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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

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Alltagsbegleitung ist ein wichtiges Konzept in der modernen Pflege, das darauf abzielt, pflegebedürftigen Menschen zu helfen, ihren Alltag möglichst selbstständig und nach ihren eigenen Wünschen zu gestalten. Alltagsbegleitung soll also den Weg ebnen, dass Senioren und Pflegebedürftige ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität erhalten können. Sie unterscheidet sich von der klassischen Grund- oder Behandlungspflege, da sie sich weniger auf medizinische oder körperliche Versorgungsleistungen konzentriert. Vielmehr steht die Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten und die Förderung der Teilhabe am sozialen Leben im Vordergrund.

 

Ziele und Aufgaben der Alltagsbegleitung

Das Hauptziel der Alltagsbegleitung ist die Steigerung der Lebensqualität und die Vermeidung von Isolation. Alltagsbegleiter unterstützen Senioren und Pflegebedürftige dabei, ihre Gewohnheiten und Interessen beizubehalten oder wieder zu entdecken. Dies kann die Begleitung bei Spaziergängen oder Arztbesuchen umfassen, das gemeinsame Einkaufen oder das Erledigen von Behördengängen. Auch die Organisation und Durchführung von Freizeitaktivitäten wie Gesellschaftsspielen, Vorlesen oder einfach nur das Führen von Gesprächen sind zentrale Bestandteile der Betreuungsform. Die Alltagsbegleitung kann dabei helfen, die kognitiven Fähigkeiten zu erhalten, indem sie zu geistiger Aktivität anregt. Sie entlastet zudem pflegende Angehörige, indem sie ihnen eine Auszeit ermöglicht und ihnen das gute Gefühl gibt, dass ihr geliebter Mensch gut betreut wird.

 

Wer darf Alltagsbegleitung anbieten?

Alltagsbegleitung darf nicht von jedermann angeboten werden. In Deutschland sind für die Erbringung dieser Leistung qualifizierte Kräfte erforderlich, die über eine entsprechende Schulung verfügen. Dazu gehören oft Pflegekräfte oder speziell geschulte ehrenamtliche Helfer. Die Anbieter müssen außerdem eine Zulassung nach Landesrecht besitzen, um die Leistungen über die Pflegeversicherung abrechnen zu können.

 

Finanzierung der Alltagsbegleitung

Die Kosten für Alltagsbegleitung können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung übernommen werden. Hierfür ist ein anerkannter Pflegegrad erforderlich. Eine zentrale Rolle spielt dabei der monatliche Entlastungsbetrag, der pflegebedürftigen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad zusteht. Zugelassene Anbieter wie die SHD Seniorenhilfe Dortmund haben die Möglichkeit, die erbrachten Leistungen der Alltagsbegleitung direkt mit der Pflegekasse des Pflegebedürftigen abzurechnen. Dies erspart den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die Vorkasse und die anschließende Einreichung der Belege zur Kostenerstattung. Voraussetzung ist, dass der Anbieter eine Vereinbarung mit den Pflegekassen getroffen hat und als anerkannter Dienstleister gelistet ist.

Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Pflegekasse über die genauen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren. Zudem bieten viele Anbieter von Alltagsbegleitung auch die Möglichkeit der privaten Finanzierung an.

 

Alltagsbegleitung und Nachbarschaftshilfe – die Unterschiede

Alltagsbegleitung und Nachbarschaftshilfe sind beides Angebote zur Unterstützung im Alltag, die darauf abzielen, alte und pflegebedürftige Menschen zu entlasten. Der wesentliche Unterschied liegt jedoch im professionellen Status, der Organisation und der Abrechnung.

Alltagsbegleitung wird in der Regel von professionellen Anbietern wie Pflegediensten oder anderen zugelassenen Organisationen durchgeführt. Die Alltagsbegleiter sind meist geschulte und qualifizierte Fachkräfte, die fest angestellt sind und eine professionelle Betreuung gewährleisten. Sie arbeiten auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung und ihre Leistungen können direkt über den monatlichen Entlastungsbetrag mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Das bedeutet, der Leistungsnehmer muss nicht in Vorleistung treten.

Nachbarschaftshilfe ist in der Regel eine ehrenamtliche Tätigkeit, die von Privatpersonen, Freunden oder Nachbarn erbracht wird. Der Helfer darf weder bis zum zweiten Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert sein, noch mit ihr im selben Haushalt leben. Für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer ist je nach Bundesland eine spezielle Schulung oder ein Nachbarschaftshilfekurs notwendig. Die Nachbarschaftshelfer können für ihre Aufwandsentschädigung eine festgelegte pauschale Vergütung pro Stunde erhalten. Die Kosten müssen vom Pflegebedürftigen zunächst selbst bezahlt und anschließend bei der Pflegekasse zur Erstattung eingereicht werden.

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