haken-gold

Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Pflegegrad 3

Voraussetzungen & Leistungen

Grundvoraussetzung für die Einstufung in einen Pflegegrad ist ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit bzw. auf Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung. Nach Antragstellung beauftragt die Pflegekasse bei gesetzlich Versicherten den Medizinischen Dienst (MD) und bei privat Versicherten Gutachter von Medicproof mit der Pflegebegutachtung nach Maßgabe des Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Für eine Einstufung in den Pflegegrad 3 ist eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ erforderlich. Beim mittleren der fünf Pflegegrade ist über einen längeren Zeitraum von umfangreicheren Einschränkungen im Alltag auszugehen.

Pflegegeld: Tipps zur Beantragung

Überblick

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Einstufung in einen Pflegegrad – unabhängig dessen Höhe – erfolgt nur auf Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit und auf Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung. 
  • Versicherte werden in den Pflegegrad 3 eingestuft, wenn sie schwer in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind. Nach dem Neuen Begutachtungsassessment entspricht dies einem Punktewert zwischen 47,5 und weniger als 70 Punkte.
  • Zu den Leistungen bei Pflegegrad 3 gehören Geld- und Sachleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, stationäre Pflege, Verhinderungspflege und weitere Zuschüsse.
  • Pflegebedürftige mit PG3 erhalten auch den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 €. 

Wer hat Anspruch auf Pflegegrad 3?

Bis zum Jahr 2016 wurden Pflegebedürftige in Pflegestufen 0, 1, 2 und 3 eingeteilt. Seit dem 01.01.2017 wurden durch das neue Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG 2) die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5 eingeführt, um die alten Pflegestufen zu ersetzen. Für den Pflegegrad 3 gilt die Voraussetzung einer schweren Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit, was mit der früheren Pflegestufe 2 oder der Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz verglichen werden kann. 

Ebenfalls zum 01.01.2017 wurde das Neue Begutachtungsassessment (NBA) als allgemein gültiges Instrument zur Begutachtung und Beurteilung eingeführt, an dem sich alle Gutachter bei der Pflegebegutachtung orientieren. Das NBA setzt sich aus sechs verschiedenen Modulen zusammen, die überprüft und bewertet werden. In diesen Bereichen werden sowohl körperliche als auch kognitive Fähigkeiten betrachtet. Die Bewertung erfolgt auf Basis eines Punktesystems zwischen 0 und 100 Punkten mit einer vorgegebenen Gewichtung. Ein Wert von 100 Punkten entspricht danach dem höchsten Grad der Unselbstständigkeit. Am Ende der Pflegebegutachtung werden alle Punkte aus den Modulen in Anlehnung an die Gewichtung zusammenaddiert. Aus dieser Punkte-Summe können die Gutachter dann eine Empfehlung für einen Pflegegrad aussprechen, die von den Pflegekassen in der Regel übernommen wird. Für die Einstufung in den Pflegegrad 3 sind zwischen 47,5 und weniger als 70 Punkte erforderlich. 

Nachstehende Module stellen den Inhalt der Pflegebegutachtung dar:

 

 ModulInhalt
1MobilitätSind Antragsteller in der Lage, eigenständig zu laufen, sich hinzusetzen und wieder aufzustehen? Wie sicher werden Treppen hoch- und heruntergestiegen? Ist eine Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen erforderlich?
2Kognitive und kommunikative FähigkeitenWie präsentieren sich Versicherte im Gespräch? Wirken sie orientiert oder eher desorientiert? Können sie sinnvolle Entscheidungen treffen? Werden Risiken wahrgenommen?
3Verhaltensweisen und psychische ProblemlagenPräsentieren sich Antragsteller ängstlich oder aggressiv? Sind psychische Probleme bekannt? Können Gefahren wie Eigen- oder Fremdschädigungen festgestellt werden?
4Selbstversorgung Machen Versicherte einen gepflegten Eindruck? Ist bei der Körperhygiene Unterstützung erforderlich? Wie ist der Ernährungszustand und wer kümmert sich um Einkäufe und Mahlzeiten?
5Bewältigung und selbstständiger Umgang mit therapie- und krankheitsbedingten Anforderungen und BelastungenWelche Medikamente wurden verschrieben? Kontrolliert jemand die Einhaltung von Medikamentenplänen und Therapien? Welche Unterstützung muss für Verbandswechsel oder ähnliche Maßnahmen geleistet werden?
6Gestaltung des Alltagslebens und soziale KontakteHaben Antragsteller einen festen Tagesablauf? Wie organisieren sie ihren Tag? Gibt es Freunde und soziale Kontakte? Werden Hobbys gepflegt?

In jedem Modul prüfen die Gutachter vom Medizinischen Dienst oder von Medicproof bis zu 16 Kriterien, die sie danach durch Punkte bewerten. Diese Punkte werden nach der Gewichtung zusammengerechnet und ergeben eine Summe, die eine Einstufung in einen Pflegegrad ermöglicht. Je selbstständiger Antragsteller bei der Begutachtung wirken, desto weniger Punkte werden auch zuerkannt. Und umso geringer später die Punkte ausfallen, desto niedriger wird auch der Pflegegrad. Für den Pflegegrad 3 müssen mindestens 47,5 Punkte und höchstens bis zu 70 Punkte erreicht werden. 

Diese Punkte gelten für die verschiedenen Pflegegrade: 

 

PflegegradVoraussetzungPunkte NBA
PG1geringe Beeinträchtigung 12,5 bis unter 27
PG2erhebliche Beeinträchtigung27 bis unter 47,5
PG3schwere Beeinträchtigung47,5 bis unter 70
PG4schwerste Beeinträchtigung 70 bis unter 90
PG5schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung90 bis 100

Leistungen bei Pflegegrad 3

Im Gegensatz zu den alten Pflegestufen wird bei den neuen Pflegegraden nicht mehr darauf abgezielt, wie viel Zeit die Pflege in Anspruch nimmt, sondern wie stark Pflegebedürftige in ihrem Alltag eingeschränkt sind. Beim Pflegegrad 3 wurde nach § 15 SGB XI eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ festgestellt. Diese Beeinträchtigungen müssen mindestens ein halbes Jahr andauern.

Deshalb ist bei Pflegebedürftigen mit PG3 davon auszugehen, dass sie umfangreiche Unterstützung und Hilfe im Alltag benötigen. Viele Aufgaben können nicht mehr eigenständig ausgeführt werden. Mit Pflegegrad 3 steht Versicherten das gesamte Spektrum an Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Verfügung. Vom Pflegegeld in der häuslichen Pflege über die Pflegeleistungen für ambulante Pflegedienste bis hin zu Zuschüssen für die Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege wird auch die vollstationäre Pflege bezuschusst. Unabhängig vom Pflegegrad besteht auch der Anspruch auf monatliche Entlastungsleistungen bis zu 125,00 €.

Die Leistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick:

 

LeistungInfo
Pflegegeld545,00 € pro Monat
Pflegesachleistungen1363,00 € pro Monat
Tagespflege/Nachtpflege1298,00 € pro Monat
Kurzzeitpflege1774,00 € pro Jahr
Verhinderungspflege1612,00 € pro Jahr
Vollstationäre Pflege1262,00 € pro Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen125,00 € pro Monat
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittelbis 40,00 € pro Monat
Hausnotrufsystembis 25,50 € pro Monat
Wohngruppenzuschlagbis 214,00 € pro Monat
Anschubfinanzierung Pflege-Wohngruppeneinmalig 2.500,00 €
Zuschüsse zur Anpassung des Wohnumfeldesbis 4.000,00 € pro Gesamtmaßnahme
Pflegeberatungkostenloses Beratungsangebot, halbjährlicher Anspruch
Pflegekursefür Angehörige kostenlos
Pflegezeit/kurzzeitige ArbeitsverhinderungPflegeunterstützungsgeld für Angehörige

Pflegegeld bei Pflegegrad 3

Beim Pflegegeld handelt es sich um eine monatliche Leistung der Pflegekasse, die Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege überwiesen wird. In den meisten Fällen wird das Pflegegeld als Aufwandsentschädigung an pflegende Angehörige weitergegeben. Es können jedoch auch andere Hilfen mit dem Pflegegeld finanziert werden. Das Geld wird zur freien Verwendung ausgezahlt. Mit Pflegegrad 3 haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 545,00 € pro Monat. Werden gleichzeitig Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen, reduziert sich das Pflegegeld. 

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3

Werden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 von einem ambulanten Pflegedienst zu Hause versorgt, stehen ihnen für die Vergütung des Pflegedienstes monatliche Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1363,00 € zur Verfügung. Häufig rechnen Pflegedienste die Kosten unmittelbar mit der Pflegekasse ab. Wird der Anspruch auf Pflegesachleistungen nicht ganz ausgeschöpft, kann anteilig Pflegegeld ausgezahlt werden. In diesen Fällen wird von einer Kombinationsleistung gesprochen, um Pflegesachleistungen mit Pflegegeld zu kombinieren. 

Tagespflege und Nachtpflege

Bei der Tagespflege und Nachtpflege werden Pflegebedürftige über Tag bzw. über Nacht stationär in einer Pflegeeinrichtung untergebracht. Ansonsten wohnen sie zu Hause. Mit Pflegegrad 3 stehen dafür 1298,00 € pro Monat zur Verfügung. Die Tages- und Nachtpflege soll Angehörige entlasten. Das Budget reicht je nach Pflegeinrichtung und Kosten für etwa ein bis zwei Tage oder aber Nächte pro Woche aus. 

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3

Durch eine Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige für den Zeitraum, in dem die reguläre Pflege zu Hause aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Für die Kurzzeitpflege stehen bei Pflegegrad 3 jährlich 1774,00 € zur Verfügung. Der Leistungsanspruch ist auf maximal 56 Tage oder acht Wochen im Jahr beschränkt. Dieser Leistungsbetrag kann jedoch beispielsweise durch die Entlastungsleistungen sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen aus der Verhinderungspflege auf bis zu 3511,00 € erhöht werden. Auch ist es möglich, nicht ausgeschöpfte Leistungen für die Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege zu übertragen.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3

Mit der Verhinderungspflege besteht bei Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege die Möglichkeit, vorübergehend einen ambulanten Pflegedienst oder aber eine andere Pflegeperson zu bezahlen. Bei Pflegegrad 3 steht für einen ambulanten Pflegedienst oder andere – nicht mit Pflegebedürftigen verwandten – Pflegepersonen ein Betrag in Höhe von 1612,00 € zur Verfügung. Springen nahe Angehörige für die Versorgung als Verhinderungspflege ein, erhalten diese mit 817,50 € das Eineinhalbfache des normalen Pflegegeldes. Grundsätzlich gilt der Anspruch für bis zu 42 Tage bzw. sechs Wochen pro Jahr. 

Werden im Jahr die Mittel für die Verhinderungspflege nicht in Anspruch genommen, kann der Betrag für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Aus diesen beiden Leistungen lassen sich so 3386,00 € für die Kurzzeitpflege sammeln. Wird die jährliche Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann nur ein Betrag in Höhe von 806,00 € für die Verhinderungspflege verwendet werden, sodass maximal 2418,00 € zur Verfügung stehen. 

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 3

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten von der Pflegeversicherung 1262,00 € pro Monat, wenn sie vollstationär im Pflegeheim versorgt werden. Dieser Zuschuss soll einen Teil der Pflegekosten finanzieren. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim sowie Investitionskosten müssen selbst getragen werden. Zu den nicht-pflegespezifischen Kosten kann ein weiterer Zuschuss geleistet werden. Dieser Zuschuss zum Eigenanteil wird prozentual berechnet und richtet sich danach, wie lange die stationäre Pflege bereits andauert. 

Monatlicher Entlastungsbetrag

Alle Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben in häuslicher Pflege einen Anspruch auf monatliche Entlastungs- und Betreuungsleistungen. Der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € soll für die Erhaltung und Förderung der Selbstständigkeit genutzt werden. Eingesetzt werden kann der Betrag zum Beispiel für Angebote der Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder für die Alltagsunterstützung gemäß § 45 a SGB XI. Oft wird dieser Betrag zur Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen verwendet; beispielsweise durch Haushaltshilfen, Einkaufshilfen oder Alltagsbegleitern. Wichtig dabei ist, dass nur Leistungen in der Alltagsunterstützung genutzt werden, die nach Landesrecht zugelassen sind. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund ist ein gemäß § 45 a SGB XI anerkannter Anbieter von Entlastungsleistungen und darf deshalb direkt mit der Pflegekasse abrechnen! Diese Anerkennung der SHD geht mit weiteren Vorteilen einher, über die auf der Seite Übersicht Entlastungsleistungen informiert wird.

Mitunter besteht bei PG3 die Möglichkeit, die Pflegesachleistungen teilweise in den Entlastungsbetrag umzuwandeln. Werden die Sachleistungen nicht vollständig verwendet, können gemäß § 45 a SGB XI bis zu 40 % des Anspruchs für Leistungen zur Alltagsunterstützung genutzt werden. Wird hingegen der Entlastungsbetrag nicht ganz oder auch gar nicht aufgebraucht, können die restlichen Beträge noch bis zum 30.06. des Folgejahres abgerufen werden. Danach erlischt der Anspruch. 

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Jeder Krankenversicherte hat unabhängig vom Pflegegrad einen Anspruch auf Hilfsmittel von der Krankenkasse, die nach ärztlicher Verordnung erstattet werden. Im Gegensatz dazu ist bei den Pflegehilfsmitteln ein Pflegegrad notwendig. Pflegehilfsmittel sind technische Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder Waschwagen. Bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch handelt es sich hingegen um Desinfektionsmittel, Schutzkittel, Einweghandschuhe oder Bettschutzeinlagen. Bei Pflegegrad 3 werden für diese zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel monatlich 40,00 € erstattet. 

Oft bieten Sanitätshäuser einen Versand von optimal auf die Situation abgestimmten Hilfsmittel-Paketen an. Die Abrechnung mit der Pflegekasse wird dann vom Sanitätshaus durchgeführt. 

Hausnotrufsystem

Mit einem mobilen oder stationären Hausnotrufsystem können Pflegebedürftige schnell und unkompliziert einen Notfall melden. Hierfür erhalten Pflegebedürftige in häuslicher Pflege unabhängig vom Pflegegrad einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 25,50 € pro Monat. Der einmalige Anschluss des Hausnotrufs wird mit 23,00 € bezuschusst, sofern es sich um ein anerkanntes Notrufsystem handelt und der Anbieter den aktuellen Kassenverträgen zugestimmt hat. 

Finanzierung von betreuten Wohngruppen und Wohngruppenzuschlag

Leben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 gemeinsam mit anderen Pflegebedürftigen in einer Wohngruppe, besteht ein Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214,00 € pro Monat. Für die Gründung von Wohngruppen kann eine Anschubfinanzierung für jeden Pflegebedürftigen mit Pflegegrad von bis zu 2.500,00 € beantragt werden. Gedeckelt wird die Finanzierungshilfe auf einen Betrag von 10.000,00 € je WG. Es können also bis zu vier WG-Bewohner davon profitieren.

Wohnraumanpassung

Müssen für eine häusliche Pflege Umbaumaßnahmen in der Wohnung von Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad notwendig sein, kann sich die Pflegeversicherung an den Kosten des Umbaus beteiligen. Für jede notwendige Baumaßnahme wie beispielsweise ein barrierefreies Badezimmer kann ein Zuschuss von bis zu 4000,00 € geleistet werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, können bis zu 16000,00 € von der Pflegeversicherung übernommen werden. 

Pflegeberatung und Pflegekurse

Bereits innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag auf Pflegeleistungen haben Versicherte einen Anspruch auf eine Pflegeberatung. Der jeweilige Ansprechpartner wird Antragstellern durch die Pflegeversicherung benannt. Ist es nicht möglich, innerhalb dieses Zeitraums eine Pflegeberatung durchzuführen, wird ein Beratungsgutschein von der Pflegeversicherung übermittelt. Mit diesem kann auf Kosten der Pflegeversicherung eine unabhängige Beratungsstelle aufgesucht werden. Privat Versicherte erhalten die Pflegeberatung in der Regel über das Unternehmen Compass Private Pflegeberatung. 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die Pflegegeld beziehen, müssen gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI halbjährlich an einer Pflegeberatung teilnehmen. Geschieht dies nicht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Der Beratungseinsatz darf dennoch nicht mit der Pflegeberatung gemäß § 7 a SGB XI verwechselt werden. Diese hat die Pflegeorganisation zum Ziel und wird zu Beginn der Pflegebedürftigkeit durchgeführt. 

Pflegenden Angehörigen werden kostenlose Pflegekurse von der Pflegeversicherung angeboten. Diese werden insbesondere für die Pflege von Menschen mit Demenz empfohlen, um sich über die verschiedenen Stadien der Erkrankung zu informieren. Pflegekurse vermitteln auch praktisches Wissen. 

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegezeit

Arbeitnehmer dürfen sich bei plötzlich auftretenden Pflegesituationen für einen Zeitraum von bis zu zehn Arbeitstagen von ihrer Arbeit freistellen lassen, damit sie für betroffene Familienangehörige eine Pflege organisieren können. Für diese Zeit kann die Pflegeversicherung ein Pflegeunterstützungsgeld leisten. Dies ist jedoch davon abhängig, dass es sich bei der pflegebedürftigen Person um einen nahen Angehörigen handelt und davon auszugehen ist, dass eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Die Pflegezeit muss unmittelbar beim Arbeitgeber beantragt werden. 

Wie wird der Pflegegrad 3 beantragt?

Niemand muss bei der Antragstellung explizit einen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 beantragen. Generell reicht es aus, wenn ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit oder auf Pflegeleistungen bei der zuständigen Pflegekasse gestellt wird. Die Pflegekasse kann über die Krankenkasse erreicht werden. Auf dem Antrag müssen sich die Kontaktdaten von Antragstellern befinden. Außerdem muss der Antrag eigenständig unterschrieben werden. Ist dies aufgrund der gesundheitlichen Situation nicht möglich, kann ein Bevollmächtigter dies erledigen. In diesem Fall muss die Vollmacht dem Antrag beigefügt werden.

Nach der Antragstellung wird die Pflegekasse die notwendigen Formulare übermitteln und die Pflegebegutachtung in Auftrag geben. Die Gutachter vom Medizinischen Dienst oder von Medicproof vereinbaren dann einen Termin zur Pflegebegutachtung, die nach den Kriterien des NBA durchgeführt wird. Hiernach ist für den Pflegegrad ein Punktewert zwischen 47,5 bis unter 70 Punkte erforderlich. Gegen den Bescheid der Pflegekasse kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden. 

Wie stelle ich einen Höherstufungsantrag?

Bei vielen Krankheiten verschlechtert sich der Zustand von Betroffenen trotz Medikamente und Therapien im Laufe der Zeit. Dies gilt insbesondere für Demenz und chronische Erkrankungen, die kontinuierlich fortschreiten. Hat sich der Gesundheitszustand seit der ersten Begutachtung verschlechtert und ist der Bedarf an Hilfe und Unterstützung seitdem höher, sollte man eine Höherstufung beantragen. Mit der Höhe des Pflegegrades steigen auch die Leistungen der Pflegeversicherung. 

Ein Höherstufungsantrag unterscheidet sich kaum vom Erstantrag. Der Antrag auf Höherstufung wird formlos gestellt, muss Kontaktdaten enthalten und eigenhändig unterschrieben werden. Auch hier kann mit entsprechender Vollmacht ein Bevollmächtigter aushelfen. Nach Eingang des Antrages kann die Pflegekasse ein Formular übermitteln, mit dem der gesundheitliche Zustand und die Verschlechterung erfasst werden sollen. Hier kann es helfen, sich Unterstützung von der Pflegeberatung zu suchen, da der Antrag auch begründet werden muss. Die Pflegekasse kann auch eine erneute Pflegebegutachtung in Auftrag geben, bevor eine Entscheidung über die Höherstufung erfolgt. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb eines Monats Rechtsmittel eingelegt werden. 

Widerspruch einlegen

Gegen die Entscheidungen bzw. Bescheide der Pflegeversicherung kann in vielen Fällen Widerspruch eingelegt werden. Häufig ergeben sich Informationen hierzu in der dem Bescheid beiliegenden Rechtsmittel-Belehrung. Gegen den Bescheid über den Pflegegrad kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Gleiches gilt für einen ablehnenden Bescheid über die beantragte Höherstufung. Widersprüche müssen immer schriftlich verfasst und im Idealfall per Einschreiben an die Pflegekasse verschickt werden. Außerdem erfordert ein Widerspruch stets eine Begründung. Nach Eingang eines Rechtsmittels muss die Pflegekasse den zugrundeliegenden Sachverhalt nochmals überprüfen. Sie kann nach Aktenlage entscheiden oder ein weiteres Gutachten in Auftrag geben. Bleibt es bei der ursprünglichen Entscheidung der Pflegekasse, erlässt sie einen ablehnenden Widerspruchsbescheid. Gegen diesen kann innerhalb eines Monats nach Zustellung eine Klage beim zuständigen Sozialgericht eingereicht werden. Hierbei können die Geschäftsstellenbeamten behilflich sein.

Beispiel für Pflegegrad 3

Menschen mit Pflegegrad 3 sind schwer in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Das folgende Beispiel dient zur Veranschaulichung, wie eine solche Situation aussehen kann:

Der 65 Jahre alte Herr Mustermann leidet an Multiple Sklerose und zeigt erste Anzeichen einer Demenz. Im Alltag wird Herr Mustermann von seiner Ehefrau unterstützt, die jedoch ebenfalls gesundheitlich beeinträchtigt ist. Seitdem Herr Mustermann jeden Tag Hilfe benötigt, wurde ein ambulanter Pflegedienst beauftragt. 

Durch die Multiple Sklerose und der damit verbundenen neurologischen Störungen wie Muskelzuckungen und Lähmungen ist Herr Müller in seiner Beweglichkeit eingeschränkt. Gehen fällt ihm schwer und sein Gang ist unsicher. Bei den Treppen bis in die erste Etage, in der sich die Wohnung befindet, benötigt er Hilfe. Draußen nutzt Herr Mustermann einen Gehstock, bis der bereits bestellte Rollator da ist. Seine Ehefrau hilft ihm morgens beim Aufstehen, weil dann Gelenke und Gliedmaßen noch versteift sind. Am Abend geht er je nach Krankheitsschub und Befinden alleine ins Bett. Außerdem hat er während der Krankheitsschübe vorübergehend Sehstörungen.

Beurteilt wird Herr Mustermann im Bereich Mobilität mit 6 Punkten, was nach der Gewichtung 7,5 Punkte ergibt.

Auch im Badezimmer erhält Herr Mustermann Hilfe; seit vier Wochen von einem ambulanten Pflegedienst. Unterstützt werden muss er beim Duschen, Abtrocknen und Anziehen. Auch den Föhn kann Herr Mustermann nicht mehr so lange oben halten, weil dann der Arm zittert. Um das Essen kümmert sich seine Frau, die auch auf die Ernährung ihres Mannes achtet.

Im Bereich Selbstversorgung werden 7 Punkte notiert, was nach der Gewichtung 10 Punkte ergibt. Außerdem empfiehlt der Gutachter einen Duschhocker und Haltegriffe als Hilfsmittel.

Im Gespräch bei der Begutachtung zeigte sich Herr Mustermann ängstlich. Es selbst hat bemerkt, dass er vergesslich geworden ist. Die Diagnose Demenz will er aber nicht akzeptieren. Herr Mustermann zieht sich deshalb sehr zurück und macht einen deprimierten Eindruck. Seine Ehefrau bestätigt, dass er sehr ruhig geworden ist.

In der Begutachtung werden Herrn Mustermann im Modul Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 11 Punkte zugeschrieben, was nach der Gewichtung 15 Punkte ergibt. Da Herr Mustermann auch seine Hobbys aufgegeben hat und nur noch selten Kontakt zu Freunden sucht, werden ihn im Modul Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte 6 Punkte zuerkannt, was 7,5 gewichteten Punkten entspricht.

Gegen die MS wird Herr Mustermann mit starken Medikamenten und Cortison behandelt, um die Schübe zu behandelt. Außerdem muss er sich an eine Basistherapie halten und Krankengymnastik machen. Neben dem ambulanten Pflegedienst soll in Zukunft ein Physiotherapeut zu den Mustermanns nach Hause kommen, weil sich Herr Mustermann draußen nicht mehr weit schmerzlos bewegen kann.

Im Modul Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Belastungen erhält Herr Mustermann 5 Punkte bzw. 15 gewichtete Punkte. 

Insgesamt hat die Pflegebegutachtung bei Herrn Mustermann 55 gewichtete Punkte ergeben. Die Pflegebegutachtung empfiehlt der Pflegekasse die Einstufung in den Pflegegrad 3. Die Leistungen in Pflegegrad 3 enthalten u.a. Pflegesachleistungen, von denen der ambulante Pflegedienst bezahlt werden kann. Den Entlastungsbetrag möchte Herr Mustermann nutzen, um eine Alltagsunterstützung wie die stundenweise Betreuung zu engagieren, damit er mit dieser Unterstützung weiterhin das Haus verlassen kann. 

Fragen und Antworten zum Pflegegrad 3

Den Pflegegrad 3 bekommen gemäß § 15 SGB XI Pflegebedürftige, die seit mehr als sechs Monaten schwer in ihrer Selbstständigkeit und/oder ihren Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Nach dem NBA sind hierfür 47,5 bis unter 70 Punkte notwendig. 

Der Pflegegrad 3 muss unabhängig von Erkrankungen betrachtet werden. Es kommt darauf an, wie sehr sich der individuelle Gesundheitszustand auf die Selbstständigkeit und den Alltag auswirkt. Oft erhalten Menschen mit Multipler Sklerose, Demenz oder Rückenmarkserkrankungen den Pflegegrad 3, weil sie im Alltag umfangreich auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind.

Ein Höherstufungsantrag von PG1 oder PG2 auf Pflegegrad 3 ist nicht notwendig. Eine Höherstufung geht immer mit einer individuellen Betrachtung der aktuellen Situation einher. Sollte sich der Gesundheitszustand seit der letzten Begutachtung stark verschlechtert haben, kann durchaus auch ein Pflegegrad „übersprungen“ werden. Letztendlich entscheidet immer die Pflegeversicherung über die Höhe des Pflegegrades. 

Es ist in erster Linie jedem selbst überlassen, wie und wo er lebt. Mit Pflegegrad 3 ist es dennoch möglich, alleine zu leben. Hier bieten sich insbesondere Konzepte wie die 24 Stunden Betreuung oder ambulante Pflegedienste an, die in der häuslichen Pflege unterstützen können. Zusätzlich lassen sich über den Entlastungsbetrag Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter beauftragen, sodass auch eine Pflege zu Hause individuell organisiert werden kann. 

Beim monatlichen Entlastungsbetrag handelt es sich um einen Anspruch auf Kostenerstattung. Es können also nur Kosten zu tatsächlich beanspruchten und anerkannte Leistungen erstattet werden. Der Entlastungsbetrag kann demnach nicht im Vorhinein ausgezahlt werden. Dies gilt unabhängig von der Höhe der Pflegegrades.

Ihr Individuelles Angebot

für Ihre Pflegekraft aus Polen

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen sich persönlich von unseren Mitarbeitern beraten. Im Anschluss an das Beratungsgespräch erhalten Sie Ihr individuelles Angebot.

Wer von uns darf Ihnen sofort helfen?

Anna Skop
Direktorin Kundenmanagement

shd trans
dsc  min  scaled
Lydia Rittner
Direktorin Vertrieb

shd trans
Sandy Hipp
Examinierte Krankenpflegerin, Pflegerische Leitung

shd trans
Anna Domingoss Verissimo
Kundenbetreuung

shd trans
Beate Wichlinski-Matthes
Kundenbetreuung

shd trans
Anna Moniatowicz
Kundenbetreuung

shd trans
dsc
Maria Gabrisch
Kundenbetreuung, Kundenberatung

shd trans
Hanna Miemiec
Stundenweise Betreuung - Koordination und Beratung

shd trans

Bekannt aus:

px ZDF logo
Das Erste

Warum SHD?

Es gibt mehrere Besonderheiten, welche die SHD von vielen Wettbewerbern unterscheidet:

Zu Hause, wo Sie zu Hause sind

Wir bieten unseren Service nicht bundesweit an, weil wir der Meinung sind, dass man Kunden im Ruhrgebiet und im Rheinland nicht aus Berlin, München oder Hamburg versorgen kann. Wir legen Wert auf kurze Wege, um schnell vor Ort sein zu können.

seniorenbetreuung dortmund vermittlung

Direkte Vermittlung

Wir vermitteln Ihre Betreuungskraft über unsere eigene polnische Niederlassung SHD Europe direkt aus unserer eigenen Datenbank. Sie haben dadurch nur einen Ansprechpartner und auch Ihre Betreuungskraft wird nicht allein gelassen und hat immer eine muttersprachliche Begleitung.

Anerkannter Betreuungsdienst nach §45b SGB XI

Vorteil für Sie: Die Pflegekasse erstattet Ihnen einen großen Teil Ihrer Kosten.

Wir stammen aus Ihrer Region und sind regional tätig!
Sie erhalten alles aus einer Hand als Ihr einziger Ansprechpartner!
70% unserer Neukunden stammen aus Weiterempfehlungen von unseren Kunden!
Wir kümmern uns persönlich um Sie und das Wohlergehen Ihrer Betreuungskraft!

Rückrufservice

Sie haben jetzt gerade wenig Zeit und möchten für weitere Fragen zu einer anderen Zeit zurück gerufen werden? Geben Sie uns eine Zeit zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr an. Wir melden uns wunschgemäß bei Ihnen.

Sie möchten eine unverbindliche Kostenkalkulation durchführen? Gerne können Sie hierzu auch unseren Preiskalkulator nutzen.