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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Bei Ihnen zuhause. Ein Zimmer, das z.B. früher einmal als Kinderzimmer genutzt wurde reicht in der Regel. Ein Fernseher sollte vorhanden sein. Wichtig ist eine WLAN-Internet-Verbindung. Damit ermöglichen Sie Ihrer Betreuungskraft den Kontakt nach Hause. Das Zimmer sollte nett eingerichtet sein, damit sich die Betreuungskraft auch bei Ihnen wohlfühlt.