Bei einer Betreuungsverfügung handelt es sich um eine Erklärung einer volljährigen und geschäftsfähigen Person, in der festgelegt wird, wer im Falle einer gerichtlichen Betreuung als Betreuungsperson eingesetzt werden soll. In der Betreuungsverfügung werden auch Wünsche definiert, wie die Betreuung aussehen soll. Diese Vorsorgeverfügung dient der Selbstbestimmung, falls der Fall eintritt, dass wichtige Angelegenheiten aufgrund eigener Handlungsunfähigkeit nicht mehr selbst geregelt werden können.
Hintergrund einer Betreuungsverfügung ist der, dass ein Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt, wenn jemand aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung nicht mehr handlungsfähig ist und keine entsprechenden Vollmachten vorliegen. Die in einer Betreuungsverfügung festgelegte Betreuungsperson kann dann ihre Betreuungsaufgaben wahrnehmen, wenn das Betreuungsgericht die Notwendigkeit der Betreuung bestätigt hat und die gewünschte Betreuungsperson bestellt wurde.
Die Vorteile der Betreuungsverfügung für pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige bietet eine Betreuungsverfügung mehrere Vorteile. Zunächst kann sie dazu beitragen, innerfamiliäre Konflikte zu vermeiden, da die Wünsche in der Verfügung konkret formuliert werden. Hierdurch entstehen weniger Meinungsverschiedenheiten und Spekulationen, wie Wünsche von handlungsunfähigen Pflegebedürftigen ausgelegt werden könnten.
Gerichtlich zu Betreuern bestellte pflegende Angehörige verfügen über eine rechtliche Legitimation für ihre Entscheidungen und Handlungen. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn in medizinischen Notfällen oder Entscheidungen über finanzielle Angelegenheiten eine schnelle Reaktion erforderlich ist.
Durch eine Betreuungsverfügung können Wünsche bezüglich der Unterbringung und Pflege geäußert werden. Auch hierdurch werden pflegende Angehörige entlastet, da sie sich bei ihren Entscheidungen daran orientieren können statt unsicher zu agieren. So kann beispielsweise in der Verfügung bestimmt werden, welcher Pflegedienst bevorzugt wird, ob eine häusliche Pflege durch eine 24 Stunden Betreuung in Betracht kommt oder ob der Umzug in ein Pflegeheim eine Option ist. Durch die Betreuungsverfügung können auch Regelungen zu bestimmten Medizinischen Behandlungen festgelegt werden; auch was deren Ablehnung betrifft. An diese Regelungen können sich pflegende Angehörige dann in schwierigen ethischen Situationen halten.
Betreuungsverfügung erstellen
Betreuungsverfügungen werden in schriftlicher Form erstellt. Mündliche Erklärungen sind nicht ausreichend. Das Dokument sollte klar und verständlich formuliert sein, um Missverständnisse zu vermeiden. Dies beginnt mit den persönlichen Daten der verfassenden Person, einschließlich vollständigem Namen, Geburtsdatum und aktueller Adresse. Danach wird der Zweck des Dokuments eindeutig benannt, nämlich die Erstellung einer Betreuungsverfügung.
Im Kern der Verfügung steht die Benennung der gewünschten Betreuungsperson(en). Hierbei sollte ebenfalls der vollständige Name und die Adresse aufgeführt werden. Es ist ratsam, auch Ersatzpersonen zu benennen, falls die erstgenannte Person das Amt nicht antreten kann oder möchte. Die Reihenfolge der benannten Personen kann dabei auch festgelegt werden.
Weiterhin können konkrete Wünsche und Anweisungen zur Ausgestaltung der Betreuung formuliert werden. Dies umfasst beispielsweise:
- Bereiche der Betreuung: Festlegung, welche Aufgabenbereiche die Betreuung umfassen soll (z.B. Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten). Es kann auch festgelegt werden, welche Bereiche nicht von der Betreuung abgedeckt werden sollen.
- Bevorzugte Pflege- und Wohnsituation: Wünsche bezüglich häuslicher Pflege, Unterbringung in bestimmten Pflegeeinrichtungen oder der Verbleib in der eigenen Wohnung.
- Medizinische Behandlungen: Erklärungen zu gewünschten oder abzulehnenden medizinischen Maßnahmen. Hier ist eine Abgrenzung zur Patientenverfügung wichtig. Die Betreuungsverfügung bestimmt, wer die Entscheidungen trifft, während die Patientenverfügung die Art der Entscheidungen festlegt. Es kann jedoch sinnvoll sein, beide Dokumente aufeinander abzustimmen.
- Finanzielle Angelegenheiten: Anweisungen zum Umgang mit dem Vermögen, beispielsweise zur Verwaltung von Konten, Immobilien oder Wertpapieren.
- Persönliche Belange: Wünsche zu sozialen Kontakten, Hobbys oder anderen persönlichen Lebensbereichen.
Es ist auch möglich, Personen auszuschließen, die keinesfalls als Betreuer eingesetzt werden sollen. Dies kann begründet werden, muss es aber nicht zwingend.
Um die Gültigkeit der Verfügung zu gewährleisten, muss das Dokument eigenhändig unterschrieben und mit dem Datum der Erstellung versehen werden. Eine Betreuungsverfügung sollte regelmäßig, etwa alle paar Jahre oder bei wesentlichen Lebensveränderungen, überprüft und gegebenenfalls neu datiert und unterschrieben werden, um die Aktualität des Willens zu bekräftigen.
Nicht zuletzt ist die Aufbewahrung der Betreuungsverfügung von großer Bedeutung. Sie sollte an einem sicheren, aber leicht auffindbaren Ort verwahrt werden. Es ist ratsam, die benannten Betreuungspersonen sowie gegebenenfalls nahestehende Angehörige oder Vertrauenspersonen über die Existenz und den Aufbewahrungsort der Verfügung zu informieren. Eine Hinterlegung beim Betreuungsgericht oder eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist ebenfalls möglich und gewährleistet, dass die Verfügung im Bedarfsfall gefunden wird.
Obwohl die Erstellung einer Betreuungsverfügung ohne juristische Unterstützung möglich ist, kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar sinnvoll sein. Dies gewährleistet, dass das Dokument rechtlich einwandfrei ist und den individuellen Bedürfnissen der verfassenden Person vollumfänglich entspricht. Solch eine Beratung kann auch dabei helfen, alle relevanten Aspekte zu berücksichtigen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.