Bei der Behindertenbetreuung und der Behindertenpflege handelt es sich um umfassende Maßnahmen und Leistungen mit dem Ziel, Menschen mit seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen und Beeinträchtigungen ein möglichst würdevolles, selbstbestimmtes und erfülltes Leben zu ermöglichen. Während die Behindertenbetreuung naturgemäß weit gefasst ist und sowohl therapeutische als auch lebenspraktische, pädagogische und soziale Unterstützung beinhaltet, fokussiert sich die Behindertenpflege eher auf pflegerische Aufgaben in der Versorgung.
Behindertenbetreuung – fördern und unterstützen
Bei der Behindertenbetreuung werden Menschen mit Behinderungen individuell nach ihren Potenzialen und Fähigkeiten gefördert. Sie erhalten Unterstützung in Bereichen wie Arbeit, Freizeit, Bildung und gesellschaftliches Leben. Sofern notwendig, erhalten sie Assistenzleistungen für ihren Alltag und profitieren von gemeinsamen Aktivitäten. Im Rahmen der Behindertenbetreuung wird behinderten Menschen beispielsweise beim Suchen einer geeigneten Wohnung oder der Organisation des Alltags geholfen. Eine Behindertenbetreuung kann auch Aufgaben wie Ergotherapie, Logopädie, Frühförderung oder heilpädagogische Maßnahmen beinhalten, was eine entsprechende Fachausbildung erfordert. Das Ziel der Behindertenbetreuung ist immer die Förderung der Selbstständigkeit und der Abbau von Barrieren, damit ein gesellschaftliches Leben gewährleistet werden kann.
Die Betreuung von Menschen mit Behinderungen ist immer mit speziellen Voraussetzungen, Kenntnissen und Bedürfnissen verbunden. So haben zum Beispiel Menschen mit einer geistigen Behinderung häufig ein höheres Pflegebedürfnis, wofür Empathie und Kommunikationsstärke erforderlich ist. Eine Behindertenbetreuung kann sowohl ambulant zu Hause als auch stationär in einer Einrichtung für behinderte Menschen erfolgen. Die Betreuung zu Hause hat, wie übrigens auch bei einer 24 Stunden Betreuung, den Vorteil, dass keine stressigen Umzüge mit Umstellungen erforderlich sind. Oft kann das eigene Zuhause durch geförderte Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen behindertengerecht umgebaut werden.
Behindertenpflege – Pflege und ärztliche Versorgung
Schon bei geringen Einschränkungen kann für behinderte Menschen der Alltag eine Herausforderung darstellen und Hilfe eine Erleichterung sein. Wenn alltägliche Erledigungen wie Einkäufe etc. erschwert sind, können diese Aufgaben von Angehörigen übernommen werden. Bei schwerwiegenderen Behinderungen ist jedoch häufig der Einsatz von fachkundigem Pflegepersonal notwendig. Bei schwerbehinderten Menschen ist neben der Pflege durch Pflegefachkräfte eine engmaschige Betreuung von Ärzten notwendig.
Eine Behindertenpflege legt das Hauptaugenmerk auf die pflegerischen Bedürfnisse wie Unterstützung bei der Körperpflege, der Mobilität, der Ernährung, der Ausscheidungen sowie auch die Durchführung von ärztlichen Verordnungen. Bei der Behindertenpflege werden die spezifischen Einschränkungen und Bedürfnisse aus den jeweiligen Behinderungen berücksichtigt. Eine Behindertenpflege kann deshalb sowohl ambulant zu Hause durch Pflegefachkräfte als auch in stationären Einrichtungen wie Pflegeheimen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt werden. Bei der ambulanten Behindertenpflege können Pflegeaufgaben, die keine medizinische Fachpflege beinhalten, auch von pflegenden Angehörigen oder Betreuungskräften in der 24 Stunden Betreuung durchgeführt werden.
Die Behindertenbetreuung ist eng mit der Behindertenpflege verbunden. Beide Bereiche können oft nicht klar voneinander getrennt werden. Dies, zumal eine umfassende Unterstützung in der Regel ein Zusammenspiel von Betreuung und Pflege von Menschen mit Behinderungen erfordert. So werden sowohl die pflegerischen Bedürfnisse gedeckt als auch die individuelle Entwicklung sowie soziale Teilhabe gefördert. Die Gestaltung der Behindertenbetreuung und Behindertenpflege sollte dabei stets individuell erfolgen und sich an den spezifischen Wünschen, Bedürfnissen, Fähigkeiten und Einschränkungen des behinderten Menschen orientieren.
Die Finanzierung der Leistungen ist in den Sozialgesetzbüchern geregelt und kann je nach Art und Umfang der benötigten Unterstützung und Hilfe variieren. Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, sich vom zuständigen Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis ausstellen zu lassen, der Nachteilsausgleiche ermöglicht. Zusätzlich können sie bei Pflegebedarf auch einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Einteilung in einen der fünf Pflegegrade stellen. Wird dem Antrag entsprochen können pflegebedürftige, behinderte Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen und dadurch die Kosten für Ihre Betreuung und Pflege reduzieren.
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