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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Das kommt ganz auf die individuelle Betreuungssituation an. In einfachen Fällen von Pflegegrad 1 bis 2 wird ein Pflegedienst meist nicht mehr benötigt, weil die Betreuungskräfte die damit verbundene Grundpflege (Hilfe beim Ankleiden, bei der Körperhygiene und bei der Nahrungsaufnahme und den Toilettengängen) mit übernehmen können. Sie dürfen allerdings keinerlei medizinische Pflege übernehmen (z.B. Wundversorgung, Spritzen setzen, etc.). Dafür wird ein Pflegedienst oder ärztliche Begleitung benötigt. In der Regel kann man davon ausgehen, dass beginnend mit Pflegegrad 3 zusätzlich ein Pflegedienst benötigt wird.

Auch hier beraten wir Sie gerne. In unseren Leistungen mit eingeschlossen ist ein Pflegecheck durch unsere Pflegedienstleitung.