Zum 1. Januar 2025 ist die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Jahr des Heimaufenthalts bundesweit auf 2984 Euro pro Monat gestiegen. Die finanzielle Entlastung durch Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist groß. Durch verschiedene Vergünstigungen und Zuschüsse können die Kosten um mehr als 50 Prozent auf unter 1800 Euro pro Monat sinken.
Von Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund
Die Kosten für einen Pflegeheimplatz in Deutschland sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen und variieren je nach Bundesland und Einrichtung erheblich. Mit der steigenden Zahl Pflegebedürftiger – aktuell etwa 5,7 Millionen, von denen rund 800.000 in Pflegeheimen untergebracht sind – wächst auch die finanzielle Belastung für Betroffene und ihre Angehörigen. Darüber berichtet der MDR (https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Pflegeheim-Wie-hoch-sind-die-Kosten,pflegeheimkosten100.html). Zum 1. Januar 2025 ist die durchschnittliche Eigenbeteiligung im ersten Jahr des Heimaufenthalts bundesweit auf 2.984 Euro pro Monat gestiegen. Regional gibt es dabei große Unterschiede. In Bremen liegt der Eigenanteil bei 3456 Euro, während er in Sachsen-Anhalt mit 2443 Euro deutlich niedriger ausfällt. Diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Dazu zählen Pflege- und Betreuungskosten, die teilweise von der Pflegeversicherung übernommen werden, sowie Unterkunft und Verpflegung, die vollständig von den Bewohnern selbst zu tragen sind. Hinzu kommen Investitionskosten für Bau, Instandhaltung und Modernisierung der Einrichtungen, die ebenfalls auf die Heimbewohner umgelegt werden.
Für viele Pflegebedürftige bleibt ein erheblicher Eigenanteil bestehen
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Pflegekosten mit festen Beträgen, abhängig vom Pflegegrad. Zusätzlich gibt es seit Januar 2024 gestaffelte Zuschüsse, die mit der Dauer des Heimaufenthalts steigen, um die finanzielle Belastung etwas abzufedern. Diese Zuschüsse reichen von 15 Prozent im ersten Jahr bis zu 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Dennoch bleibt für viele Pflegebedürftige ein erheblicher Eigenanteil bestehen, der oft nur schwer zu tragen ist. Die Bundesregierung plant daher eine Pflegereform, die bis 2028 schrittweise umgesetzt werden soll. Ziel ist es, Pflegebedürftige und ihre Familien finanziell zu entlasten sowie die Ausbildung in der Pflegebranche zu verbessern.
Im Zuge dieser Reform wurde der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens erhöht. Kinderlose über 23 Jahren zahlen einen zusätzlichen Zuschlag, wodurch ihr Beitragssatz auf 4,2 Prozent steigt. Angesichts der steigenden Kosten für Pflegeheime ist es wichtig, sich frühzeitig mit den individuellen finanziellen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern und die verschiedenen Finanzierungsmodelle machen eine rechtzeitige Planung unerlässlich, um mögliche finanzielle Engpässe zu vermeiden.
Bis zu 901 Euro beim Pflegegeld auf Stufe 5
Im Vergleich dazu kann die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft deutlich günstiger sein. Ebenso verbleibt die zu betreuenden Personen auch noch im gewohnten Lebensumfeld. Die monatlichen Kosten für eine Betreuungskraft setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen und beginnen im günstigsten Fall bei 3160 Euro. Dieser Grundkostenbeitrag deckt den Einsatz der Betreuungskraft sowie die Serviceleistungen ab und kann je nach individuellen Anforderungen variieren. Entscheidend für die Höhe sind beispielsweise die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, die Notwendigkeit von Nachtarbeit oder Unterstützung bei der Grundpflege sowie gewünschte Sprachkenntnisse oder weitere Qualifikationen wie ein Führerschein. An bestimmten Feiertagen wie Ostern, Weihnachten und Neujahr fallen zudem Zuschläge an. Insgesamt können die monatlichen Kosten bis zu 3600 Euro betragen oder in einzelnen Fällen darüber hinausgehen.
Der Vorteil: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Entlastungen und Zuschüsse in Anspruch zu nehmen. Pflegebedürftige erhalten je nach Pflegegrad Pflegegeld, das zur Deckung der Betreuungskosten verwendet werden kann. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich über die Pflegekasse geltend zu machen, sofern ein anerkannter Pflegedienst in Anspruch genommen wird. Das reicht von 125 Euro beim Pflegegeld der ersten Stufe bis 901 Euro beim Pflegegeld auf Stufe 5. Ab Pflegegrad 2 kann zudem eine Umwandlung von bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen erfolgen, wodurch weitere Kostenübernahmen durch die Pflegekasse möglich sind. Diese Umwandlung erfordert keinen besonderen Antrag mehr, sondern kann durch eine einfache Mitteilung auf der Service-Rechnung umgesetzt werden.
Finanzielle Entlastung bei Betreuung in häuslicher Gemeinschaft
Zusätzliche steuerliche Vorteile lassen sich durch die Anerkennung der Betreuung als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG nutzen. Hierdurch können jährlich bis zu 20.000 Euro geltend gemacht werden, was zu einer Steuerermäßigung von bis zu 4000 Euro führen kann. Eine weitere finanzielle Entlastung bietet die Verhinderungspflege, die bei Vorliegen eines Pflegegrads mit bis zu 1612 Euro pro Jahr von der Pflegeversicherung übernommen wird. Zusätzlich kann nicht genutztes Budget für Kurzzeitpflege zur Reduzierung der Betreuungskosten genutzt werden, wodurch jährlich weitere 806 Euro erstattet werden können. Das bedeutet: Durch das Pflegegeld, den zusätzlichen Entlastungsbetrag zum Pflegegeld in Kombination mit der Umwandlung von bis zu 40 Prozent des Sachleistungsanspruchs, steuerliche Vorteile durch haushaltsnahe Dienstleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können die selbst zu tragenden Kosten für die häusliche Betreuung um mehr als 50 Prozent reduziert werden.
Die SHD Seniorenhilfe Dortmund erstellt unverbindlich ein Angebot, das an die persönliche Situation und den Betreuungsbedarf angepasst wird. Kunden zahlen später stets die gleiche Summe. Es kommen keine versteckten Kosten wie Vermittlungsgebühren oder Reisekosten auf die Kunden zu. Unter www.shd-dortmund.de/seniorenbetreuung-kosten/ können Kunden innerhalb umgehend eine vorläufige Preisindikation und ein konkretes Bild über ihre voraussichtlichen monatlichen Kosten erhalten.