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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Finanzhilfe für Angehörige: Der Staat gibt Pflege-Darlehen – kaum einer will sie haben

Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, haben Anspruch auf eine Job-Auszeit. Den Verdienstausfall kann ein zinsloses Darlehen abfedern. Nun stellt sich nach Informationen des SPIEGEL heraus: Die Leistung wird kaum genutzt. Lesen Sie mehr!