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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

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Bei Kombinationsleistungen handelt es sich um eine flexible Form der finanziellen Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Kombinationsleistungen sollen es Pflegebedürftigen ermöglichen, die Leistungen des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen miteinander zu verbinden. Sie richten sich an Pflegebedürftige, die in der eigenen häuslichen Umgebung gepflegt werden und sowohl professionelle Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst als auch die Pflege durch pflegende Angehörige oder einen ehrenamtlich Pflegenden in Anspruch nehmen möchten.

 

Wann machen Kombinationsleistungen Sinn?

Die Inanspruchnahme von Kombinationsleistungen ist eine Alternative zur reinen Nutzung von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen. Pflegesachleistungen umfassen professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst, der pflegerische Tätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität übernimmt. Pflegegeld hingegen ist eine finanzielle Unterstützung, die an die Pflegebedürftige ausgezahlt wird, um die häusliche Pflege durch eine private Pflegeperson zu auszugleichen. Auch wenn das Pflegegeld an Pflegebedürftige zur freien Verwendung ausgezahlt wird, geben es viele an die sie pflegenden Angehörigen weiter.

Bei den Kombinationsleistungen wird das Pflegegeld anteilig gekürzt, und zwar um den Prozentsatz, in dem die Pflegesachleistungen genutzt werden. Wenn beispielsweise 40 Prozent der zustehenden Sachleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen werden, wird das Pflegegeld um den gleichen Prozentsatz gekürzt. Die verbleibenden 60 Prozent des Pflegegeldes werden dann an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Der Gesetzgeber gibt hier die genaue Formel vor: Je weniger Sachleistungen ein Pflegebedürftiger in Anspruch nimmt, desto mehr Pflegegeld bleibt ihm. Die Höhe der Kombinationsleistung hängt somit vom individuellen Bedarf und der Entscheidung der Pflegebedürftigen ab.

Der Vorteil der Kombinationsleistung liegt in der hohen Flexibilität. Sie ermöglicht eine bedarfsgerechte Gestaltung der Pflege, bei der die professionelle Versorgung durch den Pflegedienst gezielt die Bereiche abdeckt, die für die ehrenamtlich Pflegenden oder Angehörigen besonders belastend oder fachlich anspruchsvoll sind. Angehörige können sich auf andere Aspekte konzentrieren, während das anteilige Pflegegeld ihre wichtige Arbeit weiterhin honorieren kann.

 

Voraussetzungen und Antragstellung

Der Weg zu den Kombinationsleistungen beginnt mit einem Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, wird die Kasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) in Auftrag geben. Der MD ermittelt den Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person und empfiehlt einen Pflegegrad. Nach der Begutachtung und der offiziellen Zuweisung des Pflegegrades kann der Anspruch auf Pflegeleistungen geltend gemacht werden.

Pflegebedürftige, die sowohl einen ambulanten Pflegedienst nutzen als auch von Angehörigen gepflegt werden möchten, können sich für die Kombinationsleistungen entscheiden. Diese Entscheidung wird der Pflegekasse mitgeteilt. Pflegebedürftige legen dabei fest, zu welchem Prozentsatz sie Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchten. Der dann verbleibende Prozentsatz des maximalen Pflegegeldanspruchs wird als Pflegegeld ausgezahlt. Es ist also ratsam, sich vorab von der Pflegekasse oder einer Pflegeberatungsstelle beraten zu lassen, um die optimale Aufteilung zwischen Sachleistungen und Pflegegeld zu finden und die finanziellen Auswirkungen zu verstehen.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse, bis der festgelegte Höchstbetrag für Sachleistungen erreicht ist. Das anteilige Pflegegeld wird monatlich an Pflegebedürftige überwiesen.

Wichtig: Die prozentuale Aufteilung zwischen Sachleistungen und Pflegegeld, die zu Beginn festgelegt wurde, ist für sechs Monate bindend. Danach kann die Aufteilung bei Bedarf neu angepasst werden. Dies ermöglicht es, auf veränderte Pflegebedürfnisse flexibel zu reagieren. Die Kombinationsleistungen bieten somit eine maßgeschneiderte Lösung, die die häusliche Pflege optimal unterstützt.

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