Tage der Erholung und Urlaub sind für alle Menschen wichtig; auch für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige. Einfach mal dem Alltag entfliehen, die gewohnte Umgebung hinter sich lassen und Kraft tanken ist wichtig, um die Pflegequalität für alle Beteiligten zu erhalten. Nicht nur die Touristikbranche hat sich mit Pflegehotels und Pauschalreisen an den Bedürfnissen von Pflegebedürftigen orientiert. Auch ist es möglich, dass Pflegebedürftige allein oder gemeinsam mit pflegenden Angehörigen verreisen können. Denn auch pflegende Angehörige benötigen zur eigenen Entspannung die Sicherheit, dass pflegebedürftige Familienmitglieder gut versorgt sind.
Ein wenig mehr Organisationstalent erfordert Urlaub mit Pflegebedürftigen, wenn es um die externe Pflege am Urlaubsort, barrierefreie Verkehrsmittel oder rollstuhlgerechte Unterkünfte geht. Dennoch gibt es viele Möglichkeiten, damit alle Beteiligten ihren Urlaub genießen können.
Überblick
Die wichtigsten Infos im Überblick
- Pflegereiseveranstalter, Pflegestützpunkte und Pflegehotels können die Organisation einer Urlaubsreise vereinfachen
- Auch während des Urlaubs können Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Verhinderungspflege gewährt werden, die u.a. vom Pflegegrad abhängen
- Wichtig zu beachten sind u.a. Anreisezeit, barrierefreie Unterkünfte, pflegerische Versorgung und Ärzte bzw. Krankenhäuser
Pflegebedürftige und Urlaub – was ist erlaubt?
Niemand kann Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen aus rechtlicher Sicht verbieten, Urlaub zu machen. Ist ein Pflegegrad vorhanden und werden Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung bezogen, so laufen diese weiter. Auch während der Ferien wird Pflegebedürftigen das Pflegegeld weiter gezahlt, wenn sie gemeinsam mit pflegenden Angehörigen verreisen. Die Pflegesachleistungen könnten für einen Pflegedienst am Urlaubsort verwendet werden. Bei der Erfüllung der Voraussetzungen steht Pflegebedürftigen auch die Verhinderungspflege zu. Dies ist dann interessant, wenn mitreisende Angehörige die Pflege nicht vollständig übernehmen können. Auch gilt hier das Prinzip, dass nicht ausgeschöpfte Leistungen aus der Kurzzeitpflege in Teilen auf die Verhinderungspflege übertragen werden können.
Tipps für die Urlaubsplanung mit Pflegebedürftigen
Wenn Pflegebedürftige verreisen möchten, haben sie die gleichen Wünsche wie nicht eingeschränkte Menschen. Sie möchten Erholung, Abwechslung und soziale Kontakte. Ein solcher Urlaub mit pflegebedürftigen Menschen gelingt mit einigen Vorkehrungen. Darauf sollte geachtet werden:
Auswahl des Urlaubslandes
Zunächst sollten die individuellen Wünsche bei der Auswahl des Urlaubsortes berücksichtigt werden. Das Repertoire ist von Badeurlaub am Strand mit Sonne und Palmen bis hin zu Naturerlebnissen oder Kulturreisen mehr als breit gefächert. Beachtet werden sollten aber auch potenzielle Flugzeiten. Viele Pflegebedürftige empfinden eine Anreisezeit von über vier Stunden als beschwerlich.
Die richtige Reisezeit
Je nach Jahreszeit empfehlen sich einige Urlaubsländer besser als andere Regionen. Es sollte darauf geachtet werden, dass am Reiseziel mit angenehmen und verträglichen Temperaturen gerechnet werden kann. Menschen mit rheumatischen Beschwerden können beispielsweise mit nasskaltem Wetter nicht gut umgehen. Zu hohe Temperaturen wird von vielen Senioren als Belastung empfunden. Online lassen sich Klimatabellen einsehen, um die optimale Reisezeit der gewünschten Destination zu finden.
Die passende Unterkunft
Ein Urlaubsaufenthalt mit Pflegebedürftigen und pflegenden Familienmitgliedern sollte mit wenig Barrieren verbunden sein. Es können vorab Informationen eingeholt werden, ob zum Beispiel Aufzüge vorhanden sind. Wichtig ist auch, dass die Räumlichkeiten ausreichend viel Platz bieten. Das Badezimmer sollte mit einem Rollator oder einer anderen Gehhilfe bequem genutzt werden können.
Informationen zu Freizeit- und Ausflugsmöglichkeiten
Der eigentliche Aufenthalt vor Ort sollte auch schon ein wenig geplant werden. Befinden sich Ausflugsziele im näheren Umfeld und gibt es Möglichkeiten der Unterstützung? Das Einholen dieser Informationen hilft dabei, potenziell notwendiges Equipment wie etwa Badesachen oder Sportsachen in den Koffer zu packen.
Pflegehotels – Hotel mit pflegerischen Dienstleistungen
Bei Pflegehotels handelt es sich um eine Kombination aus Hotel und Pflegeeinrichtung. In Pflegehotels können Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen Urlaub machen. Es haben sich einige klassische Hotels auf diesen Bereich spezialisiert. Aber auch Reha-Kliniken oder Pflegeheime vermieten zu diesem Zweck einen Teil ihrer Zimmer. Da der Begriff „Pflegehotel“ nicht rechtlich geschützt ist, dürfen viele Anbieter ihn verwenden. Aus diesem Grund sollten Angebote genau betrachtet werden, was den Komfort und die Betreuungs- und Pflegeleistungen betrifft. Trotz der Angebotsvielfalt sollten Pflegehotels immer barrierefrei sein und pflegerische Leistungen anbieten.
Viele Pflegehotels bieten geräumige Zimmer, barrierearme Badezimmer, Hilfsmittel, verbreiterte Türen und Aufzüge bzw. Treppenlifte an. Sie können mit Pflegebetten ausgestattet sein und eigene Hol- und Bringdienste im Programm haben. Noch mehr Komfort bieten Pflegehotels mit großen und nahen Parkplätzen, einem Verleih von Rollatoren und anderen Mobilitätshilfen sowie weiteren Hilfsmitteln. Für Sicherheit sorgt ein Hausnotruf-System. Einige Hotels bieten auch medizinische Leistungen an oder kooperieren mit Ärzten vor Ort.
Wichtig ist jedoch auch das Pflege- und Betreuungsangebot: Je nach Anbieter reicht dieses von der Kooperation mit einem ambulanten Pflegedienst bis hin zur hauseigenen Fachpflege. Möglich sind Dienstleistungen im Bereich Grundpflege, Behandlungspflege, gesundheitliche Anwendungen sowie Betreuung und Aktivitäten. Involvierte Pflegekräfte arbeiten häufig im Bereitschaftsdienst. Einige dieser Leistungen können über die Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Spezialisierte Pflegehotels
Einige Erkrankungen bringen besondere Bedürfnisse von Betroffenen mit sich. Hierzu gehört eine bestimmte Ausstattung oder eine intensive Betreuung und Behandlung. Daher haben sich Pflegehotels mit Spezialisierung etabliert, wie beispielsweise:
Pflegehotels für Menschen mit Demenz
Pflegehotels für Demenzkranke bieten eine intensive Betreuung und setzen dafür geschulte Pflegekräfte ein. Das Personal ist mit den Symptomen wie Demenz vertraut und weiß auch mit Aggressionen oder Lauftendenzen umzugehen.
Pflegehotels für Menschen mit Morbus Parkinson
Bei der Parkinson-Krankheit haben sich Massagen, Physiotherapien, Ergotherapien und sanfte Bewegungsangebote als wohltuend bewiesen, die von Pflegehotels für Parkinson-Patienten angeboten werden. Oft befinden sich diese in der Nähe von Thermalbädern, um Beschwerden lindern zu können. Vorsicht ist geboten bei Angeboten in einer ungewohnten klimatischen Umgebung, da Menschen mit Parkinson eher schlecht auf derartige Umstellungen reagieren.
Pflegehotels für Menschen mit COPD
Bei der chronischen Lungenerkrankung COPD geht es Patienten besser, wenn sie sich in einer Umgebung mit hoher Luftqualität befinden. Deshalb befinden sich Pflegehotels für COPD-Patienten häufig in Luftkurorten am Meer oder in den Bergen. Angeboten wird zusätzlich eine medizinische Versorgung vor oder im Ort, damit akute Atemwegsbeschwerden behandelt werden können.
Urlaub mit dem Pflegereiseveranstalter
Die Planung eines gemeinsamen Pflege-Urlaubs kann auch bei einem Pflegereiseveranstalter erfolgen. Als Profi auf diesem Gebiet hat ein Pflegereiseveranstalter Reiseangebote im Repertoire, die auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen zugeschnitten sind. Auch kennen die Mitarbeiter vom Reiseveranstalter entsprechend geeignete Urlaubsorte und können bei Formalitäten wie Reiserücktrittsversicherungen unterstützen. Über den Reiseveranstalter kann auch sichergestellt werden, dass ein passendes Transportmittel bereitsteht, Hilfsmittel mitgenommen werden können und am Urlaubsort sowohl pflegerische als auch ärztliche Betreuung garantiert ist.
Finanzierung und Zuschüsse für den Urlaub mit Pflegebedürftigen
Eine Art „Urlaubsgeld“ gibt es von der Pflegeversicherung nicht. Die Reisekosten und Kosten für Mahlzeiten und Ausflüge müssen alle Reiseteilnehmer selbst bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können aber auch während des Urlaubsaufenthalts einige Pflegeleistungen in Anspruch genommen werden:
Kurzzeitpflege
Findet der Urlaub in einem Pflegehotel statt, besteht die Möglichkeit, dass die Unterkunft als Kurzzeitpflegeeinrichtung zugelassen ist. Dann können die Kosten für die Unterbringung über die Leistungen aus der Kurzzeitpflege finanziert werden.
Tages- und Nachtpflege
Ähnlich kann dies mit den Leistungen aus der Tages- und Nachtpflege erfolgen. Hat die Unterbringung eine Zulasse als Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung, können die Kosten für die teilstationäre Pflege oft über die Pflegekasse abgerechnet werden. In diesem Fall wird auch das Pflegegeld in der Regel nicht gekürzt.
Verhinderungspflege
Eine besondere Zulassung der Unterbringung ist bei der Verhinderungspflege nicht notwendig. Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn eingetragene Pflegepersonen vorübergehend an der Pflege verhindert sind; also beispielsweise in einem Urlaub. Die Leistungen aus der Verhinderungspflege dürfen nur für Betreuung und Pflege verwendet werden, also nicht für Verpflegung und Unterkunft.
Monatlicher Entlastungsbetrag
Sofern am Urlaubsort Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch genommen werden sollen, die nach Landesrecht zugelassen sind, können diese Leistungen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Der monatliche Entlastungsbetrag wird Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad ausgezahlt.
Pflegegeld
Der Bezug des Pflegegeldes kann während des Urlaubs weiterlaufen. Sofern gleichzeitig Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird, reduziert sich das Pflegegeld um die Hälfte. Wird die Verhinderungspflege nur stundenweise benötigt, ist eine Auszahlung des vollen Pflegegeldbetrages möglich.
Pflegesachleistungen
Erbringt ein zugelassener Pflegedienst am Urlaubsort benötigte Pflege- und Betreuungsleistungen, können diese Kosten über die Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen abgerechnet werden. Bei einem Urlaub im Ausland ist es möglich, dass andere Regelungen gelten.
Generell soll jedoch darauf hingewiesen werden, dass Pflegeleistungen stets an bestimmte Bedingungen geknüpft sind, die von den Pflegekassen geprüft werden. Dennoch ist es oft möglich, verschiedene Pflegeleistungen auch im Urlaub zu nutzen und sogar miteinander zu kombinieren.
Unterstützungsangebote für die Urlaubsplanung
Beider Organisation und Planung eines Urlaubs mit Pflegebedürftigen kann der Reisemaulwurf helfen. Der Reisemaulwurf e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der Pflegebedürftige und Angehörige ermutigt, einen Urlaub zu planen. Der Maulwurf veranstaltet keine Reisen, aber nutzt sein Know-how und seine Kontakte für die Urlaubsplanung. Es werden beispielsweise passende Hotels, Transporte, Ausflüge und Pauschalreisen empfohlen und der Kontakt zum Anbieter hergestellt.
Die Beratungsleistungen des Vereins sind kostenfrei. Viele weitere Informationen und hilfreiche Tipps bietet der Reisemaulwurf e.V. auch online an.
Aber auch die Deutsche Bahn bietet Unterstützung bei Reisen von und mit Pflegebedürftigen an: Der Mobilitätsservice der Deutschen Bahn hilft bei der Auswahl der Verbindung, der Bestellung von Tickets und bei Sitzplatzreservierungen. So lassen sich passende und günstige Verbindungen finden und buchen. Es kann darauf geachtet werden, dass bei Anreise und Rückreise möglichst wenig Umstiege in Kauf genommen werden müssen oder die Zeiten nicht so knapp werden. Auch eine Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen kann über den Mobilitätsservice der Deutschen Bahn organisiert werden.
Erreichbar ist die MSZ (Mobilitätsservice-Zentrale) der Deutschen Bahn unter der Telefonnummer: 030 65212888.
Fazit
Jedem Menschen tut ein Urlaub gut! Dies gilt natürlich auch für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Oft ist der Pflegealltag aufreibend und herausfordernd, sodass alle Beteiligten eine Auszeit gut gebrauchen können. Im Urlaub finden alle Erholung, können sich entspannen und neue Kraft schöpfen. Urlaubsreisen mit Pflegebedürftigen sollten gut geplant und organisiert werden. Viele Anbieter aus der Reise- und Pflegebranche haben in den letzten Jahren umgedacht und auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zugeschnittene Angebote auf den Markt gebracht. Besonders hervorzuheben sind hierbei Pflegehotels, die eine Unterbringung mit Pflege- und Betreuungsleistungen kombinieren. Verreisen Familien mit Pflegebedürftigen gemeinsam, haben alle etwas von den wohlverdienten Ferien. Durch den Einsatz von professionellen Pflegeleistungen am Urlaubsort werden pflegende Angehörige entlastet und können sich ihrem Urlaub widmen.
Entlastung finden pflegende Angehörige das ganze Jahr über durch eine 24 Stunden Betreuung, bei der eine vorab sorgfältig ausgewählte Betreuungskraft mit im Haushalt der oder des Pflegebedürftigen lebt. Dort kümmert sie sich um Aufgaben aus dem Haushalt, der Grundpflege und dem Alltag. Auf Wunsch kann die Betreuerin auch mit in den Urlaub fahren. Mehr zur 24 Stunden Betreuung erfahren Sie jetzt beim Team der SHD Seniorenhilfe Dortmund!