Eine Kurzzeitpflege dient der Überbrückung bei vorübergehender Pflegeunfähigkeit.
Die Kurzzeitpflege ist eine Leistung der Sozialen Pflegeversicherung und dient der vorübergehenden vollstationären Betreuung von pflegebedürftigen Personen in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung. Sie wird in Anspruch genommen, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege zeitweise nicht möglich ist oder nicht im erforderlichen Umfang geleistet werden kann. Typische Anwendungsfälle sind die Überbrückung nach einem Krankenhausaufenthalt, einer schweren Krankheit oder in Krisensituationen, in denen die häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet werden kann. Ein weiterer wichtiger Grund ist die Entlastung der pflegenden Angehörigen, beispielsweise während ihres Urlaubs oder bei Krankheit.
Voraussetzungen und Anspruchsberechtigung
Ein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse zur Kurzzeitpflege besteht grundsätzlich für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5. Die Notwendigkeit der Kurzzeitpflege muss dabei aus einer vorübergehenden Situation resultieren, in der die häusliche Pflege entfällt oder nicht ausreicht.
Personen ohne oder mit Pflegegrad 1:
- Personen mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad können unter bestimmten Umständen ebenfalls eine Kurzzeitpflege erhalten. In diesen Fällen, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, einer schweren Erkrankung oder bei einer akuten Verschlimmerung der bereits vorhandenen Krankheit, kann die Krankenversicherung die Kosten für die sogenannte Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit übernehmen. Die Leistung ist hier auf maximal acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt und umfasst die pflegerische und ärztliche Behandlungspflege.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können zur Finanzierung ihres Eigenanteils den monatlichen Entlastungsbetrag von aktuell 131,00 Euro (Stand: 2025) einsetzen.
Kurzzeitpflege beantragen
Um Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, ist die vorherige Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse des Pflegebedürftigen erforderlich. Im Falle einer plötzlich eintretenden Notsituation, wie einem Notfall nach einem Krankenhausaufenthalt, kann der Antrag jedoch auch rückwirkend oder unmittelbar im Anschluss an die Aufnahme in der Einrichtung gestellt werden.
- Vorbereitung: Es empfiehlt sich, die gewünschte Einrichtung frühzeitig zu kontaktieren und einen freien Platz für den benötigten Zeitraum zu reservieren, da Kurzzeitpflegeplätze oft nur begrenzt zur Verfügung stehen.
- Antrag bei der Kasse: Der formlose Antrag auf Kurzzeitpflege wird bei der Pflegekasse eingereicht. Bei Anspruch über die Krankenversicherung muss die ärztliche Notwendigkeit bestätigt und der Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden.
- Leistungsort: Die Kurzzeitpflege findet vollstationär in dafür zugelassenen Einrichtungen statt. Dies sind in der Regel stationäre Pflegeheime, die entsprechende Plätze vorhalten. In Ausnahmefällen kann die Kurzzeitpflege auch in anderen geeigneten Einrichtungen, wie etwa Spezialpflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe, erbracht werden.
Aktuelle gesetzliche Regelungen, Dauer und Kostenübernahme
Mit der Pflegereform hat sich die finanzielle Organisation der Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025 vereinfacht.
- Dauer: Die Kurzzeitpflege ist für maximal acht Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr gesetzlich begrenzt.
- Gemeinsamer Jahresbetrag (Budget): Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 stehen die Leistungsbeträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in einem Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieses Budget kann nun flexibel und nach individuellem Bedarf für beide Leistungsarten eingesetzt werden, was eine höhere Planungssicherheit und Flexibilität ermöglicht. Zuvor existierten separate Budgets.
- Pflegegeld währenddessen: Während der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege wird das zuvor bezogene Pflegegeld der Pflegegrade 2 bis 5 für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt. Am Aufnahme- und Entlassungstag wird das volle Pflegegeld gezahlt.
Was kostet eine Kurzzeitpflege?
Die Kosten der Kurzzeitpflege setzen sich aus drei Hauptkomponenten zusammen:
- Pflegebedingte Aufwendungen: Die Kosten für die eigentliche Pflege, die sich nach dem jeweiligen Pflegegrad richten können, werden aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag der Pflegekasse finanziert.
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Diese Kosten für Essen und Wohnen sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.
- Investitionskosten: Die Kosten für die Instandhaltung der Einrichtung sowie die Ausbildungsumlage fallen ebenfalls in den Eigenanteil des Pflegebedürftigen.
Finanzierung des Eigenanteils
Zur Deckung des Eigenanteils kann der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131,00 Euro eingesetzt werden, da dieser zweckgebunden auch für die Kurzzeitpflege verwendet werden kann. Sollten die eigenen Mittel, wie Einkommen und Vermögen, nicht ausreichen, kann ein Antrag auf Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden, um die Restkosten des Eigenanteils zu übernehmen.
Vorteile und Nachteile der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege bietet verschiedene Vorzüge, bringt jedoch auch potenzielle Herausforderungen mit sich.
Vorteile
- Entlastung der Pflegeperson: Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit, Urlaub oder Genesung im Falle eigener Krankheit, beugt Überlastung vor und sichert die Kontinuität der häuslichen Pflege.
- Professionelle Versorgungssicherheit: Nach einem Krankenhausaufenthalt oder in akuten Krisen gewährleistet die vollstationäre Unterbringung eine lückenlose und fachlich qualifizierte pflegerische und medizinische Versorgung.
- Übergangslösung: Die Kurzzeitpflege dient als wichtige Übergangslösung, um die Zeit zu überbrücken, bis eine geeignete ambulante oder teilstationäre Versorgung zu Hause organisiert ist.
- Soziale Kontakte: Die Unterbringung in einer Einrichtung bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, an strukturierenden Angeboten teilzunehmen und soziale Kontakte zu pflegen.
Nachteile
- Hoher Eigenanteil: Trotz der Leistung der Pflegekasse müssen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen selbst getragen werden, was eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann.
- Verfügbarkeit: Die Plätze für Kurzzeitpflege sind nicht immer ausreichend vorhanden, was gerade in Notsituationen die schnelle Inanspruchnahme erschweren kann.
- Veränderung der Umgebung: Der vorübergehende Wechsel in eine fremde Umgebung kann für manche Pflegebedürftige, insbesondere Menschen mit Demenz, eine erhebliche Umstellung und psychische Belastung darstellen.
- Hälfte des Pflegegeldes: Die Kürzung des Pflegegeldes auf die Hälfte für die Zeit der Kurzzeitpflege kann die finanzielle Situation zusätzlich anspannen.