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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Betreuung von Senioren und Pflegebedürftigen – Welche Möglichkeiten gibt es?

Eine alte Frau liest glücklich ein Buch in einem Sessel

Wenn ältere Familienmitglieder irgendwann – vielleicht auch aufgrund einer Krankheit – im Alltag auf Hilfe angewiesen sind, stellt sich die ganze Familie die Frage nach den Möglichkeiten einer Seniorenbetreuung und Versorgung. Oft sind nur die klassischen Möglichkeiten bekannt, nämlich die Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst oder der Umzug in ein Pflegeheim. Es gibt aber noch viele andere Möglichkeiten der Seniorenbetreuung wie beispielsweise eine 24 Stunden Betreuung, bei der eine Betreuungskraft mit im Haushalt lebt und die Versorgung übernimmt. Aber auch andere Möglichkeiten der häuslichen Pflege oder alternative Betreuungsangebote sind es sicherlich wert, näher betrachtet zu werden.

Das Wichtigste im Überblick

  • Die Regelung der gesetzlichen Betreuung im Alter kann durch Vorsorgemaßnahmen wie Vorsorgevollmachten frühzeitig geregelt werden
  • Bei der Auswahl der Betreuungsmöglichkeiten sollte der individuelle Pflege- und Betreuungsbedarf Berücksichtigung finden
  • Oft kann eine häusliche Versorgung gewährleistet werden, da viele Angebote auch zur „Vertretung“ geeignet sind
  • Bei Betreuungsbedarf sollte so schnell wie möglich ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung erfolgen
  • Viele Leistungen der Pflegekassen eigenen sich, die Kosten für eine Seniorenbetreuung aufzufangen oder zu reduzieren

Gesetzliche und rechtliche Betreuung: Vorsorge treffen

Ist ein Mensch aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht mehr in der Lage, wichtige Entscheidungen zu treffen und dadurch seine Angelegenheiten zu regeln, wird eine rechtliche Betreuung notwendig. Ein Betreuer wird in der rechtlichen Betreuung befugt, im Namen der betreuten Person Entscheidungen zu treffen. Beantragt werden kann eine rechtliche Seniorenbetreuung entweder die zu betreuende Person oder aber auch Ärzte, Pflegedienste oder Nachbarn, sofern sie den Betreuungsbedarf festgestellt haben.

Eine rechtliche Betreuung darf in verschiedenen Bereichen des Lebens Entscheidungen treffen:

  • Umgang mit Vermögenswerten
  • Aufenthaltsort
  • Wohnungsangelegenheiten
  • gesundheitliche Entscheidungen
  • Rechtsangelegenheiten
 

Angeordnet werden darf eine rechtliche Betreuung im Alter nur vom zuständigen Betreuungsgericht, das zunächst eine Überprüfung des Sachverhalts durchführt. In der Regel wird dafür die zu betreuende Person befragt und ein medizinisches Gutachten erstellt, um den psychischen und gesundheitlichen Zustand beurteilen zu können. Bei Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung kann entweder ein professioneller Betreuer oder aber ein naher Angehöriger als Betreuungsperson bestellt werden. Gibt es keine vertrauten Angehörigen oder Verwandte für die Betreuung, wird ein amtlicher Betreuer bestellt. Dieses Vorgehen kann mit einer Vorsorgevollmacht umgangen werden, durch die schon vor Eintritt des Betreuungsbedarfes festgelegt wird, wer später eine gesetzliche Betreuung vornehmen soll. Bei der rechtlichen Betreuung muss ein Mal im Jahr dem Betreuungsgericht ein Bericht übermittelt werden. Das Gericht überprüft anhand des Berichts, ob die Betreuung im Sinne der betreuten Person erfolgt. Die Kosten für die Betreuung betragen zwischen 27,00 € und 44,00 € pro Stunde bei beruflich Betreuenden. Sie müssen von der Familie selbst übernommen werden. Können sich Familien die Betreuung nicht leisten, übernimmt der Staat die Kosten.

Möchten Familienangehörige die rechtliche Betreuung im Alter übernehmen, muss ein Antrag beim Betreuungsgericht eingereicht werden. Das Gericht prüft, ob der beantragende Angehörige auch als Betreuungsperson geeignet ist. Für den Betreuungseinsatz erhalten betreuende Angehörige eine Aufwandsentschädigung von 399,00 € pro Jahr. Die gesetzliche Betreuung ist sinnvoll, wenn Entscheidungen von Familienmitgliedern getroffen werden müssen. Familienmitglieder kennen die betreute Person am besten und können in ihrem Sinne handeln. Nach dem im Januar 2023 überarbeiteten Betreuungsrecht müssen Betreuer Unterstützung dabei leisten, dass betreute Personen ihre Entscheidungen möglichst selbst treffen, damit ihre Eigenständigkeit erhalten bleibt.

Die Regelungen zum Betreuungsrecht im Alter gelten im Übrigen auch für Menschen mit körperlichen Behinderungen. Eine gesetzliche Betreuung wird nur dann bestellt, wenn Betroffene sich eine Betreuung wünschen oder nicht mehr eigenständig ihren Willen äußern können. Auch dann wird der Betreuungsbedarf zunächst vom Gericht geprüft.

 

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Seniorenbetreuung?

Wenn Senioren ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können und Hilfe bei der Körperhygiene, beim Kochen oder anderen Aufgaben benötigen, müssen sich Betroffene und Familienangehörige über die verschiedenen Möglichkeiten der Seniorenbetreuung informieren. Viele ältere Menschen hegen den Wunsch, so lange wie möglich im eigenen Zuhause bleiben zu dürfen, was eher Konzepte der häuslichen Pflege in den Fokus rückt. Wir möchten die verschiedenen Möglichkeiten hier genauer vorstellen.

 

Ambulanter Pflegedienst

Die professionellen Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes kommen zu vorab vereinbarten Zeiten nach Hause und unterstützen – je nach Gesundheitszustand – bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Einnahme von Medikamenten und im Alltag. Die Kosten für den ambulanten Pflegedienst richten sich nach dem Aufwand. 

Von den Pflegekassen wurden Leistungskataloge erstellt, nach denen ambulante Pflegedienste abrechnen können. Die Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung ist ab Pflegegrad 2 über die Pflegesachleistungen möglich. Durch den regelmäßigen Besuch der qualifizierten Pflegekräfte, die neben der Grundpflege im Übrigen auch Maßnahmen aus der medizinischen Behandlungspflege durchführen dürfen, können pflegebedürftige Senioren weiter in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Auf der anderen Seite erfolgt die Hilfeleistung nur zeitweise zu bestimmten Zeiten. Besteht wegen Einschränkungen in der Selbstständigkeit ein darüber hinausgehender Betreuungsbedarf, müssen Angehörige einspringen oder ein zusätzliches Angebot in Anspruch genommen werden. 

 

Stationäre Pflege im Pflegeheim

Ist der Betreuungs- und Pflegebedarf sehr ausgeprägt, kommt auch ein Umzug in ein Pflegeheim in Betracht. In stationären Einrichtungen ist stets Pflegepersonal anwesend, das sich um die Bewohner kümmert. Dafür müssen ältere Menschen jedoch ihre Umgebung verlassen, die ihnen im Alter ein hohes Maß an Sicherheit und Geborgenheit bietet. Darüber hinaus gelten in Pflege- und Altenheimen vorgegebene Zeiten für Frühstück, Mittagessen, Kaffee, Freizeitaktivitäten und Ruhe. Bewohner können also nicht mehr ihren gewohnten Tätigkeiten und Routinen im Alltag folgen. Auch Familienangehörige müssen sich an vorgegebene Besuchszeiten halten. Dafür lassen sich jedoch Arzttermine direkt vor Ort wahrnehmen, da regelmäßig Ärzte zugegen sind.

In einer stationären Einrichtung kann jedoch auch eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Eine Einrichtung für Kurzzeitpflege ist sinnvoll, wenn eine spontane Krise eingetreten ist. Kann zum Beispiel nach einer Operation oder einem Unfall niemand zu Hause eine Betreuung leisten, bieten Pflegeheime Kurzzeitpflegeplätze für einen begrenzten Zeitraum an. Stationär im Pflegeheim ist auch eine Verhinderungspflege möglich. Eine Verhinderungspflege ist sinnvoll, wenn pflegende Angehörige kurzfristig die Betreuung nicht wahrnehmen können. Dies kann beispielsweise bei Krankheit oder Urlaub der Fall sein. Für diesen Zeitraum können Senioren dann bis zu maximal sechs Wochen ins Pflegeheim ziehen.

 

Betreutes Wohnen

Beim betreuten Wohnen leben mehrere Senioren und Pflegebedürftige gemeinsam in einer speziellen und wohnlich gestalteten Einrichtung. Sie können bei Bedarf Leistungen der betreuenden Pflegekräfte in Anspruch nehmen. Bewohner im betreuten Wohnen bleiben also weitgehend eigenständig und erhalten eine bedarfsgerechte Betreuung sowie Möglichkeiten der sozialen Beschäftigung miteinander. Allerdings müssen Senioren für das betreute Wohnen ebenfalls umziehen und ihr Zuhause nebst Nachbarn und Freunden verlassen.

 

24 Stunden Betreuung

Viele Familien möchten ihren älteren Angehörigen den Umzug in ein Heim oder in eine andere Einrichtung ersparen. Bei der 24 Stunden Betreuung handelt es sich um ein Konzept, bei dem vorab sorgfältig ausgewählte Betreuungskräfte für die Dauer ihres Arbeitseinsatzes mit in den zu betreuenden Haushalt einziehen. Direkt vor Ort kümmern sie sich um Tätigkeiten aus der Grundpflege, dem Haushalt und dem Alltag. Voraussetzung hierfür ist ein separates Zimmer für die jeweilige Betreuungskraft. So können Senioren weiterhin in ihrem Zuhause leben, ihren Gewohnheiten nachgehen und sich bei Aufgaben, die sie nicht mehr oder nur schwer selbst erledigen können, unterstützen lassen. Außerdem nehmen die Betreuungskräfte gerne an gemeinsamen Aktivitäten teil und leisten Gesellschaft.

 

 
 

Stundenweise Betreuung

Die stundenweise Betreuung wird gerne auch kleine Schwester der 24 Stunden Betreuung genannt. Wie der Name schon sagt, bietet dieses Konzept eine stundenweise Betreuung an, bei der von der Erledigung von Haushaltsarbeiten über die Begleitung zu Arztterminen bis hin zum gemütlichen Spaziergang viele Wünsche umgesetzt werden können. Wie auch bei der 24 Stunden Betreuung werden durch die stundenweise Betreuung auch Angehörige entlastet, die sich eine kleine Auszeit nehmen können oder wegen eines Termins verhindert sind.

 

Kosten für die häusliche Betreuung von Senioren

Ein Betreuungsbedarf kann sich bei Senioren, beispielsweise bei Demenz, schleichend entwickeln oder plötzlich eintreten. Um möglichst schnell Unterstützung zu bekommen, sollte so früh wie möglich ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag kann zunächst auch formlos erfolgen und später ausführlich bei der Pflegeversicherung nachgereicht werden. Im nächsten Schritt wird die Pflegekasse die Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof beauftragen. Bei der Begutachtung achten die Gutachter auf die noch vorhandene Selbstständigkeit sowie potenzielle psychische oder körperliche Einschränkungen und empfehlen der Pflegeversicherung im Anschluss daran einen Pflegegrad.

Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige Pflegegeld für die häusliche Versorgung durch pflegende Angehörige oder Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Auch können Leistungen für die Tages- und Nachtpflege beantragt werden. Professionelle Anbieter rechnen nach Abtretung ihre Kosten direkt mit der Pflegekasse ab. Werden Höchstbeträge überschritten, müssen Pflegebedürftige ihren Eigenanteil selbst finanzieren.

Die folgende Tabelle stellt die aktuelle Situation ab dem 01.01.2024 dar:
 

 

PflegegradPflegesachleistungenPflegegeldBetreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegegrad 10,00 €0,00 €125,00 €
Pflegegrad 2761,00 €332,00 €125,00 €
Pflegegrad 31.432,00 €573,00 €125,00 €
Pflegegrad 41.778,00 €765,00 €125,00 €
Pflegegrad 52.200,00 €947,00 €125,00 €

 

Was die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten letztendlich kosten, hängt von vielen Faktoren ab. Beim ambulanten Pflegedienst kommt es u.a. darauf an, welche Aufgaben die Pflegekräfte ausführen müssen. Im Pflegeheim fallen nicht nur Pflegekosten, sondern auch Kosten für Unterbringung und Logis an. Gleiches gilt für das betreute Wohnen, wobei hier auch Gebühren für Bereitschaftsdienste der Pflegekräfte in Betracht kommen. In der 24 Stunden Betreuung liegt der Fokus auf den Wünschen des Auftraggebers, was die Qualifikation und die Aufgaben der jeweiligen Betreuungskraft betrifft. In der stundenweisen Betreuung werden hingegen oft feste Stundensätze abgerechnet.

Viele Leistungen der Pflegeversicherung sind geeignet, die Kosten für die 24 Stunden Betreuung zu reduzieren. Voraussetzung hierfür ist häufig mindestens Pflegegrad 2. Aber auch mit dem monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 €, der unabhängig vom Pflegegrad gewährt wird, lassen sich einige Leistungen bezahlen. Wie das funktionieren kann, lässt sich der Übersicht über Kosten und Erstattungsleistungen entnehmen.

 

Die 24 Stunden Betreuung der SHD Seniorenhilfe Dortmund

Bei der 24 Stunden Betreuung der SHD Seniorenhilfe Dortmund werden erfahrene Betreuungskräfte eingesetzt, die den Umgang mit älteren und kranken Menschen sowie deren Begleitung gewohnt sind. Eine vorab sorgfältig ausgewählte Betreuungskraft zieht mit in den zu betreuenden Haushalt ein und übernimmt Aufgaben im Haushalt, Alltag und in der Grundpflege. Gleichzeitig profitieren Senioren und Pflegebedürftige von der nahezu durchgehenden Anwesenheit der Betreuungskraft, was nicht nur Menschen mit Demenz ein hohes Maß an Sicherheit bietet, sondern auch Abwechslung durch Gespräche, Gesellschaftsspiele und Begleitung zu Aktivitäten.

Eine 24 Stunden Betreuung ist demnach geeignet, dass Senioren und Pflegebedürftige trotz möglicher gesundheitlicher Einschränkungen weitestgehend selbstbestimmt und würdevoll in ihren eigenen vier Wänden alt werden dürfen. Die Betreuungskräfte richten sich nach dem gewünschten Tagesablauf, was beispielsweise auch den Speiseplan betrifft. Die Betreuerinnen können auf Wunsch einkaufen gehen und alle Mahlzeiten zubereiten. Bei Bedarf helfen sie auch bei der Nahrungsaufnahme und anderen Aufgaben der Grundpflege.

Informieren Sie sich jetzt detailliert über die 24 Stunden Seniorenbetreuung der SHD Dortmund!