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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Steht die „24-Stunden-Pflege“ vor dem aus?

SHD und VHBP (Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V.) setzen sich seit Jahren dafür ein, dass die Betreuungskräfte endlich in die deutsche Sozialversicherung dürfen. Die Gewerkschaften haben das bisher verweigert. Jetzt gibt es vielleicht ein Umdenken.

ARD und die Sendung FAKT vom 25.01.2022

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