendig.
Der Vorteile einer Haushaltshilfe ist die Erledigung von Aufgaben, die aktuell anstehen. Sie kümmert sich um die Wäsche oder geht einkaufen, wenn der Kühlschrank leer ist. Haushaltshilfen packen also genau da an, wo im Moment Hilfe benötigt wird. Bei den typischerweise tagtäglichen Schwankungen in Bezug auf Kraft und Befinden von Senioren ist diese Unterstützung im Haushalt eine echte Hilfe. Auch Angehörige sind beruhigt, wenn sie wissen, dass ihre Familienmitglieder versorgt werden.
Welche Aufgaben übernimmt eine Haushaltshilfe?
Haushaltshilfen für Senioren übernehmen Aufgaben rund um den Haushalt. Hierzu gehören beispielsweise:
- Aufräumen
- Putzen
- Kochen
- Einkaufen
- Wäsche waschen und bügeln
- Blumen gießen
- leichte Gartenarbeiten
Nicht übernommen werden jedoch Aufgaben, die in den Bereich einer Pflegekraft fallen, wie etwa Hilfestellung beim Essen und Trinken, Umlagern im Bett oder Grundpflege und Körperhygiene. Diese Aufgaben übernehmen entweder pflegende Angehörige, Pflegekräfte vom ambulanten Pflegedienst oder Betreuungskräfte in der 24 Stunden Betreuung, sofern es sich nicht um Aufgaben in der medizinischen Behandlungspflege handelt. Haushaltshilfen sind keine Pflegefachkräfte. Sie verabreichen keine Medikamente und führen keine Aufgaben in der Grundpflege durch.
Haushaltshilfe und Pflegegrad – alle Infos
Unter bestimmten Umständen können Senioren eine Unterstützung von der Pflegekasse erhalten, um die Kosten für eine Haushaltshilfe aufzufangen. Grundsätzlich gilt hierfür ein anerkannter Pflegegrad als Voraussetzung. Reichen die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht aus, müssen Pflegebedürftige den Restbetrag selbst bezahlen.
Monatlicher Entlastungsbetrag
Schon ab Pflegegrad 1 steht Pflegebedürftigen der monatliche Entlastungsbetrag bis zu 125,00 € zu. Diese Entlastungsleistungen sind nach § 45 b SGB XI zweckgebunden und müssen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen oder zur Förderung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen eingesetzt werden. Der monatliche Entlastungsbetrag kann für nach Landesrecht anerkannte und entsprechend qualitätsgesicherte Dienstleistungen verwendet werden, also beispielsweise für eine stundenweise Betreuung von der SHD oder eine zugelassene Haushaltshilfe. Im Idealfall wird mit der Pflegekasse auch das Abrechnungsmodell erörtert. Gängig ist, Belege über die entstandenen Kosten einzureichen und erstatten zu lassen. Wichtig ist also, bei der Auswahl der Haushaltshilfe oder Alltagshilfe auf die erforderliche Qualifikation zu achten. Bei zertifizierten Anbietern wie der SHD Seniorenhilfe Dortmund stellt die Kostenübernahme kein Problem dar. Anders könnte es aussehen, wenn eine Haushaltshilfe privat engagiert wird.
Pflegegeld
Ab Pflegegrad 2 kann die Pflegekasse an Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege ein monatliches Pflegegeld überweisen. Bei Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige aktuell 332,00 €, bei Pflegegrad 3 einen Betrag in Höhe von 573,00 €, bei Pflegegrad ein Pflegegeld in Höhe von 765,00 € und mit Pflegegrad 5 sogar 947,00 €. Das Pflegegeld wird zur freien Verfügung ausgezahlt. In den meisten Fällen geben Pflegebedürftige das Geld als Aufwandsentschädigung an pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn weiter. Allerdings könnte das Pflegegeld auch für die Abrechnung mit einer Haushaltshilfe verwendet werden.
Verhinderungspflege
Ebenfalls ab Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige Anspruch auf Verhinderungspflege. Das Beantragen der Verhinderungspflege dient zur Überbrückung, wenn pflegende Angehörige oder Pflegepersonen verhindert sind; beispielsweise durch eigene Krankheit oder Urlaub. Die Pflegekassen zahlen aktuell bis zu 1612,00 € im Jahr für die Verhinderungspflege, was durch Anteile einer nicht ausgeschöpften Kurzzeitpflege noch gesteigert werden kann. Dieses Budget kann auch für eine anerkannte Haushaltshilfe genutzt werden.
Pflegesachleistungen
Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Pflegesachleistungen beantragen, die für die Bezahlung von professionellen Pflegediensten genutzt werden. Werden diese Sachleistungen nicht ausgeschöpft, können bis zu 40 % hiervon als Umwandlungsanspruch in andere anerkannte Leistungen fließen. Dies geschieht unter der Voraussetzung der Entlastung. Erfüllt die Haushaltshilfe diese Kriterien, können Pflegesachleistungen auch hierfür genutzt werden.
Haushaltshilfe ohne Pflegegrad
Sofern es der Gesundheitszustand notwendig macht, können auch Krankenkassen vorübergehend die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Dies kommt insbesondere nach einer Krankenhausbehandlung, einer Operation, einer Reha oder einer Erkrankung bzw. Verschlechterung der Krankheit in Betracht. Wer seinen Haushalt vorübergehend nicht eigenständig weiterführen kann, sollte sich für eine Notwendigkeitsbescheinigung an den behandelnden Arzt und danach an die Krankenkasse wenden.
Kommt auch diese Möglichkeit nicht in Betracht, kann eine Haushaltshilfe privat angestellt werden, die dann aber auch selbst bezahlt werden muss. Hier muss darauf hingewiesen werden, dass Senioren dann – je nach Engagement der Haushaltshilfe – in die Position des Arbeitgebers rutschen, was organisatorischen Aufwand in Bezug auf Anmeldungen, Abrechnungen, Sozialabgaben und Steuern bedeutet. Bei der privaten Anstellung einer Haushaltshilfe müssen mit Kosten von bis zu 30,00 € die Stunde gerechnet werden. Wird die Haushaltshilfe über eine Agentur engagiert, kümmert sich diese um die gesetzlichen Sozialabgaben und Steuern.
Was sollte bei der Auswahl einer Haushaltshilfe geachtet werden?
Eine Haushaltshilfe kümmert sich um alle anfallenden Arbeiten im Haushalt. Das eigene Zuhause stellt einen Rückzugsort dar. Sie ist also in einem privaten Bereich tätig. Dementsprechend ist hierfür ein hohes Maß an Vertrauen erforderlich. Natürlich „kennt“ man zu Beginn eine Haushaltshilfe nicht. Deshalb sollte zunächst auf Sympathie geachtet werden, damit eine angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen kann. Um sich besser „beschnuppern“ zu können, bietet sich ein bezahltes Probearbeiten an. Der Probelauf sollte im Vorhinein in Bezug auf Arbeitszeit und Entgelt geplant werden. Nach ein paar Stunden können sich alle Beteiligten ein besseres Bild davon machen, ob die Zusammenarbeit klappen könnte.
Auch während der Zusammenhang sollte respektvoll kommuniziert werden. Die gewünschten Aufgaben sollten der Haushaltshilfe so klar wie möglich erläutert werden. Durch die Klärung, worauf Wert gelegt wird und was wichtig ist, werden Missverständnisse minimiert.
Ansonsten gibt es weitere wichtige Punkte, die – je nach Beschäftigungsmodell – berücksichtigt werden müssen:
- Die Haushaltshilfe muss legal engagiert werden. Wer Schwarzarbeit billigt oder befürwortet, wird mit hohen Bußgeldern bestraft. Illegale Beschäftigungen ohne Sozialversicherungen bringen Konsequenzen mit sich. Verletzt sich die nicht krankenversicherte Haushaltshilfe während der Arbeit, müssen Arbeitgeber für Behandlungskosten aufkommen.
- Es sollte sichergestellt werden, dass die Haushaltshilfe bei der Hausrat- bzw. Haftpflichtversicherung mitversichert werden kann oder selbst entsprechend versichert ist.
- Vor der Schlüsselübergabe sollten sich Auftraggeber und Haushaltshilfe erst einmal kennenlernen. Die Übergabe des Schlüssels sollte zur Absicherung mittels Quittung erfolgen.
- Ein Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten ist grundsätzlich notwendig für die Zusammenarbeit. Dennoch sollten keine wertvollen Gegenstände oder etwa Bargeld offen im Haushalt herumliegen. Hierbei handelt es sich nicht um Misstrauen, sondern eine Vorsichtsmaßnahme.
- In einem respektvollen Miteinander sollte es auch möglich sein, Kritik zu äußern. Die Arbeiten der Haushaltshilfe dürfen kontrolliert und beanstandet werden, um zu prüfen, ob Auftraggeber mit der Leistung zufrieden sind.
- Auch wenn die Haushaltshilfe sympathisch ist – falls ein Auftraggeber mit deren Leistung kontinuierlich unzufrieden ist, sollte unter Einhaltung gesetzlicher Fristen gekündigt werden.
Letztendlich ist es nicht nur wichtig, dass sich alle Beteiligten gut verstehen. Es müssen klare Absprachen zu Tätigkeiten getroffen werden. So kann eine Haushaltshilfe nicht nur den Alltag erleichtern, sondern auch ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause ermöglichen.
Fazit
Eine Haushaltshilfe kümmert sich um alle Aufgaben im Haushalt. Insbesondere für Senioren stellen Haushaltshilfen eine wichtige Unterstützung dar. Häufig lassen im Alter die körperlichen Kräfte nach, während der Verstand noch gut funktioniert. Um dennoch in den eigenen vier Wänden leben zu können, benötigen ältere Menschen praktische Hilfe. Eine Haushaltshilfe erledigt dabei genau die Aufgaben, die Senioren nicht mehr bewerkstelligen können. Sie putzen auf Wunsch die Wohnung, gehen einkaufen, kümmern sich um saubere Kleidung und bereiten die Mahlzeiten zu. In vielen Fällen werden die Kosten für eine Haushaltshilfe sogar von der Pflegekasse übernommen, sofern eine Pflegebedürftigkeit festgestellt und eine Eingliederung in einen Pflegegrad erfolgt ist. Hierdurch können auch die Kosten für unsere stundenweise Betreuung reduziert werden. Aber auch die Krankenkasse kann bei der Finanzierung einer Haushaltshilfe weiterhelfen, sofern ein eher kurzfristiger Zeitraum nach einem Klinikaufenthalt oder Eingriff überbrückt werden muss.
Haushaltshilfen tragen demnach dazu bei, dass Senioren trotz körperlicher Beeinträchtigungen weiter in ihren vier Wänden bleiben können. Was sie jedoch an Aufgaben nicht übernehmen können und dürfen, sind grundpflegerische Tätigkeiten. Sie helfen also nicht beim An- und Ausziehen, Waschen und Duschen oder beim nächtlichen Toilettengang. Wer in diesem Bereich ebenfalls Unterstützung benötigt, kann jedoch auf die 24 Stunden Betreuung der SHD Seniorenhilfe Dortmund zurückgreifen. Bei diesem Konzept wohnt die Betreuerin mit im Haushalt und kümmert sich vor Ort neben hauswirtschaftlichen Aufgaben auch um Tätigkeiten aus der Grundpflege und dem Alltag.
Informieren Sie sich jetzt über das Leistungsspektrum in der 24 Stunden Betreuung beim Team der SHD Seniorenhilfe Dortmund!