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Anerkannt nach § 45a SGB XI. Sie können mit der Pflegekasse abrechnen.

Das hängt meist von der persönlich-familiären Situation der Betreuungskraft ab. Sie bleibt i.d.R. zwischen 2 und 4 Monaten bei Ihnen, dann möchte sie nach Hause fahren. Langfristig werden sich 2 bis 3 Personen dauerhaft bei Ihnen abwechseln.