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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Sozialversicherungsbetrug bei Pflegekräften aus Osteuropa?

Eine Pflegekraft reibt sich erschöpft die Schläfen

Als seriöser Anbieter für die 24 Stunden Betreuung die eigenen Interessenten, Kunden und Leser vor Werbung in der Branche zu warnen, klingt wahrscheinlich erst einmal verwirrend. Da sich aber die schwarzen Schafe in dem sowieso schon vom Schwarzmarkt hart umkämpften Metier immer wieder neue Tricks zum Kunden-Ködern einfallen lassen, muss nach unserer Ansicht weiter Aufklärungsarbeit geleistet werden.

Im Rahmen der Verbandsarbeit mit dem VHBP Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V., dem die SHD Seniorenhilfe angehört, sind erneut unlautere Maschen ans Tageslicht gekommen: Agenturen, die damit werben, dass ihre Betreuungskräfte bei einer großen, deutschen Krankenversicherung versichert sind! Das klingt sowohl für Betreuungskräfte als auch für Kunden erst einmal gut und vertrauenswürdig, richtig? Doch ein Blick hinter die Kulissen offenbart etwas ganz anderes.

 

Deutsche Krankenkassenkarte als Qualitätsmerkmal?

Wenn eine aus Polen oder anderen osteuropäischen Ländern stammende Betreuungskraft eine Krankenkassenkarte von einer bekannten, deutschen Krankenversicherung vorlegen kann, wirkt das auf unerfahrene Interessenten überzeugend. Potenziellen Kunden wird damit Seriosität vermittelt. Sie denken und glauben, dass die Betreuungskraft ordnungsgemäß versichert ist und alles seinen legalen Weg geht. Und genau deshalb werben die Agenturen auch mit dieser deutschen Krankenkassenkarte.

Bei näherem Hinsehen kommt aber oft heraus, dass die Betreuungskraft trotz Vollzeit-Arbeit nur als Mini-Job oder Midi-Job bei der Krankenkasse angemeldet wurde. Der Rest der Vergütung wird dann als Spesen abgerechnet; also wegen der höheren Beiträge auch nicht der Sozialversicherung gemeldet. Mit diesem sozialversicherungsrechtlich relevanten „Trick“ können unseriöse Agenturen nicht nur Werbung machen, sondern auch viel Geld sparen und sich mit Schleuderpreisen gegen den legalen Wettbewerb durchsetzen.

 

Auch Betreuungskräfte werden benachteiligt

Es ist durchaus möglich, dass eine aus Polen entsendete Betreuungskraft nicht beim ZUS, also bei der größten öffentlichen Institution für soziale Sicherung in Polen, mit dem A1-Formular sozialversichert wird. Sie muss dann aber in dem Land, in dem sie arbeitet, sozialversichert werden. Bei der 24 Stunden Betreuung in Deutschland muss dabei auf legalem Wege eine Anmeldung erfolgen, bei der auch der gesamte Verdienst angegeben wird. Natürlich sind dann auch die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend höher, was auch die Kosten für die 24 Stunden Betreuung ansteigen lässt. Dies, weil auch die anteiligen Sozialversicherungsbeiträge mit in die Kalkulation der Agenturen einfließen müssen.

Wird eine Vollzeit arbeitende Betreuungskraft nur als Mini- oder Midi-Jobberin angemeldet, entspricht nicht nur das Sozialversicherungsverhältnis keinesfalls den gesetzlichen Regelungen, sondern ihr gehen auch die Vorteile durch das ZUS verloren. Ihr fehlen dann die höheren Rentenversicherungsbeiträge für die volle Vergütung in Polen, was sich später bei ihrer Rente negativ bemerkbar macht. Das scheint unseriösen Agenturen jedoch egal zu sein, da sie durch diese betrügerische Masche eine 24 Stunden Betreuung zu unvergleichlichen Preisen anbieten können.

 

Niemand will den schwarzen Peter

Die Meldungen zu derartigen Vorfällen häufen sich. Aus diesem Grund hat der VHBP bereits die Spitzenverbände der Krankenkasse aufmerksam gemacht. Bislang wurde noch nichts gegen diese Tricks unternommen. Die Krankenkasse verweist auf die Rentenversicherung, da diese eine Prüfungspflicht hat. Dennoch hoffen alle seriösen Anbieter darauf, dass solchen Machenschaften schon bald ein Riegel vorgeschoben werden kann.

Interessenten sollten hellhörig werden, wenn sie mit derartigen Werbebotschaften konfrontiert werden. Auch bei unglaublich gut klingenden Angeboten wird empfohlen, lieber noch einmal genau nachzufragen. Legale Agenturen klären Interessenten detailliert über das Konzept selbst und die Sozialversicherung der eingesetzten Betreuungskräfte auf. Die SHD Seniorenhilfe bietet umfangreiches Informationsmaterial zur 24 Stunden Betreuung an und steht selbstverständlich auch über zahlreiche Kontaktmöglichkeiten für Beratungsgespräche zur Verfügung.